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Thema: Mit Promotion Selbständig machen

  1. #1
    Senior
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    Mit Promotion Selbständig machen

    hey,

    hat jemand von euch schonmal sich als promoter/in selbständig gemacht und kann seine erfahrungen berichten??

    ende des monats läuft bei meiner jezigen firma mein vertrag aus und am 1.9. fange ich nen neue ausbildung an, und diese zeit, hab ich jetzt vor, mich selbstädnig zu machen als promoter.
    ne freundin von mir macht das jetzt schon knapp nen jahr lang und hat mich auf die idee gebracht. so wie es aussieht, verdient man da schon recht ordentlich...

    bin mal auf eure erfahrungen gespannt, bzw eure komentare *gg*

    fals einer damit nichts anfangen kann, man macht werbung für verschiedene firmen...

    mfg chris

  2. #2
    Zum Thema Promoten hab ich nix zu sagen, aber Selbstständig bin ich.

    Die Gewerbeanmeldung kostet ca 20€.

    Als Promoter kannst du dich als Kleingewerbetreibender Anmelden (Sofern du nicht über 17500€/Jahr) kommst. Damit steht es dir dann Frei, keine Umsatzsteuer auszuweisen.

    Das hat den Erheblichen Vorteil, dass man keine Umsatzsteuervoranmeldungen machen muss (Monatlich, pro Quartal oder Jährlich je nach dem). Und sich somit der Papierkram, bzw die Elster-Arbeit sehr in Grenzen hält.
    Allerdings bist du damit dann nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Da du als Promoter aber eh kaum Ausgaben haben dürftest die du vorsteuer abziehen könntest ist das kaum relevant.

    Ddie USt-Voranmeldungen sind allerdings, wenn mans n paar mal gemacht hat auch kein Hexenwerk mehr.

    Generell halte ich es für ratsam, einen Steuerberater aufzusuchen (ggf kann der deiner Eltern das ja einfach miterledigen oder du hast einen in der Bekanntschaft).

    Das spart viel Stress, denn der weiss was er tut und beim Finanzamt wird das gleich ganz anders behandelt, wenns vom Fachmann und nicht von Anfängern kommt

  3. #3
    Senior
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    ok, super. danke für die tipps

    wie ist das eigentlich mit krankenverischerung, rentenversicherung und der ganze krams??

  4. #4
    Willst du das etwa Hauptberuflich machen?

    Wenns im Nebenerwerb erfolgt ist das nämlich alles Wurst, da bist ja dann eh schon irgendwie in der KV drin.
    Musst dir die Tätigkeit aber von deinem Hauptberuf-Arbeitgeber genehmigen lassen (schriftlich am besten).

    Oder bist du noch Schüler/Student?

  5. #5
    Senior
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    also bei mir läuft ende des monats mein vertrag bei ner zeitarbeitsfirma aus, werde am 3. septerber bei einer großen pharma firma ne ausbildung anfangen. schule beginnt am 20. august...
    sprich ich will damit die knapp 2 monaten damit überbrücken

    die zeit will ich damit hauptberuflich überbrücken und dann das ganz enebengewerblich weiter machen, was ich mir natürlich absegnen lassen will

  6. #6
    Chefestei
    Gast
    wenn du wilst bring ich morgen von der arbeit mal ein paar telefonnummern mit von Agenturen im Rhein-Main gebiet.

    Wollte das auch vor kurzem machen da mein Lieber Herr vorgesetzter seine tage hatte und nur am nörglen war. Hat sich gebessert, aber die Telefonnummern behalte ich doch mal sicherheitshalber.

    Da hab ich mich mal schlau gemacht.

    Wäre dann halt für verschiedene Firmen übwewiegend im Elektrohandel.

  7. #7
    Senior
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    hey, danke für das angebot =)

    leider kenn ich mich kaum im elekrobereich aus...

  8. #8
    Hey Chris!

    Ich hab auch eine Mandantin die sich mit Promotion selbständig gemacht hat. Im Prinzip ist das ideal als Kleinunternehmen nach §19 UStG so wie Stef schon schrieb.

    Allerdings musst du auch beachten, dass du dann Buchhaltung zu erledigen hast. Wenn du jemanden kennst, der das kann und dir dabei helfen würde könntest sicher die Steuerberaterkosten sparen. Ansonsten kommen die auch auf dich zu. Und du musst, selbst wenn es nur einige Monate sind, auch einen Jahresabschluss bzw. eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen, woraus sich dann dein Gewinn für 2007 ergibt. Dieser wiederum ist steuerpflichtig und zum Jahresende bei der Einkommensteuererklärung mit anzugeben. Wird sich aber, so denke ich jetzt mal, nicht wirklich auswirken, weil es ja nicht Tausende von Euros sein werden die du da verdienst.

    Mit der KV/RV ist es so, dass du dich freiwillig gesetzlich versichern musst. Aber da hilft die Krankenkasse immer gern weiter so habe ich die Erfahrung gemacht. Aber da du ja vorher nicht arbeitslos warst müsstest du die Kosten selbst tragen.

    Hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.

    LG Sandra

  9. #9
    Senior
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    ok, danke =)

    da werd ich mich mal im freundes und bekanden kreisen mal umhören wer sich damit auskennt.

    ich werde es so machen, das ich 1 oder 2 tage arbeitslos bin und dann bekomme ich auch noch nen zuschuß vom arbeitsamt, was in der höhe sein wird, was ich als arbeitsloser bekommen würde... so die tussy im arbeitsamt. ich hab am 2.7. deswegen auch einen termien beim arbeitsamt...

    mfg chris

  10. #10
    Na dann drück ich dir doch mal die Daumen dass alles so verläuft wie du es dir vorstellst...

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