Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie Tief Kann Mein Corsa a Bj. 92
Damit´s alle lesen können!
Hab Borbet T 8J 14 ET 20
195/45 R14
Meine Frage!!!
Wie Tief kann ich meinen Corsa setzen OHNE Probleme Beim Fahren und TUV zu haben?????
(es soll nicht nach einem Jeep aussehen :D )
Vielen Dank
mfg ben
scheinwerfer unterkante minimal 49cm
80/60 ist geil :D :D
Fahre damit sogar im Winter. Beim TÜV gab es keine Probleme..
scheinwerfer unterkante minimal 49cm
in der breite???
die einzige gestezliche vorschrift die es gibt ist, dass die lichtaustrittskante der scheinwerfer nicht tiefer als 50cm sein darf
Woa,man kann es auch übertreiben.... :roll:
Für dumme,scheinwerferunterkannte darf manimal 49cm vom boden bis zur kannte sein.
Meist ist die scheinwerferunterkannte die lichtaustritsfläche.....
Woa,man kann es auch übertreiben.... :roll:
Für dumme,scheinwerferunterkannte darf manimal 49cm vom boden bis zur kannte sein.
Meist ist die scheinwerferunterkannte die lichtaustritsfläche.....
Man kann auch falsch liegen! Der TÜV verlangt 50 cm, so wie es in der StVZO drin steht und wie noam es gesagt hat.
Aber die meisten TÜV prüfer gehen bis 49 cm.
Aber die meisten TÜV prüfer gehen bis 49 cm.
Strenge Polizisten aber net :roll:
aufklärung:
REFLEKTORunterkanntze muss bei der abnahme 50cm sein, bei einer späteren überprüfung (weil sich fahrzeugteile setzen) , zb 2 j. nach der abnahme bei einer verkehrskontrolle oder bei älteren fzg.ist dies mit 5cm toleranz zu begutachten also 45cm. beim tigra gehn fast alle bis 48,5cm mit, weil das auto in serie ja kaum 50 hat.
ebenso bei bodenfreiheit, 8cm an festen, 7cm bei verformbaren teilen bei der abnahme, bei einer späteren überprüfung gilt, weniger als 5,8cm= verkersgefärdent. denn man bedenke, aleine 6mm bodenfreiheit fährt man sich durch reifenabnutzung weg!
Hat jetzt zwar nur indirekt was mitm Thema zu tun, aber welche Teile zählen denn da gesetzlich als "fest" und welche als "verformbar"? Ne Gummilippe zB is verformbar, is klar. Aber wie siehts bei ner Lippe aus ABS aus? Fest oder verformbar? Oder GFK Teile? MSD und sowas is logisch.
Da werden teile wie unterboden,mitteltopf kat usw,wie auch motorhalter usw. gerechnet.
Ist irgendwie cool bei euch erst wird auf einem rumgehackt,und sobald ein anderer die angeblich falschen angaben für richtig erteilt halten alle die klappe.
Einfach nur geil.
Da werden teile wie unterboden,mitteltopf kat usw,wie auch motorhalter usw. gerechnet.
Also zählt zB ne ABS lippe definitiv als "verformbar"??
Da ist auslegungssache und ist leider nirgens so wirklich festgehalten.
Ganz schlaue fahren halt ohne lippe zum tüv und schrauben sie danach hin,die polizei kann dir nicht nachweissen,dass es anders war.
Naja,ist aber schon besser wenn man überall die bodenfreiheit hat.
Ich hab an meinem a scheinwerfer auf 45cm ist aber bj vor 88 also spielt bei mir die tiefe keine rolle.
Ist nur scheisse mit nem XE zu fahren.
Hat jetzt zwar nur indirekt was mitm Thema zu tun, aber welche Teile zählen denn da gesetzlich als "fest" und welche als "verformbar"? Ne Gummilippe zB is verformbar, is klar. Aber wie siehts bei ner Lippe aus ABS aus? Fest oder verformbar? Oder GFK Teile? MSD und sowas is logisch.
auspuffteile gelten als fest und unverformbar. als verformbar sind eigentlich nur frontlippen, die splitterfrei (also nix gfk) und spürbar verformbar sind deklariert. abs ist meist hart und "sprengbar" pur hingegen ist merkbar "nachgiebig"
jut, also sind ABS lippen NICHT verformbar, bzw. zählen als festes teil und müssten somit minimum 8cm überm boden ihre existenz fristen?
aso, edit:
was hab ich davon, wenn ich die lippe fürn tüv abmache, aber an der nächsten ecke von cops angehlaten werd (lippe dran) und die das auto stillegen? also es sollte schon allgemein genehmigt sein.
Da werden teile wie unterboden,mitteltopf kat usw,wie auch motorhalter usw. gerechnet.
Ist irgendwie cool bei euch erst wird auf einem rumgehackt,und sobald ein anderer die angeblich falschen angaben für richtig erteilt halten alle die klappe.
Einfach nur geil.
eventuell denkste mal ganz kurz... über dein Verhalten hier in jeglichen Threads nach - und postest dann wieder...
Weil irgendwie kommt es mir so vor als wenn du a) alles wüsstest und b) nix fundiert und c) sofort laut brüllst wenn jemand was anderes behauptet.
Soll nicht böse gemeint sein, aber da gilt dann wieder:
So wie man in den Wald hineinschreit, ......
Gruß,
Flo
black-dolphin
15.11.04, 17:35
also ich weiß ja nicht wie die bullen bei euch so drauf sind aber bei uns checken des die meißten nicht, die wollen immer nur sehen was alles eingetragen ist und verwechseln fächer mit einspritzanlagen, fragen fast immer nach neonröhren aber schauen nicht wirklich danach...also denk ich nicht dass die sich da wegen ner lippe so einkacken
höööhöööhöö,
wir kommen zu euch :lol: das psradies. es gibts wirklich :wink: *freu*
hier ist in jedem streifenwagen ein messklotz und am woend die prüfstelle bis 2h nachts geöfnet.
black-dolphin
15.11.04, 17:56
ey ich weiß net solang bei uns ziemlich viel im fahrzeugschein steht sind se glücklich, aber ich kann mir echt net vorstellen das es so krass is bei euch... nürnberg sagt dir doch bestimmt was oder?
aber was soll denn das mit dem messklotz es gibt doch rein gesetzlich keine festlegung wie tief ein auto sein darf?
das war einmal, bodenfreiheit ist seit anfang 2004 bestangteil der stvzo :!:
black-dolphin
15.11.04, 19:27
also anscheinend gibt es ja das gesetz mit den 7 und 8cm wo einem ein messklotz den schweren:-) Streifenpolizisten alltag erleichtern kann :wink:
@ds
haste da grad den entsprechenden paragraphen zur hand? hab grad n bissl auf www.verkehrsportal.de gesucht, hab aber nix gefunden, die suche da spuckt auch nix brauchbares aus.
Da werden teile wie unterboden,mitteltopf kat usw,wie auch motorhalter usw. gerechnet.
Ist irgendwie cool bei euch erst wird auf einem rumgehackt,und sobald ein anderer die angeblich falschen angaben für richtig erteilt halten alle die klappe.
Einfach nur geil.
eventuell denkste mal ganz kurz... über dein Verhalten hier in jeglichen Threads nach - und postest dann wieder...
Weil irgendwie kommt es mir so vor als wenn du a) alles wüsstest und b) nix fundiert und c) sofort laut brüllst wenn jemand was anderes behauptet.
Soll nicht böse gemeint sein, aber da gilt dann wieder:
So wie man in den Wald hineinschreit, ......
Gruß,
Flo
Wo behaupte ich das?
Ich schreib immer "soweit ich weiss","meiner meinung" usw,also wo liegt das problem (nur zur info,alle themen die ich angeblich falsch beantwortet hab,da hat mir dann mindestens eine person zugestimmt und auf einmal war ruhe
Ich bin nicht der,der gleich unter der gürtellienie oder beleidigend vor geht
Wenn dies immer der fall wäre,dann müsste man hier jeden 2ten threat rum maulen oder sich gleich gegenseitig ankotzen
Ich will hier mit keinem stress,aber die allgemeine situation bei euch ist sehr angespannt und sehr von oben herab,hier gibt es paar gute dinge,aber das vergeht einem dabei.Und der meinung bin ich leider nicht allein.
Ist schade,wenn es sowas in einem forum geben muss.
uiii...weniger farben....da kriegt man ja augenkrebs :roll:
edit:
achso, wegen des gesetzes mit der bodenfreiheit, biste dir da sicher @ ds?
hab mal bei verkehrsportal im forum gefragt, ergebnis siehe HIER (http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=8727&st=0&#entry150510)
ganz sicher. unser "hausprüfer" informiert mich über diese sachen und zeigt mir auch entsprechende rundschreiben.
paragraph wäre trotzdem nice, im forum bei www.verkehrsportal.de kennt dass leider niemand, bzw. wird gesagt, es gibt keinen solchen paragraphen.
link zum thread sieh voriges post
mir ist ein solcher § auf unbekannt...
wenn ich ab feb wieder im esd bin guck ich ma in die aktuellste stvzo
meine unterlagen liegen zu weit weg
edit:
In der StVZO Aktueller Rechtsstand: 10. November 2004 hab ich nichts gefunden. Könnte also höchstens als Anlage angeführt sein, was ich aber bezweifel.
ds bissu sicher dasses ne änderung in der zo desbezüglich gab? dann frag ich mich nämlich mal schlau
bislang gab es keine vorschrift vom gesetzgeber. es gab nur eine prüfrichtlinie intern beim tüv. wenn du aber mal vor gericht warst, und man klären musste ob ein fzg verkersgefärdent ist, wurde ein sachverst. befragt, und der hat nach seinen prüfvorgaben bewertet. der richter ist dann meist der bewertung gefolgt.
und nu is diese interne richtlinie bestandteil der stvo geworden. seit 1.1.
ich werde mal unsern felgentom fragen an welcher stelle das steht.
das schreiben hierzu hab ich selbst gelesen. ich irre mich nicht.
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