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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Espace Lippe vs TÜV



Anonymous
18.06.03, 00:38
wie sieht der TÜV das eigentlich wenn ich mir ne Espace Lippe anstatt der serienlippe verbaue???
gibts da probleme oder eher nicht???

Roadkillah
18.06.03, 03:57
Schätze mal EHER schon *g*

Weil ABE oder sonstiges Gutachten kriegste ja net dafür.

Wenn die Lippe aber ordentlich an deinen Tiggy verbaut ist, denk ich mal, dass der TÜVer net so schnell draufkommt. Es sei denn, er hat Ahnung von seiner Arbeit und ist ehrgeizig, motiviert und scharf darauf, schwarze Schafe herauszufischen :-)...

Musst aber auch auf die Bodenfreiheit achten! Bei meinem 75/50 Fahrwerk hab ich mit Serienlippe ca 10cm Bodenfreiheit. Mit Espace hätt ich dann noch so um 8, und wenn ich dann noch die 195/50/15er Reifen drauf machen würde, dann heisst es SCHLEIF BABY SCHLEIF. Glaub kaum, dass der Tüver das dann zulassen wird. Und die grünen werden sich auch ihren Teil denken (kannst sogar stillgelegt werden, wenn zu tief bist und Schleifspuren zu erkennen sind!!! Egal ob eingetragen oder net!)

MfG

TiCar
18.06.03, 08:03
**** Unsere Vergangenheit bleibt immer Teil unseres Lebens, aber man muß Vergangenheit auch Loslassen um Zukunft zu leben ****

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Die Postings des Users TiCar wurden auf eigenen Wunsch auf obigen Satz geändert. Wir bitten eventuelle Verluste im Zusammenhang eines Threads zu entschuldigen.

Euer Corsa-Tigra.de Team

asche
18.06.03, 08:27
galt das mit der bodenfreiheit nicht nur für starre teile?

nero84
18.06.03, 11:13
Hi,

kann mir mal einer sagen was da so der richtwert ist? Also ich meine wieviel cm ich midestens haben sollte?

MfG

Nero84

Tigra_Corsa
18.06.03, 11:44
Der tiefste Punkt der Karosserie muss, soweit ich weiss, 70mm über dem Boden liegen.

Gruß
Sascha

Tigi-Cruiser
18.06.03, 12:12
Habe dazu was passendes gefunden:

Wie tief darf ein Auto sein ?

Eine Frage, mit der schon viele konfrontiert wurden. VW SPEED hat den Paragraphenwald durchforstet und fand keine Regel für den TIEFBAU.

Manchem Tuning-Fan klappte die Kinnlade herunter, als bei "Alles VW" in Osnabrück am Beginn der letzten Saison Polizisten sieben Zentimeter hohe Holzklötzchen an Bindfäden unter dem Auto herzogen, um zu sehen, ob es irgendwo aneckt. "Ist das denn überhaupt rechtens?" fragten die verdutzten VW-Fahrer und warfen die Stirn in Falten. Gern klärte die Polizei auf und teilte mit, sie habe ihre Vorschriften und legte einige Fahrzeuge kurzerhand still - allerdings wegen anderer Umstände als der Tieferlegung. Die Frage lautet also: War dies Übereifer oder gibt es Vorschriften, die ein solches Vorgehen rechtfertigen?

Unsere Recherche in der Pressestelle des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg ergab, dass es keine gesetzliche Vorschrift gibt, die die Bodenfreiheit von Automobilen regelt. "Lediglich für Geländewagen gibt es eine Mindesthöhe, den so genannten Böschungswinkel", schränkte Angela Bartholomae von der Pressestelle ein. Also, alles klar? Noch nicht ganz!
Wir schlugen selbst in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nach und fanden... nichts: Kein Wort über Tieferlegungen. Einzig der Gummiparagraph 30 über Zulassungsbestimmungen von Fahrzeugen könnte relevant sein, doch kein Absatz, kein Anhang trifft dieses Thema.

Die Prüfungsorganisationen tragen Fahrwerke namhafter Hersteller in die Fahrzeugpapiere ein, die etwa per Gewindeverstellung Tieferlegungen weit unter die oft zitierten 110 Millimeter Bodenfreiheit ermöglichen. Gleichzeitig gibt es aber auch das VdTÜV Merkblatt 751, das in einem Anhang eine Mindestbodenfreiheit von 110 Millimeter empfiehlt. Also fragten wir einen Experten des TÜV Rheinland in Köln. Herr Fälker erklärt, dass das Merkblatt VdTÜV 751 nicht mehr als eine "Richtschnur" für den Prüfer ist und keine Rechtsverbindlichkeit besitzt. Für den Praktiker ist es viel wichtiger, dass die Fahrzeuge noch anständig über Bodenwellen in Tempo 30-Zonen kommen. "Da sollte nach Möglichkeit nichts aufsetzen. Wie tief ein Fahrzeug am Ende sein darf, kann man pauschal nicht sagen. Manche Autos haben in der Mitte ihren tiefsten Punkt, andere vorn am Spoiler, einige auch erst am Endtopf", erklärt Fälker. Es komme auf den Einzelfall an.

Ein vernünftiger Standpunkt, gleichzeitig aber keine pauschale Reglementierung, die einem das Leben knapp über der Grasnabe generell verbieten würde. Stilllegungen nur wegen zu geringer Bodenfreiheit wären somit unzulässig.

Bleibt noch die direkte Nachfrage bei der Polizei. Gerd Nolte vom 1. Polizeikommissariat in Osnabrück kann sich noch gut an die Aktion anlässlich "Alles VW" erinnern. Tatsächlich habe man einen Holzklotz mit 7,5 Zentimetern Höhe verwendet. Eine Toleranz zu den bekannten elf Zentimetern, die man den Fahrzeugbesitzern gutschrieb. Grundlage des Handelns sei nicht das Merkblatt 751 gewesen, sondern der Grundsatz der Verkehrssicherheit. "Ausschlaggebend für die Stilllegungen war nicht die Tieferlegung, sondern die dazu gewählte Rad-/reifenkombination", stellt Gerd Nolte richtig. Ansgar Warmhoff von der Dekra Osnabrück war laut Gerd Nolte für die Begutachtung der Fahrzeuge zuständig und arbeitet eng mit der Polizei zusammen. Am Telefon mochte sich der Sachverständige allerdings nicht äußern und verwies auf die Zentrale der Dekra in Stuttgart. Die Presseabteilung dort nennt als Grundlage einerseits die im Merkblatt 751 beschriebene Prüf-Methode, stellt aber die Entscheidung über die Zulässigkeit ins Ermessen des Prüfers.

Fazit : Nur wegen einer heftigen Tieferlegung kann eigentlich nichts passieren - solange sie korrekt eingetragen ist ! Alle Umbaumaßnahmen müssen im Fahrzeugschein genauestens vermerkt sein. Hilfreich ist es, neben dem Schein die Prüfberichte mitzuführen, nur für den Fall, dass die Polizei die Eintragung an sich anzweifelt.

Aber auch das kann euch nicht vor einer Wiedervorführung des Fahrzeuges nach §17 StVZO bewahren. Sollte ein Polizist berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Gutachtens oder am verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges haben, kann er eine Mängelkarte ausstellen. Innerhalb einer Frist muss dann der Mangel abgestellt, und das Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt werden.

Unser Tipp : Den Kompletten Umbauplan vorab mit dem zuständigen Prüfer absprechen und hinterher alles penibel eintragen lassen. ABEs und Prüfberichte immer mitführen. Bei der Kontrolle immer freundlich, sachlich und zurückhaltend bleiben, dann kann fast nichts schief gehen.
http://www.fast-n-furious.de/fe-tief/golf4_bbs.jpg
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Heiko

TiCar
18.06.03, 12:34
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Euer Corsa-Tigra.de Team

Anonymous
18.06.03, 19:02
ist ja alles schön und gut aber leider nicht so ganz die antwort auf meine frage!!!

Tigra_Corsa
18.06.03, 19:13
Wenn du Glück hast, blickt er es nicht.
Wenn du Pech hast, sieht er es und es gibts Probleme..

Zufrieden?

Gruß
Sascha, konnte nicht widerstehen... :lol:

Tigi-Cruiser
18.06.03, 19:39
He Killa, eigentlich sagt der Artikel alles henau aus! Nämlich das es kein Gesetz über die Tiefe gibt! Bin öfter mit einem Kumpel in Bielefeld unterwegs
( du kennst die Bielefelder Rennleitung??? )! Also mein kumpel hat vielleicht 3-4cm Bodenfreiheit an seinem Auto. Du kannst dir da sicher vorstellen, wie oft wir angehalten werden, wenn wir mit seiner Karre unterwegs sind!
Jedes Mal zeigt er diesen Artikel vor und die Grünen sind plötzlich ganz friedlich und beschäftigen sich dann lieber mit seinen Felgen, und nicht mehr mit der Tiefe!
Kannst mir ja eine PN schreiben. Dann sage ich dir, wo du den Artikel findest und dir ausdrucken kannst!


Heiko

-Frank-
18.06.03, 22:47
Killa hat doch garnicht nach der Tiefe gefragt?!

Der oben zitierte Artikel ist leicht überholt: Die momentan angewandte und von den Sachverständigen gern zitierte EG-Richtlinie empfiehlt 80 mm Bodenfreiheit (und nicht nur von starren Teilen). Ist aber nur eine Empfehlung und nicht Gesetz. Man kann also das Auto durch Tieferlegung (solange Restfederweg und 50cm Reflektorunterkante gegeben) oder durch Spoilerwerk so tief bauen wie man will. Kann sogar schleifen...

Allerdings hat man ja Halterhaftung: Und wenn man dann wegen der extremen Tiefe schleichen fahren muß,,, oder vor einer Bodenwelle mal schnell noch abbremsen muß, ist man ganz schnell wegen Verkehrsbehinderung oder gar Verkehrsgefährdung dran. Man sollte es also immer noch alltagstauglich und fahrbar belassen.

Jetzt zu Killa:
Also im Prinzip hast du ein Anbauteil ohne BE für den Tigra montiert. Damit ist ohne Einzelabnahme und Eintragung des Teils im Prinzip auchdie BE deines Fahrzeuges erloschen... Frage ist jedoch, merkt das der Prüfer... oder stört es ihn überhaupt?! Vermute mal NEIN!

Falls doch könntest du ja aber auch noch zum Gegenangriff übergehen und sa gen, du möchtest das abgenommen haben. Denke mal in so einem harmlosen Fall kann man mit jedem Sachverständigen reden!

Zeitgeist
09.06.04, 17:43
Hallo

Mal eine frage an alle die eine Espace oder Laguna Lippe unter dem Auto habe!!!
Hat die einer eigentlich Eingetragen bekommen oder fahrt ihr alle so damit rum??!!
Habt ihr schon mal Probleme mit der Polizei wegen der Lippe gehabt??

Ciao Zeitgeist

Megane Coupe Fahrer
09.06.04, 19:23
Also bei uns im Forum haben auch sehr viele eine Espace bzw. Laguna Lippe dran aber keiner hat sie offiziell eintragen lassen. Gibt natürlich auch kein Gutachten oder ähnliches da es sich ja bekanntlich um original Renault Teil handelt. Somit kann wie auch bei anderen Lippen z.B. der Cupra-Lippe von Seat, darauf hoffen das es beim Tüv nicht bemerkt wird oder als Originalteil betrachtet wird.

nero84
09.06.04, 19:31
Hi,

also ich habe meine Lippe eingetragen bekommen. Gab keine Probleme.

MfG
Nero84

Megane Coupe Fahrer
09.06.04, 19:34
Ach so??? Hast die die dann per Einzelabnahme abnehmen lassen, oder wie? Wußte der Prüfer das es eigentlich ein Renault Teil ist?

Danke

nero84
09.06.04, 19:37
keine Ahnung, ich habe mir neue Felgen gekauft und die Lippe dran gemacht. Hab das Auto dann zu meiner Werkstatt gebracht und gesagt das die, die Felgen und die Lippe eintragen lassen sollen.
Und als ich zurückgekommen bin war alles ohne Probleme eingetragen.

MfG
Nero84

käpplelupfer
09.06.04, 19:48
hi,

mal ne frage zwischendurch, angenommen ich habe alles rechtens vom tüv eingetragen.
dann kommt ne verkehrskontrolle und meckert, weil denen das nicht gefällt.
können die was machen?
oder ist das, wenns vom tüv eingetragen ist bindend und die können nix machen?

grüßle

nero84
09.06.04, 19:51
Na ja, so weit ich weiß können die einem das Auto wohl trotzdem stilllegen. Nur meistens haben die Polizisten nicht ganz so viel Ahnung und verlassen sich dann drauf das der TÜV das schon ordentlich gemacht hat.
Außer es fällt extrem auf (reifen die 3 cm rausstehen).

MfG
Nero84

käpplelupfer
09.06.04, 19:52
mh, deswegen frag ich, denn meine stehen echt weit raus :shock:
muss bei gelegenheit mal nachmessen... :lol:

nero84
09.06.04, 20:01
Also ich weiß das die Polizei was Räder angeht bei uns ganz peniebel sind.
Also ich würde mir was einfallen lassen wenn die wirklich zu extrem rausstehen.

MfG
Nero84

käpplelupfer
09.06.04, 20:08
mh, werd mal nachmessen, aber eingetragen ist alles.
und bei uns aufm dorf, naja, mal kucken ;=)

LilaTiger
09.06.04, 20:55
Hast dein Schein schon umschreiben lassen?
Was steht denn drin bei der Lippe?

MichiC
09.06.04, 21:22
Meine ist nicht eingetragen, bis jetzt hat auch kein Tüver was gesagt, und ich war schon 3 mal mit der Lippe beim Tüv!


btw. Ist doch egal wie weit die Felge raussteht, solange die Reifen-Lauffläche abgedeckt ist!

HypnoticSpecter
09.06.04, 21:43
mal ne dumme frage:

wie lange dauerts denn so ne espace lippe abzumontieren?was brauch ich genau an werkzeug? :twisted: :wink:

LilaTiger
09.06.04, 22:37
Mal ne dumme Gegenfrage, womit hast du denn deine Lippe montiert oder wirst sie montieren?

Denke mal mit Gewindeschrauben und nem 10er zum zuschrauben!

tigrateufel
10.06.04, 08:00
... ich denke mal er will sich eine ""wegfinden"" 8) und fragt jetzt ob das ""abbauen"" lange dauert und wie kompliziert die befestigt wird??!! :wink:

Discriminator
10.06.04, 08:14
Was habt ihr denn so für eure Lippen bezahlt und wo habt ihr sie her (Espace) vom schrotti von Renault direkt ???? und die kosten !!!!!


Mit wagenfarbe lackierung sieht die lippe echt geil aus wie ne front !!!

steuerchen
10.06.04, 08:26
@ Patrick

Hi,

also die kostet um die € 70,-- direkt bei Renault....werde mir meine wohl in Misburg hinten bestellen

Discriminator
10.06.04, 08:32
@steuerchen

70€ sind doch inordnung mal schauen ob die rennleitung bei uns dann was sagt, die ist ja noch ne ecke größer als die seriengummlippe = fast keine bodenfreiheit vorne !! :D :D :D :D :D :D

Dann noch schnell lacken und los gehts :shock:

LilaTiger
10.06.04, 09:24
... ich denke mal er will sich eine ""wegfinden"" 8) und fragt jetzt ob das ""abbauen"" lange dauert und wie kompliziert die befestigt wird??!! :wink:

Daran habe ich garnicht gedacht, aber genau solche Leute sind es, die nachts an irgendwelchen Karren dumme Sache´n machen und meistensd noch mehr kaputt machen wie der Wert des Objektes!
Siehe auch viele Offtopic Threads!

@HypnoticSpecter
WIe wäre es mit sparen wenn dir das Ding zu teuer ist oder ganz auf das Ding zu verzichten

tigrateufel
10.06.04, 11:05
... ich will ihm ja nix unterstellen, aber es kam halt so rüber ...

Discriminator
14.06.04, 17:10
hat jemand die fahrgestellnummer von dem renault escape ?

mein dummer händler in der nähe will die unbedingt haben, sonst kann er nichts machen, seiner aussage nach weil es ja soviele verschiedene gibt :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :twisted:

Nemo
14.06.04, 21:10
Also hab auch die Espace lippe drunner hab dadurch vorne ca 3cm boden freiheit...
Die rennleitung hat mich seit dem ich die lippe drunner hab paar mal angehlaten aber die lippe nei beachtet...
und hab auch schon an nen bremshubbel leicht geschliffen... und bie rennleitung is mir dabei entgegen gekommen, und meinet dann, das ich vorne ausgestzt hab... daruf ich dann is ja nur ne gummi lippe... und die dann darauf.. oki.. dann weiterhin gute fahrt...
werde sie auch net eintragen lassen.. entwerde hab ich glück bei der hu oder net *gg*

Phoenix
15.06.04, 08:38
Also beim mir ist die Lippe auch drunter, hatte noch nie Probleme damit, hab allerdings noch 6 cm ! Aber die Lippe gibt ja nach, dadurch ist das ganze nicht so dramatisch !