cool, dann hab ich ja auch noch Garantie^^
cool, dann hab ich ja auch noch Garantie^^
NEIN.......
.....nicht GARANTIE.....,Garantie ist eine freiwillige Leistung.
....GEWÄHRLEISTUNG, bzw. die neue Bezeichnung ist Sachmängelhaftung,ist im BGB gesetzlich vorgeschrieben.
das würde also soviel heißen dadurch wird nur abnutzung usw ausgeschlossen, aber für was wo er scheiße baut hat muss er grade stehen?
Gewährleistung bedeutet, dass du nachweisen musst, dass der Schaden der entstanden ist seit dem Einbau besteht und nicht im Nachhinein aufgetreten ist.
Garantie bedeutet, dass du 2 Jahre lang das sorglos Paket auf nicht selber verschuldete Schäden hast. Jetzt alles etwas klarer?
Gruß
Falk
Ich wollte eigentlich nur wissen , ob man da machen lassen sollte , oder lieber den Serienmoteck drinne lassen .
Hier sollte kein Krieg entstehen .
ja, allerdings isses mit der gewährleistung doch meistens so geregelt dass im ersten halben jahr der verkäufer nachweisen muss dass der schaden zum Zeitpunkt vom Kauf (in dem Fall dem Umbau) noch nicht da war, im zweiten halben jahr muss der käufer dann nachweisen dass der schaden zum Zeitpunkt des Kaufs schon vorhanden war (was ja im Normalfall ein Ding der Unmöglichkeit ist).
Wieso müssen die Firmen sich nur immer wieder durch solche Aktionen nen schlechten namen machen, mir geht das absolut nicht in den kopf rein...
hmm das gefällt mir alles gar nict so.Denn ich wollte eigentlich meinen Motor auf von dieser Firma einbauen lassen.Aber ich weiß jetzt wirklich nicht was ich machen soll.(wollte einen C20NE)
Vielleicht kommt bald unser umbausatz raus für c20ne im corsa b mit f15.
Dann kann jeder selbst umbauen.
Die Sache mit der Gewährleistung ist bei Neuteilen so, daß der Verkäufer im ersten halben Jahr in der Beweispflicht ist danach erst der Käufer.
Bei gebrauchten Teilen ist der Käufer von Anfang an in der Beweispflicht.
Es gibt aber un der Deffinition der Mängelhaftung den Absatz b.) der lautet,......tritt innerhalb der Haftungsfrist ein Fehler auf,der zumindest schon mehr oder weniger unausweichlich in der Sache angelegt war,als sie übergeben wurde,dann und nur dann hat man den gestzlichen Anspruch. ......