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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Probleme mit Fahrwerk und Felgen Eintragung



mario-sasi
29.03.08, 14:59
Hallo zusammen, folgende Situation:

20.03.08: 195/45 R15 7x15 ET 38 Felgen/Reifen + H & R 40/40 Tieferlegungsfedern in den Corsa B meiner Freundin einbauen lassen + Spurvermessung
Wurde alles angepasst und hinten wurden die Radkästen passend bearbeitet, dass technisch die Vorraussetzungen für eine Eintragung gegeben sind.

Der TÜV Prüfer des Hauses wollte das aber in der Werkstatt nicht abnehmen, da das Gutachten für die Federn nur Rad-Reifen Kombis bis ET 40 zulässt und die Räder ET 38 sind. Er hat allerdings einen Blick drauf geworfen und gesagt, dass noch mehr bearbeitet werden muss hinten in den Radkästen und das wurde dann alles wie gewünscht noch hergerichtet von der Werkstatt.

Er verwies auf eine Einzelabnahme direkt beim TÜV Standort. Die von der Werkstatt waren dann zur Einzelabnahme direkt beim TÜV, allerdings bemängelte der Prüfer jeden Mist und fing erstmal bei einem lockeren Frontscheinwerfer an und es war zu dem Zeitpunkt schon klar, dass dieser Prüfer nie im Leben Fahrwerk und Felgen eintragen würde. Daher sind die Angestellten der Werkstatt, bei der wir alles einbauen lassen haben auch schnellstens wieder gefahren, um Gutachtenkosten zu vermeiden.

Wir haben das Fahrzeug dann so übernommen. Die Tüv Stellen hatten dann allerdings geschlossen und in der Nacht auf den 21.03.08 sind meine Freundin und ich dann in den Urlaub gefahren und haben das Fahrzeug vor ihrer Haustür abgestellt.

29.03.08: Wir sind wieder zurück ausm Urlaub und die Tüv Stellen haben wieder geschlossen (Samstag halt).


Meine Freundin ist noch in der Probezeit und ist auf das Auto angewiesen.

Ein Bekannter, der bei einem Autohaus arbeitet, kennt einen TÜV Prüfer persönlich, der bisher allerdings im Urlaub war und nur eventuell kommende Woche eine Eintragung vornehmen könnte.

Mir stellen sich jetzt folgende Fragen:

1. Kann es da jetzt noch zu Problemen kommen bei der Einzelabnahme bei einem anderen TÜV Prüfer? Eigentlich sind ja nun alle technischen Vorraussetzungen gegeben.

2. Wie sieht das aus mit Strafen, wenn meine Freundin jetzt mit dem Auto fährt? Habe viel gelesen über 3 Punkte + Bußgeld + Probezeitverlängerung + Nachschulung wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes. Sogar von Stillegung + Abschleppen hab ich was gelesen. Was kann da wirklich kommen?

Vielen Dank an diejenigen, die sich die Zeit genommen haben, sich hiermit zu beschäftigen.

FTBerlin
29.03.08, 16:13
also wenn ein anderer tüver die eintragung macht kann das nich deine sorge sein,... du hast ja grundsätzlich die freie wahl der gutachter.... bist also an keinen gebunden....

zu den punkten....

wenn deine freundin den wagen bewegt obwohl das fw felgen ect nicht eingetragen sind ist das ein erlöschen der BE... ergo bekommt der fahrer und der halter eine anzeige. der fahrer weil er das fz in betrieb genommen hat obwohl die be erloschen war, und der halter weil er es zugelassen hat dass das fz in betrieb genommen wurde..... sind meines erachtens für jeden 3 punkte und 50 eus.
eine stillegung bzw sicherstellung für eine eventuelle gutachtenerstellung kann dann auch noch folgen, hängt aber meist von den individuellen gegebenheiten ab und wie die Polbeamten das vor ort abarbeiten.
eine probezeitverlängerung ist auch noch möglich wenn der führer bzw halter noch selber in der probezeit ist, eben durch die punkte die es für die verstöße gibt. einher damit geht dann auch die nachschulung.
ein erlöschen des versicherungsschutzes ist eher weniger der fall, da die haftpflicht in jedem falle zahlt....... jedoch kann auch die versicherung wiederum mit forderungen an dich herran treten wenn ein unfall passiert ist und zb die änderung dafür verantwortlich war dass ein unfall passiert ist...... aber das sind alles einzelfalll entscheidungen.

Ak1ra
29.03.08, 18:52
war da nicht was das die politiker was vergessen haben und es derzeit kein erlöschen der BE gibt? hat mir ein polizist gezwitschert ;D

kieler-corsa
29.03.08, 21:09
was solln die vergessen haben?:confused:

Papst
29.03.08, 21:14
FTBerlin (http://www.corsa-tigra.de/members/ftberlin.html) ist selber Beamter oder wie es sagst "Bulle"

Ak1ra
30.03.08, 12:26
ich weiß es net so genau aber anscheinend haben die irgenwas vergessen zu verlängern und nun gibt es kein erlöschen der BE bis ein neues gesetz kommt.

corsa1982
30.03.08, 12:35
Kein erlöschen der Be?

Muss mir mal Nos und ne Rakete fürs Auto kaufen. :juhu:

Das sehen die Herren Kontrolleure bestimmt ganz anders ;)

FTBerlin
30.03.08, 18:47
ich weiß es net so genau aber anscheinend haben die irgenwas vergessen zu verlängern und nun gibt es kein erlöschen der BE bis ein neues gesetz kommt.

das ist quatsch..... es gibt wie eh und jeh her den tatbestand des erlöschens der be
wenn es kein erlöschen mehr geben würde könnte es folglich ja auch keine neuzulassungen mehr geben, da das ja alles im zulassungsrecht geregelt wird.
....und bitte kein "ich glaube gehört zu haben" oder " ich kenn da einen, der hat gehört wie jemand gesagt hat......"
das hilft keinem weiter.... so ein gefährliches halbwissen ist hier absolut fehl am platz!

mario-sasi
04.04.08, 14:35
Vielleicht noch abschließend den Stand der Dinge:

Alles ist positiv ausgegangen. Alles eingetragen und nicht erwischt worden in der Woche ohne Eintragung. Danke für die Tipps hier.