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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen



RydeOrDie
13.01.05, 11:45
Ich hab schwarze Klarglas SW von Arteb
Die haben ja eine E-Prüfnummer von Spanien/Brasilien
Aber die E-Prüfnummer/zeichen ist ohne ein schreiben bzw Gutachten ungültig. auch unabhängig davon ob die Nummer auf dem Glas oder sonstwo eingestanzt oder aufgeklebt ist.

Hat jemand ein gutachten vorliegen?
Wie sieht es mit anderen Klarglas Scheinwerfern aus?
Hat irgendwer Frontscheinwerfer von anderen Herstellern verbaut mit einem Gutachten für die E-Prüfnummer??

Ansonsten ist die ganze Sache nicht gültig

Nori
13.01.05, 11:57
Warum lässt sie nicht eintragen?

RydeOrDie
13.01.05, 12:06
das werde ich wahrscheinlich auch machen, ich fahr mal beim tüv vorbei und zeig dem mal den Scheinwerfer und frage ob der eintragbar ist oder ob da eventuell eine Prüfung beim KBA vorliegt.

weil Arteb arbeitet z.B mit GM Brasilien zusammen und der 3türer Corsa wurde in Brasilien/Spanien gebaut.
Ersatz Serienscheinwerfer sind z.B auch von Arteb bzw es gibt welche von Arteb. Arteb arbeitet auch mit Hella Germany zusammen.

Ich will halt einfach sicher gehen, nicht dass ich im Falle eines Unfalls schuld daran bin, und mir die Betriebserlaubnis abanerkannt wird.

corsa-cdti
13.01.05, 14:28
Für die Arteb Scheinwerfer braucht man keine Papiere!
Hatte sie auch im Corsa und musste beim Tüv lediglich das E-Zeichen zeigen. Ausserdem ist Arteb ein Zubehör Lieferant für Opel. Die werden schon nix illegales machen...

TBX
13.01.05, 14:46
bei mir hat der tüv bemängelt, dass bei meinen arteb die e-nummer auf dem plastik und nicht auf dem glas stand. ich hätt mir die ja selbst schnitzen können... http://www.acseven.com/forums/html/emoticons/huh.gif

VeNoM
13.01.05, 15:01
Für die Arteb Scheinwerfer braucht man keine Papiere!
Hatte sie auch im Corsa und musste beim Tüv lediglich das E-Zeichen zeigen. Ausserdem ist Arteb ein Zubehör Lieferant für Opel. Die werden schon nix illegales machen...

falsch wenn dich die polizei anhält und sehen will ob sie eingetragen sind oder ob du eine schreiben hast das hinterlegt das diese wirklich E geprüft sind und du hast keins bekommste nämlic hgenauso ne Mängelkarte weil du nachweispflichtig bist und das schreibe ich langsam zum letzten mal weil immer wieder ein schlauer daher kommt bitte fragt den Tüv und überzeugt euch selbst ! man muss es zwar net eintragen wegen E-zeichen kann aber trotzdem eine aufgebrummt bekommen !!!

corsa-cdti
13.01.05, 15:06
Also bei uns in Duisburg hat noch keiner Probleme bei der Polizei oder beim Tüv wegen den Scheinwerfern gehabt. Sind ne reine Corsa Clique und KEINER von uns hatte jemals Probleme!
Dann dürfte ja keiner mehr Klarglas Scheinwerfer und Rückleuchten fahren,wenn´s keine Papiere dabei gibt...

MKCB
13.01.05, 16:33
Hallo!

Habe mal ein bischen im Netz geforstet und dabei bin ich auf das hier gestoßen!
Web Page Name (http://www.transcat.de/pdf/CATIAv5HellaElektr.pdf)

Auf der Seite 5 der pdf Datei (Brasilien)

Also ich schließe daraus, dass Arteb zu Hella gehört!

VeNoM
13.01.05, 17:12
Also bei uns in Duisburg hat noch keiner Probleme bei der Polizei oder beim Tüv wegen den Scheinwerfern gehabt. Sind ne reine Corsa Clique und KEINER von uns hatte jemals Probleme!
Dann dürfte ja keiner mehr Klarglas Scheinwerfer und Rückleuchten fahren,wenn´s keine Papiere dabei gibt...

und wenn sie dich anhalten und wollen was sehen haste pech so siehts aus und dann auch bei euch ! ich sag nur -->suche benutze<-- das Thema gab es nämlich schon oft genug !!!

bei Hella z.B. sind papiere dabei übers E-zeichen meine schwarzen seitenblinken da sind auch papiere dabei übers E-zeichen usw. nur komisch das bei manchen SW und RL es einfach absolut KEINE papiere gibt nichtmal auf anfrage !!! ich habe ebenfall KlarglasSW und Rückleuchten auch mit NUR E-zeichen ohne papieren wenn ich meinen aber wieder fahren darf werd ich sie eintragen lassen ganz einfach dann stehts im schein und egal wohin ich fahre keine polizei kann mir dann was anhaben ! auch wenn sie nen nachweis verlangen ob das wirklich E-geprüft wurde, denn leider gibts im internet mittlerweilen schon zuviele sache deren E-zeichen gefälscht sind bzw. dies einfach mal draufmachen haben lassen

dragoncorsa
13.01.05, 22:06
Sorry nicht das ich falsch liege, aber ich war der ansicht mit E Prüfzeichen, das ist sowas wie eine ABE ?? Ich hatte selber Klarglasscheinwerfer, zwar jetzt nicht aus Buxdehude oder so , aber E Zeichen ist E Zeichen dachte ich immer. Ich hatte bei meinen auch nix dabei von wegen Gutachten oder ABE oder sonst was...

MfG

Lennox016
13.01.05, 23:13
Da es ja immer solche riesen Diskussionen gibt, versuche ich nun einmal als 18-jähriger naseweis/ßer *g* Gymnasiast dieses Problem logisch anzugehen und zu lösen.

1. Was sagt denn die STVO dazu? oO
2. E-Zeichen sagt ja normalerweise aus, dass es bereits geprüft wurde. Wenn ich jetzt aber ein Zubehörteil installiere ist dort ja auch ein E Zeichen drauf (z.B. ganz normale SW), muss ich dafür etwa auch einen Wisch mitführen?
3.Oder ist das ne Ausnahme, weils als Teil schon in der BE für den Corsa drinsteht?

RydeOrDie
13.01.05, 23:30
1.Die STVO sagt, E-Prüfzeichen mit Nummer sind nur gültig in verbindung eines Gutachtens des Landes. Also da muss drauf stehn für welches Auto, dann welche Firma das prüfen lässt, wo die das prüfen lassen und von wem.

2.E-Zeichen nur mit Wisch gültig

Bei E-Zeichen gibt es keine ausnahmen, z.B Corsa Serien Scheinwerfer
sind in der Auto ABE vermerkt.

meine MHW RLs haben E-Zeichen und Gutachten/ABE
meine Blinker haben E-Zeichen und Gutachten/ABE
meine Klarglas Leuchten haben E-Zeichen (spa) aber kein wisch ???

Die Mund Propaganda sagt solange E-Zeichen drauf ist, ist OK.
stimmt aber genau genommen nicht. Einige Prüfer lassen sich auch damit Irre führen, aber rein rechtlich gesehen sind die Teile ohne Wisch kein Freibrief.

Also ich lass die Dinger irgendwie eintragen...Sicher ist Sicher

HAT JEMAND KLARGLAS SCHEINWERFER UND NE ABE ODER GUTACHTEN?????????????

mich würde mal interessieren ob es ein Tuning Vertrieb gibt, der die Teile mit Wisch ausliefert.

ich hab mal www.westuning.de angefragt wie die ihre SW's vertreiben

Theux
13.01.05, 23:32
Irgendwie verstehe ist das ganze nicht. Wenn ein Teil ein E-Kennzeichen hat, dann bedeutet das, dass dieses Teil geprüft und für in Ordnung befunden wurde. Wozu brauche ich dann noch irgendeinen Nachwei der Prüfung in papierform? Der Nachweis ist doch die e-Kennezichnung auf dem Bauteil, oder nicht?


Um das ganze mal auf die Spitze zu treiben: Die Philips Blue Visions habe ja auch ein E-Kennzeichen drauf, damit man sie legal im Auto verbauen darf. Aber ich habe noch nie ein Papierstück gesehen, auf dem geschrieben steht, dass ich die Leuchte im Corsa B benutzen darf.

RydeOrDie
14.01.05, 00:16
Aus Sicherheitsgründen unterliegen einige Arten von Teilen und Ausrüstungsgegenständen von Kraftfahrzeugen und Anhängern einer von der Fahrzeuggenehmigung getrennten Typengenehmigung. Dies ist ein in vielen Staaten angewendetes Verfahren, das durch ein internationales Übereinkommen (ECE-Homologisierungsübereinkommen, BGBl. 1971/177) über die internationale Anerkennung der im Erzeugerland erteilten Genehmigung sparsam, rasch und wirkungsvoll angeführt wird.

Als "Ausrüstungsgegenstände" sind nur Gegenstände zu verstehen, die während ihrer widmungsgemäßen Verwendung mit dem Fahrzeug fest verbunden sind (also auch Sicherheitsgurte und Schneeketten), während als "Ausstattungsgegenstände" nur solche zu verstehen sind, die zur Verwendung für den Betrieb des Fahrzeuges bestimmt, aber während dieser Verwendung nicht mit dem Fahrzeug fest verbunden sind, wie Unterlegkeile, Werkzeug, Feuerlöscher, Ersatzteile u. dgl.

Die häufigsten Prüfzahlen beziehen sich auf folgende Staaten:
E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan

------------------------------------------------------------

Die EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den gesamten EU - Raum gültig. Bei Teilen, die mit EG - Betriebserlaubnis verkauft werden, muss das Fahrzeug nicht beim TÜV vorgeführt werden, die EG - Betriebserlaubnis muss aber stets mitgeführt werden.

------------------------------------------------------------
der Inhaber einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile hat durch Anbringung des ihm vorgeschriebenen Typzeichens auf jedem dem Typ entsprechenden Teil dessen Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ zu bestätigen. Außerdem hat er jedem gefertigten Teil einen Abdruck oder eine Ablichtung der Betriebserlaubnis oder den Auszug davon und gegebenenfalls den Nachweis darüber (§ 19 Abs. 4 Satz 1) beizufügen."

-------------------------------------------------------------

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge

II. Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger

§21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften

(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.

(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.

(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".

(3) Mit einem Prüfzeichen der in den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem solchen Prüfzeichen Anlaß geben können, dürfen an Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.




Also irgendwie ist das ganze......

VeNoM
14.01.05, 05:19
danke RydeOrDie vielleicht werden jetzt einige schlauer :D

DJ BigMac
14.01.05, 11:06
@Ryde

endlich hast du meine frage mal beantwortet, ich war schon lange auf der suche was es mit diesen e-nr. genau auf sich hat bzw. welche bedeutung E1, E2 usw hat.

hab da nämlich auch so ne sache mit den rückleuchten, haben e-nr. und papiere liegen nur in flensburg sprich die teile werden ohne geliefert. tüvler wollte trotzdem papiere dafür sehen, hab ihm dann die e-mail gezeigt was mir der hersteller (JOM) geschrieben hat dass die unterlagen in flensburg sind und dann war es für ihn okay Zitat TÜV:schöne Fahrt noch! :lol:

Theux
14.01.05, 11:25
@Ryde

Also laut StVO sind diese Prüfzeichen in Deutschland anerkannt, egal welches Lans diese Prüfung durchgeführt hat. Voraussetzung ist, dass die in Deutschland geltenden Bdingungen beachtet und erfüllt wurden.


Aber es setht nix in der StVO, dass auch nur Ansatzweise darauf hindeutet, dass man neben dem E-Prüfzeichen auch noch ein Schriftstück mit sich führen muss.

DJ BigMac
14.01.05, 11:55
jepp, hab gerade mit tüv mal telefoniert, alles was e-nr hat braucht keine papiere.

*zumthemagreif* also auch die scheinwerfer net, aber diese komische LWR muss gegeben sein ab BJ. 91 :roll:

Black_Elwis
14.01.05, 14:52
Man Leute jetzt macht euch mal nicht ins Hemd , solange das E Zeichen drauf ist wird euch schon kein Polizist eine Mängelkarte aufbrummen . Bei sicherheitsrelevanten Teilen ist es wohl klar das ein Gutachten nötig ist da der Tüv ja den korrekten Einbau und Funktion testen muss aber dieses liegt doch mit der E Nummer drauf ebenfalls vor wenn auch nicht für den Käufer aber zumindest für den Staat / Behörde die dadurch das erforderliche Gutachten beziehen kann / sollte . Natürlich kann man alles hinterfragen und noch ne seperate Prüfbescheinigung verlangen obwohl man diese doch auch selbst noch fälschen könnte u.U . Solange das Ding nicht blendet und richtig eingestellt ist doch alles i.O , ich mein was bringt das Beste Prüfzeichen mit Gutachten ect. wenn der Scheinwerfer gen Himmel strahlt und der Gegenverkehr dadurch gar nix mehr sieht ? So seh ich das zumindest gut was das Gesetzt sagt ist natürlich wieder ne andere Sache bzw wie man es auslegt .

@Rydeordie : Hast du schonmal probiert die Sw beim Tüv eintragen zu lassen ? Da sollte doch herauskommen wie die das sehen .
Nun zur eigentlichen Frage die Rauchgrauen Hella Sw die ich an meinem Auto hab haben ein E Zeichen und noch ne ABE dabei , hab da allerdings bisher nur einmal draufgeguckt . Falls du sowas brauchen solltest kann ich es dir zukommen lassen aber da es ja nicht von den Arteb ist wirds wohl nicht so einfach gehen , vielleicht als Vergleichsgutachten *g*

Waldbrand
14.01.05, 15:33
Hey kannst Du mir evtl. die Hella-ABE schicken? Ich hab die Scheinwerfer, aber keine Papiere dazu!

MfG, Michael

SchranzMaschine
14.01.05, 16:17
Ich würde mich über die ABE auch freuen !! 8)

Meine E-Mail SchranzMaschine@yahoo.de

Danke

Black_Elwis
14.01.05, 16:48
Gut muss mich verbesseren , ist keine Abe sondern ne Bestätigung für die Genehmigungsnummern (Prüfzeichen) für den Tüv , das der Einbau und Benutzung dies SW unbedenklich ist ect. Werds später mal einscannen ...

SchranzMaschine
14.01.05, 16:53
Das würde mir ja schon reichen :-) Hauptsache ich bekomme sie irgendwie eingetragen und mit einer bestätigung ist man ja schon mal ein Stück näher :-)

MKCB
14.01.05, 18:33
@ DJ BigMac

Kannst du das was der tüver dir da am Telefon gesagt hat schriftlich geben lassen? Weil sagen kann man viel!! :)

MFG

DJ BigMac
14.01.05, 21:58
jepp, kann man sicher auf die reihe bekommen, nochmal am montag bei denen anrufen

Black_Elwis
14.01.05, 22:30
So also hier mal der Wisch :

Bestätigung (http://www.boomspeed.com/black_el/Best1.JPG)

Steht zwar Inpro drauf aber die SW sind von Hella , werden auch unter anderen Namen verkauft aber ist eh immer derselbe Sw (rauchschwarz)
Und wie man unten lesen kann (wie bei allen Gutachten) nur als Orginal gültig . Aber normalerweise sollte der Tüv das durchgehen lassen *g*

Waldbrand
14.01.05, 23:50
Schankedön! Sowas such ich schon lange!
Übrigens sind das nicht die Klarglasscheinwerfer, sondern Orginaloptik mit schwarzer Einfassung. Die Dinger gabs z.B. von MHW.



http://www.reinekeshop.de/images/artikel/gross/Leuchtenteile/mhw_33691.jpg

VeNoM
15.01.05, 16:04
wie muss ich das nun mit dem wisch verstehen ?

der ist für keine klarglas oder wie ?

Waldbrand
15.01.05, 17:54
Ne der is für die Hella/STW mit "Orginalglas" aber schwarzen Innengehäuse. Die Dinger hab ich drin, Zero hat sie glaub ich auch dran...

MKCB
15.01.05, 19:49
Hab da was Interessantes!

VeNoM
16.01.05, 00:44
bringt mir nurnichts ich will klarglas und kein orginalglas mit schwarzem innenleben da gefällt mir nämlich absolut nicht bzw. net viel besser als orginal :D ;)

RydeOrDie
16.01.05, 03:27
Hab da auch was interessantes

------------------------------------------------------
----- Original Message -----
From: *******@gmx.de
To: lenk-opel-tuning@t-online.de
Sent: Friday, January 14, 2005 12:07 AM
Subject: Klarglas Frontscheinwerfer schwarz


Hi Lenk Opel Tuning,

Ich hab ne Frage zu den schwarzen Klarglas Frontscheinwerfern
Nummer:
8 135K

Wie sind die denn TÜV geprüft mit ABE, Gutachten oder E-Prüfzeichen?
danke

mit freundlichen Grüßen
***********
----------------------------------------
Hallo, ja die haben E-Prüfzeichen und TÜV Papiere.
Gruß
Gerry Lenk


Also wenn Lenk die Dinger mit Papieren vertreibt könnte man die doch mal anfragen oder jemand käuft die sich da oder so

Lennox016
16.01.05, 15:27
Irgendwie weicht ihr aus...
nachdem Theux was gesagt hat, ist hier auf einmal alles ruhig. :D

Wo steht denn nu, dass das Prüfzeichen nur in Verbindung mit dem Zertifikat -wobei Zertifkat nicht meine Meinung widerspiegelt - gültig ist?

RydeOrDie
16.01.05, 15:48
tja das is ne grauzone mit dem Wisch
jeder sagt was anderes, aber ich will klarheit und lass nicht zu (falls mal dazu kommen sollte) dafür ne mängelkarte oder irgendwas dafür zu bekommen....auch wenn alle möglichen Leute damit rumfahren.
Wenn der Sportsverein grün/weiß uns dran bekommen will, dann schaffen die das auch.



NOCHWAS:
ich hab die klarglas Scheinwerfer jetzt drinne und die ausleuchtung is ja mal krass.

1. Wesentlich Heller als Serie
2. der winkel is meiner Meinung grösser (links/rechts)
3. das Licht beginnt fast nen halben Meter nach der Stoßstange, aber das sind nur so schmale halbkreise.

Ist das bei euch auch so?? ich hab mir ne makierung gemacht in welcher Höhe meine SerienScheinwerfer waren und die Klarglas sind etwa auf der selben höhe. Soll ich die Dinger aufjedenfall einstellen lassen oder kann ich das so lassen, wenn die nicht höher leuchten als vorher? keine lust dass ich jemanden blende

blauer-corsar
16.01.05, 16:15
lass die dinger lieber einstellen. sicher is sicher. kost ja normal auch nix...

RydeOrDie
16.01.05, 17:19
was können die denn großartig an dem scheinwerfer einstellen?
mehr als an dem rad am motor rumdrehen können die ja auch net oder?

blauer-corsar
16.01.05, 17:25
weiss nit, was die da sonst noch machen. bei mir hats bisher immer gepasst. aber wenns nit passt, wissen die wenigstens, wie die da was rumdrehen müssen, damit's wieder passt.

börnosos
16.01.05, 17:49
die tun normalerwe9ise auch nur die höhe des scheinwerfers einstellen!aber die haben ein einstellgerät dann ist alles korrekt eingestellt!war letztens bei der dekra und die haben gemeint dass das prüfzeichen ausreichend wär

Lennox016
16.01.05, 20:51
hmm naja ... aber Recht unterliegt immer noch Richtbarkeit und ich find halt nix innerhalb der Textzeilen, das sagt, dass das E-Zeichen nur in Verbindung mit nem Gutachten gültig ist.

Theux
16.01.05, 21:04
hmm naja ... aber Recht unterliegt immer noch Richtbarkeit und ich find halt nix innerhalb der Textzeilen, das sagt, dass das E-Zeichen nur in Verbindung mit nem Gutachten gültig ist.

Mein Reden - und deshalb mache ich mir da auch nicht nen Kopp drum und fahre weiter mit meinen Scheinwerfern mit e-Kenzeichen rum :P

VeNoM
16.01.05, 22:01
ich wiederhole nochmals ihr seid "NACHWEISPFLICHTIG" wenn die polizei was sehen will dann müsst ihr denen mindestens ne eintragung zeigen ! net umsonst haben viele Hersteller papiere dabei was sie sich wenns nach euch geht eigentlich sparen könnten und denk an den Thread mit dem Calibra fahrer der bekam 3 Punkt in Flensburg und ne Geldstrafe obwohl ein E zeichen auf den SW waren und er konnte rechtlich auch nichts erreichen da der anwalt das obenstehende genauso sagte !


wer schrieb das mal "unwissenheit schützt vor Strafe nicht" derjenige hat hier vollkommen recht das mit dem E-zeichen das man keine papiere oder sonstwas braucht wisst ihr wo das herkam ? von den ebay verkäufern seitdem die das drinstehen haben gibts dieses Thema sehr oft hier im Forum und ich hatte schon mehrere angeschriebe jeder lehnte es förmlich ab mir was konkretes zu sagen selbst FK hab ich angeschrieben das einzigste was kam nein ist zulässig und braucht keine papiere wenn man aber jemanden darum bitte dieses in schriftlicher form zu zuschicken mit stempel und Unterschrift hört und sieht man von denen NICHTSMEHR nicht mal wenn man selbst zahlen würde das schicken usw. !
da sollten sich einige mal gedanken machen und den ebayhändlern vertraue ich erlich gesagt genauso wenig wie unseren Bundeskanzler ;)

Theux
16.01.05, 23:24
Ich gebe dir ja Recht - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


Aber so kann man doch alles hinterfragen. Was macht es denn für einen Unterschied, ob du nun ein Teil hast, wo nur das E-Kennzeichen drauf ist oder ob du noch ein Schriftstück dazu hast? Was sagt das Schriftstück mehr aus als die Kennzeichnung auf dem Tuningteil?

Wenn man sich nun was eintragen lässt, dann kann das bei einer Verkehrskontrolle auch beanstandet werden. Wilst du dann den TÜV-Prüfer immer mit dabei haben, der die Eintragung vor der Polizei nochmal bestätigt? ;-)

Aber Scherz beiseite. Ich will jetzt keinen Streit anfangen und auch nicht die Rechtsprechung und Gesetzgebung neu definieren. Aber bisher habe ich keinen Gesetzestext gesehen, wo geschrieben steht, dass man zusätzlich zu einem Tuningteil, welches mit einem E-Prüftzeichen versehen ist, noch Papiere braucht. Wozu wäre dann sonst das Prüfzeichen?

VeNoM
17.01.05, 08:48
wenn eingetragen ist haste wesentlich mehr chancen ohne beanstandung davon zu kommen also ohne !
noch dazu ist auf dem schriftstück ein gültiger Stempel+unterschrift was deine SW nicht haben !!!!

ein sehr gutes beispiel:
Klarglasscheinwerfer mit Angeleyes und manueller verstellung ! ist ein E zeichen drauf aber kleinerlei papierstücke und trotzdem darft du es nicht fahren weil du ein Auto mit Elektrischer verstellung hast und dann auch SW mit elektrischer verstellung brauchst somit ist dieses Teil trotz E-Zeichen nicht zugelassen nur wenn du manuelle verstellung hast so und da ist es auch net viel anders.

Ihr lest anscheinend nichtmal richtig ich sagte der Tüver hat mir gesagt " es muss nicht eingetragen werden bedarf auch keinen Gutachten o.ä. was hinterlegt das diese wirklich geprüft worden sind usw.) aber da es in letzter Zeit immer mehr sachen gibt mit gefälschten E Zeichen will man meisten seit neuen eine bestätigung sehen (nicht jeder aber die meisten) und da bist du dann halt nachweispflichtig

sprich besorg dir was oder lass es eintragen und jammer dann nicht hier und auch nirgends anders rum wenn se dich anhalten und du bekommste ne Mängelkarte ...... ich gebs von meiner seite auf gegen Stuhrheit kommt man leider net an ....

selbst wenn man denen nen Zettel unter die Nase reibt mitm auszug vom gesetzt werden sie einem trotzdem ne strafe aufbrummen weil einfach mal was ausdrucken kann jeder ! es steht z.B. net drin das man keinen nachweis braucht es steht aber auch nicht DEUTLICH drin das man KEINEN braucht !!!!
ich will euch quasi nur zurenden mal richtig darüber nachzudenken um euch einiges an ärger zu ersparen !!!

DJ BigMac
17.01.05, 12:06
so, hab jetzt gerade nochmal tüv angeschrieben, nachdem ich ja am freitag mit einem telefoniert habe und er sagte was eine e-nr hat braucht keine papiere. wenn ich das nun schriftlich bestätigt bekommen habe werde ich es hier nochmal posten.

The Rock
17.01.05, 12:20
jo mach das am besten mal als pdf oder so anhängen

MKCB
17.01.05, 15:24
Hab mal ne Anfrage bei nem Händler gestartet und dabei ist das rausgekommen!

"die Leuchten haben ein E-Prüfzeichen, dadurch muss nichts eingetragen werden. Wäre ein "Papier" dabei, dann wäre es eine ABE. Das E-Prüfzeichen ist aber so etwas wie eine ABE."

Ich weiß langsam nicht mehr was ich glauben soll?!?!? :(

RydeOrDie
17.01.05, 15:56
ich weiß auch nicht mehr weiter....
was sagt denn unsere Forums-Polizist Noam dazu??
er müsste es ja eigentlich wissen bzw kann bei der quelle nachfragen

VeNoM
17.01.05, 20:38
so, hab jetzt gerade nochmal tüv angeschrieben, nachdem ich ja am freitag mit einem telefoniert habe und er sagte was eine e-nr hat braucht keine papiere. wenn ich das nun schriftlich bestätigt bekommen habe werde ich es hier nochmal posten.

wenn du das schriftlich mit Stempel und Unterschrift bekommst wäre es sehr vom vorteil wenn du dies mir auchmal zuschicken könntest allerding wäre mir eine kopie vom orginal lieber als pdf den Brief kann ich ja zahlen !!! NUR DANN würde ich meine SW und RL NICHT eintragen lassen ansonsten werden die eingetragen bei meiner HU weil ich nunmal auf nummer sicher gehen will !


was noam dazu würde ich auch gerne wissen der hält sich aus so einer diskusion komischerweise immer raus obwohl er Polizist ist !

PS: das ein Händler sowas sagt ist sowieso klar weil denen gehts ums geld da ist es doch denen wurscht wenn du dann probleme hast ;)

MKCB
18.01.05, 00:22
Das wäre ja vom Händler richt grob fahrlässig und Betrug noch obendrein! :evil: :evil:

Sch... Geldschneider!

VeNoM
18.01.05, 16:59
was meisnte warum die meisten garkeine antwort darauf geben ;)

DJ BigMac
19.01.05, 09:02
jetzt ist wieder das alt bekannte lied vom tüv aufgetreten, hab gestern nochmal 2 stellen angeschrieben, beide haben zurückgerufen, der eine aus filderstadt gibt das seiner rechtsabteilung weiter und macht mir das schriftlich dass teile mit e-nr eintragunsfrei sind. gerade aber ruft mich tüv leonberg an und sagt er macht das nicht schriftlich, weil es teile gibt die trotz e-nr. nur an einer gewissen stelle verbaut werden dürfen. der glaubt wohl das klarglasscheinwerfer hinten verbaut werden können :D :D :D .

ich warte jetzt mal ab, mir persönlich ist das egal von wo das kommt, hauptsache aufm tüv bogen mit stempel und servus drauf

@venom

wenn ich das habe schick ich dir das dann zu, kein thema

MKCB
19.01.05, 13:20
Wäre ech nett vom Tüv-Futzie wenn er das macht!

RydeOrDie
19.01.05, 13:36
auch an mich bitte:
rydeordie@team-corsa.de

danke

DRM
19.01.05, 14:42
Hallo auch,

sehr interessantes Thema!
@VeNoM: Du sprichst da immer von "eintragen lassen"...aufgrund welcher Grundlage soll dir der Tüver die denn eintragen? Bei den RL weiß ich´s nicht so genau, aber bei den SW würde ich mal tippen, müsste ja wohl ein lichttechnisches Gutachten erstellt werden...die Kosten dafür möchte ich erst gar nicht wissen. :oops:
O.K., mit mehr oder weniger Glück bekomt man´s vielleicht auch so eingetragen, aber meiner Meinung nach wäre die Eintragung dann nicht viel mehr wert als ein gefälschtes / ungültiges E-Zeichen...?

Oder seh´ ich das grad falsch?
Klar, bei ner Polizeikontrolle hat man wahrscheinlich mit ner "ungültigen" Eintragung immer noch bessere Chancen als mit "ungültigen E-Nummern ohne Papiere"...aber ich fürchte, so groß wird der Unterschied nicht sein. Und wenn man denn an nen wirklich "scharfen" gerät, kann der meines Wissens nach ja so gut wie alle Eintragungen anzweifeln und dich trotzdem stillegen. Wenn man dann nen TÜV erwischt, der eben keine larifari-Eintragungen macht, ist´s auch wieder Essig. :cry:

Tja, gar nicht so einfach alles...

Tschö,
DRM

VeNoM
19.01.05, 17:53
Hallo auch,

sehr interessantes Thema!
@VeNoM: Du sprichst da immer von "eintragen lassen"...aufgrund welcher Grundlage soll dir der Tüver die denn eintragen? Bei den RL weiß ich´s nicht so genau, aber bei den SW würde ich mal tippen, müsste ja wohl ein lichttechnisches Gutachten erstellt werden...die Kosten dafür möchte ich erst gar nicht wissen. :oops:
O.K., mit mehr oder weniger Glück bekomt man´s vielleicht auch so eingetragen, aber meiner Meinung nach wäre die Eintragung dann nicht viel mehr wert als ein gefälschtes / ungültiges E-Zeichen...?

Oder seh´ ich das grad falsch?
Klar, bei ner Polizeikontrolle hat man wahrscheinlich mit ner "ungültigen" Eintragung immer noch bessere Chancen als mit "ungültigen E-Nummern ohne Papiere"...aber ich fürchte, so groß wird der Unterschied nicht sein. Und wenn man denn an nen wirklich "scharfen" gerät, kann der meines Wissens nach ja so gut wie alle Eintragungen anzweifeln und dich trotzdem stillegen. Wenn man dann nen TÜV erwischt, der eben keine larifari-Eintragungen macht, ist´s auch wieder Essig. :cry:

Tja, gar nicht so einfach alles...

Tschö,
DRM

anhand der Nummer die aufn Glas sind !!! hier gibts MEHRERE leute die es so eingetragen lassen haben !

killray
19.01.05, 18:05
Toll, dann steht die Nummer im Schein und was bringt das dann? Ob die jetzt nur auf dem Glas sind oder auch im Schein ist IMHO kein großer Unterschied :?: . Weil wenn du die zur Eintragung notwendigen Papiere zur E-Nummer hättest, bräuchtest sie ja nicht eintragen :wink: .

börnosos
19.01.05, 18:18
habe meinen tüv prüfer gefragt uind er hat gesagt dass wenn ein e-prüzeichen auf den teilen ist und sie an der gleichen stelle angebracht sind wie die originalen dann brauch man keinerlei papiere

blauer-corsar
19.01.05, 20:19
aber bei den SW würde ich mal tippen, müsste ja wohl ein lichttechnisches Gutachten erstellt werden...die Kosten dafür möchte ich erst gar nicht wissen. :oops:
du witzbold! was meinste, warum da nen e zeichen drauf is??

@börnosos: ja, soweit sind wir auch schon, nur wolln wir diese aussage nun auch schriftlich und amtlich bestätigt (stempel) haben.

hab heute zu dem thema mit jemanden von so ner sondereintragungsfirma gesprochen. die meinten, wenn nen e zeichen is, dann brauch man das nit einzutragen, es sei denn, man baut es an nen anderes auto. z.b. bräuchte man schwarze seitenblinker für den corsa nit an einem corsa eintragen zu lassen, an nem VW dagegen schon. weil die teile ja speziell für corsa gebaut und abgestimmt wurden und nit für VW. hab aber jetz darauf verzichtet, mir irgendwelche aussagen schriftlich geben zu lassen...

ach, übrigens, die meinten, seit neustem müssten domstreben eingetragen werden...

DRM
19.01.05, 22:08
Hi,

@blauer-corsar:
Och, so wahnsinnig witzig fand´ ich mein Posting gar nich...
8)
Das mit dem lichttechnischen Gutachten meine ich natürlich nur für den Fall, dass die E-Nummer die auf den SW drauf ist, eben nicht gültig / legal / abgesichert ist!
Weil WENN die "rechtens" ist, ist für mich die ganze Diskussion sowieso einigermaßen gegenstandslos. Und WENN NICHT, kann man sich als Privatmann so oder so auf den Kopf stellen und hat keine Chance die Dinger legal zu fahren (ob die jetzt eingetragen sind oder nicht!). Oder was meint ihr, warum E-Zeichen gefälscht werden...? Nur aus Bequemlichkeit der "Hersteller"? Nö, entweder weil ne Prüfung zu teuer wäre oder aber eben gar nicht bestanden werden würde!

Tschö,
DRM

VeNoM
20.01.05, 08:01
Toll, dann steht die Nummer im Schein und was bringt das dann? Ob die jetzt nur auf dem Glas sind oder auch im Schein ist IMHO kein großer Unterschied :?: . Weil wenn du die zur Eintragung notwendigen Papiere zur E-Nummer hättest, bräuchtest sie ja nicht eintragen :wink: .

der unterschied ist das ein Tüver das ding begutachtet hat und nachgeprüft hat ob irgendwas blenden kann etc. und dies dann in den schein einträgt ist ja wohl ein riesiger unterschied als wenns net drin steht weil da hats keine sau nachgeschaut :D

PS: Bei meinen schwarzen seitenblinkern ist ein zettel dabei das nochmal alles vorweisst

@ DRM das selbe meine ich schon die ganze zeit :D wenns allerdings ein prüfer richtig kontrolliert und es besteht wirklich keine gefahr dann kann der das auch eintragen und du kannst damit legal rumfahren jedenfalls legaler als mit mgefälschten E-zeichen ;)

Was ich nämlich absolut ulkig finde das von den ganzen SCheinwerfern von FK oder diese Angeleyes die klarglasrückleuchten usw. NIRGENDS existiert annähernd eine Stück papier darüber aber wirklich nirgends !
Es haben hier im Forum schon soviele die Hersteller usw. angesprochen zu 95 % kommt keine einzige anwort zurück !!!! da haut es mir dann schon irgendwie die fragezeichen raus !
Bei ganz grossen namenhaften Herstellern deren produkte auch wirklich SUPER sind wie z.B. Hella ist komischerweise immer ich wiederhole "IMMER" ein nachweis über den SW oder RL dabei oder sonstwas SML Nebelz usw. usw. warum bei diesen nicht ?! und warum bekommt man da keine Antwort ?!



was ist nun eigentlich mit dem Schriftlichen Zettelchen vom Tüv mit Stempel und Unterschrift da hört man auch nichtsmehr davon obwohl der es den Tag drauf bekommen sollte, nun sind schon wieviel tage rum ? ich denke mal fast das der Tüv das genausowenig schriftlich von sich gibt

DJ BigMac
20.01.05, 08:50
@ venom

alles am laufen, der tüv in filderstadt wollt mir das machen bessergesagt die rechtsabteilung von denen, hab dich net vergessen. nur muss ich auch warten bis ich das teil in den händen habe

Theux
20.01.05, 10:13
der unterschied ist das ein Tüver das ding begutachtet hat und nachgeprüft hat ob irgendwas blenden kann etc. und dies dann in den schein einträgt ist ja wohl ein riesiger unterschied als wenns net drin steht weil da hats keine sau nachgeschaut :D


Das ist ja mal eine prima Begründung. Aber auch Serienscheinwerfer können schlecht eingestellt sein und somit blenden.



PS: Bei meinen schwarzen seitenblinkern ist ein zettel dabei das nochmal alles vorweisst


Ich habe weiße Seitenblinker vom Corsa C - auch die haben ein E-Kennzeichen drauf, aber keine Papiere. Was sollte denn hier der TÜV prüfen, wenn ich sie eintragen lassen möchte?



das selbe meine ich schon die ganze zeit :D wenns allerdings ein prüfer richtig kontrolliert und es besteht wirklich keine gefahr dann kann der das auch eintragen und du kannst damit legal rumfahren jedenfalls legaler als mit mgefälschten E-zeichen ;)


Es gibt entweder legal oder illegal, aber nix dazwischen also auch kein "legaler als...". Und wenn der Scheinwerfer mit einem "gefälschten" E-Kennzeichen wirklich nicht verbaut werden dürfte, du ihn aber einbaust und eintragen lässt. Und dann sollte mal was passieren und ein Sachverständiger nimmt dein Auto unter die Lupe und findet diese Unstimmigkeit beim Scheinwerfer, dann kannst du dir die Eintragung sonst wo hinschieben - dein Versicherungsschutz ist futsch.




Bei ganz grossen namenhaften Herstellern deren produkte auch wirklich SUPER sind wie z.B. Hella ist komischerweise immer ich wiederhole "IMMER" ein nachweis über den SW oder RL dabei oder sonstwas SML Nebelz usw. usw.



Ach wirklich immer?? Ich habe Nebels von Hella, und das einzige Schriftstück, das dabeigewesen ist, das war eine Einbauanleitung. Und die Nebels haben ein E-Kennzeichen. Und bevor einer fragt: Die Nebels sind nicht von E-bay und auch nicht gebraucht gekauft.
Und mit diesen Nebels war ich schon mehrere Male beim Lichttest und auch schon zwei mal beim TÜV zur Hauptuntersuchung, wo ja auch immer ein Lichttest gemacht wird. Und die Nebels wurden noch nie beanstandet, und meine schwarzen Klarglasscheinwerfer mit E-Kennzeichen übrigens auch nicht :wink:

VeNoM
20.01.05, 15:40
lol in den Hella nebelz isn wisch dabei :roll: nur mal so angemerkt wenn du keinen hast sollteste dir eine nbesorgen von hella :oops:

wenn der Tüvprüfer die SW begutachtet und als ok ansieht ebenso das sie keine gefahr für den verkehr besteht dann trägt der dir die ganzen nummer etc. mit ein das selbe wenn du selbst ne bösen blick baust da musste dir auch irgendwas draufmachen was er eintragen kann oder meinst der träg ein "Böser Blick selbstgebaut" ? lol

ja auch ein Scheinwerfer der falsch eingestellt ist kann blenden was man beheben kann !!! auf den englischen sw ist auch E-zeichen trotzdem darf man sie net fahren weil bei denen die ausleuchtung links grösser ist als rechts schliesslich fahren die ja links und solche sachen schaut der tüv da nach, da sieht man das du noch nie dabei warst wenn der SW einträgt ;)
oder willste die englischen etwas auseinandernehmen und mitm dremel bearbeiten am besten noch mit Heisskleber zusammenkleben und dann zum tüv fahren und sagen "die habe ich umgebaut damit die so leuchten wie es in deutschland leuchten soll, quasi die Ausleuchtung rechts mehr als links" --> lol

beim Tüv wirds vielleicht net beanstandet aber wennse dich anhalten kannste eine aufn deckel kriegen weil du nichts zum vorzeigen hast darüber reden wir die ganze zeit ......
deswegen sollte das ja jemand hier SCHRIFTLICHT vom tüv den nächsten tag bekomme mit unterschrift etc. aber nachdem schon ne Woche rum ist wird auch von dieser seite nichts kommen !!! wie ichs mir schon gedacht habe weil wenns um unterschrift usw. geht bei dem Thema sagt entweder jeder nein oder man hört nichtsmehr von demjenigen aus dem einfach grund weil siehs meist selbst net 100% wissen und wennse sowas schriftlich geben dann kannste sie am wickel nehmen wenn das bei dir beanstandet wird
ich sag nur Angeleyes mit Leuchtweitenregulierung und E-zeichen ... fahren darfste net weilst elk regulierung hast aber das E-zeichen allein sagt dieses leider absolut nicht aus so und woher sollen das manche wissen ? wenn se dann angehalten werden geht die heulerei los

und wir warten immernoch ...

Jan294
20.01.05, 16:33
Und dann sollte mal was passieren und ein Sachverständiger nimmt dein Auto unter die Lupe und findet diese Unstimmigkeit beim Scheinwerfer, dann kannst du dir die Eintragung sonst wo hinschieben - dein Versicherungsschutz ist futsch.

So? Wenn ich etwas im Schein eingetragen habe, dann steht das auch im Brief, mit Stempel und Unterschrift vom TüV-Prüfer der das eingetragen hat! Also würde im Zweifelsfalle wohl eher der Prüfer ein Problem bekommen!

P.S.: Deine Hella-Nebels waren originalverpackt in einem ungeöffneten Karton von Hella und den hast Du in einem Autozubehörladen gekauft?

Theux
20.01.05, 17:07
So? Wenn ich etwas im Schein eingetragen habe, dann steht das auch im Brief, mit Stempel und Unterschrift vom TüV-Prüfer der das eingetragen hat! Also würde im Zweifelsfalle wohl eher der Prüfer ein Problem bekommen!


Als Fahrer und Halter des Fahrzeuges bist aber du für das Auto verantwortlich



P.S.: Deine Hella-Nebels waren originalverpackt in einem ungeöffneten Karton von Hella und den hast Du in einem Autozubehörladen gekauft?


So ist es!

MKCB
20.01.05, 17:12
Also ich war vor ner halben Stunde beim TÜV! Dort hab ich mich mal persönlich informiert! Der TÜVer hat mir dann auf " unsere " Frage eine Antwort gegeben. Er sagte das, wenn ein " E-Prüfzeichen " vorhanden ist dann ist alles in Ordnung! Auf diese Aussage werde ich mich jetzt berufen!

@ DJ BigMac mir könntest du aber auch eine Kopie von dem Wisch machen das mit dem Versand sollte nicht das Problem sein!

MFG

VeNoM
20.01.05, 18:33
Als als fahrer und halter bin ich verantwortlich deswegen bin ich ja auch zum Tüv und habe es eintragen lassen und somit steht das drin wenn es DANN net passt ist der tüver dran und net ich weil er es als ok unterzeichnet hat ;) da hat Jan schon recht !


aber ich glaube das wir mittlerweile alle aneinander vorbeireden :D wir sollten abwarten ob nochwas kommt

Shaft
20.01.05, 20:00
Meine Nebels von Hella waren auch neu und originalverpackt - kein Schein dabei.

VeNoM
20.01.05, 20:02
lol ich hab für wirklich ALLES was ich von hella hab nen schein zum E-zeichen !

Lennox016
20.01.05, 22:46
Auch für den Fall, dass du dich jetzt angegriffen fühlst:

"Is ja schön! Back dirn Eis drauf!" :D

Wir haben doch schon geklärt, dass wir bisher keinen gesetzlichen & logischen Anhalt dafür haben, dass eine E-Nummer ohne "Wisch" ungültig ist bzw. dadurch die BE erlischt.

VeNoM
20.01.05, 23:37
du hast aber auch net eine klare aussage das man keinen wisch braucht gefunden :)

nur das es nciht eingetragen werden darf ich weisse nochmal auf das beispiel mit den Angeleyes und den britischen SW mit E-zeichen hin :roll:

Theux
20.01.05, 23:55
du hast aber auch net eine klare aussage das man keinen wisch braucht gefunden :)


wenn ich im Gesetz lese, dass ein Teil mit E-Kennzeichnung zugelassen ist und dort nichts weiter von benötigten Papieren steht, dann heißt das, das man keine braucht. Ich habe durch mein Studium schon seit über einem Jahr mit Gesetzestexten zu tun und habe mittlerweile verstanden damit umzugehen :wink:



nur das es nciht eingetragen werden darf ich weisse nochmal auf das beispiel mit den Angeleyes und den britischen SW mit E-zeichen hin :roll:

Und diese Beispiele sind ja nun mal recht weit hergeholt. Es gibt eine Vorschrift, die besagt, dass Fahrzeuge, die el. LWR haben keine Scheinwerfer ohne el. LWR verwenden dürfen. Diese Vorschrift steht über dem E-Kennzeichen und das bedeutet dass Autos ohne el. LWR diese Scheinwerfer ganz normal verwenden dürfen und Autos mit LWR halt nicht. Schon ist das geklärt. Genauso verhält es sich mit den Scheinwerfern aus GB, diese sind speziell für den Gebrauch in GB bestimmt.

mail2600
21.01.05, 00:08
Möchte mich auch einmal ganz kurz melden aber auch wirklich nur ganz kurz.
Ehrlich gesagt finde ich das dieses Thema mit immerhin schon 5 Seiten lang genug ist und so ganz langsam mal zum Abschluss kommen kann.

Ich fahr meine Scheinwerfer die ich erst letzt Woche eingebaut hab (und hab einstellen lassen weiter) zumindest solange bis jemand von einem Gutachter oder sonst wem oder von mir aus noch einem existierenden Fall erzahlen kann wo jemand schuld oder mitschuld bei einem Unfall bekommen hat weil die E-Nr. gefälscht war.

Ich danke euch für eue Aufmerksamkeit.

Auf Wiedersehen

Theux
21.01.05, 08:59
Also dem kann ich mich nur anschließen. Die Diskussion geht hier schon weit darüber hinaus, was der Thredstarter eigentlich wissen wollte. Jetzt herrscht wohl noch mehr Unklarheit als wie das vorher der Fall war.

Da Venom sich ja von seiner Meinung nicht abbringen lässt, schlage ich vor, dass jeder es für sich handhabt wie er seine Schlüsse aus diesem Thread zieht. Denn ich glaube sonst geht die Diskussion hier noch ewig weiter.

In diesem Sinne.... :wink:

VeNoM
21.01.05, 09:49
hörmal "und dort nichts weiter von benötigten Papieren steht" und genau so steht es nicht drin es steht lediglich drin das man sie nicht eintragen lassen muss !!!

Frank hatte dazu mal nen wunderschönen thread gepostet wo richtig erklärt wurde WARUM ein wisch dabei sein sollte ausserdem habe ich wirklich beim Tüv nachgefragt und net wie der andre auf seite x ja ich hab auch gefragt und morgen bekomm ichs schriftlich ... haben wir nochmal was gehört von ihm seit ner woche ????? -->nö obwohl jeder den wisch kopiert haben wollte was meiner meinung nach auch der grund war weil er einfach net beim tüv war sondern mal einfach den senf dazu gegeben hatte hauptsache er hat recht, aber wirklich richtig erkundigt bei Fachleuten die sich auskennen hat sich noch keiner das was im inet steht das würde ich keinen schlappen cent drauf setzen sowas ist schnell geändert, manchmal steht auch gerne was verkehrtes drinne.
Ich will ja auch net sagen ihr MÜSST das eintragen lassen ich rate euch nur zu diesem guten tipp weil wenn ich sowas höre wie
Ich fahr meine Scheinwerfer die ich erst letzt Woche eingebaut hab (und hab einstellen lassen weiter) zumindest solange bis jemand von einem Gutachter oder sonst wem oder von mir aus noch einem existierenden Fall erzahlen kann wo jemand schuld oder mitschuld bei einem Unfall bekommen hat weil die E-Nr. gefälscht war.

dann stellen sich bei mir die Haare auf weil dann ists leider zuspät !!! und das kann nicht nur teuer werden und danach wirds passieren wie bei vielen anderen auch die was net eingetragen hatten oder mitm abe für fürn lenkrad rumfahren wo se net gelesen haben das es nur für serienreifen ist, da gehts dann einfach im offtopic los mit der heulerei und und und ... sowas ist dann aberleider nichtmehr zu bemitleiden sondern da gehört normal nocheins nachgeschoben ! vorallem wenns um Unfälle geht denn soll ja oft vorkommen das da andere Verkehrsteilnehmer mit beteiligt sind.
Fahrt doch selbst zum tüv und frag: und was ist wenn mich die polizei
anhält und will eventuell irgend nen nachweis sehen ?

weisst ich hab mir wenigstens die mühe gemacht und bin zum Tüv und bekam klare aussagen wenns dann trotzdem so stuhrköpfe gibt denen es net interessiert kann ich dann leider auch nichtsmehr dafür, das selbe galt für die behauptung "wenn man kein ersatzrad mehr hat MUSS man ein Reinfenflickspray dabei haben" --> alles käse es ist laut gesetzt nicht vorgeschrieben ein ersatzrad oder ein flickspray dabei zu haben kann man also getrost draussen lassen, all solche sachen erfährt man wenn man genau nachfragt

von daher ist dieses thema nun von meiner seite erledigt, wenns einer net glaubt soll er das beim tüv nachfragen wie oben erklärt, sollte er später mal probleme haben weiss ich schon die passende antwort darauf ...

MKCB
21.01.05, 11:07
@ VeNoM

Was hast du für die Abnahmen bezahlt?

mfg

VeNoM
21.01.05, 12:09
im moment noch garnichts kann die abnahmen erst April machen da ichn saisonnummerschild habe und erst wieder ab Aprilfahren kann !
Laut anderen forumsmembern kostet das wie ne stink normale abnahme

RydeOrDie
21.01.05, 13:56
für mich ist das Thema noch nicht geklärt...aber redet nicht um den heissen Brei sondern bringt Fakten wenn ihr euch schon die Mühe macht und auf "antworten" klickt.

Ansonsten könnt ihr das gerne schliessen.
@Venom, wenn du was vom Tüv bekommst und darin bestätigt wird von was wir hier reden, dann bitte ich dich dies mir zukommen zulassen.

VeNoM
21.01.05, 15:38
ich bin doch net derjenige wo das schriftlich vorlegen will :D mir gibts der tüv net schrift und das wird schon so seine gründe haben schliesslich is dann er dran wenn man dich anhält :D musst ein paar seiten vorblättern da hat irgendwo jemand geschrieben das er es schriftlich vom tüv bekommen wird

DJ BigMac
21.01.05, 16:11
und du wartest bis ich schreibe :D

wenn ich bis montag noch nichts habe werde ich nochmal nachfragen wie das nun aussieht mit dem wisch, hab euch nicht vergessen, muss halt auch warten bis so ein kleiner weisser umschlag im briefkasten liegt

Jan294
21.01.05, 16:17
Laut anderen forumsmembern kostet das [Eintragen] wie ne stink normale abnahme
Ja!



für mich ist das Thema noch nicht geklärt...aber redet nicht um den heissen Brei sondern bringt Fakten wenn ihr euch schon die Mühe macht und auf "antworten" klickt.
Will ein Polizist Papiere sehen, weil Teil ja nicht original is: Pech gehabt! Oder Du läßt es eintragen (wenn es denn Aufgrund der E-Nr eingetragen wird, ich hatte Papiere und die wollte der Prüfer auch unbedingt sehen!)! So einfach ist das! Und was schriftliches vom TÜV wirds bestimmt nicht geben, (so ein Quatsch,) denn die würden das Teil ja vielleicht eintragen, an so nem Schriebeschreib aber verdienen sie nix!



Jetzt herrscht wohl noch mehr Unklarheit als wie das vorher der Fall war.
Find ich eigentlich nicht!



...schlage ich vor, dass jeder es für sich handhabt wie er seine Schlüsse aus diesem Thread zieht. Denn ich glaube sonst geht die Diskussion hier noch ewig weiter.
Da stimm ich voll zu!!!

Und falls doch noch jemand (DJ BigMac z.B.) was schriftlich vom TÜV kriegt, kann derjenige sich dann ja hier zu Wort melden!

VeNoM
21.01.05, 21:37
mich wundert es nur das jan mir mal zustimmt :D ;)

Jan294
22.01.05, 16:01
:mrgreen:

Pötti
22.01.05, 17:44
Also ich hab die JOM-Klarglas in schwarz, dieses 3D-Sonar-Design.
Und bei mir war auch keinerlei Wisch bei, halt nur das e-Zeichen auf den Rülis selbst.
Die Diskussion hier hat mich dann schon etwas stutzig gemacht, von wegen "Nachweispflicht" usw.
Ich dachte nämlich bis jetzt ein E-Zeichen wäre ausreichend.

Um auf Nummer sicher habe ich JOM angschrieben,
mit der Bitte mir einen Prüfbericht zukommen zu lassen,
aus dem Grund der Nachweispflicht.
Und was sehe ich heute Morgen in der Post?
Ein Prüfbericht für die Rückleuchten. Die Nummer im Prüfbericht stimmt mit der auf den Lampen (die lange Nummer unten auf der Lampe) überein.
Der Bericht selber ist auf Englisch, 13 Seiten lang und in einer sehr schlechten Qualität (wurd wahrscheinlich schon 100 mal kopiert)
Seite 1-10 werden 5 verschiedene E-Regulationen bestätigt,
S. 11 ist ein "Information Document" was beschreibt, welches Stückder Lampe wie zu leuchten hat (Farbe, Glühlampe),
und S. 12,13 ist ne technische Zeichnung mit Maßen der Rückleuchten.
Alles mit Stempel und Unterschriften bestätigt (natürlich mit kopiert).

Auf Grund der schlechten Quali ist ein Scannen und wiederausdrucken unmöglich, man erkennt jetzt schon nur sehr sehr (!) schwierig was da geschrieben steht.

Also wenn ihr die JOM-Dinger habt, würde ich da mal höflich nachfragen, mir wurde auch geholfen!

VeNoM
22.01.05, 19:23
sind das diese 3D Sonar rückleuchten ? wenn ja die werden nämlich von verschiedenen herstellern verkauft (Raid, FK, Jom usw.) deren nummern sind wirklich ALLE gleich, kannste mir mal den link zu deren HP geben ? oder die E-mail egal dann schreib ich diese auchmal an, was genau haste denn da geschrieben ?
Auf jedenfall sieht man ja das es trotzdem solche nachweise gibt und wirklich kein Hersteller hatte bis jetzt ne ahnung davon und meinte sowas gibt es nicht weil mans net braucht aber anscheinend gibt es diesen doch ! ein glück ! würde ich mir nämlich auch gerne mal zuschicken lassen !

Pötti
22.01.05, 19:39
Also ich hab DIESE (http://www.pixum.de/members/poetti/?act=a_view&album=1593088&i_pos=7&page=1&ktw=8a783b684934ab4e1ea5a749ef1ff751) Rückleuchten.

Sind von JOM, stand zumindest auf dem Karton in dem sie gelifert wurden.

Ich hab da halt höflich nachgefragt,
also nich
"Hallo, ich hab die schwarzen Rückleuchten und brauch einen Wisch dazu wegen Bullen"
sonder:
"Guten Tag!
Ich habe die Rückleuchten Modell xxx für xxx
von JOM gekauft...usw."
Dann sprichst du die Nachweispflicht an und bittest um Hilfe.

So habs ich gemacht, dann noch höflich mit vollem Namen verabschieden.
Eine Bestätigungsmail hab ich nich bekommen, darauf brauchste also nicht warten ^^
So ne Woche solltest du einplanen bis was mit der Post kommt.

Die Frage ist aber überhaupt, ob die Polizei so ne schlechte Kopie anerkennt?!
Und mitführen werde ich das auchnicht, nicht aus Bequemlichkeit,
sondern wenn mal ein Polizist die Richtigkeit des E-Zeichens anzweifeln sollte, sag ich ihm ich habe ein Prüfbericht zu Hause, mit dem ich meiner Nachweispflicht nachkommen kann.
Ist immerhin keine ABE oder so sondern ein englischer Prüfbericht.

VeNoM
23.01.05, 00:17
jub diese meine ich ! thx werd da auch mal hinschreiben

blauer-corsar
06.02.05, 01:35
*threadwiederrauswühl*

hab hier ma in nem astra forum nen interessantes statement von nem anwalt gefunden. und der muss ja schliesslich wissen, was er da verzapft:

Leuchten haben keine Betriebserlaubnis, sondern eine Bauartgenehmigung (§ 22a StVZO). Diese wird durch das Prüfzeichen am Fahrzeugteil nachgewiesen. Für EWG/ECE-genehmigte Teile (e-Zeichen) besteht keine Mitführpflicht für die Bauartgenehmigung. Es gibt zwar ABEs für einige Austauschleuchtensätze von Hella, aber grundsätzlich gilt:

e-Prüfzeichen ist Nachweis für die Bauartgenehmigung, Papiere müssen keine mitgeführt werden.

§ 19(3) 2. StVZO: Die BE erlischt bei technischen Veränderungen nicht, wenn eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind.

Nach § 19(4) StVZO besteht eine Mitführplicht für die Papiere nur bei nationalen Genehmigungen (ABE, ABG).

Natürlich müssen alle vorgeschriebenen LTE vorhanden sein, z.B. auch der Rückstrahler (Kennbuchstabe auf dem Gehäuse IA)

Waldbrand
06.02.05, 11:33
Jungs, SONAR is der Hersteller der Rückleuchten, FK, JOM, TuningTante-Klara etc stelln die nicht her!

Nur treibt man nirgendwo ne adresse von Sonar auf, FK behauptet sogar die Stelln die Dinger selbst her :lol:

huggy_bear
06.02.05, 11:34
auf deutsch: e-zeichen reicht.... :roll:

blauer-corsar
06.02.05, 11:43
auf deutsch: e-zeichen reicht.... :roll:
joar, nun wissen WIR bescheid. wohl aber nit alle aus dem grün-weissen verein. und ob die das einem so glauben, wenn man denen das erzählt? weil darum gehts ja im endeffekt. vielleicht sollte man sich dieses statement vom tüv stempeln lassen??

huggy_bear
06.02.05, 11:57
nur warum gibt dann z.b. mhw noch ne abe dazu? bzw. warum brauchste bei denen diese rückstrahler und bei den restlichen, die nur e-zeichen haben, keine??? :wink:

Waldbrand
06.02.05, 11:58
Weil die Sonar-Rückleuchten Reflektoren eingebaut haben????

TBX
06.02.05, 12:33
auf dem wisch von mhw steht ja auch noch, dass man reflektoren braucht.

auf deutsch: e-zeichen reicht....
war da nich was mit nem cali-fahrer und seinen rückleuchten? er hat nix falsch gemacht...das e-zeichen sagt ja aus, dass das teil ne bauartgenehmigung hat und er nix mitführen braucht http://www.acseven.com/forums/html/emoticons/blink.gif

huggy_bear
06.02.05, 13:04
nur wenn die grünen dich anhalten und ne abe sehen wollen, was sagste denen??"nein,ein e-zeichen reicht"? wie soll man denen das klar machen? die sind ja auch nie so dolle informiert..... :roll:

blauer-corsar
06.02.05, 13:13
mit dem cali fahrer meinste sicher das hier?
Link (http://www.opel-problemforum.com/showthread.php?t=44301)

blauer-corsar
06.02.05, 13:15
nur wenn die grünen dich anhalten und ne abe sehen wollen, was sagste denen??"nein,ein e-zeichen reicht"? wie soll man denen das klar machen? die sind ja auch nie so dolle informiert..... :roll:
genau das mein ich ja. deswegen meint ich ja auch, ob man sich dieses statement da nit ausdrucken sollt und vom tüv beglaubigen lassen sollt??

huggy_bear
06.02.05, 13:36
ich glaub nicht, dass der tüv das macht...

VeNoM
06.02.05, 15:06
der Tüv unterschreibt sowas nicht weil dann er haften muss sollte was vorfallen !
und das ausdrucken allein hilft absolut garnichts da sagt dir die Polizei höcshtens "schön hamse dat gemacht, aberselber was schreiben und ausdrucken kann jeder" deshalb würde ich auf nummer siche gehen und und irgendwas stichfestes zur hand haben, sei es ne eintragung oder papiere über die RL oder SW is janun egal wo halt nen stempel mit unterschrift drauf ist.

Ich hatte es vor kurzem mal geschafft das mit FKfolgendes dokument einscannte und per e-mail schickte:

http://www.the-venom.de/tuev/tuev.jpg

was ja schonmal ein riesen vorschritt war allerdings nachdem ich fragte ob ich das mit stempel bekäme oder unterschrift schrieben die leider nichtmehr zurück ... woran ich dann auch irgendwie wieder zweifelte ob das dokument vom Tüv ist oder net doch eventuell selbst geschrieben

PS: sorry für die grösse des bildes aber FK ...

huggy_bear
06.02.05, 15:28
so schön das blatt ist, aber weiter bringt uns das bei den grünen sicher auchned..man mich kotzts langsam an... :twisted:

VeNoM
06.02.05, 19:40
leider ...
und wie gesagt das die keine antworten mehr geben wenn man was mit mit Unterschrift haben will, find ich schon ETWAS seltsam ...

Corsa95
10.02.05, 09:12
Hallo

Ich musste letzte woche zum TÜV dwgen meine Scheinwerfer
die Rennl. haben sie mir bemängelt weil sie blau scheinen.
Der TÜV hin hat gesagt:

Scheinwerfer(Klarglas)wie auch die Birnen(Philipps)
haben ein E-PRÜFZEICHEN und somit ZUGELASSEN.

Ein schriftzug darüber bräuchten sie nicht ausstellen
weil da ein E-PRÜFZEICHEN drauf ist.

VeNoM
11.02.05, 07:50
und wenn dich die Polizei nahält sagste nö E-zeichen reicht ? ich will was schriftliches haben zum Vorzeigen bei der polizei wo net einfach vom internet auf ner Webseite ausgedruckt wurde :) das E-zeichen reicht wissen wir alle nur wenns der Polizei net reicht gehörst der Katze :D

huggy_bear
11.02.05, 10:44
wozu sind die e-zeichen dann da? für mich sind die langsam ein witz...alles auslegungssache, ob die nun reichen oder nicht..man... :twisted:

Lennox016
11.02.05, 12:05
Von rechtswegen her dienen sie zur Bestätigungen der Betriebserlaubnis.
Da ist nix dran zu rütteln, komme was wolle.
Weil im Gesetz steht, dass Teile durch das E Zeichen oder eine Prüfbestätigung Freigabe erhalten.

Das Problem ist halt nur, dass meist viele Schäferhunde nicht wirklich mit dem Gesetz vertraut sind. Wenn du aber angehalten wirst, kannste aber natürlich schlecht was gegen sie sagen und ein späterer Rechtsstreit ist einfach nicht effizient.
Mir persönlich reicht das Zeichen (Rechtsbeistand habe ich ;)) und ansonsten habe ich immer eine Kopie des StVOG im Handschufach.

Einzige "teilweise" sichere Möglichkeit ist halt entweder ne ABE zu haben oder sie im Schein stehen zu haben.

VeNoM
11.02.05, 15:12
macht mal halblag :D ich bin gerade mit Raid darüber am verhandeln vielleicht können die mir es mit stempel o.ä. schicken immerhin haben die sich extra wegen mir die mühe gemacht und nochmal beim Tüv angefragt und dies kam dabei raus:


Hallo,



bezugnehmend auf Ihre Anfrage haben wir noch einmal Rücksprache mit dem TÜV gehalten und können Ihnen Folgendes bestätigen.





Müssen Außenspiegel, Rückleuchten oder Blinker etc. die nach EG-genehmigt wurden und gekennzeichnet sind mit Genehmigungsunterlagen in den Handel gebracht werden?



Grundsätzlich gilt: Nur dann muss eine Genehmigungsunterlage dem Produkt beigelegt werden, wenn dies ausdrücklich im Genehmigungsschreiben gefordert wird. Es gibt derzeit kein EG genehmigtes Fahrzeugteil bei dem dies der Fall ist. Einzige bekannte Forderung besteht bei EG genehmigten Schalldämpferanlagen: hier muss auf die Verpackung aufgedruckt werden eine Zuordnung Fahrzeug (Motor) zu EG Nr. der Schalldämpferanlage. Aber auch hier wird kein Abdruck der Genehmigung gefordert.



Quelle: §19StVZO: (3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen…..

2. für diese Teile a) eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgnehemigung …..erteilt worden ist…



§19StVZO: (4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen (****) ……(einen Abdruck der Genehmigung) mitzuführen.



Die Fälle nach (****) sind die bekannten: Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigungen nach StVZO. Es wird dies nicht für die Fälle nach Absatz (3) 2. EWG-Betriebserlaubnis, EWG Bauartgenehmigung etc. gefordert.



Wir hoffen Ihre Anfrage zufriedenstellend beantwortet zu haben und stehen auch weiterhin für Rückfragen zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen





r.d.i. Deutschland GmbH
- Leiter Technik -



wenn diese mir nun nochmal das mit stempel als pdf schicken hat sich der fall dann wohl entgültig geklärt !

VeNoM
25.02.05, 11:22
*Thread mal wieder rauskram*

sööööderle ich komme gerade von der Dekra mit Skywomans Corsa (Hauptuntersuchung neu)

da habe ich ihn doch davpr gleich mal auf diese Klarglasrückleuchten mit E-Zeichen aufmerksam gemacht. Hab gefragt wie ist denn das nun müssen E-geprüfte Scheinwerfer eingetragen werden oder braucht man eine Prüfbestätigung etc. ?

Da meinte der lieber Herr zu mir als er das E-Zeichen kontollierte ob auch alles wirklich drauf ist

E-Zeichen ist drauf und somit hat sich die Sache erledigt, wir tragen bei und auch keine E-geprüften Sachen mehr ein ebenfalls die Auspuffanlagen mit E Zeichen tragen sie nichtmehr ein weil es weder einer Eintragung noch einem Stück papier benötigt.

Dann habe ich ihn gefragt und wie ist das wenn die Polizei einen anhalten weil die oftmals gerne nen nachweiss sehen ?!

Meinte er wenn die Polizei nachfragt dann soll ich sagen das E und EG Geprüfte anbauteile von Polizei und Tüv abrufbar sind und es keinem Nachweis bedarf weil solche SW, RL etc. mit E Zeichen für das Fahrzeug zugelassen sind und somit keinen nachweis brauchen. Selbst wenn sich einem zum Tüv schicken würden (oder Dekra je nachdem) müssen sie die mängelkarte nachdem man dortwar wieder zurück nehmen und man darf dann auch keine Punkte o.ä. bekommen.

Für mich ist somit dieses Thema entgültig vom Tisch ! ich werde den obigen text dazu noch ausdrucken den ich von Raid bekam und dann fettich, wenn die nichtmal mehr solche sachen eintragen dann bestätigt sich das wohl das die komplette Dekraeintrichtung quasi ALLE wo dadrin arbeiten bescheid wissen und nicht wie es vorkommt, das der eine das so sagt der nächste prüfer wieder so usw.

Auf jedenfall bin ich mir nun bei der nächsten Polizeikontrolle sicher das mein zeug alles passt und die mich mal gern haben können nachdem ich das nun schon aus zwei stätten wo jeweils zwei verschiedenen prüfern gehört habe ...

RydeOrDie
25.02.05, 11:40
das is ja mal eine gute nachricht....danke Venom

huggy_bear
25.02.05, 11:55
ok, dann können die klarglas scheinwerfer ja kommen :D

thx@venom

blank2007
25.02.05, 13:40
jo, meine sind schon bestellt ;) :wink:

VeNoM
25.02.05, 19:50
kein Thema aber nun habe ich wenigstens schon von mehreren Prüfern die selbe bestätigung da kann mir nun die Polizei noch soviel vorwerfen wie sie will ... das Thema ist für mich dann auch endlich mal abgehakt und fettich ;)

Sebbi1985
26.02.05, 17:12
Muss gestehen, das ich jetzt noch keine Zeit hatte den ganzen Thread zu lesen,...aber wurde zufällig auch geklärt ob das E-Zeichen auf dem Glas sein muss? Will mir nämlich paar schwarze Klarglas holen,....und habe bisher noch null Ahnung von wegen auf Glas oder nicht! Außerdem bräuchte i9ch eventuell noch paar Erfahrungsberichte von potenziellen Käufern! Will nämlich am liebesten welche von E-blöd haben! Aber null Bock auf Aquarien statt Scheinwerfern! Empfehlungen? :evil:

Sebastian 8)

blank2007
26.02.05, 17:26
auf Seite 8 die ersten beiden Post's da steht in sachen E-Zeichen ja oder nein. :wink:

kfzteile24 bei eBay vertreibt sowohl Klarglas und Klarglas Schwarze Scheinwerfer.

VeNoM
26.02.05, 17:51
ich gehe in meinem fall aus das des E-zeichen aufn Glas steht, wenns aufn Plastik ist, darüber kann ich leider keine Infos geben !

börnosos
26.02.05, 18:10
hab meine bei e-blöd gekauft für 69€!der anbieter nennt sich "tuningschnellversand" und die scheinwerfer sind von jom!kann sie nur empfehlen!das e-zeichen steht auf`n halter vom scheinwerfer!und hintern e-blöd namen versteckt sich die firma A-D tuning!hab schon mehrere sachen dort gekauft immer zufrieden gewesen

blank2007
26.02.05, 18:44
A-D Tuning ist gut, kann ich auch Empfehlen,
hatte mir da meine ZV Ansteuerung von Waeco zugelegt.

VeNoM
27.02.05, 14:56
A-DTuning klasse die firma ist 1km von mir entfernt :D kenne sogar jemand der da drin arbeitet oder gearbeitet hat (schon lange nichtmehr gesehen) aber ich kauf mein zeug meistens woanders :D aber ansonsten kann man über die echt nicht meckern.

Dein E-Zeichen ist aufn halter ? genau wie bei den Arteb keine ahnung wie es da mitm E-Zeichen aussieht wie gesagt ich persönlich gehe davon aus das des E-zeichen auf dem Glas steht

börnosos
27.02.05, 16:35
ja nee wie gesagt auf`n halter!sieht auch besser aus wenn du ein glas hast das so glatt is wie ein kinderpopo :lol: stimmt die ist im gleichen ort wie du wohnst!haben die viel auswahl???aber müsste bei jom eigentlich nicht auch ne bestätigung dabei sein??

dragoncorsa
27.02.05, 18:33
Jetzt kommt ne ganz blöde frage, hoffe das gibt keine schläge... ähm
Hab die angel eyes natürlich mit E Prüfzeichen, aber keine LWR, ist das dann egal weil ich ein E zeichen hab oder muss ich scheinwerfer mit Elekt. LWR haben ?

Lennox016
27.02.05, 18:47
omg.... :shock: *knüppel zück* *paff* *druff* *bams*

Das ist doch völlig egal!
LWR ist einfach ne zusätzliche, sagen wir mal, FUNKTION des Scheinwerfer mit sowas wie ner Betriebserlaubnis hat das überhaupt nix zu tun.
Naja doch irgendwo schon, aber einfach mal selber drüber nachdenken ;)

dragoncorsa
27.02.05, 18:53
Sonntag 18:52 Uhr da gibs kein nachdenken mehr, aber wirklich sicher bist du dir auch nicht wie ich das herauslese....
junge junge mit der scheiss LWR hab ich kein Plan

VeNoM
27.02.05, 19:22
AD-Tuning auswahl, naja machen viel auf bestellung und im Laden haben se abissl was rumflaggn Hauptsächlich Felgen Foliatec zeugs und zig UBB´s die se nie verkaufen :D

Wenn das E-zeichen aufn Glas steht dann fällt das finde ich absolut nicht auf nur stehen da halt einige nummer mehr dazu als wie bei denen aufn Halter nur das E9 oder was da drauf ist, find ich etwas wenig oder net ?

börnosos
27.02.05, 19:28
nee steht schon ein bissel mehr drauf!war damit auch schon bei der dekra und er hat gemeint dass alles draufsteht was draufstehn muss!habs mitm original verglichen und da steht auch net mehr drauf

Jan294
27.02.05, 19:52
Jetzt kommt ne ganz blöde frage, hoffe das gibt keine schläge... ähm
Hab die angel eyes natürlich mit E Prüfzeichen, aber keine LWR, ist das dann egal weil ich ein E zeichen hab oder muss ich scheinwerfer mit Elekt. LWR haben ?


omg.... :shock: *knüppel zück* *paff* *druff* *bams*

Das ist doch völlig egal!
LWR ist einfach ne zusätzliche, sagen wir mal, FUNKTION des Scheinwerfer mit sowas wie ner Betriebserlaubnis hat das überhaupt nix zu tun.
Naja doch irgendwo schon, aber einfach mal selber drüber nachdenken ;)

Sach ma, meint ihr das jetzt ernst???

1.)@dragoncorsa: wenn Dein Auto LWR hat, dann muß der Scheinwerfer es auch haben, genau darum ging es doch anfänglich die ganze Zeit bei den tausenden Angel-Eye-Threads und eigentlich müßte das auch irgendwo auf diesen 9 Seiten stehen!!!!!!! Das E sagt nur aus, daß der Scheinwerfer ok ist, nicht ob er so an Deinem Auto ok ist!

2.)@Lennox016:
omg.... :shock: *knüppel zück* *paff* *druff* *bams*

...aber einfach mal selber drüber nachdenken ;)

Lennox016
27.02.05, 23:25
Ehm, ja meinte ich teilweise ernst.
Aber mal ehrlich die mit und ohne LWR werden am Corsa erlaubt sein.
Selbst die ohne kann man einrichten lassen, sodass keine weiteren Aktionen in der Art benötigt werden.

Ansonsten schieb ichs auf den seltsamen Hustensaft.

Jan294
27.02.05, 23:39
Mit anderen Worten: kipp Dir noch ne Buddel von dem Zeugs rein!

Capuchino
28.02.05, 09:06
:roll:

ich denk das reicht nun in diesem thread... das thema ist ja erschöpfend behandelt... u.a. auch schon in andern threads...

*thread closed*