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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abschlepphaken Pflicht!



SexyCrazy
23.06.04, 15:58
War gerade beim Tüver um meine Heckschürze eintragen zu lassen...
Er sagte, er kann sie mir nicht eintragen, weil dadurch der Abschlepphaken verdeckt ist und dann erzählter er mir noch was von Anhängerlast!!

Hat der Recht damit?

SFOR
23.06.04, 16:00
Ich sag nur Suche!

http://forum.corsa-tigra.de/viewtopic.php?t=7475&highlight=abschlepphacken

SexyCrazy
23.06.04, 16:02
Oh..sorry!
Aber trotzdem gibt es in dem Thread keinen eindeutige Antwort!

tüdelüt
23.06.04, 16:24
Hi!

Hast du hier schon mal geguckt?

http://www.verkehrsportal.de/gesetze/gesetze.php

Gruß
Stefan

SexyCrazy
23.06.04, 16:25
Ja habe ich schon...aber leider nix passendes gefunden!!

RydeOrDie
23.06.04, 17:02
hab mal gelesen dass sich jemand die anhänge last ausgetragen hat
und dass würde dann ja gehn

ist das nicht so dass du nur jemand abschleppen darfst wenn dein leer gewicht höher ist als des gezogenen

z.B mit Corsa kann ich kein VW Phaeton oder BMW X5 abschleppen
oder lieg ich da falsch??

SexyCrazy
23.06.04, 18:33
Was kostet es denn, etwas austragen zu lassen?

bastie444
23.06.04, 18:46
Also Abschlepphaken austragen geht. Ich hab ja auch demnächst ( vielleicht ) mein Riegerheck. Hab da mal mit dem TÜV gesprochen und die meinten:
Der Abschlepphaken musse frei zugänglich oder ohne große mühr erreichbar sein. Beim Riegerheck musse der Haken zugänglich sein ( oder zumindest die Rießen Schraube muß dran sein, die beim Rieger mitgeliefert wird ) weil es im Gutachtensteht drinsteht, und er sich ja auch nach was richten müsse. Er machte mir aber den Vorschlag, meine Anhängelast auszutragen. Was heißt; ich darf nie wieder einen Anhänger anhängen :wink: geschweige denn jemand abschleppen.
Also einfach mal bei deinem TÜV fragen was er zu meint. Ansonsten hab ich dir da noch nen auszug aus der STZVO:

Hier gilt STVZO §43 Abs. (2):
Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.

D.h. also bei nem Tigi mußt du nur vorne einen Abschlepphakenn haben.... hinten kannst du den getrost entfernen !!!
So versteh ich des jetzt halt mal...... 8)

SchranzMaschine
23.06.04, 20:50
Hi,

Also soweit "ICH" weiß ist so ein Hacken keine Pflicht...weil wir bei mir auf der arbeit schön öfters ne Hänger Kupplung montiert haben...und bei nem Mercedes musste ich die schon mal abflexen!!! Dann kam der Tüv und hat dazu nix gesagt !!! Aber bin mir nicht ganz sicher :-)

SexyCrazy
23.06.04, 21:05
Damit kann ich nichts anfangen...weiss denn keiner hier etwas 100%iges oder kann ich mich jetzt aus dem Auszug aus der STVZO verlassen?

little_tigi
23.06.04, 23:08
Also kurz und knapp: Vorne muss er sein und hinten nicht! Laut § irgendwas - fragt mich net, der schwirrt hier irgendwo im Forum rum - muss man abgeschleppt werden können, aber abschleppen muss keiner, deshalb is der hinten egal. Und sowas wie Anhängelast austregen is totaler Dummfug, weil der nix mit dem Abschlepphaken zu tun hat. Am besten suchst de dir nen andren TÜVer, der den § genau kennt!

Hab ihn hier (http://forum.corsa-tigra.de/viewtopic.php?t=929&highlight=abschlepphaken) grad gefunden:

§43 Abs.2:
Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.

stehle
24.06.04, 19:56
Also hinten brauchst definitiv keinen Abschlepphaken. (Serienfahrzeuge die z.b. keinen Haben sind Smart, Golf R32 usw.)

Vorne ist abschlepphaken Pflicht.

Soviel dazu

ToxicRain
24.06.04, 20:55
falsch die oben genannten fahrzeuge haben abschlepphacken vorne und hinten nur sin das abschleppacken die in ein gewinde hinter einer kappe
eingeschraubt , werden....

stehle
24.06.04, 21:01
falsch die oben genannten fahrzeuge haben abschlepphacken vorne und hinten nur sin das abschleppacken die in ein gewinde hinter einer kappe
eingeschraubt , werden....

Hmm denkst Du ich bin blöd :-( Smart hat KEIN abschlepphaken hinten und der R32 auch nicht definitiv beim R32 steht sogar im schein das damit nicht abgeschleppt werden darf bzw. kann

bastie444
25.06.04, 13:53
Abschlepphaken hin Abschlepphacken her. Machs doch so wie es ein Kumpel von mir gemacht hat und so wie ich es machen werde. Bau die Schürze ran OHNE ABSCHLEPPVORRICHTUNG, druck dir den Paragrafen aus, laß ihn bei nem Notar beglaubigen ( kostet 5 Euro ) und führ den mit.
Wenn Grün / Weiß dann etwas zum aussetzen hat legst den beglaubigten Zettel vor und gut is.....
Gibt dann keine Probleme mehr. Oder lässt ihn doch austragen. Kostet aber bizele mehr.... :wink:

Coco614
25.06.04, 17:04
wie schon erwähnt vorne brauch man einen und hinten nicht! Ich habe hinten selber keinen und bevor ich den weg gemacht habe habe ich mit meinem TÜVer gesprochen! Und ich habe bis jetzt keine probleme damit gehabt!