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Thema: Halbschalensitze

  1. #1
    corsa_racer
    Gast

    Halbschalensitze

    Hallo

    Müssen halbschalensitze eingetragen werden wenn sie Klappbar sind?? Wie ist das mit Seitenairbags??

  2. #2
    jitmo
    Gast
    jap müssen eingetragen werden, seitenairbags eventuell abklemmen/austragen lassen

    jitmo

  3. #3
    corsa_racer
    Gast
    gibt es da probleme wegen den Airbags??

  4. #4
    Senior
    Registriert seit
    02.12.04
    Beiträge
    1.449
    Nein, wenn ein Airbag-Rückrüst-Kit mit Gutachten verbaut wird machen die TÜV-Prüfer normalerweise keine Probleme.

    gruß Acki

  5. #5
    Hab dir mal was rausgesucht vom TÜV Rheinland.

    Sitze

    Natürlich sollten Sitze nicht nur bequem sein oder „stylisch“ aussehen, sondern auch der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Hierfür müssen Autositze einen entsprechenden Verstellbereich in Längsrichtung sowie ein gewissen Winkelverstellbereich der Rückenlehne aufweisen. Es muss gewährleistet sein, dass die Sitzposition individuell den Körpermaßen angepasst werden kann. Bei zweitürigen Fahrzeugen ist zusätzlich auf die Ein- und Ausstiegsmöglichkeit als auch auf die Fluchtmöglichkeit von den hinteren Fahrgastplätzen zu achten. Sitze und Sitzkonsolen müssen bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 1996 über entsprechende, gültige Prüfzeugnisse verfügen (Teilegutachten, EG / ECE-Prüfzeichen).

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