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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ladefäche



sensation-white
03.11.07, 21:40
Da mein Dad seinen Lieferwagen (T4) demnächst nicht mehr brauch, spiele ich den Gedanken, den als Fun-Car nach irgend einem Motto zu gestalten.

Ich wollte mich mal erkundigen, und ich hoffe, da hat hier jmd ne Ahnung, ob man die Lädefläche gestalten kann, wie man will?
Man sieht ja bei Limos z.b. immer die tollsten Sachen.

Beispielsweise eine Couch - wenn die fest montiert ist, ist sowas erlaubt?
Sicherlich, sollte das keine Sitzmöglichkeit während der Fahrt bieten, aber im Stand, sollte man den Wagen irgendwie nutzen können.

Hat der TÜV da ein Wörtchen mitzureden?
Die Ladekabine ist vom Fahrerraum getrennt.
Es gibt ja auch keine Richtlinie, die angibt, wie ich meine Ladung zu positioneren habe, und was ich transportiere - nur muss alles ordnungsmäßig gesichert sein.

Könnte es da also Probleme geben, wenn ich mir ein ein Wohnzimmer reinzimmer?

ruffy05
03.11.07, 21:44
hmmm kannst ja immernoch sagen, das du die sachen wegbringst bzw umziehst :vertrag:

Vangelis
03.11.07, 21:48
hmmhm und um zu schauen wie der Parkett wirkt hast ihn mal probehalber ausgelegt auf der ladefläche ^^

sensation-white
03.11.07, 21:53
wenn ich denen sowas erzähle, kann ich net ernst bleiben.

Waldbrand
03.11.07, 22:38
Ich würd den TÜV-Prüfer einfach mal fragen, normalerweise dürfte es da ja keine Probleme geben.

Schlimmstenfalls musst das ganze so machen, dass es nur auf die Ladefläche gehoben wird, und sozusagen, Sprich Europalettengerüst bauen, Parkettboden drauf, und schon kannst Du es mitm Stapler runterheben :D

Stef
04.11.07, 02:46
Alles was fest mit dem Fahrzeug verbunden ist muss vom TÜV abgenommen werden. Ist es lose bzw nur verzurrt o.ä. gilt es als Ladegut und interessiert den TÜV nicht.

caliber
04.11.07, 12:20
Hi, da ich von Arbeit aus auf einer Messe war, konnte ich mit 2 Besitzern von Stretchlimos erzählen, die haben mir erzählt, das man ab 09/07 keine (neu gebauten) Autos mehr mit "längst" montierten Sitzen (Couch) zulassen darf. (!)

(Alles was davor gebaut wurde, darf noch "zugelassen" werden! also darfst du "sensation-white", keine Sitze mehr längst zur Fahrtrichtung einbauen!)

Waldbrand
04.11.07, 12:35
Das gilt nur, wenn Du da Leute zur Fahrt transportieren willst!

XFA
05.11.07, 02:40
Alles was fest mit dem Fahrzeug verbunden ist muss vom TÜV abgenommen werden. Ist es lose bzw nur verzurrt o.ä. gilt es als Ladegut und interessiert den TÜV nicht.

Mhhh dann müsste ich meinen sub und meine verstärker ja auch eintragen lassen.
Und zusatzinstrumente muss man dann auch eintragen lassen und wenn ich ne latte an den himmel spaxe muss ich die auch eintragen lassen...

Is doch quatsch!

Kannst da reinbauen was du willst, solange die max zuladung nicht überschritten wird.
Natürlich darfst du aber keine personen auf nicht zugelassenen sitzgelegenheiten transportieren.

mibo
05.11.07, 04:47
...und wenn ich ne latte an den himmel spaxe muss ich die auch eintragen lassen....

der war gut.. schrei mich grad voll weg :clapping::juhu::juhu:

Stef
05.11.07, 20:40
Blablubbfaselgrütz.

So Sinnlos es klingt, ich hab mir das da oben nicht ausgedacht...
Ob es von Polizei und TÜV so gelebt wird ist eine andere Frage.

XFA
05.11.07, 21:01
Ja dann sach ma an wo das steht!?