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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unfallschaden verschwiegen!



BlackCat
17.10.04, 17:47
habe neulich mal im TV eine Reportage darüber gesehen, aber dass ich selbst "Opfer" bin, hätte ich nicht gedacht! Also, der Reihe nach: ich hatte ja vor ein paar Wochen einen leichten Auffahrunfall. Als sich ein Kumpel den Schaden angeschaut hatt, hat er mich gefragt ob der schon nen Vorschaden gehabt hätte, weil auf dem einen Kotflügel eine weisse Nr. stand, wie es angeblich häufig bei Teilen vom Schrotthändler ist.
In der Werkstatt erhärtete sich dann der Verdacht: der Mechaniker hat gleich gemeint, es könne ihm keiner erzählen, dass mein Unfall der 1. an dem Auto wäre, weil es da Spuren gab, die gar nicht zu meinem passen. Z.B. ganz eindeutig: der Querträger unter der Frontverkleidung hatte eine Delle, aber mein Aufprallpunkt war in Scheinwerferhöhe und die Stoßstange blieb unbeschädigt. Außerdem stand auf dem Querträger auch wieder so ne komische von Hand aufgeschriebene weisse Nummer!!
Lange Rede, kurzer Sinn: ich hab den Tigra im Januar 2002 für immerhin ca. 8000 EUR als unfallfrei (laut Vertrag) von nem Opel-Händler gekauft. Habe ich nach dieser Zeit noch Ansprüche und wenn ja, was für ein Betrag würde mir da wohl zustehen? Lohnt der Gang zum Anwalt nach dieser Zeit überhaupt noch oder ist es mehr Aufwand und Stress mit Gutachten, Nachweisen etc., als es Wert ist?
Einerseits bin ich froh, dass der Tiggi jetzt wieder heil ist (muss nur noch zum Lacker :) ), andererseits nervt es mich, dass mir das verschwiegen wurde, selbst wenn der Rahmen und so OK sind... :evil: Aber selbst ne kleine Delle im Lack zählt doch bereits als Unfallschaden oder?

edit: @mods: sorry, passt wohl besser ins Offtopic, bitte verschieben wenn möglich

Zeitgeist
17.10.04, 18:07
Also wenn du eine Rechtschutzversicherung hast würde ich an deiner Stelle zum Anwalt gehe.....
Der kann dir dann ganz genau sagen was du wieder bekommst von deinem Kaufpreis.....oder auch nicht...
Andererseits kannst du auch zum Anwalt gehen und dir eine Rechtsberatung in deinem Fall verpassen lassen....
Koste glaube ich so 50 Euro oder so......

Weil eigentlich ist das ein Betrug......

Am Ende ist nur die Frage von wem der Schade ist vom Opel Händler oder vom Vorbesitzer der dem Tigra vor dem Opel Händler hatte.......
Das wird schwer werden.....

Ciao

BlackCat
17.10.04, 18:25
Am Ende ist nur die Frage von wem der Schade ist vom Opel Händler oder vom Vorbesitzer der dem Tigra vor dem Opel Händler hatte.......
Das wird schwer werden.....


ich bin mir nicht sicher, ob das überhaupt ne Rolle spielt. Ich meine mal gelesen zu haben, dass der letzte Besitzer, der den Wagen als unfallfrei verkauft hat, sich auch zu vergewissern hat, dass dem so ist. Naja, werde mich wohl mal bei dem Anwalt meines Vertrauens wenden, was der dazu meint.

Nemo
17.10.04, 20:26
Aber selbst ne kleine Delle im Lack zählt doch bereits als Unfallschaden oder?


Nein das stimmt so net ganz!
Ein Auto gilt erst als unfall schaden wenn blech Teile ausgetauscht wurden (mußten)
Und zum Vorschaden würde ich mich auf jedenfall bei einer rechtsberatung informiren! sollte zwischen 10 und 20€ kosten. Da kannst du dir alle allgemeinen informationen holen.
War auch schonmal bei so einem anwalt wegen einer emaligen Firma wo ich gearbeitet hatte! und schaden kann es eigentlich net!

Was sagt den Das auto haus dazu?


Mfg
Frank

Wonninet
17.10.04, 20:35
"Ein Auto gilt erst als unfall schaden wenn blech Teile ausgetauscht wurden (mußten)"

das ist quatsch, Unfallschaden ist schon wenn das Auto durch einen größeren Kratzer teillackiert werden musste, ich finds zwar auch übertrieben aber selbst kleinste Spachtel/Lackierarbeiten sind Unfallschaden rein rechtens gesehen! solange es nicht Hagelschaden oder ähnliches war aber das muss ja schliesslich auch gesagt werden!

Nemo
17.10.04, 20:39
Mm.. also ich hab die information unteranderem von einer Versicherung!
Und hatte auch schon mal mit einem dekra prüfer gesprochen der war gleicher meinung!

Wonninet
17.10.04, 20:45
das macht nix es stimmt trotzdem nicht, wenn dein auto ausgebeult wurde und teile lackiert wurden und sei es nur weil deine oma mit ihrem rollstuhl mit ganzen 10km/h dagegen gedonnert ist hast du rechtlich gesehen einen Unfallschaden, ob der DekraPrüfer das nich so sieht ist das seine persönliche Meinung.

Mono
17.10.04, 20:50
Hab ich ma fix aus einem anderem Forum geklaut *duck*



Ich hatte im September 2002 bei einen BMW Händler ein gebrauchtes Auto gekauft "UNFALLFREI"



Heute 13.08.2004 hat eine andere Werkstatt festgestellt das der Wagen aber einen Unfallschaden hatte und der nicht fachmännisch ausgeführt worden ist !


Habe ich noch eine Chanche das zu reklamieren ????

MFG
Marco



Nun, ein verschwiegener Unfallschaden ist ein schwerwiegender Mangel nach § 434 BGB, der Dich nach § 437 BGB zu folgendem berechtigt:
- Nacherfüllung (§ 439 BGB), also korrekte Reparatur
- Vertragsrücktritt (§§ 440, 323, 326 Abs. 5 BGB)
- Minderung des Kaufpreises (§ 441 BGB)

Dabei ist zu beachten, dass die gesetzliche Gewährleistungsfrist nach § 438 BGB 2 Jahre beträgt. Diese kann bei Gebrauchtwaren allerdings per Vertrag oder AGB auf 1 Jahr verkürzt werden. Ebenfalls kann die Gewährleistung nach § 444 BGB ausgeschlossen werden.

Schau Dir also mal ganz genau den Vertrag an, den Du unterschrieben hast. Sollte dort die Gewährleistung ausgeschlossen oder auf 1 Jahr verkürzt sein, kannst Du keine Ansprüche geltend machen. Ansonsten hättest Du noch ein paar Tage Zeit.

Allerdings musst Du dabei bedenken, dass Du bei einem Vertragsrücktritt (Anfechtung des Kaufvertrags) dem Händler nach § 325 BGB i.V.m. § 323 BGB zu Schadensersatz für die Nutzung des PKW verpflichtet bist. Bei knapp 2 Jahren kommt da natürlich auch eine ganz schöne Summe zusammen ...

Cheers,
Michael

Fasemann
17.10.04, 23:06
mein Bruder wollte nach 2 Jahren seinen Volvo bei VW in Zahlung geben, da haben se ihn abends beim abholen 800 DM geboten !!!... ein paar telefonate und 2 tage später kam raus das die karre total platt war und ca 50 km entfernt bei Volvo für 18 tdm repariert worden war ...

der Volvohändler wo das Auto her war war aber eine anderer ...hatte aber dasAuto dort für meinene Bruder erworben ..

Ende vom Lied war das die Karre nach 2 jahren wieder ihm gehört hat mein Bruder das volle geld zurückbekam obwohl er ja 50 tkm gefahren war ... während der zeit hat das Auto 2 mal ne Lima + battterie bekommen und diverse andere Fehler gehabt die immer kostenpflichtig waren .. von diesen Rechnungen hat er den kompletten Arbeitslohn + 40 % der Teilewerte auch zurückbekommen .. da der Kabelbaum durch den Unfall auch beschädigt war ......

Kons-Ti
18.10.04, 20:38
Dass, es nur als Unfall zählt, wenn Teile ausgetauscht wurden halte ich auch für Schwachsinn, laut dieser Theorie müßte man ja einen Schaden der zum Bsp. an der Seitenwand ausgebeult und gezinnt wurde nicht angeben...


Also, ich habe bei meinem auch vor kurzem festegestellt (beim cleanen des Hecks), dass er an der einen Seite schonmal ganz leicht ausgebeult und gezinnt wurde, ist nicht viel, aber fakt ist, dass etwas gemacht wurde... nunja, dann habe ich mir den Kaufvertrag nochmal rausgesucht, und dort steht drinnen, dass der Händler den Wagen auch nur nach Angaben des Vorbesitzers als unfallfrei verkauft. Ich hab dann davon abgelassen, dass nochmal zu reklamieren... Aber möglich wäre es sicherlich gewesen - man muß halt nur nachweisen, wann der Schaden entstanden ist, denn theoretisch hätte ja auch ich den Schaden während der 1 1/2 Jahres meines Besitzes verursacht haben können.

BlackCat
18.10.04, 20:45
man muß halt nur nachweisen, wann der Schaden entstanden ist, denn theoretisch hätte ja auch ich den Schaden während der 1 1/2 Jahres meines Besitzes verursacht haben können.
so siehts aus. und da bei mir bis auf die Delle im Querträger und leichten Montagespuren offenbar alle kaputten Teile gewechselt wurden, ist es mir den Stress auch nicht wert wegen ein paar Euro, die da vielleicht rauszuschlagen sind. Ganz anders würde es natürlich aussehen, wenn Sachen ausgebeult oder geschweisst wurden oder sonstwie in repariertem Zustand sind.