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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie lange kann man vom Kaufvertrag zurücktreten?



Tigrafahrer25
06.10.07, 19:07
Hallo Zusammen!
Hab ein Problem. Hab mir letzte Woche Freitag einen Wagen gekauft.
Mit Finanzierung usw. Gestern hat mich der Händler angerufen, das
ich die Papiere zum Anmelden abholen kann.

So, bin dann heute zu meinem Großvater, weil ich auf seinen 30 % fahren
wollte. Wenn ich mit meinen Prozenten fahre muss ich bei Vollkasko
230 € im Monat bezahlen.

Hab dann aber eben erfahren das mein Großvater seine Prozente an
meine Tante gegeben hat.

Jetzt kann ich mir den Wagen leider nicht mehr leisten. Müsste 309 €
im Monat an Rate zahlen und dann noch 230 € nur für Versicherung.
Das haut leider nicht hin.

Hab jetzt in meinem Darlehnesvertrag gelesen, dass ich 2 Wochen nach
Unterzeichnung zurücktreten kann vom Darlehnensvertrag. Jetzt
weiss ich aber nicht wie das mit dem Kaufvertrag vom Wagen ist.
Hab ich da auch die 2 Wochen?

Bitte schnell helfen. Bin ein wenig am verzweifeln.

Gruß

RaZoR666
06.10.07, 19:47
Sry, aber warum fragst du deinen Opa nicht vorher? :beat:

Tigrafahrer25
06.10.07, 20:49
Mein Opa war im Urlaub und meine Oma war sich 100% sicher,
dass er seine Prozente selbst noch hat.
So, das zum einen und zum anderen war das keine Antwort auf
meine Frage und hilft mir absolut nicht weiter.

chris
06.10.07, 21:02
Hi!
Von einem normalen Kaufvertrag nach §433 BGB kannst du leider gar nicht zurücktreten - es sei denn, einer der Anfechtungsgründe nach §119 BGB ist gegeben. Das wird aber bei dir nicht der Fall sein, da du zum Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung diese auch mit genau dem Inhalt abgeben wolltest.

gewissen
06.10.07, 21:28
vollkommen richtig.

Von einen gewöhnlichen Kaufvertrag kannst du nicht zurücktreten, es sei denn dieser ist fernmündlich abgeschlossen worden, was aber bei dir nicht der fall ist.

Tipp: Hol dir die Prozente von der Tante, oder lass es als deren zweitwagen laufen.

Wenn du gut mit den Händler reden kannst, kannst ihn ja versuchen zu überreden, das rückgängig zu machen, aber gesetzlich ist er nicht dazu verpflichtet und ich denke schon allein wegen den grund der versicherung wird er nicht von seiner provision zurücktreten und auch sich den ganzen aufwand nicht antun.

Das ist nicht mal eben so ne Storno taste drücken, da ist der verkäufer eine Zeit lang beschäftigt, in der er gut andere Autos verkaufen kann.

PS: bevor due die gesetzbücher rausholst. die anfechtungsgründe, brauchst du nicht nachschlagen, das bringt dir in deinen fall nichts.

Im zweifel wird der Händler sagen: kauf den Wagen und versicherere ihn nicht, sondern lass den paar jährchen stehen, oder nehm nur Haftpflicht Versicherung.

War es ein Neuwagen, oder was gebrauchtes?

frankausdd
06.10.07, 21:53
hi,

schaue doch mal in deinen kaufvertrag? hast du das auto bei einem opelhändler erworben? dann müsstest du 2 wochen lang zurück treten können, zumindest ist es bei mir so gewesen, daher musste ich noch unterschreiben, dass ich für evtl verluste aufkomme. also wenn ich den wagen zugelassen hätte und ihn innerhalb der zwei wochen frist wieder abgegeben hätte, dann hätte ich für den wertverlust, der b. b. durch einen weiteren halter im brief entsteht, aufkommen müssen.

gruss frank

Tigrafahrer25
07.10.07, 20:47
Hallo zusammen,

also ein Kumpel meinte, dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann,
weil ich den Darlehnensvertrag auch beim Händler unterschrieben habe
und somit würde der Kaufvertrag in Zusammenhang mit dem
Darlehensvertrag stehen.

Im Darlehensvertrag steht ja das ich 2 Wochen widerrufen kann.
Weiss einer, ob das so stimmt?

Also er hat mir das halt so erklärt, dass das ein "Koppelvertrag" ist,
also Darlehens- und Kaufvertrag beim Händler und somit würde der
Darlehensvertrag (in dem der Widerruf steht) auf den Kaufvertrag
übergreifen.

Gruß

Bitch
08.10.07, 08:11
Ruf doch einfach mal bei dem Händler oder deiner Tante an.. ;)

HohesC
08.10.07, 11:05
Hi,


unabhängig davon denke ich das wenn man in Ruhe mit allen Beteiligten redet und offen ist ob Tante; Händler etc. dann kommt auch auch ne Lösung raus, weil ich denke Tigrarfahrer25 Du willst Dein Auto doch haben;) .
Also drauf los mal mit Tante geredet und es gibt sicher eine Lösung:thumsup: !


lieben Gruß Sepp:)

R4MP
08.10.07, 12:07
Also bei den Darlehensverträgen in Verbindung mit dem Kaufvertrag des Autos ist die Grundvorraussetzung das die Auszahlung der Darlehenssumme ausgeführt wird! Wird aber vom Darlehensvertrag zurückgetreten, dann ist der Kaufvertrag nichtig!

Wichtig imemr das Kleingedruckte lesen! Meist wird eine Aufwandsentschädigung fällig! Wichtig vor allem vorher alles Abklären!

Tigrafahrer25
08.10.07, 18:09
Hallo,

also war jetzt eben beim Händler.
Hat alles geklappt, musste nur die 85€ für Tüv und AU bezahlen,
weil ich das neu haben wollte.

Gruß

frankausdd
08.10.07, 18:18
hey,

das freut mich mehr oder weniger für dich. hast zwar jetzt keinen tigra, aber dafür bist den mist auch los.

wie war denn nun der sachverhalt genau?

gruss frank

Abuse
08.10.07, 18:41
super hat ja geklappt. Hat mir mein Foh (Bekannter) auch so erzählt.

Er meinte wenn dann immer den Wagen wenn auch nur für 2000€ Finanzieren. Dann kann eben halt auch nach einer Woche von der Finanzierung zurücktreten und den Wagen in der Nacht vor dem Händler abstellen. Da ja dann rückwirkend kein Kaufvertrag zu stande gekommen ist kann man nicht ein mal die gefahrenden Kilometer in Rechnung stellen. :D

Er als FOH würde zwar versuchen etwas Geld für die Kilometer zu bekommen aber rein rechlich keine schnitte.....


MfG

Abuse

frankausdd
08.10.07, 19:22
super hat ja geklappt. Hat mir mein Foh (Bekannter) auch so erzählt.

Er meinte wenn dann immer den Wagen wenn auch nur für 2000€ Finanzieren. Dann kann eben halt auch nach einer Woche von der Finanzierung zurücktreten und den Wagen in der Nacht vor dem Händler abstellen. Da ja dann rückwirkend kein Kaufvertrag zu stande gekommen ist kann man nicht ein mal die gefahrenden Kilometer in Rechnung stellen. :D

Er als FOH würde zwar versuchen etwas Geld für die Kilometer zu bekommen aber rein rechlich keine schnitte.....


MfG

Abuse

daher lässt dich ein foh auch einen wisch unterschreiben, dass du evtl. Wertminderungen erstzt, das beinhaltet auch gefahrene Kilometer.

gruss frank

Tigrafahrer25
09.10.07, 16:37
hey,

das freut mich mehr oder weniger für dich. hast zwar jetzt keinen tigra, aber dafür bist den mist auch los.

wie war denn nun der sachverhalt genau?

gruss frank

doch doch, Tigra hab ich noch einen :-)

Hatte mir halt nur schonmal nen neuen Wagen geholt und wollte den
Tigra dann loswerden.

Da das aber ja jetzt alles nicht so hingehauen hat, werd ich den
Tigra erstmal weiterfahren.

genauer Sachverhalt:
Tigra sollte die Tage weg, neuer Wagen bereits gekauft.
Mit den Prozenten hat es leider nicht geklappt, darum neuer
Wagen zu teuer im Unterhalt, daher wieder weg. (leider)

Gruß

Waldbrand
09.10.07, 21:40
Dann lieber weiter mit ner alten Karre fahren, die einem wenigstens gehört :)

frankausdd
10.10.07, 00:06
doch doch, Tigra hab ich noch einen :-)

Hatte mir halt nur schonmal nen neuen Wagen geholt und wollte den
Tigra dann loswerden.

Da das aber ja jetzt alles nicht so hingehauen hat, werd ich den
Tigra erstmal weiterfahren.

genauer Sachverhalt:
Tigra sollte die Tage weg, neuer Wagen bereits gekauft.
Mit den Prozenten hat es leider nicht geklappt, darum neuer
Wagen zu teuer im Unterhalt, daher wieder weg. (leider)

Gruß

Ich glaube da haben wir an einander vorbei geredet. ;-)

Wie kam es nun, dass du aus dem Kaufvertrag wieder raus gekommen bist?

Gruss Frank

Tigrafahrer25
10.10.07, 09:33
Einfach den Widerruf beim Händler abgegeben und fertig :-)

Danach natürlich das Schreiben auch nochmal an die Bank, wo der
Wagen finanziert werden sollte.

Hatte am Montag zuerst bei der Bank angerufen. Die haben dann
gesagt, dass das gar kein Problem ist den Kauf zu widerrufen.

Hab ja schließlich 2 Wochen das Recht dazu. Bei Kaufverträgen, die
eine Finanzierung beinhalten kann man immer innerhalb von 2 Wochen
widerrufen.

Hätte ich den Wagen jetzt bar bezahlt wäre das anders gewesen.

frankausdd
10.10.07, 13:43
ok, also ist das mit den verträgen mit finanzierung wirklich so.

danke dir für die aufklärung.

gruss frank