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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : wie lange eintragung gültig?



tiggituner
28.07.09, 01:24
moin allerseits.

fahre einen tigra A und habe im januar nach dem ziehen und bördeln meine neuen felgen eintragen lassen. allerdings fahre ich immer noch diese Abnahmebescheinigung vom TÜV-Mensch rum, sprich ich habe es noch nicht in den fahrzeugbrief reinschreiben lassen. ich weiß, man soll es so schnell wie möglich machen, aber gibt es da eine "gültigkeitsdauer" oder kann man die eintragung in den fahrzeugbrief hinauszögern?


noch eine sache: der TÜV-Mensch scheint gut drauf gewesen zu sein und es wurde minimal gezogen, sodass die reifenflanke (von oben gesehen) gerade noch so abgedeckt ist.

habe noch originalfahrwerk drin.

daher die zweite frage: falls der wagen tiefer gelegt wird und zur abnahme vorgestellt wird, kann der TÜV-Mensch die eintragung des fahrwerks verweigern, wenn ihm die abdeckung der reifenflanke zu klein erscheint? oder gilt es: was schon eingetragen ist wird nicht mehr überprüft/angezweifelt oder was auch immer?

danke im voraus für eure hilfe

corsa1982
28.07.09, 02:59
Abend!

Eine Gültigkeitsdauer gibt es nicht. Es steht kein Ablaufdatum auf der Eintragung aber warum möchtest du die Eintragung hinauszögern? Wozu unnötig ärger mit der Polizei riskieren wenn die mal schlecht drauf sind?

Wenn ich ein paar Monate später die Daten in den Fahrzeugbrief übernommen habe hatte ich noch nie Probleme dabei gehabt.

Wenn du ein Fahrwerk zusätzlich eintragen möchtest bringt dir deine jetzige Felgeneintragung so gut wie nichts. Bei dir wird wohl oder übel eine Einzelabnahme fällig. Dabei überpfüft der Prüfer, ob die Felgen in Verbindung mit der Tieferlegung zusammenspielen und den Vorschriften gerecht werden. Wenn dem Prüfer die Reifen nicht ausreichend abgedeckt erscheinen, musst du entweder besser abdecken oder auf Glück bei einem anderem Prüfer auf eine Eintragung hoffen.

Wenn du z.B. Winterreifen drauf machst um nur das Fahrwerk eingetragen zu bekommen und denkst nach der Eintragung wieder die Felgen montieren zu können muss ich dich enttäuschen. Der Prüfer streicht dir dann die eventuell eingetragenen Felgen aus den Papieren oder schreibt dazu, dass das Fahrwerk nur mit Serienbereifung zulässig ist.

Alles schon durchgemacht mit meinem Vorgängercorsa ;)

Capu
28.07.09, 07:26
Also auf dem Bericht der Eintragung vom Tüv/Dekra/GTü steht drauf was damit zu tun hat. Lesen hilft da ungemein weiter.
Entweder steht dort das die Übernahme in die Fahrzeugpapiere unverzüglich erfolgen soll, oder aber das zu gegebener Zeit die Eintragung mit in den Brief genommen werden kann (z.B. wenn man wegen eines Ummeldung eh beim Strasssenverkehrsamt ist).
Und die Polizei kann da gar nichts machen... Weil die Bescheinigung der Abnahme als Eintragung gilt, auch wenn die nen schlechten Tag haben.

Das einzige was die machen können, die Eintragung anzweifeln und dir ne Mängelkarte schreiben. Aber wenn das augenscheinlich passt und nicht offensichtlich eine gefälschte oder erkaufte Eintragung ist, ist das kein Problem.

Wenn du jetzt ein Fahrwerk einträgst, dann wird das eh in der Kombination mit der Rad/Reifen-Kombi überprüft. Dann gibts wieder nen Prüfbericht/Eintragung (womit du dann schon 2 hast) für den gilt dann selbiges wie oben.
Ich persönlich hab es nie in die Fahrzeugpapiere übernommen und hab mir das Geld beim Amt gespart... Hatte auch nie Probleme, weder beim der HU noch bei der Polizei...

Jesus16V
28.07.09, 08:30
Es gibt 3 Fälle um anbauten und co. abnehmen zu lassen.

1: ABE: Bedeutet anbauen und ABE mitführen. Es ist keine eintragung in die Papiere erforderlich.

2: Eintragung: Der TüV( Dekra, Küs usw) bestätigen mit einem Gutachten die Koreckte und sichere Montage der Anbauten.

Eine eintragung ist bei nächster gelegenheit beim Straßenverkehrsamt zu Tätigen (also bei umzug verlust des Scheins oder sonnstigem anlass).

3: Die Einzelabnahme: Semtliche anbauten die vom TüV via Einzelabnahme eingertragen wurden sind SOFORT und DIRECKT beim Straßenverkehrsamt anzugeben und in die Papiere einzutragen. Bis dahin bleibt die Abnahme UNGÜLTIG!!!


Gruß Malte

Capu
28.07.09, 12:15
Es gibt 3 Fälle um anbauten und co. abnehmen zu lassen.

...


3: Die Einzelabnahme: Semtliche anbauten die vom TüV via Einzelabnahme eingertragen wurden sind SOFORT und DIRECKT beim Straßenverkehrsamt anzugeben und in die Papiere einzutragen. Bis dahin bleibt die Abnahme UNGÜLTIG!!!

Das stimmt so pauschal nicht. Das mitführen der vom Prüfer erstellten Abnahmepapiere reicht, es sei denn das eine unmittelbare Übernahme in die KFZ-Papiere angeordnet ist... Im Zuge der EU-weiten Anpassung der Gesetze kommt das aber imho nicht mehr vor.

DarkDevil666
28.07.09, 12:56
Das stimmt so pauschal nicht......... es sei denn das eine unmittelbare Übernahme in die KFZ-Papiere angeordnet ist...

Das ist nach §21. Also Einzelabnahme!

EDIT:
Sorry, hab mich grad dran erinnert, dass mein BB und die Rücksitzbank auch per Einzelabnahme gemacht wurden und ich führe so ein Zettel mit. Heist erst bei nächster Gelegeheit eintragung in die Fahrzeugpapiere.

Fasemann
28.07.09, 14:19
Wenn nicht10/14 tage draufsteht, dann 18 Monate bei der DEKRA. Steht hinten in der Mitte im kleingedruckten.;)

Jojo81
30.07.09, 13:31
bei mir stand auch schnellstmöglich drin, und ich hab meine felgen jetzt nach einem jahr, mein fahrwerk nach 3 jahren eintragen lassen (in verbindung mit paar weiteren eintragungen, bremse, ram, BB), also in den schein, hab auch nur die eintragung als zettel mitgeführt, hat keinen gestört.

Papst
30.07.09, 20:33
Wenn nicht10/14 tage draufsteht, dann 18 Monate bei der DEKRA. Steht hinten in der Mitte im kleingedruckten.;)

Hm werd nachher mal meine Gutachten durchschauen, dachte ich kann die immer mitführen, bis das Auto umgemeldet wird.

Jojo81
30.07.09, 21:22
im gutachten steht das nicht, wir haben ja jertzt hier von eintragungen geredet, und ab wann die in den schein müssen. wenn du nur das gutachten hast, aber keine eintragung bist du auf jeden fall illegal unterwegs