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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Felgen eingetragen / Fahrwerk nich



BS-111
22.04.06, 03:07
Hoi hab ne ganz komische geschichte. Hab jetzt schon 2 Wochen ein Kampf mit einem TÜV Prüfer wegen meinen Felgen. Weil er sie mir wegen meiner zu "argen" Teiferlegung nicht eintragen wollte. Ich hab ein FK Gewinde verbaut und es hinten bis Anschlag hochgedreht.Wohlgemerkt nicht eingetragen. Hab extra die Papiere dazu gelegt. Jedenfalls hats dem Prüfer nich gereicht weil er zu weit einfederte . Jetzt hab ich das ganze mit Federwegsbegrenzer abgesichert . Okay soweit so gut. Gestern zur Werkstatt gekommen. Hat der TÜV Prüfer alle Unterlagen zu den Felgen mitgenommen. Aber den Wisch über das Fahrwerk das er eigentlich hätt sollen miteintragen nich.

Jetzt bekomm ich am Dienstag die Eintragung über die Felgen aber mein Fahrwerk is immer noch nicht abgenommen. Ich finds ja irgendwie witzig. Nur wie erklär ich jetzt einem anderen TÜV das er mir die Felgen nich mehr eintragen brauch sondern nur es Fahrwerk. Ist doch im Endeffekt eine Kombinationseintragung. Er kann mir doch eigentlich nur beides zusammen eintragen.

Wenn ich jetzt zu einem anderen TÜV fahr und zu dem sag, er soll mir das Fahrwerk eintragen... will er doch bestimmt auch wieder die Felgen mit begutachten.

TBX
22.04.06, 03:12
wie ich mein fahrwerk hab eintragen lassen, wollte der tüv´ler nur, dass ich mit den breitesten eingetragen reifen auftauch. dann hat er das fahrwerk ohne "in verbindung mit" eingetragen. somit darf ich jetzt alle reifengrößen mit dem fahrwerk fahren, die in den papieren stehn.

BS-111
22.04.06, 03:34
Hat er dann nochmal einen Freigängigkeitstest gemacht bzw. überprüft ob die Radlauffläche abgedeckt war. ?

Weil wie geschrieben ich hab die Federwegsbegrenzer verbaut und der hat dann Stress geschoben wegen dem Restfederweg. Somit hat er mir jetzt 2 Sitze gestrichen. Was egal is kommt evntl eh en ÜBügel rein irgendwann. Nur hab ich jetzt halt die Beführchtung das der dann nochmal rumzickt. Genau aus dem Grund von wegen Restfederweg usw.

TBX
22.04.06, 15:22
ich durfte nochmal auf die holzklötzchen, und als sein genormter spezial-tüv-kugelschreiber noch zwischen reifen und radlauf durchpasste, war er zufrieden.
scheinwerferunterkante nach er übrigends nicht nachgemessen, hat ihn überhaupt nich interessiert.

snoopy1202
24.04.06, 13:35
Es stimmt nicht, das er nur beides zusammen eintragen darf, weil Kombieintragung.

Bei mir wurde zuerst mein Fahrwerk eingetragen mit Originalbereifung. Danach bin ich dann irgendwann zum Räder eintragen gegangen.

Wenn sich dein TÜV-Prüfer so anstellt, dann geh doch einfach zum Nächsten. Gottseidank ist man auf solche Korinthenkacker schon lange nicht mehr angewiesen.

Tigrabub
24.04.06, 23:34
hallo,

kleiner hinweis am rande. lass dein fahrwerk und deine felgen inkl. reifen in kombination eintragen!
1. ist das das sicherste
2. wird dabei alles am fahrzeug geprüft wie oben schon erwähnt
3. kann dir dann keiner mehr ans bein pinkeln.

wichtig dabei ist das du sowohl von den felgen ein festigkeitsgutachten hast, eine reifenfreigabe des herstellers, das gutachten vom fahrwerk und eine felgen-reifenkombi mit diesem fahrwerk zulässig ist. dann hälst du die 49,9999cm scheinwerferunterkante ein, hast deine radkästen soweit umgebaut, dass kein reifen angeht ob beim lenken wie auch beim einfedern und das wars dann.

so in der reihenfolge wird das gemacht normalerweise. zumindest war es bei mir so und da hat keiner rumgekackt.

Ps. federwegsbegrenzer in einem gewindefahrwerk sind meiner meinung nach das schlimmste. dadurch nimmst du dem fahrwerk sein nutzen und ein starres fahrwerk hätte es dann auch getan.

in diesem sinne viel spass.


grüße andy