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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dritte Bremsleuchte Opelzeichen



mexmex
09.08.04, 15:04
Hallo,
habe vor mir das Chrom Opelzeichen auf der Heckklappe zu entfernen und es mir direkt auf der Heckklappe aufzeichne und ausfeile bzw. ausfräse.
dann noch mit rotem licht hinterlegen das über den Bremskontakt läuft.
Wenn ich dann nun bremse leuchten die normalen bremslichter und das Opelzeichen leuchtet auch rot auf.

Was haltet ihr davon? Krieg ich da mit tüv,polizei probleme?

Vielleicht hat das auch schon jemand und er kann mir seine erfahrungen damit sagen.

Weis auch nicht ob es im Normalen Zustand (tag) überhaupt gut aussieht ;-(

Green-Tigra-Baron
09.08.04, 15:09
Die dritte Bremsleuchte muß über die anderen beiden positioniert werden, wenn ich mich jetzt nicht irre ! :oops:

Capuchino
09.08.04, 15:10
und darf kein zeichen oder schrift sein...

mexmex
09.08.04, 15:16
na super, alles was geil aussehen würde darf man nicht :(

werd heut abend mal ne mail an tüv schreiben, ich geb dann nochmal bescheid falls einer von euch die idee auch ganz cool findet.

Don Andolini
09.08.04, 15:17
hab das schon häufig gesehen, an paar reisschüsseln, sieht nich schlecht aus bei n8 aber bei taG? und tüv mässig kriegste deren segen nich!

Green-Tigra-Baron
09.08.04, 15:17
Das kannste knicken... Werden die TÜVER Dir sicherlich auch sagen... :?

NLORD
09.08.04, 15:19
wohl deswegen, weil da nichts reflektiert! :?:

..::DonChon::..
09.08.04, 15:56
beim audi rsq oder wie der heißt sind die ringe doch auch rot beleuchtet
und das ist sogar serienmäßig so. da hat der tüv doch auch nix gesagt.
oder bin ich gerade in der falschen zeit angelangt?

mexmex
09.08.04, 16:23
audi rsq? serienmäßig?

Meinst wohl den heißen schlitten aus "I,Robot" mit leuchtenden audiringen auf heck und lenkrad :D :D :D

Also hier meine Antwort vom TÜV:


vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage vom 09.08.2004 zur 3. Bremsleuchte.

Bezugnehmend auf den §49a (Absatz 1) der StVZO teilen wir Ihnen mit, dass
an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und
die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein
dürfen.

Lichttechnische Einrichtungen sind inkl. ihrer Leuchtmittel bauartgenehmigungs-
pflichtige Teile. Die Bauartgenehmigung bezieht sich dabei immer auf die
vorgesehene Funktion, die auch aus dem Kennbuchstaben auf der Abschlussscheibe
hervorgeht (z.B. SM1, SM2 = Seitenmarkierungsleuchten, 5 = seitl. Fahrtrichtungsanzeiger).
Die Nutzung in einer anderen als der genehmigten Funktion ist unzulässig.

Für den Anbau und die Nutzung lichttechnischer Einrichtungen an Fahrzeugen
sind nur Lichtquellen mit einer Bauartgenehmigung zulässig (Ausnahme: Innenraum-
leuchten). Erkennbar ist dies am Prüfzeichen, welches sich auf jeder Einrichtung
(Lichtquelle) befinden muß. Fehlt die erforderliche Kennzeichnung, dann ist der
Einbau unzulässig. Das Fahrzeug ist diesbezüglich unvorschriftsmässig.

Bei einem "Eigenbau" wäre eine Einzel-Bauartgenehmigung durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für
den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) zwar theorhetisch denkbar, der
Sachverständige müsste sich dabei aber auf ein mehrere tausend Euro
teures Gutachten des Lichttechnischen Institutes in Karlsruhe oder Berlin
stützen, so dass dieser Ansatz aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus
wohl ausscheidet.

Capuchino
09.08.04, 16:25
der rsq is wohl nen concept car... da wird wohl gar kein tüv drauf sein... :roll: :roll:

..::DonChon::..
09.08.04, 16:29
habt ja recht... :wink: