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also nochmal !
Der TÜV KANN DAS ENTSCHEIDEN ob das okay ist oder nicht
wenn er das via einzelabnahme einträgt ist das legal!
wenn der das als sicher empfindet was soll es da für probleme geben?
du hast ja nich von haus aus ne unbedenklichtserklärung
bist halt zum tüv gefahren und hast nachgefragt!
die unbedenklichkeitserklärung ist für " eine erleichterte eintragung" da
so hat mir das auch der schroth mensch in der email geschrieben
allerdings wenn sie es nicht da reinschreiben das die gurte raus müssen
und es passiert halt was dann wird natürlich schroth verantwortlich gemacht
wie gesagt tüv ist tüv
wenn der sagt das is okay dann geht das schon klar!
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Das isses ja eben sie müßen nicht raus Sie dürfen nur nicht gleichzeitig verwendet werden aber das is ja logisch oder?
Im gelben Schlauen buch anhang Nr 8 seite 38 "Ich schreibs mal raus"
"Bei besetztung eines oder mehrere Sitplätze hinten muß an dem jeweiligen davorliegenden Sitz das Original-3-Punkt-Gurtsystem benutzt werden"
Weiter unter punkt 9 der gleichen seite
" Wenn sie anstelle des Schrot-Gurtes den Orginal-3-Punkt-Gurt anlegen müssen, öffnen sie zuvor das Trennschloß und legen den geschlossenen Beckengurt in die mulde zwischen rückenlehne und sitzfläche."
Somit ist es vorgesehen und ich sags nochmal auch wenn wieder einer jammert (wenn der sitz und befestigungs punkt C ordnunggemäß geändert ist) das die orginalen drine bleiben .
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jop so sehe ich das auch
wie gesagt schroth is kein tüv
wenn der tüv das so abnimmt dann ist das in ordnung
und ich fahr nit zu so nem popel tüv
sondern zum tüv rheinland pfalz
der wirds schon wissen
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Hi,
wie lange hat es denn bei euch gedauert, bis die die unbedenklichkeits erklärung unterschrieben zurück gesendet haben?
gruß Fabian
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