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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kein TÜV wg. unzulässiger Scheinwerferhöhe



Tigr4ndi
28.08.04, 13:12
Jetzt wirds langsam echt lächerlich! Bin gestern durch den TÜV gerasselt weil meine Scheinwerferhöhe bei 450mm liegt und es ja mind. 500mm sein müssen. Jetzt hab ich einen Monat Zeit diesen "Mängel" zu beheben (extra Hinweis auf Prüfbericht: Gewindefahrwerk hochschrauben! - ach neeeee)! Nur wenn ich mir das Gewindefahrwerk hochschrauben lass, dann hät ichs gleich sein lassen können - bin dann nämlich wieder so gut wie auf Ausgangshöhe!

Hat vielleicht jmd. nen Tip wie ich trotzdem meinen TÜV bekomm? Hochschrauben, TÜV und danach wieder runter kommt hierbei allerdings nicht in Frage! Vielleicht bei nem anderen TÜV probieren? Als ichs hab einbauen lassen wars ja schließlich kein Problem! Oder haben alle TÜV-Stationen inzwischen die Anweisung genau auf diese Mindesthhe zu achten?

Franky1109
28.08.04, 13:23
Also der TÜV Prüfer bei IN-Tuning fährt da auch irgendwie so einen Film von wegen 50cm Scheinwerferunterkante. Aber wie gesagt, dann kann man das tieferlegen ja gleich bleiben lassen. Wenn man es "ganz" genau nimmt ist es ja auch so vorgeschrieben. Ich erreiche die 50cm nur mit meinen 17". Im Winter siehts dann wohl ganz anders aus...

Ich würd zu nem kulanterem Tüv fahren, der begriffen hat das du dein Fahrzeug tieferlegen wolltest. Oder hochrschrauben, hinfahren, wegfahren, runterschrauben...

Knall
28.08.04, 13:33
jau wenn du schon nen gewinde hast dann hast du ja schon den vorteil, schraub doch einfach hoch ab zum tüv wenn alles klar ist schraub das ding wieder runter ....

BournOut
28.08.04, 13:48
weis wer zufällig wie hoch der tigi genau ist ab werk??
gibts viele probs mit 60/40 fw eintragen?

Storchi
28.08.04, 13:51
Aber wenn er es nachm Tüv wieder runterschraubt und ihn de bullen anhalten?
gibt bestimmt auch bullen die das nachmessen!
ich hab ne scheinwerferhöhe von 48 cm da hatter man von der dekra nochn auge zugedrückt!
fahr halt mal dahin vielleicht haste ja glück!

cheeky_devil
28.08.04, 14:22
weis wer zufällig wie hoch der tigi genau ist ab werk??
gibts viele probs mit 60/40 fw eintragen?

tigi ab werk müsste zwischen 51 und 52 cm liegen (musste damals nachmessen lassen von kumpl der bei dekra is und dessen frau nen serien 1.4er fährt, weil der meinen ellies klarmachn wollte das ich illegal rumfahr :roll: )

eintagen is nen hürdenlauf und glückssache...entweder findest wen ders macht und weiss das ers "schwarz" macht oder findest einen der von ner scheinwerferunterkante bzw lichtaustrittskante noch nie was gehört hat

BournOut
28.08.04, 14:25
kk thx :)
dann kann ich die tüv station hier schonma vergessen

Bacardi
28.08.04, 14:30
Weiß nicht lass es lieber...wir in SG haben schon Probleme gehabt unsere klamotten mit 49cm Scheinwerfer tiefe eingetragen zu kriegen...versuchs mal mit ner Bleiplatte im reserve radkasten....grins


MFG Bacardi

Phoenix
28.08.04, 14:32
Also meine haben auch nur ne Höhe von 45 cm, tippe mal auf ne 60/40 Tieferlegung, die reicht um diese Höhe zu erreichen, wurde bei mir auch erst bemängelt, aber dann habe ich halt gesagt ist ein normales Fahrwerk und dann wurde es eingetragen !

BournOut
28.08.04, 14:32
der tüv hier hat beim kollegn rumgemeckert wegen 49,5!
allerdings hat der auch vorher dem tüv prüfer im arsch getreten weil se zu ihm sagten sie haben keine zeit obwohl ein prüfer im büro gepennt hat

Rasta
28.08.04, 15:15
Ich fahre mit einer 40er Tieferlegung und 16" komme auf 52 cm.

Will heißen alles was über eine 60er Tieferlegung hinweggeht ist schlicht ilegal. Selbst wenn es jemand einträgt, kann es gut passieren das beim nächsten Pitstop mit den Grünen die Plakette baden geht.

nex81
28.08.04, 15:38
Aber wenn er es nachm Tüv wieder runterschraubt und ihn de bullen anhalten?
gibt bestimmt auch bullen die das nachmessen!
ich hab ne scheinwerferhöhe von 48 cm da hatter man von der dekra nochn auge zugedrückt!
fahr halt mal dahin vielleicht haste ja glück!

Das bringt dir aber auch nichts wenn die Polizei dich anhält und selber nachmisst, da interessiert es die nicht ob du TÜV hast oder nicht :wink:
Unter 50cm ist unter 50cm...

Also hochschrauben, hinfahren, runterschrauben. Legal ists eh nicht!

marco82
28.08.04, 17:16
naja,

hochschrauben zum TÜV machen und dann wieder runterschrauben, kannst du lassen. Dann brauchst du auch nicht TÜV machen, weil du ja dann wieder eine nicht abgenommene Änderung hast.
Bei mir in der Berliner Gegend sind 48cm das absolute untere Maß.

mfg marco

Phoenix
28.08.04, 17:41
Hoch und wieder runter schrauben kommt auf das selbe raus, weil im Fahrzeugschein eingetragen wird wieviel Abstand zwischen Reifen und Kotflügel ist, dann kannst du dir auch die Eintragung sparen. Würds lieber noch bei anderen Prüfern versuchen !

Tigr4ndi
28.08.04, 18:09
Jipp ist ne 60/40er Tierferlegung... werds am Mittwoch dann wohl nochmal bei nem anderen TÜV probieren bzw. den Ti gleich zu MLK bringen... er hats ja damals schließlich auch eingetragen bekommen. Hoffe dann einfach mal das es da klappt. :cry:

Anonymous
29.08.04, 00:37
Jipp ist ne 60/40er Tierferlegung... werds am Mittwoch dann wohl nochmal bei nem anderen TÜV probieren bzw. den Ti gleich zu MLK bringen... er hats ja damals schließlich auch eingetragen bekommen. Hoffe dann einfach mal das es da klappt. :cry:

Hab gerade gesehen das du aus Neustadt kommst.. fahre mal zum Tüv nach Haßloch, der hat bei mir auch keine Probleme gemacht, obwohl ich unter den 50 cm bin. Hatte es gemessen und gesehen und danach sein ok gegeben. :wink:

Sync
29.08.04, 01:40
Tigra mit Originalfahrwerk und Serienbereifung

Scheinwerferunterkante 53 cm

Reflektorunterkante etwa 54 cm

Rasta
29.08.04, 09:53
Hab gerade gesehen das du aus Neustadt kommst.. fahre mal zum Tüv nach Haßloch, der hat bei mir auch keine Probleme gemacht, obwohl ich unter den 50 cm bin. Hatte es gemessen und gesehen und danach sein ok gegeben. :wink:


Egal ob es nun eingetragen ist oder nicht, ist die Reflektorkante unter 50 cm ist es so oder so ilegal !!! :evil:
Da die gesamten Tieferlegungen auf den Corsa abgestimmt worden sind und der halt viel höher liegt, ist der Tigra legal nicht großartig tiefer zu legen. Bei 16 Zoll Felgen ist eine 60er das Maximum bei 15 " oder gar 14" ist meist schon bei 40mm Schluß.

n1ck
29.08.04, 10:44
hallo erstmal,

ich hatte mir überlegt meinen tigra demnächst ein stück tiefer zu legen (40/40) und bin dann auf diesen thread hier gestoßen...

muss ich da mit serienbereifung (die standard 15" alus) mit probs beim tüv rechnen? oder krieg ich den drüber?

wollte mir eh neue felgen holen (16") - jetzt interessiert mich halt, ob ich die vor dem fahrwerk holen soll oder ob ich ihn doch vorher tiefer legen kann?

Rasta
29.08.04, 11:15
hallo erstmal,

ich hatte mir überlegt meinen tigra demnächst ein stück tiefer zu legen (40/40) und bin dann auf diesen thread hier gestoßen...

muss ich da mit serienbereifung (die standard 15" alus) mit probs beim tüv rechnen? oder krieg ich den drüber?

wollte mir eh neue felgen holen (16") - jetzt interessiert mich halt, ob ich die vor dem fahrwerk holen soll oder ob ich ihn doch vorher tiefer legen kann?


Bei 40/40 gibt`s keine Probleme

Iceman
29.08.04, 12:13
Kann man so oder so sehen..ich war mit den H&R 35mm auch ein gutes Stück unter den 50 cm ... und das waren nur 35mm Federn..

FTBerlin
29.08.04, 13:10
Egal ob es nun eingetragen ist oder nicht, ist die Reflektorkante unter 50 cm ist es so oder so ilegal !!! :evil:
Da die gesamten Tieferlegungen auf den Corsa abgestimmt worden sind und der halt viel höher liegt, ist der Tigra legal nicht großartig tiefer zu legen. Bei 16 Zoll Felgen ist eine 60er das Maximum bei 15 " oder gar 14" ist meist schon bei 40mm Schluß.


die reflektorunterkante is relativ wurscht. wichtig is die lichtaustritskante..... danach wird gemessen und dann auch gegangen!

Daikon
29.08.04, 13:32
Hmm, wenn ich mir das hier so anhöre habe ich letztens richtig Glück gehabt mit der Felgen / FW Eintragung. Der hat sich nur die Nummer der Federn angeguckt und die Reifengröße+Felgen. Nichts mit aufm Bock fahren oder Testfahrt. 5Min und ich hatte alles eingetragen.

nex81
29.08.04, 16:46
Gehts hier um die Eintragung des FW oder um die HU?

Wenns nämlich um die HU geht, dann einfach hochschrauben, hinfahren, abnehmen lassen, und zu Hause wieder runterschrauben.

Wenn du das FW aber noch nicht eingetragen hast dann musst du dir wohl nen anderen TÜV suchen, auch wenns dann trotzdem nicht legal ist :P

Gruß
Jan

Anonymous
29.08.04, 16:55
Meinen Sohn den Corsaconni haben die blauen gesehen und sofort mit Blaulicht verfolgt haben in gestellt und sofort die Scheinwerferunterkante
mit den Zollstock gemwssen war 45 cm sofort stillgelegt und zum Tüv geschleppt
war alles eingetragen von tüv aber trotzdem stillgelegt. Mein Sohn hat dafür 3 Punkte bekommen 148Euro Strafe und mußte 4mal zum Tüv da die Bullen keine ruhe gegeben haben haben sogar den Bericht von der Dekra angezweifelt und der Prüfer mußte sogar zur polizeidienststelle.

n1ck
29.08.04, 17:30
aus dem namen "corsaconni" schließe ich, dass er nen corsa gefahren hat - da ist das ja prinzipiell ne ganz andere sache, mit der scheinwerferunterkante, oder?

und - wie tief war das auto denn, dass die polizei ihn verfolgt und direkt angehalten hat? ich meine - übertriebenes tuning fällt ja auch auf, nen kollege von mir fuhr nen tigra mit 90-60 tieferlegung (eigene angabe :P) und wurd damit nur dumm angeguckt - stillgelegt haben die den nie.

nex81
29.08.04, 17:47
aus dem namen "corsaconni" schließe ich, dass er nen corsa gefahren hat - da ist das ja prinzipiell ne ganz andere sache, mit der scheinwerferunterkante, oder?


Nö :P
Wenn die Polizei meinen Astra im Auge hätten, dann müssten die auch nur eben den Zollstock ansetzen und schon hätte ich 3 Punkte und nen Mängelbericht.


und - wie tief war das auto denn, dass die polizei ihn verfolgt und direkt angehalten hat? ich meine - übertriebenes tuning fällt ja auch auf, nen kollege von mir fuhr nen tigra mit 90-60 tieferlegung (eigene angabe ) und wurd damit nur dumm angeguckt - stillgelegt haben die den nie.
Die Polizei kann ein Auto auch nicht stillegen weil es "zu tief" ist. Das sind ja nur Richtlinien, das mit den 50cm zur Reflektoruntekante ist aber fakt!

Gruß
Jan

n1ck
29.08.04, 18:22
ich meinte auch, dass man den corsa wahrscheinlich noch ein stück tiefer legen kann, bevor man unter diese magische 50cm grenze kommt...
aber genaueres weiß ich auch nicht :)

NLORD
29.08.04, 18:29
Komisch, ich hatte mich mit diesem Thema auch schon beschäftigt, zwecks Gewindefahrwerk nächstes Jahr. Bei uns scheint es dem Tüv(Jeder) und den Polizisten(auch alle) egal zu sein.
Alle bekommen das eingetragen, der Polizei interessierts nur, ob es auch eingetragen ist.
Bei uns hier ist jedes 2. Auto tiefer gelegt, egal ob Jugend oder Rentner!

pacman
29.08.04, 21:32
An Beginner:
Des mit dem TÜV in Hassloch kannst du mittlerweile auch vergessen, ich war letzte woche dort und hab nachgefragt, er meinte zu mir ich könnte den Tigra nur um 30 Tieferlegen, standart habe ich 53 cm und alles was drunter liegt würde er nicht eintragen, Zitat vom Prüfer " Ich habe keine Lust mich wegen euch in den Knast zu setzen nur weil ihr hier eintragungen wollt die TÜV Technisch net in ordnung sind, ich brauche meinen job noch länger"
Schluss aus!

Corsaconni
30.08.04, 09:14
Tag zusammen,
also mich hatts erwischt!!!!
Sw-unterkannte 45cm aber alles legal eingetragen!!!
Polizeikontrolle von zwei relativ jungen polizisten,sofort zum tüv und feierabend!
der tüvprüfer sagte 50cm ist gesetz in der stzvo und somit sind sogar 49.5cm illegal!ich musste mein gewindefahrwerk soweit hochschrauben das ich 50cm sw-unterkannte hatte nochmal zum tüv und neu eintragen lassen!
insgesammt 1 x tüv und 3 x dekra , 3 x zulassungstelle und und und...
habe ca. 350 euro für alles drum und drann blechen müßen+3 punkte und das alles obwohl ich tüv auf jede kleinigkeit hatte!
ich fühle mich für meinen teil extrem verarscht vom tüv und der polizei, und ich sehe das als geldmacherrei!
es gibt viele autos die serienmäßig nicht die 50cm sw-unterkannte erreichen(honda usw.)
die polizei wird immer schlimmer,egal wo!in ein bis zwei jahren fährt keiner mehr mit 49cm durch die gegend!bei uns sind extra polizisten abgestellt worden um tieferlegungssünder zu fangen!

Im klartext: Tüv eintragen lassen =bezahlen! keinerlei rechtssicherheit
Polizeikontrolle : nochmalzahlen,bin behandelt worden wie ein schwerverbrecher!
nochmal tüv:bezahlen!
zulassung : wieder bezahlen
und das für eine tieferlegung die seriennah ist!!!!!!!!

auf sowas hab ich keinen bock mehr...

schöne grüße,der mit den flügeltüren

Rasta
30.08.04, 12:56
Egal ob es nun eingetragen ist oder nicht, ist die Reflektorkante unter 50 cm ist es so oder so ilegal !!! :evil:
Da die gesamten Tieferlegungen auf den Corsa abgestimmt worden sind und der halt viel höher liegt, ist der Tigra legal nicht großartig tiefer zu legen. Bei 16 Zoll Felgen ist eine 60er das Maximum bei 15 " oder gar 14" ist meist schon bei 40mm Schluß.


die reflektorunterkante is relativ wurscht. wichtig is die lichtaustritskante..... danach wird gemessen und dann auch gegangen!

Dann mache Dich mal beim TÜV schlau, dort heißt es Reflektorunterkante :?

Fasemann
30.08.04, 19:27
http://www.stvzo.de/ §50 Abs.3


3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für....

mein corsa sollte auch mal ne Saison lang stillgelegt werden, wegen lächerleicher 45 Cm :wink: , ende vom lied , der prüfer hat massig papier beschrieben für mich , die zulassungsstelle und die landesbehörde Abt .verkehr >> viel zeit vergangen , er hat Ärger bekommen >> ich wohne in nem anderen Bundesland >weil in Thüringen sucht dann die polizei dein auto um die plaketten abzukratzen

Tigr4ndi
30.08.04, 19:35
Na das klingt ja alles phantastisch! Die drehen doch total am Rad! Na ja... jetzt warte ich erstmal den Mittwoch ab was MLK dazu sagt und hoffe das ich trotz allem nochmal TÜV bekomm und bis nächstes Jahr ohne Kontrolle über die Runden komm! :?

kalliber44
30.08.04, 19:43
na super... wollte mir das fahrwerk von lowtec 60/55 hollen. aber wenn des so derb abgeht in letzter zeit... na dann werde ich es mir wohl nochmal überlegen müssen :(

Nori
30.08.04, 19:49
Bei uns rennen auch lauter übermotivierte Polizisten rum und messen Spiegelkante. Sind auch schon ein paar stillgelegt worden.

BournOut
30.08.04, 19:53
gibtes eigentlich ne mängelkarte oder stillegung wenn die sw uk unter 50 is?

Nori
30.08.04, 20:04
So wie ich das mitbekommen habe ne Mängelkarte aber hat bei uns auch scho stillegungen gegeben aber nach welche Kriterien das Entschieden wird weiß ich net.

BournOut
30.08.04, 20:14
gibt mängelkarte nachschulung?? :D
sosnt muss das fw noch bis 19.12 warten :)

NLORD
30.08.04, 20:30
Und warum ist das so? Vielleicht habe ich es auch überlesen, aber was ist der Sinn? Strahlen die Scheinwerfer dann nicht mehr im richtigen Winkel, oder wie hängt das zusammen?

BournOut
30.08.04, 20:34
dat is so weils gut ausschaut :)
und alles was gut ausschaut ist in D ja bekanntlich verboten
:evil: :evil: :evil:

manchma hasse ich die deutsche justiz!

nu aber wirklich:
das mit dem lichtwinkel kann ja net sein dafür kann man die scheinwerfer ja verstellen.
ich denk ma das gehört zu den gesetzten die schon etwas älter sind und einen grund haben dens heute netmehr gibt

bobylein
30.08.04, 21:04
Hab gerade bei mir (Tigra 1.6 mit Klima) die SW-Höhe gemessen die ist 45. Habe 35mm HR-Federn mit gekürzten Koni's drin. Das Auto ist aber tiefer gegangen. Das letzte mal, als ich mich mit einem TÜV-Prüfer wegen der Motorhaubenverlängerung und der Idee die Nebelscheinwerfer als Zusatzlicht zu benutzen unterhalten habe, meinte er zu mir die SW Unterkannte darf nicht tiefer als 45 cm sein. Deswegen habe ich angenommen, dass es auch passt. Und jetzt lese ich hier, dass es 50 sein müssen. Muss ich jetzt meine originale Federn mit gekürzten Koni's reinstecken?
Das ist ja Mist hoch 5. Dann kann man ja die Hälfte aller tiefergelegten Auto's stilllegen. Und ich muss morgen HU und ASU machen. :(

BournOut
30.08.04, 21:46
einfach probieren

Fasemann
30.08.04, 21:47
der § it so alt wo an den KUTSCHEN noch KARBIDLAMPEN hingen , und jeder schei-S-S Mercedes SLR und Honda S 2000 und andere PROLLKARREN bekommen die Ausnahmegenehmigung ab WERK >> aber das ARGUMENT zählt nich beim TÜV >>> mann kann höchstens sein NEUWAGEN ab WERK mit 80 mm TIEFER bestellen da muss der HERSTELLER die AUSNAHME dafür beantragen >>> sollte mal einer probieren der ein NEUES Auto kauft :idea:

BournOut
30.08.04, 21:52
der § it so alt wo an den KUTSCHEN noch KARBIDLAMPEN hingen , und jeder schei-S-S Mercedes SLR und Honda S 2000 und andere PROLLKARREN bekommen die Ausnahmegenehmigung ab WERK >> aber das ARGUMENT zählt nich beim TÜV >>> mann kann höchstens sein NEUWAGEN ab WERK mit 80 mm TIEFER bestellen da muss der HERSTELLER die AUSNAHME dafür beantragen >>> sollte mal einer probieren der ein NEUES Auto kauft :idea:

jetzt kann ich mir den § erklären :)
damals als es noch karbidlampen waren mussten se mindestens 50 cm hoch hängen damit se vom spritzwasser auf der straße net ausgehen :)


btw holger:
die wollten dein corsa stilllegen wegen sw höhe aber wie hast es geschaft dich rauszureden?

..::DonChon::..
30.08.04, 21:55
also mein vater fährt einen mazda mx5 und der ist deutlich tiefer als mein tigra.
ich denke auch die scheinwerfer und so.
der ist auch noch tiefer als ab werk aber der hatte nie probleme damit.
schweinerei!!!! :evil:

NLORD
30.08.04, 21:55
Das ist also der Grund?
Mh dann binde ich mir halt meine Scheinwerfer aufs Dach... dann leg ich das so tief, dass ich nicht mehr fahren kann :lol:

BournOut
30.08.04, 22:00
Das ist also der Grund?
Mh dann binde ich mir halt meine Scheinwerfer aufs Dach... dann leg ich das so tief, dass ich nicht mehr fahren kann :lol:

dann kommst du aber wieder in klinch mit der 8(?)cm regelung
oder warens 7?

:twisted:

AstraCarawahn
30.08.04, 23:33
Hi,

es waren 8cm zu festen Teilen. Soviel Abstand SOLLTE (!) sein....und da liegt der Haken in der Vorschrift...da ist die Sache mit den Scheinwerfern schon exakt definiert, da müssens 50cm sein.

Björn

FTBerlin
31.08.04, 13:35
gibt mängelkarte nachschulung?? :D
sosnt muss das fw noch bis 19.12 warten :)

gib ne stillegung und ne anzeige wegen erlöschen der betriebserlaubnis, 3 punkte, 100 eus und evtl nachschulung.
aso... kosten der stillegung mussu natürlich auch tragen. :wink:

FTBerlin
31.08.04, 14:05
Egal ob es nun eingetragen ist oder nicht, ist die Reflektorkante unter 50 cm ist es so oder so ilegal !!! :evil:
Da die gesamten Tieferlegungen auf den Corsa abgestimmt worden sind und der halt viel höher liegt, ist der Tigra legal nicht großartig tiefer zu legen. Bei 16 Zoll Felgen ist eine 60er das Maximum bei 15 " oder gar 14" ist meist schon bei 40mm Schluß.


die reflektorunterkante is relativ wurscht. wichtig is die lichtaustritskante..... danach wird gemessen und dann auch gegangen!

Dann mache Dich mal beim TÜV schlau, dort heißt es Reflektorunterkante :?

also ich will hier jetz ma nich klugscheißern, also versteh mich bitte nich falsch.... aber ich geh immer nach der lichtaustritskante am scheinwerfer... so mit blatt davorhalten....
mein tüver, bei dem ich mich noch erkundigt hatte macht des auch so.
und ich lege normalerweise solche autos auch still :wink:

-Frank-
01.09.04, 00:04
Tja, das wird leider immer noch sehr oft so gemacht wie du es beschreibst... einfach weil es garnicht so einfach ist die genaue Höhe der Spiegelkante zu messen.

Und das besagt §50 aber: ....unterster Punkt der Spiegelkante... also untere Kante des reflektierenden Projektorspiegels. Im Prinzip ist die Lichtaustrittslinie also der falsche Messpunkt - da er aber nur unerheblich abweicht und ja auch eine gewisse Toleranz gegeben ist, sollte das für eine objektive Messung vor Ort aber ausreichen.

"Toleranz" bitte nicht falsch verstehen: Unter 500mm ist leider schon ein erheblicher Mangel... bin mir aber sicher, dass noch nie ein Prüfer oder Polizist bei einer getätigten Messung an der Lichtaustrittslinie von 495mm die HU verweigert bzw. Mängelkarte ausgestellt hat.

Bnez
01.09.04, 09:06
Also können wir bei dieser, schon 1000000000000000000000000000000 mal wiederholten Diskussion nach 4 Seiten nur feststellen:
PRÜFER SUCHEN, DER AN DIE 50cm NICHT DENKT, BZW. SIE NICHT KENNT UND RUHE IST. UND BEI ERWISCHEN DAT DING EBEN WIEDER HÖHER DREHEN !
Soooo einfach is das :roll:

Capuchino
01.09.04, 09:07
klemmt deine caps taste? :roll:

Bnez
01.09.04, 09:14
klemmt deine caps taste? :roll:


JAP.VERDAMMTE COLA IN DER TASTATUR

an9el
01.09.04, 13:11
hast du kein kühlschrank für sowas?

:lol: *duck und wech*

Anonymous
01.09.04, 21:29
Hallo,
ich habe mir grade mal die 4 Seiten bezüglich der Lichtaustrittskante
durchgelesen. Und mußte feststellen, das ich nicht der einzige bin mit solchen Problemen.

Ich habe meine tigra dieses Jahr neu aufgebaut d.h. 9 x 14 + FK Gewinde
ich habe das Fk Gewindefahrwerk etwa in der Mittelstellung vom Gewinde
80 mm bis Unterkante Gewinde und alles im TÜV geprüften Bereich. Laut tüv geprüfter Bereich geht es bis 60 mm Gewindeunterkante. Nur habe ich jetzt mal nachgemessen ich komme da nur auf 41 CM Lichtunterkante ?

Nur wenn ich das Fahrwerk so weit hochschraube das ich auf die 50 CM komme, komme ich vom Fahrwerksgutachten wieder in den NICHT TÜV GEPRÜFTEN BEREICH.

D.H. sozusagen ich kann mir mein Fahrwerk und meine Felgen um den Hals hängen ??

:evil: :evil: :evil:

Ich Hasse solche Leute die mit irgendwelchen Gesetzen nur Geldschneiderei an den Tag legen.

Fasemann
01.09.04, 21:41
ja weil 14" auf dem tigi 185/60 sind ..und du bestimmt 195/50 hast >>kauf 17" mit 205/40 und es passt ...mit der Höhe

-Frank-
01.09.04, 23:01
@ Maveric:

Fairerweise muss man aber sagen, dass die eigentliche Geldabschneiderei und Betrügerei bei den Fahrwerkshersteller stattfindet, da diese so gut wie keinen Hinweis auf die möglichen Probleme mit den 500 mm erteilen. Die wissen nämlich, dass sie dann auf den meisten ihrer ultratiefen Fahrwerke (und nicht nur beim Tigra) sitzen bleiben würden... also lieber verschweigen und Profit scheffeln. Die Mindesthöhe ist nämlich auch keine neue oder unbekannte Regelung - imho gibt es denn §50 in seiner heutigen Form schon seit Mitte der 90er Jahre.

@Bnez:
Höherdrehen wär ja eine gute Idee... aber was machen all diejenigen, die nicht verstellbare Fahrwerke gekauft haben und in Konflikt mit §50 geraten? Die können dann alles wegwerfen!?!

Kühlschrank
01.09.04, 23:24
wer hat mich nicht ??? *ok war sau blöd der witz*

also mein tüv´er (60/60) hat mir 3 mängel gegeben das war scheinwerfer einstellen lassen kat etwas höherschweißen und bemskraftverstärker einstellen das wars

und schon war das fahrwerk legal

Ich sage da zu nur es war ein richtiger TÜV vom land NRW kein tuner oder so ein werkstatt besucher.

und der tüp war schon so an die 40 also auch net der tunerfreundliche typ
weil er meinte die sitze müssten raus weil halt nicht verstellbar!

ich meinte nur da haben sie recht finde es gut wenn sie ihre aufgaben so genau wahr nehmen !

Bnez
01.09.04, 23:25
@ Frank

Scheint so oder? Kann dir bei allem nur zustimmen.
Irgendwie ist doch eh alles beschiss, spiele auf die "Mein-Ferrari-Speedster-Porsche-hat-nur-30cm-Lichtunterkante-Platz-Diskussion" an..

Hab mit KW 2 und 15" auch nur 45cm, und Fahrwerk nur zu 2/3 unten. Hätte gar kein Geld für 17" Felgen- Spass etc. und ich kauf mir für 1000.- ein Fahrwerk, ums dann 2cm tiefer zu drehen, damit ich dann grad noch die 50cm- Regel erfülle :roll: :roll:

In diesem Sinne, schönen Abend allen noch :wink:

Fasemann
02.09.04, 16:02
Fairerweise muss man aber sagen, dass die eigentliche Geldabschneiderei und Betrügerei bei den Fahrwerkshersteller stattfindet, da diese so gut wie keinen Hinweis auf die möglichen Probleme mit den 500 mm erteilen.

bei koni/ kw/ und anderen wird EINDEUTIG auf lichtaustrittskante und Kennzeichenhöhe vorn/hinten hingewisen...

bei Hoppel&Spring von EBLÖD natürlich nicht :shock:

nex81
02.09.04, 17:04
also ich will hier jetz ma nich klugscheißern, also versteh mich bitte nich falsch.... aber ich geh immer nach der lichtaustritskante am scheinwerfer... so mit blatt davorhalten....
mein tüver, bei dem ich mich noch erkundigt hatte macht des auch so.
und ich lege normalerweise solche autos auch still :wink:

Juhuu, 5 Seiten Disskusion, wenns eh egal ist, weil die Polizei selbst nicht weiss wo sie messen muss! :wink:

Im Endeffekt hat sich, meiner Meinung nach, jeder selber zu erkundigen was in der Stvo steht, denn wir bekommen ja auch nicht unseren Kopf nachgetragen sondern schleppen ihn immernoch selber :D
Nur finde ich es komisch das man ein FW eingetragen bekommt obwohl es gegen die Stvo verstösst :roll: Also ich finde das sind alles die TÜVer schuld :!:
Da sollte man lieber die vernknacken die diesen Mist verbockt haben, also die Prüfer!

Gruß
Jan

FTBerlin
02.09.04, 23:01
.... man kann leider vor ort auch nich anders messen...... :roll:
aber was soll man machen.. mit sich selber schlau machen stimmt schon..... zumal es mitlerweile doch jeder weis..... und in den teilegutachten steht das mit der scheinwerferhöhe doch auch drinn... :?

AstraCarawahn
03.09.04, 00:25
Hi,

hier mal der genaue Text als Auszug aus der STVZO:

(3) ........ Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für......

Tja, da bleibt jetzt nur noch genau zu definieren was die Spiegelkante ist, ist sie das gleiche wie die leuchtende Fläche????

Björn

AscoMania
03.09.04, 09:32
bei koni/ kw/ und anderen wird EINDEUTIG auf lichtaustrittskante und Kennzeichenhöhe vorn/hinten hingewisen...

bei Hoppel&Spring von EBLÖD natürlich nicht :shock:

Nö, bei meinem KW Gewinde stand nichts von den 50 cm drin (hab das Fahrwerk so seit 2-3 Monaten, also sollte es ein recht neues Gutachten sein)!
Nur die Bodenfreiheit von 7 cm zu flexiblen und 8 cm zu starren Teilen als Auflage! (obwohl selbst das den Prüfer, der mir´s Fahrwerk eingetragen hat nicht so sehr gejuckt hat!)

Anonymous
03.09.04, 09:52
Habe 15 Zöller drauf und 45cm zur Scheinwerferkante habe 2 Alternativen
entweder mach ich 17"drauf oder ich kauf mir ein Luftfahrwerk habe mich auch schon erkundigt kostet komplett mit Tüv ca.3500Euro .

AstraCarawahn
03.09.04, 17:03
....3500 Euro inkl. einem fast unfahrbaren Auto wenns mal schneller voran gehen sollte.... und 5cm höher wegen der Felgen ist auch nicht so einfach....zumindest ohne Tachoangleichung nicht. Wir haben auch mal ein wenig gemessen weil immer ein paar sagen mit 16 Zöllern ist das Auto wieder höher...nur ist die orginal Tigrabereifung sogar noch höher als 16 Zoll mit 215 /40er Reifen....

Björn

Tigra 491 GT
08.09.04, 21:16
Jap scheint beim Tigra nen echtes Problem zu sein. Ichs tehe kurz vorm kauf eines Tigras 1.6 inlusive FK Fahrwerk und 15" Bereifung. Probleme bekam ich schon bei der probefahrt, als der in ner 30er Zone nicht vernüngtif über nen mini huckel kam.

Bin dann direkt zu nem Autohaus gefahren um as von nem bekannten Werkstattmeister alles checken zu lassen. Wie gesagt, die Teile sind laut Verkäufer alle eingetragen. Der dort zufällig verfügbare TüV Mann hat sich das ganze auch mal angeguckt und gemessen. Bis zur Unterkante waren es nur 42,5 cm. Ich bin echt am überlegen ob sich die ganze Mühe lohnt, die Karre zu kaufen.

Denn da fehlen ja ganze 7,5cm, soweit werd ich das Fahrwerk mit Sicherheit nicht hochschrauben können. Naja werde mir das ganze mal überlegen ...

riddick
08.09.04, 22:00
sers....fahr zum tüv......oder besser zur dekra...oder horl dr 16 zoll stahlfelgen un geh mit denen zum tüv dann kannst eintragn lassn wenn 15 zoll alus hast!!?? weis net obs funk..neur ne idee??



riddick

Tigra 491 GT
08.09.04, 23:06
Ja wie sieht es mit nem anderen Fahrwerk aus? Ich gehe mal davon aus, dass das Fahrwerk nen FK 60/40 ist. Gibt es günstige Fahrwerke bei denen die Scheinwerferauflagen erfüllt werden? Mit welchen folgekosten ist bei einem Fahrwerk zu rechen? Was kostet ein einbau?

TeenTigra
08.09.04, 23:33
30/30 Fahrwerk wäre streng genommen nen legales Fahrwerk.

Einbau von 150-400€ (alles shcon gesehen) danach noch Spur Einstellen(40€) und dann Tüv (40€)und halt das Fahrwerk selber.

Tigr4ndi
13.09.04, 12:55
So, kurze Zwischenbilanz:

War beim MLK (hat mir das Fahrwerk damals eingebaut und eintragen lassen) und er meinte, dass in der STVZO "irgendwo im Kleingedruckten" was von 5cm Toleranz steht. :? Er will diesen Auszug jetzt beim TÜV KL anfordern und mir dann faxen. Warte jetzt gespannt darauf....

Anonymous
13.09.04, 13:19
ich weiß ja nich obs shcon jemand geschrieben hat, ich will das hier nich alles durchlesen, aber ich bin auch grad durchn tüv gekomm! hab 48cm

die polizei bei uns legt auch fahrzeuge still weil sie unter 50 cm liegen, aber ich habe ein TÜV schreiben heime, wo drin steht ddas es 47,5 cm sind! hat der tüv-prüfer mitgegeben!

BournOut
13.09.04, 18:18
auch wenn der tüv dir 47,5 einträgt kann die rennleidung dein wagen wegen regelverstoß stillegen.
dann sagt die rennleitung das du ne mängelkarte (oder gar stilllegung) bekommst und eine frist hast bis du deinen wagen bei den vorzeigen musst und da muss alls wieder gesetztesgerecht sein.
du kannst dir auch UBB eintragen lassen wenn du n verdammt guten tüvler kennst der seinen job nichtmehr braucht. wenn die bullen es sehen bekomsmt trotzdem n gratis arschfick!
unter 50 ist unter 50 da ist es egal ob eingetragen oder nicht.
Es bleibt trotzdem "illegal"

ich will kein moralapostel sein ich wolts nur ma anmerken nicht das du dich wunderst wenn die bullen dich mal anhalten

Dr. Mace
13.09.04, 21:42
Nur die Bodenfreiheit von 7 cm zu flexiblen und 8 cm zu starren Teilen als Auflage! (obwohl selbst das den Prüfer, der mir´s Fahrwerk eingetragen hat nicht so sehr gejuckt hat!)

Schau nochmal genau nach, hab mein Gutachten nicht zur Hand, aber wenn ich mich recht errinnere steht da eine Empfehlung zur einer Bodenfreiheit von 8 cm zu starren bwz. 7 cm bei Formelastischen Teilen.

Will damit sagen, dass es keine wirkliche Auflage ist wie die 500mm SW-UK.

Iceman
13.09.04, 21:52
Das mag zwar nur ein Empfehlung sein, aber wenn die Maße nicht eingehalten werden, wird´s zu 90% vom Prüfer auch nicht eingetragen, habe das selbst mit den MS Schwellern erlebt, die sind da auch schon hart an der Grenze..

Dr. Mace
13.09.04, 22:20
Das mag zwar nur ein Empfehlung sein, aber wenn die Maße nicht eingehalten werden, wird´s zu 90% vom Prüfer auch nicht eingetragen, habe das selbst mit den MS Schwellern erlebt, die sind da auch schon hart an der Grenze..

Siehe mein Userpic :arrow: Eingetragen
Wenn es 90% der Tüver nicht eintragen würden, würde keiner mit nem 60/40 FW + orgi Front mit Lippe rumfahren...
Nein, es war kein kulanter Prüfer. Er hat meine Eltern 3 mal bei ihm antanzen (mit deren Auto :wink: ) lassen, wegen HU :arrow: 3 mal keine Plakette.

Bnez
14.09.04, 14:14
Nur die Bodenfreiheit von 7 cm zu flexiblen und 8 cm zu starren Teilen als Auflage! (obwohl selbst das den Prüfer, der mir´s Fahrwerk eingetragen hat nicht so sehr gejuckt hat!)

Schau nochmal genau nach, hab mein Gutachten nicht zur Hand, aber wenn ich mich recht errinnere steht da eine Empfehlung zur einer Bodenfreiheit von 8 cm zu starren bwz. 7 cm bei Formelastischen Teilen.

Will damit sagen, dass es keine wirkliche Auflage ist wie die 500mm SW-UK.


Also, meines Wissens steht als EMPFEHLUNG nur, dass die Bodenhöhe ausreichend sein sollte. DIE CM Angaben zu den Teilen sind doch durch das Gesetz in der STVO verankert, und das sind dann auch keine Empfehlungen :wink:

AscoMania
14.09.04, 14:45
Nur die Bodenfreiheit von 7 cm zu flexiblen und 8 cm zu starren Teilen als Auflage! (obwohl selbst das den Prüfer, der mir´s Fahrwerk eingetragen hat nicht so sehr gejuckt hat!)

Schau nochmal genau nach, hab mein Gutachten nicht zur Hand, aber wenn ich mich recht errinnere steht da eine Empfehlung zur einer Bodenfreiheit von 8 cm zu starren bwz. 7 cm bei Formelastischen Teilen.

Will damit sagen, dass es keine wirkliche Auflage ist wie die 500mm SW-UK.


Also, meines Wissens steht als EMPFEHLUNG nur, dass die Bodenhöhe ausreichend sein sollte. DIE CM Angaben zu den Teilen sind doch durch das Gesetz in der STVO verankert, und das sind dann auch keine Empfehlungen :wink:

Ich werd heute Abend nochmal im Gutachten schauen und geb morgen nochmal Bescheid wie´s genau formuliert ist!

Anonymous
14.09.04, 14:52
also mich hats diese woche erwischt, durch die tieferlegung passiert folgendes:

- keine genügende bodenfreiheit vorhanden
- keine 50cm mehr
- durch bösen blick und tieferlegung müssen die scheinwerfer neu eingestellt werden

das heisst für mich:
- tieferlegung raus <----- ich fidn das total hässlich, weil ich 195/15/40 drauf hab, da ist dann ein riesen abstand

langsam überleg ich den tigra zu verkaufen :(

TeenTigra
14.09.04, 14:55
Was hast du dne fürn Fahrwerk ?
Mit 50/40 issa gut Tief und die abstände sind auch fast alle Tüvkomform(ausser Scheinwerfer).

Iceman
14.09.04, 15:22
@ScHäFi

Bist du sicher das es 195/40 R15 und nicht 195/45 R15 ist ?

IMHO gibt´s keine 195/40 R15...

..::DonChon::..
14.09.04, 16:27
ich heute auch! unzulässige scheinwerferhöhe!
kennt jemand einen netten tüv menschen so im ruhrgebiet.
am besten so bochum, herne castrop-rauxel????

Anonymous
14.09.04, 22:15
@ScHäFi

Bist du sicher das es 195/40 R15 und nicht 195/45 R15 ist ?

IMHO gibt´s keine 195/40 R15...

sry es waren 45er

..::DonChon::..
15.09.04, 00:01
ich hab heute was entdeckt! kennen vielleicht auch schon einige aber ich wollte nochmal bescheid geben!
hinter den scheinwerfern ist ein rad(weiß) an denen man die leuchten also hinter den scheinwerferscheiben nach oben verschieben kann. rückt also einen zentimeter grobgeschätzt hoch. und da die spiegelkante und nicht die scheibe davor vermessen werden muss kann man dadurch schonmal
ein bisschen aufholen.
ein kollege war mit seinem b corsa damit beim tüv und der hat ihm das dann gemacht und eingetragen. auch solche tüvler soll es geben!

AscoMania
15.09.04, 07:36
So, wie versprochen die Formulierung aus dem KW-Gutachten

Unter IV Hinweise und Auflagen:


9. In allen Fällen ist abweichend von dem VdTÜV Merkblatt 751 auf eine Mindestbodenfreiheit von 80 mm (bzw. 70 mm bei formelastischen Bauteilen) zu achten

Das könnte man ja noch als Hinweis auffassen, aber unter Punkt 11, wo das erforderliche Restgewinde steht, steht nochmal fettgedruckt drin


In allen Fällen ist auf eine Mindestbodenfreiheit von 80 mm (bzw. 70 mm bei formelastischen Bauteilen) zu achten. Gegebenfalls ist der mögliche Verstellbereich zu reduzieren.

Das müsste jetzt aber ne Auflage sein, zumal ja auch fett gedruckt!

thk0106
15.09.04, 08:12
ich hab heute was entdeckt! kennen vielleicht auch schon einige aber ich wollte nochmal bescheid geben!
hinter den scheinwerfern ist ein rad(weiß) an denen man die leuchten also hinter den scheinwerferscheiben nach oben verschieben kann. rückt also einen zentimeter grobgeschätzt hoch. und da die spiegelkante und nicht die scheibe davor vermessen werden muss kann man dadurch schonmal
ein bisschen aufholen.
ein kollege war mit seinem b corsa damit beim tüv und der hat ihm das dann gemacht und eingetragen. auch solche tüvler soll es geben!

Und wie macht er's bei der HU? Scheinwerfer nochmal runterdrehen zum Lichttest :?: :lol:

Fasemann
16.09.04, 16:10
ALLES was unter 500 mm ist ILLEGAL , die 50 mm Toleranz gelten da NICHT ...., glaubt es bei mir wolltense vor 3 jahren schon die Plaketten abkratzen wegen 40 mm drunter :cry:

..::DonChon::..
17.09.04, 18:10
also sehe ich das richtig das jeder hier in diesem forum ist und seinen wagen mindestens ne tiferlegung gegönnt hat illegal unterwegs ist egal was ob eingetragen oder nicht? na dann ist es alles ja sowieso nur ne glückssache mit dem erwischt werden.
fazit: kein tigra ist legal vernünftig zu tunen! :?

Rasta
17.09.04, 19:12
also sehe ich das richtig das jeder hier in diesem forum ist und seinen wagen mindestens ne tiferlegung gegönnt hat illegal unterwegs ist egal was ob eingetragen oder nicht? na dann ist es alles ja sowieso nur ne glückssache mit dem erwischt werden.
fazit: kein tigra ist legal vernünftig zu tunen! :?


Tiefer legen ja, aber musst halt die 50 mm einhalten.
Und es geht legal, nur bei 14 & 15 " sowie mit extrem Tieferlegungen sieht es da schon mal essig aus.

hifiadriango
23.09.04, 19:12
Habe heute das Kotzen gekriegt !!!

Fahrwerk hochgeschraubt ( wie in dem Gutachten, SUK jedoch bei 48 cm gelassen )

Der Kerl der wusste sofort bescheid und sagt zu mir Tigra Gewindefahrwerk eintragen ? Für den Tigra gibt es doch kein richtiges Fahrwerk ... *he he*

Naja der nachgemessen und sagte sofort, NO CHANCE !!! Egal schnell auf die Bühne und hochgeschraubt !!!! Supi eingetragen, Fahrzeug wie Standard. So eine scheiss blöde Regel !!!! Kosten ( meinen Fresse ) 52 € !!!

Dat beste jedoch notierte er auf den papier, zu Eintragung:
UnterKante Kennzeichen min. 500 mm .... ( Offroad PUR )
Dachte der hat sich mit der Zahl vertippt, hingedackelt gesagt das die zahl net stimmt, da es 200 sind, schaute sich das an und da sah ich wie er nur die Zahl mit den Kennzeichen von einer 5 auf die 2 änderte ( im gedanke geil geil geil ) und grad wo ich einsteigen wollte, STOP habe mich wieder vertan wollte SUK notieren !!! Da habe ich wieder nur noch FUCK gedacht !!! Habe jetzt auch 500 SUK stehen !!! Na SUPI !!!
Will die Karre tiefer haben.

Gibts da nun was mit der Toleranz ???

Fasemann
23.09.04, 19:27
:idea: gelbe Schilder ala " Kaseland " :roll: , alles andere bleibt illegal>>leider

VeNoM
23.09.04, 19:52
ich habe meinen B Corsa eingetragen bekommen als das erst so richtig kam hab Radmitte bis Bördelkante eingetragen bekommen und zwar 300mm betrifft aber die Scheinwerferunterkante dann 49 cm Das Auto selbst hab ich auf 47 gedreht weil es sonst mit meiner Mattigfront kacke aussieht soweit oben wie die dann ist ich lass es halt drauf ankommen am besten ne front kaufen die tiefer als orginal ist, dann ist man zumindest beim Corsa schon schön tief unten !

Soweit ich mich entsinne war da aber denke ich auch ne zusatzregelung (hatte zumindest der Tüvprüfer mal was gesagt) wenn 8 cm Bodenfreiheit gewährt sind dürfen die 50 cm unterschritten werden denke ich, kann mich aber auch irren

Fasemann
23.09.04, 19:55
leider gilt die toleranz bei diesem Wert nicht :cry: , habe hier noch diverse Schreiben von Dekra/Landratsamt und Technik Dekra liegen das es nicht geht >> auch nicht bei Reimport und sonstwas ...
geht nur bei marken/PKW die das ab Werk beantragen und bekommen >>> HONDA mazda benz und Co ... 8)

Anonymous
23.09.04, 21:07
also ich bin beim ersten TüV auch durchgelogen wegen den 50 cm, der 2.Prüfer sagte dann, dass man das auto im ganzen betrachten solle etc. udn ich bin durch! juhu :D

TeenTigra
23.09.04, 21:19
also ich bin beim ersten TüV auch durchgelogen wegen den 50 cm, der 2.Prüfer sagte dann, dass man das auto im ganzen betrachten solle etc. udn ich bin durch! juhu :D


Also durchgelogen tztztz

Anonymous
23.09.04, 21:33
urchgeflogen mein ich! :D :D

Bnez
23.09.04, 22:03
Also, nachdem man diese Problematik seit Monaten hier verfolgen kann (suche+ jetz die 7 Seiten) muß ich doch mal anmerken: EIgentlich ist der ganze Scheiß doch nur zum Ärgern oder????????????? ICh sagte es je bereits: Bei Ferrari Porsche, Speedster schert sich ja auch keine Sau drum. Diese Problematik ließe sich durch eine allgemein gültige "UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG" jawohl aus der Welt schaffen oder denk ich da so naiv??? Kann ja woohl net so schwer sein, auch n Verkehrs- sicheren TIgra zu fahren, der nur 45cm. Austrittskante hat :roll: Ist doch alles Schickane

Dr. Mace
23.09.04, 22:37
"UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG"

Tja, dann zeig mir mal einen der die austellen würde... Es würde wohl einiges an €uronen kosten (falls es möglich wäre) und außerdem machts doch viel mehr Spaß uns zu Schikanieren. Ist nunmal so, der überwiegende Teil der (will jetzt nicht sagen Bevölkerung) Leute eben, ist getunten Autos eher abgeneigt.
Klischee denken eben, Raser, Prolleten, Asis...
Und die Polizei hat auch gerne die "Jugendlichen" im Würgegriff. Da kann man auch mal ein Gesetz, das es ja eh schon gibt, peinlichst genau beachten, weil man weiß, wie man uns genau damit schikanieren kann. Wäre die Tunerscene nicht so Vorurteilsbehafet, würde jeder Grüne sagen, "schon ok, Porsche und co sind da ja nicht besser, du tust ja keinem weh..." *überspitzt ausgedrückt*


In diesem Sinne, tschö mit ö
*mal von positiven Gesetzesänderungen im Zuge des EU-Angleichs träum, leider nur träum...*

BournOut
23.09.04, 22:40
das mit der UE ist vieleciht garnet soweit weg.

der nette dekra der mir meine ws libbe eingetragen hat meint das ab nächstem jahr die eintragung wegfällt und alle teile mit e nummer ausgelifert werden.

hifiadriango
23.09.04, 23:00
also das glaube ich leder net .. sowas nettes wirdes in D nie geben !!!

BournOut
23.09.04, 23:10
so hats der prüfer mir erzählt.
obs stimmt weis ich leider net.

der fragte mich als erstes wo ich ankam wegen eintragen ob das überhauot lohnt weil eintragen ja eh abgeschafft wird

Tigr4ndi
24.09.04, 08:52
Aaaalso... ich hab gestern vom MLK einen Auszug aus der STVZO gefaxt bekommen. In diesem stehen gewisse Toleranzwerte für Messungen an beleuchtungstechn. Einrichtungen. Diese sieht für die min./max. Höhe der Scheinwerfer einen Toleranzwert von +/- 50mm vor! Dieser Toleranzwert gilt für sämtliche PKW!

Den genauen Wortlaut bzw. welcher Punkt der STVZO das genau ist, liefere ich heut abend nach (hab das Fax z.Zt. nicht zur Hand).

TeenTigra
24.09.04, 10:48
Aaaalso... ich hab gestern vom MLK einen Auszug aus der STVZO gefaxt bekommen. In diesem stehen gewisse Toleranzwerte für Messungen an beleuchtungstechn. Einrichtungen. Diese sieht für die min./max. Höhe der Scheinwerfer einen Toleranzwert von +/- 50mm vor! Dieser Toleranzwert gilt für sämtliche PKW!

Den genauen Wortlaut bzw. welcher Punkt der STVZO das genau ist, liefere ich heut abend nach (hab das Fax z.Zt. nicht zur Hand).


Das wäre mir neu!

Allerdings wäres es wenn das wahr wäre goil dann wäre mein Tigi doch legal ;)

Tigr4ndi
24.09.04, 13:01
Dauert doch noch n bissel bis zur 100% Sicherheit. Auf dem Fax ists net genau zu erkennen und ich hab heut wieder keinen TÜV bekommen, weil die Toleranz laut Prüfer angeblich nur +50mm beträgt! :?
Auf dem Fax siehts aber nach +/- 50mm aus.

Das ganze läuft (wenn ich das hier richtig erkenn) unter

§30 "Beschaffenheit der Fahrzeuge"

lfd. Nr. 1.14.3 "Höhe des niedrigsten bzw. höchsten Punktes der leuchtenden Fläche über der Fahrbahn (unbelastetes Fahrzeug)"

hier beträgt die "Zulässige Meßwertabweichung" 50mm (wie gesagt ob nur + oder +/- ist nicht genau zu erkennen)...

Werds dann am Montag bei MLK bzw. TÜV KL sehen!

Capuchino
24.09.04, 13:48
Auszug aus der StVZO (Straßenverkehrszulassungordnung / Aktueller Rechtsstand: 11. März 2004)

§ 50 Scheinwerfer für Abblend- und Fernlicht

Abs. 3

Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
__________________________________________________ _____________

Dummerweise steht da gar nix von Toleranz... *schulterzuck*

Fasemann
24.09.04, 16:28
genau Cappu >> den§ habe ich auch schon zur Genüge gepostet , es gibt nur die Toleranz von 500-1200 mm >> Toleranz zur toleranz wäre ja Schildbürgerei oder einfach DEUTSCHLAND , warum Speedy und Ferrari tiefer sein dürfen ..is ja Äpfel mit Trüffel vergleichen :wink:

Bnez
25.09.04, 01:09
genau Cappu >> den§ habe ich auch schon zur Genüge gepostet , es gibt nur die Toleranz von 500-1200 mm >> Toleranz zur toleranz wäre ja Schildbürgerei oder einfach DEUTSCHLAND , warum Speedy und Ferrari tiefer sein dürfen ..is ja Äpfel mit Trüffel vergleichen :wink:

IM Offtopic schrieb heute einer, dass die Regelung 1981 eingeführt wurde wg. der vielen Unfälle und um diese zu senken. Wenn das der Grund war (denke es gibt gar keinen) wieso dürfen dann die Luxus- Karotzen tiefer sein? Weil deren Fahrer genuch Kohle ham sich nach m Unfall gleich ne Neue zu kaufen ??????????????

BournOut
25.09.04, 13:30
weil ein autokonzern das geld hat sich die erlaubnis zu "erkaufen"

Tigr4ndi
27.09.04, 10:43
So, hab TÜV! Der Tüver wollte erst nicht, dann hab ich ihm den Auszug aus der STVZO gegeben, worauf er kurz verschwunden ist und nach dem wiederkommen nochmal gemessen hat und "Okay!".... Die Toleranz von 50mm scheint also wirklich zu gelten und ist laut MLK für +50 und -50mm gültig!

:D

Tiggidave
27.09.04, 11:35
Hi,

das finde ich klasse, dass du etz Tüv hast. Trotzdem stelle ich mal in Frage wie das mit der Toleranz ist. Habe heute und schon gestern das Gesamte STVZO Durchgelesen und nichts von Tolleranzen gefunden.

§ 50 ist ja soweit klar und wurde oft genug zittiert.
§ 30 Definiert die allgemeine Vorschriften für Bau- und Betriebsvorschriften. Nur hier gibt es gar keinen § 30 1.14....
§ 30 ist sehr kurz gefasst und hat nur 4 Artikel mit nur kurzen unterpunkten.

Es könnte sich lediglich um einen Verweis auf EG-Richtilinien, auch ECE oder EWG-Richtlinien genannt, handeln - der die Situation nochmals aufgreift. Allerdings kann ich keine Site finden, wo das EG-Gesetz abgedruckt ist. :cry:

- Ich glaub mal, du hast nen recht dummen Prüfer gefunden, dem du sonnst was von irgendwelchen Gesetzen erzählen hättes können.

- Dem war des wohl einfach zu doof sich mit Gesetzen auseinander zu setzen und hat abgewinkt.

ODER HAST DU MITTLERWEILE NEUE INFOS?????

Gruß David.

P.S. Wär halt echt wichtig - da es ja nicht nur Tigra Fahrer betrifft sondern fasst alle die etwas tuning Betreiben und denen dieser Paragraph extrem auf den Sack geht - nur weil die bescheuerten Kumpels in Grün wieder nix anderes zu tun haben. (Deutschland is extrem Assi)

Sorry das musste mal raus.

Tigr4ndi
27.09.04, 14:23
Hast du mal im Anhang schauen können obs da was zu §30 gibt?

Weiß ja leider selber nicht wo das genau rauskopiert wurde...

Auf der Seite steht oben "Beschaffenheit der Fahrzeuge" und "§30" -
Dann folgt ne Tabelle in der unter der "Lfd.Nr. 1.14.3" mit der "Bezeichnung: ..." die "Zulässige Messwertabweichung" von 50mm zu finden ist.
Ganz unten steht noch was von "StVZO, 12. Ergänzungslieferung, Mai 1990" und "10c" (was ja sicher die Seitennummer darstellt!

Hoffe das hilft n bissel weiter! Wenn nicht, dann schau ich mal ob ich nen Scanner auftreiben kann um die Seite hier mal reinzustellen!

hifiadriango
27.09.04, 17:49
Man scanne das Teil doch mal ein ... Finde auch nichts beim googeln ...

Und wenn du nicht scannen kannst, dann schicke es mir per Post und ich scanne das für alle ein ...

Will das Teil haben und nachfragen ob es sowas wirklich gibt !!!

Tigr4ndi
27.09.04, 18:57
Man ich scan das ein wenn ich Zeit und Lust hab und nicht weil du es willst! Und das Blatt gibts wirklich... glaub nicht das sich der TÜV KL da extra was für mich ausgedacht und zusammengepuzzlet hat! Nur mal das dazu....


Und ja, ich habs eingescannt!

Link: http://www.pixum.de/viewalbum/?id=1468273


Hoffe es hilft euch... leider erkennt man wie gesagt nicht das es +/- 50mm sein sollen (die es laut MLK aber sind).

hifiadriango
30.09.04, 20:18
Zur Ergänzung Toleranztabelle ist nur mit + angegeben !

Tigr4ndi
30.09.04, 23:00
Hast du ein Orginal gesehen? Oder hast du nur die von mir gescannte Kopie gesehen?

Fasemann
30.09.04, 23:10
es gibt keine Toleranz zur Toleranz , es sei den das KFZ ist EZ vor 1983 .. und somit immer noch illegal

Tigr4ndi
01.10.04, 09:04
Dann erklär mir bitte den Scan! Was hat dieser STVZO Auszug dann zu sagen?

Und wieso bitte "Toleranz zur Toleranz"? Der Scheinwerfer muss sich mindestens 50cm über dem Boden befinden, wobei hier eine Messtoleranz von 50mm eingeräumt wird! Da gibts also Mindest- und Maximalwerte für welche nochmal gewisse Toleranzen eingerechnet werden können! Wieso solls das nicht geben???

Roadkillah
01.10.04, 09:42
Die Toleranz für Lichtaustrittskante beträgt 500mm + max 50mm

- ist nicht :-(

hab mich gerade bei meinem special TÜV Mann erkundigt *schnief*

Tigr4ndi
01.10.04, 10:16
Ich verstehs echt nicht mehr.... TÜV KL hat das ja sogar extra rausgesucht und MLK geschickt wg. meinem Prob! Und mit diesem Auszug hab ich dann auch TÜV bekommen! Alles sehr seltsam... :?

Roadkillah
01.10.04, 12:16
Das mit deinem TÜV hängt meiner Meinung nach wirklich damit zusammen, dass der sich einfach net wirklich mit den Gesetzen ausgekannt hatte und auch keine Zeit / Lust hatte, sich da jetzt durchzufighten, also hat er es einfach eingetragen. Auf den Deckel wirst du trotzdem im Endeffekt bekommen, da er sagen kann, dass es zum Zeitpunkt der Eintragung 500mm waren.

hifiadriango
01.10.04, 14:50
Jep habe das Orginal gesehen ist leider nur +50 mm, das heißt deine Scheinwerfer dürfen nicht vom Orginalen Fahrzeug 50 mm nach oben über gehen !!!

Heißt:
Tigra Orginal: 53 cm oder so net höher als 58 cm
Honda HR-V: glaube 67 cm darf net höher als 72 cm sein !!!!

Mag jedoch auch sein das die das geändert haben ..
Weil auf deinen Beleg z.b. an manchen Stellen + & - erkennt und auf den Orginalen den ich gesehen hab nur + vorhanden war.

In diesen Forum war auch mal die rede davon ..
http://www.polotreff.de/html/forum/2576.html

Der TÜV Mensch war jedoch auch total am grübeln ..

Gibts den Irgendwo im NRW Tüver die die 500 mm nicht vermerken ???
Das es illegal sein wird ist mir schon klar, jedoch gibt es immer noch Prüfer und Polizisten die sich damit net auskennen und diese 500 mm nur vom Fahrzeugschein entnehmen !