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Hab ne ABE für Novus Sportauspuff , ( also Gruppe N esd ) hier. Ist auch deine Endrohrvariante aufgeführt. Fals du sowas meinst kann ich mal schaun ob ich sie dir einscannen kann.
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ahh....das du Corsa fährst wusste ich nicht, sorry.
Ne Eintragen musste den nicht, hat ja abe bzw. EG- genehmigung.
Musst nur immer den Zettel den ich dir gepostet hab mitführen.
Corsa - Tigra ist ja quasi das delsebe, bezieht sich ja nur auf den Motor... naja , aber das der Rennleitung zu erklären ist quasi unmöglich kannste auch deinem Hund spanisch beibringen, der versteht das dann noch eher.
Aber versuchen kann man es. Haste schon mal bei Novus nachgefragt wegen einer neuen ABE? kostet vlt. paar € aber fand den Service von denen bis jetzt immer sehr gut. Oder vlt. findet sich ja noch jemand mit passender ABE.
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Ja eben .. der hat ja ne E-Nummer und ist daher eintragungsfrei oder? Wunder mich halt, dass auf den beiden Endrohren noch zusätzlich diese KBA Nummer eingestanzt ist .. was hat es damit auf sich? Muss ich den Wisch auf beim TÜV vorlegen? Würdest du das trotzdem mal einscannen? Schonmal besser als nix!
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Ja wenn er eine E-Nummer hat ist der Eintragungsfrei. Evtl. kann dir der TüV Unterlagen raussuchen (für einen kleinen finanziellen Obelix), falls hier keiner etwas hat.
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E-Nummer hat der Auspuff .. auf den Endrohren steht jedoch noch diese KBA-Nummer .. hat die jetzt was zu bedeuten? Guckt der Kerl beim TÜV übehaupt nach der EG-Genehmigung, da auf dem Pott ja dieser E19-Kram eingestanzt ist?!
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Kommt drauf an, an welchen Kerl du beim TÜV gerätst.
Grundsätzlich muss man aber immer diese EG-Zulassung mitführen, um beweisen zu können, dass die Nummer übereinstimmt, und das Teil für deinen Wagen erlaubt ist.
EDIT: Hier mal was direkt vom TÜV.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt für serienmäßig herzustellende Fahrzeuge und Fahrzeugteile Typgenehmigungen mit bundes- und europaweiter Geltung. Es wird nach drei Rechtskreisen unterschieden. Im "nationalen Rechtskreis" werden Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE) und Bauartgenehmigungen (ABG) nach den §§ 20, 22 und 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erteilt.
Typgenehmigungen in den "internationalen Rechtskreisen" richten sich nach EG, sowie anwendbaren ECE-Regelungen (ECE = Economic Commission for Europe).
Sowohl ECE-, als auch EG-genehmigte Bauteile tragen ein Genehmigungszeichen und dürfen dann entsprechend der Genehmigung in allen Staaten verwendet werden, die dieser Regelung beigetreten sind. Im Verwendungsbereich der Genehmigung ist aufgelistet, für welche Zwecke das Bauteil verwendet werden darf.
Wenn Sie z. B. eine bauartgenehmigte Leuchte aus dem Zubehörhandel erwerben, dann ist auch hier der Verwendungsbereich (Fahrzeugtypen oder ggf. die Einschränkung bezüglich der Anbaulage) eindeutig festgelegt.
Sie sollten deshalb immer auf den im Beipack des jeweiligen Bauteils oder auf der Verpackung angebrachten Verwendungsbereich achten, um eine falsche Zuordnung bzw. eine falsche Anbaulage zu vermeiden. Es liegt ggf. beim Fahrzeughalter, nachzuweisen, dass das verwendete Bauteil für seinen Fahrzeugtyp genehmigt ist.
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Hey .. dann hoffe ich mal, dass noch jemand den oder einen ähnlichen Auspuff rumliegen hat und mir die Dokumente einfach mal einscannen kann! Anscheinend sind in einem Dokument ja immer die verschiedenen Rohrarten aufgeführt ..
Grüße
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