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Thema: Autokauf...Paar fragen :)

  1. #1
    Insider
    Gast

    Autokauf...Paar fragen :)

    Hallo Leute,
    mein Tigra ist leider Totalschaden, hab mich nun nach einem neuen Auto umgeschaut und auch eins bei einem "grossen" Händler gefunden.
    Soll nun ein Astra bj. 2001 mit 40.000km und 136ps sein, nur ist da eine Unstimmigkeit mit dem Händler:
    Er will mir das Auto für 7200€ verkaufen ABER ohne Garantie die ich extra für 480€ kaufen MUSS da er Autos ohne Garantie nicht verkauft, tüv/au muss ich auch aus eigener Tasche bezahlen.
    Hat mich sehr verwundert da es ein grosser Namenhafter Händler ist, müssen die nicht von Haus aus Garantie geben ??
    Wenn nein, würdet ihr das Auto trotzdem nehmen, der Zustand ist 1a !?
    Würde mich über Tipps freuen

    Meine 2te Frage bezieht sich auf die Versicherung:
    Hatte mit meinem Tigra einen Unfall an dem ich Schuld war -.- , nun steige ich von 100% auf die Schadensfreiheitsklasse "S".
    Ich hab gelesen Sfk "S" ist ca. 155% !? Stimmt das in etwa oder hab ich mich falsch informiert ??

    Danke euch schon mal

    Bye

  2. #2
    No-More
    Gast
    jeder händler is verpflichtet min 1 jahr gewährleistung zu geben... und eigentlich is es selbstverständlich das tüv und AU neu sind wenn du n auto kaufst....

    vorallem für 7200€




    "S" ???? seit wann wird die SFK in buchstaben gerechnet
    hab ich noch nie gehört....

  3. #3
    Senior VIP (Spender)
    Moderator
    Lebt im ForumLebt im Forum
    Avatar von Iceman
    Registriert seit
    09.05.03
    Beiträge
    5.327
    Zitat Zitat von No-More Beitrag anzeigen
    "S" ???? seit wann wird die SFK in buchstaben gerechnet
    hab ich noch nie gehört....
    Ist schon richtig so..S mit 155% gibt es..

    Ansonsten zum Händler: nicht einschüchtern lassen, er muss Gewährleistung (nicht Garantie!) geben, kann ja sein, das er für eine Garantie extra Kohle haben will, ist aber nicht nötig die hinzulegen, anscheinend will der so nur seine Unkosten von wegen Reparaturen innerhalb der Gewähleistungszeit (1 Jahr) wieder reinbekommen..

    Tüv/AU sehe ich auch so, sollte schon der Händler machen wenn´s ein vernünftiger ist, er will den Hobel doch verkaufen..

    Aber der hat´s wohl nicht nötig..

  4. #4
    Gorilla
    Gast
    würde auch mal nachfragen ob er den wagen nu überhaupt verkaufen will,im übrigen sind es nicht selten die "namenhaften" händler die den meisten dreck am stecken haben

  5. #5
    Senior VIP (Spender)

    Registriert seit
    26.02.04
    Beiträge
    1.195
    Ich sehs auch so, wenn ich schon beim Händler kaufe, erwarte ich doch das TÜV und AU neu sind, sowas macht doch nen seriöser händler schon von sich aus...

  6. #6
    Er kann das ding nur unter Ausschluss der gesetzl. Gewährleistung verkaufen wenn er es als Bastler- bzw Schlachtfahrzeug deklariert.
    Und das wird bei 7200€ Verkaufspreis nicht machbar sein.

    Ich würd da einfach mal etwas Verhandlungsgeschick auspacken oder eben n riesen Aufstand machen und wo anders n Auto kaufen

  7. #7
    DennisCorsaC
    Gast
    Oder verkauft der Händler den Wagen im Auftrag von Privat? Das hab ich auch schon häufiger gesehn, aber nur bei kleineren Händlern und Autos die schon was älter waren und einige Kilometer auf der Uhr hatten.
    So kann man sich nämlich auch um die Garantie drücken.

    Aber so wie du das beschrieben hast, würd ich auf ne neue HU/AU bestehn und die Garantie muss er dir auch geben (ein Jahr).
    Schließlich würdest du ja auch ordentlich Kohle da lassen (7200 €).

  8. #8
    Insider
    Gast
    hey Leute,

    werde am Freitag wieder runter fahren (100km) und handeln .
    Das Auto wird nicht von Privat verkauft...hoffe ich kann da noch was machen

    Danke für eure Tipps...wusste das ich auf euch zählen kann

    könnt ihr mir bitte noch den Unterschied zwichen Gewährleistung und Garantie ist o.O
    Ich meine was muss der Händler bei einer Gewährleistung im Schadensfall leisten (zb, Motor putt usw..) ?

    bye

  9. #9
    Thy
    Gast
    Gewährleistung = Der Mangel bestand schon bei Kauf des Fahrzeugs

    im ersten halbem Jahr muss der Händler beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs nicht bestand, das ist in der Regel recht schwer, somit wirst du dann fast alles behoben kriegen

    nach 1/2 Jahr kehrt sich die Beweislast um, du musst dem Händler beweisen, dass ein Mangel schon bei Kauf bestand, somit hast du dann sogut wie keine Chancen mehr....

    Garantie gilt eben auch für Schäden, die nach Kauf entstehen, Verschleissteile ausgenommen

  10. #10
    Der macht den Preis auch deshalb ohne Garantie,um mit dem "niedrigen" Preis Leute anzulocken.
    Aber 480€ sind echt Wucher.
    Find ich unverschämt.
    Er darf das Auto nicht ohne Garantie verkaufen und als Bastlerauto geht der sicher nicht durch.
    Wenn der mir dann noch krumm kommen würde,würde ich mich bedanken und mit den Worten "ich empfehle sie weiter" abhaun.
    Hab ich schonmal so gemacht,da gucken die immer doof,vor allem wenn man sich sehr dafür interessiert hat und der Händler sich sicher war.

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