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Wenn man das Gewerblich betreibt und die Arbeit regulär abgerechnet wird (d.h. mit Rechnung und Mwst), dann muss der Gewerbetreibende bei gebrauchten Teilen 1 Jahr Gewährleistung geben. Nach 6 Monaten gibts aber eine Beweislastumkehr.
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@Tigra999
...und genau aus diesem Grund habe ich den Fall gewonnen.
Der Motor war nach zwei Wochen hin.
@Bremer
....ja, ich habe alles auf "Heller und Pfennig" plus Zinsen wiederbekommen.
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Trotzdem nervig diese ganze Prozess-Kiste, hatte das auch schon wg. Gebrauchtwagen-Betrug etc.
Man ist zwar glücklich, dass man am Ende gewinnt und Geld erstattet bekommt, aber ich hab definitiv ein paar graue Haare mehr... ;-)
Glückwunsch und selber machen ist immer leichter gesagt als getan, wenn man handwerklich nicht sonderlich affin ist.
Hier bleibt nur zu sagen: Übung macht den Meister, irgendwo muss man anfangen. Ich hab den Motor auch selbst umgebaut. Es geht, dauert aber entsprechend...
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