mario-sasi
29.03.08, 14:59
Hallo zusammen, folgende Situation:
20.03.08: 195/45 R15 7x15 ET 38 Felgen/Reifen + H & R 40/40 Tieferlegungsfedern in den Corsa B meiner Freundin einbauen lassen + Spurvermessung
Wurde alles angepasst und hinten wurden die Radkästen passend bearbeitet, dass technisch die Vorraussetzungen für eine Eintragung gegeben sind.
Der TÜV Prüfer des Hauses wollte das aber in der Werkstatt nicht abnehmen, da das Gutachten für die Federn nur Rad-Reifen Kombis bis ET 40 zulässt und die Räder ET 38 sind. Er hat allerdings einen Blick drauf geworfen und gesagt, dass noch mehr bearbeitet werden muss hinten in den Radkästen und das wurde dann alles wie gewünscht noch hergerichtet von der Werkstatt.
Er verwies auf eine Einzelabnahme direkt beim TÜV Standort. Die von der Werkstatt waren dann zur Einzelabnahme direkt beim TÜV, allerdings bemängelte der Prüfer jeden Mist und fing erstmal bei einem lockeren Frontscheinwerfer an und es war zu dem Zeitpunkt schon klar, dass dieser Prüfer nie im Leben Fahrwerk und Felgen eintragen würde. Daher sind die Angestellten der Werkstatt, bei der wir alles einbauen lassen haben auch schnellstens wieder gefahren, um Gutachtenkosten zu vermeiden.
Wir haben das Fahrzeug dann so übernommen. Die Tüv Stellen hatten dann allerdings geschlossen und in der Nacht auf den 21.03.08 sind meine Freundin und ich dann in den Urlaub gefahren und haben das Fahrzeug vor ihrer Haustür abgestellt.
29.03.08: Wir sind wieder zurück ausm Urlaub und die Tüv Stellen haben wieder geschlossen (Samstag halt).
Meine Freundin ist noch in der Probezeit und ist auf das Auto angewiesen.
Ein Bekannter, der bei einem Autohaus arbeitet, kennt einen TÜV Prüfer persönlich, der bisher allerdings im Urlaub war und nur eventuell kommende Woche eine Eintragung vornehmen könnte.
Mir stellen sich jetzt folgende Fragen:
1. Kann es da jetzt noch zu Problemen kommen bei der Einzelabnahme bei einem anderen TÜV Prüfer? Eigentlich sind ja nun alle technischen Vorraussetzungen gegeben.
2. Wie sieht das aus mit Strafen, wenn meine Freundin jetzt mit dem Auto fährt? Habe viel gelesen über 3 Punkte + Bußgeld + Probezeitverlängerung + Nachschulung wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes. Sogar von Stillegung + Abschleppen hab ich was gelesen. Was kann da wirklich kommen?
Vielen Dank an diejenigen, die sich die Zeit genommen haben, sich hiermit zu beschäftigen.
20.03.08: 195/45 R15 7x15 ET 38 Felgen/Reifen + H & R 40/40 Tieferlegungsfedern in den Corsa B meiner Freundin einbauen lassen + Spurvermessung
Wurde alles angepasst und hinten wurden die Radkästen passend bearbeitet, dass technisch die Vorraussetzungen für eine Eintragung gegeben sind.
Der TÜV Prüfer des Hauses wollte das aber in der Werkstatt nicht abnehmen, da das Gutachten für die Federn nur Rad-Reifen Kombis bis ET 40 zulässt und die Räder ET 38 sind. Er hat allerdings einen Blick drauf geworfen und gesagt, dass noch mehr bearbeitet werden muss hinten in den Radkästen und das wurde dann alles wie gewünscht noch hergerichtet von der Werkstatt.
Er verwies auf eine Einzelabnahme direkt beim TÜV Standort. Die von der Werkstatt waren dann zur Einzelabnahme direkt beim TÜV, allerdings bemängelte der Prüfer jeden Mist und fing erstmal bei einem lockeren Frontscheinwerfer an und es war zu dem Zeitpunkt schon klar, dass dieser Prüfer nie im Leben Fahrwerk und Felgen eintragen würde. Daher sind die Angestellten der Werkstatt, bei der wir alles einbauen lassen haben auch schnellstens wieder gefahren, um Gutachtenkosten zu vermeiden.
Wir haben das Fahrzeug dann so übernommen. Die Tüv Stellen hatten dann allerdings geschlossen und in der Nacht auf den 21.03.08 sind meine Freundin und ich dann in den Urlaub gefahren und haben das Fahrzeug vor ihrer Haustür abgestellt.
29.03.08: Wir sind wieder zurück ausm Urlaub und die Tüv Stellen haben wieder geschlossen (Samstag halt).
Meine Freundin ist noch in der Probezeit und ist auf das Auto angewiesen.
Ein Bekannter, der bei einem Autohaus arbeitet, kennt einen TÜV Prüfer persönlich, der bisher allerdings im Urlaub war und nur eventuell kommende Woche eine Eintragung vornehmen könnte.
Mir stellen sich jetzt folgende Fragen:
1. Kann es da jetzt noch zu Problemen kommen bei der Einzelabnahme bei einem anderen TÜV Prüfer? Eigentlich sind ja nun alle technischen Vorraussetzungen gegeben.
2. Wie sieht das aus mit Strafen, wenn meine Freundin jetzt mit dem Auto fährt? Habe viel gelesen über 3 Punkte + Bußgeld + Probezeitverlängerung + Nachschulung wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes. Sogar von Stillegung + Abschleppen hab ich was gelesen. Was kann da wirklich kommen?
Vielen Dank an diejenigen, die sich die Zeit genommen haben, sich hiermit zu beschäftigen.