Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Probs mim TÜV
Mein TÜV Mensch hat mir gesagt, ich käme nicht übern TÜV, weil mein Auto zu tief ist. Das Fahrwerk ist seit ca 3 Jahren verbaut, jetzt meint er er muss höher.
Kann das sein? Er meinte es würde daran liegen, dass die Scheinwerfer zu tief sind. :beat:
Zu Tief kann schon sein.Aber die Scheinwerer kann man einstellen.Oder meinte er"die scheinwerfer Liegen zu tief?manche messen das nach.Boden bis Lichtaustrittskannte.:confused:
Ein paar Infos wären schon nicht schlecht ;)
Wie tief sind deine Scheinwerfer?
Ganz wichtig beim Messen:
Es zählt die Lichtaustrittskante NICHT Scheinwerferunterkante!!
50cm sollten es sein.
Je nach dem wie kulant der TÜV ist, auch 1-2 cm weniger.
Alternativ bei einem anderen TÜV probieren
Bei unserem Tüv musste ich nur über den Bremsenprüfstand drüber kommen...waren so 7-8 cm ...schräg drüber war kein Problem...
Wenn du ein GW-Fahrwerk fährst, trägt der Tüv normalerweise die Höhe ein, auf welche er geprüft wurde...wenn das eingetragen ist und die Front nicht verändert wurde, kann er dir garnichts...
Bei mir sind es400mm.hatte noch nie Probleme.Würd auch mal nen anderen TÜVer fragen.
400mm Lichtaustrittsunterkante ????? Das da der Tüv mosert ist kein wunder, egal ob eingetragen oder nicht, das ist einfach nicht zulässig, da hilft auch keine Eintragung mehr. Rauf mit dem Bock auf 500mm und dann klappts auch mitm Tüv
Wie gesagt,hatte keine Probleme.:roll:
bis du an den richtigen beamten kommst und dann hast du und der tüvprüfer ein kleines problem
Scheinwerferunterkante laut StVZo 50cm bis zum Boden.
Der KÜS Toleranzenkatalog weist hierauf 5cm Toleranz aus, also 45cm bis zum Boden. Das sollte reichen.
Download gibts hier: http://www.corsa-tigra.de/downloads.php?do=file&id=98
Dann muss ich es eben wieder Hochschrauben.:freak:
Tja,so is das mit euren "legalen" eintragungen ;o)
An meinem Auto ist alles LEGAl,nur so zur Info.das mit den Scheinwerfern hab ich echt nicht gewußt.:kinn:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !
Dachten schon viele ihr Autolein wäre legal :D
ja aber spätestens beim Lichttest,hätte er es mir Mitteilen müssen,oder?naja,das teil wird hochgeschraubt,und gut ist.:thumsup:
Also soweit ich weiß ist das immer noch die LICHTAUSTRITSKANTE und nicht die Scheiwerferunterkante.
Macht ja auch nochmal ~1,5cm aus.
Und nicht alles was eingetragen ist, ist legal ;)
Und zudem besagt die Eintragung ja auch nur, dass zum Zeitpunkt der Abnahme alles in Ordung war.
Nur als kleines Beispiel.
Die verbaust dir am B einen Bösen Blick und arbeitest den so um, dass das Licht nicht beeinträchtigt wird.
Also keine Probs beim TÜV und der Böse Blick steht in den Papieren.
Dann brauchste dir nur nen neuen holen und den verbauen.
Und schon hast du einen "richtigen" Bösen Blick der auch eingetragen ist.
Und es gibt genaug TÜV-Prüfer die schon eins aufn Deckel bekommen haben!
Darum werden normalerweise ja die Maße vom BB mit in die Eintragung übernommen damit genau sowas nicht passiert :D aber unabhängig davon gibt es sicherlich viele viele Beispiele wo sowas zutrifft.
Darum werden normalerweise ja die Maße vom BB mit in die Eintragung übernommen
Oder auch nicht ;)
http://img210.imageshack.us/img210/6067/unbenannttb0.jpg (http://imageshack.us)
Darum stand ja auch "normalerweise" da :D
Btw bei mir stehts auch nur so drin :P
Soviel zum Thema:
Jede Eintragung ist legal :p
Aber Back to Topic.
40cm ist definitv zu wenig, das würde ich nochmals mit dem Prüfer abklären und mir zur not schriftlich geben lassen dass das so i.O. ist
Oder auch nicht ;)
http://img210.imageshack.us/img210/6067/unbenannttb0.jpg (http://imageshack.us)
Dafür steht aber ein hersteller,ne blende und die nummer dabei ;o)
wenn die am bb nimmer gefunden wird hast probs ;o)
Wieso...
War doch alles drauf aufm BB :D :whistling:
Wieso...
War doch alles drauf aufm BB :D :whistling:
Ja,blende und verschwisst müsste selbst der dümmste polizist oder prüfer sehen :p
Naja,mein bb is auch net wasserdicht,aber nur wegen eines fehlers des dummen prüfers.
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