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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !



TigraFan2004
13.01.05, 21:31
Hallo !

Ich fahre einen getunten Tigra mit KW Gewindefahrwerk,9x16Zoll Felgen auf 215/40 Reifen und so einigen Tuningteilen mehr. Ist auch alles vor 4 Jahren vom TÜV abgenommen worden ohne Probleme. Auch bei weiteren TÜV-Terminen gab es nie eine Beanstandung. Hab das Gewindefahrwerk vorne bisher nie verstellt, es war immer so an die 7-8cm tiefergeschraubt.

Am Montag kam ich wieder einmal in eine Polizeikontrolle und dort wurde der Abstand zwischen Lichtscheinwerferunterkante und Boden gemessen, bei mir waren es so an die 43 cm, daher wurde mir die BE entzogen, die hätten das Auto beinahe an Ort und Stelle beschlagnahmt. Jetzt hab ich nen Mängelbericht und ne Anzeige erhalten, da laut Polizei der Mindestabstand zwischen Lichtscheinwerferunterkante und Boden nach § 50 StVZO 50 cm sein müssen.

Ein Tigra im Serienzustand hat ja grade mal circa 50-51 cm Abstand zwischen Boden und Lichtaustrittskante, dann wäre ja ne Tieferlegung von mehr als 3 cm (bei ner Abstandstoleranzgrenze von 48 cm) illegal am Tigra (mit den Originalreifen bzw. anderen Felgen und Reifen mit gleicher Höhe wie im Originalzustand)

Hab daher Fragen und wäre für Antworten sehr dankbar !

1.Wie lange gibt es überhaupt den § 50 STVZO in der derzeitigen Form, wurde der in den letzten Jahren überarbeitet ?

2. Gibts ne Möglichkeit, eine Sondergenehmigung vom TÜV zu bekommen für die niedrigen Lichtscheinwerfer ?

Nori
13.01.05, 21:34
Benutz ma die Suche. Das Thema hatten wir schon oft :wink:
Die Lichtscheinwerferunterkante nennt sich übrigens Spiegelkante

cheeky_devil
13.01.05, 21:40
norris des sind so wie ichs erklärt bekommn hab 2 unterschiedliche sachen reflektorkante und scheinwerferunterkante...

zu 1. seit 1986 ohne überarbeitung (kann auch 1989 gewesn sein)

zu 2. nöööp

finds übrigends komisch dasse da gemeggert ham, und glei nen BE entzug rinballan... hier sagn se beim gewinde nur gibtn mängelschein und denn "drehn ses bitte höher, dass ich nich noch einen schreibn muss!"

ja jaaaaaa, liegt im ermessen des polimannzistän :oops:

Fasemann
13.01.05, 21:41
1. der § ist vor langer Zeit für Pferdekutschen mit Karbidlampen erfunden wurden, viele Prüfer schimpfen über diese "sinnlosen"Einschränkungen, nein , sie kontrollieren nur besser, als der Golf2 noch richtig Mode war , haben se bei denen immer die Nummernschildhöhe als "Quälgrund" genommen :oops:

2. wenn du ein richtiges Auto hast :shock: , Ferrari, SLK, mazda ?, oder porsche , stellt der Hersteller für dich den Antrag auf Ausnahme nach §70/3, aber du als " Hanswurst" bekommst es nicht !!

Das Thema ist alle paar Wochen aktuell>>gib mal ein paar schlagworte in die Suche ein :wink:

noam
13.01.05, 21:51
sehr geehrter threadstartet

den kommentar von meinem vorredner kann man unkommentiert als richtige antwort stehen lassen.
leider sind die 50cm eine bindende vorschrift nach stvzo und somit haben wir uns danach zu richten. wie mein vorredner schon sagte ist es aber möglich eine ausnahmegenehmigung zu erwirken, aber dieses ist mit einem enormen kostenaufwand verbunden und damit für einen normalsterblichen nicht mehr tragbar und damit irrelevant.

die bleibt lediglich die möglichkeit die 50cm einzuhalten oder weiter mit dem risiko zu leben dass du erwischt wirst.

zu den polizeilichen maßnahmen bleibt zu sagen, dass es im ermessen des einschreitenden beamten liegt was er entscheidet. die möglichkeiten reichen von sicherstellung/beschlagnahme des fahrzeugs über untersagung der weiterfahrt bis hin zum schönen tag noch auf wiedersehen ohne konsequenzen, wie bei allen ordnungswidrigkeiten. der beamte muss binnen sekunden entscheiden wie er im rahmen der verhältnismäßigkeit der mittel einschreitet. was gerade in so einem fall verhältnismäßig ist, ist auslegungssache und da ist meistens der beamte im recht.

ich hoffe geholfen zu haben

schönen gruß
normann

Fasemann
13.01.05, 21:56
ich war ja auch mal opfer :wink:

http://groups.msn.com/_Secure/0RQCfAlwVtvRJWJJUVSKXPQRBzUdMt6nqMJ!OOrBxRT*lbH2wk UN3ITjiX3VHeu0aWkt4Jl7vAVi04ZoOSiikoPdjOlFT9oIpiHj R0RPb2Ig/licht1.jpg


bild2 (http://groups.msn.com/_Secure/0RQCfAl0V9PTgux03WJR543h3LdG7HG8tk7NHJyLOZ8JBiBNQD Sv4lnqzoGyZKXkVzFLeO3NIhgBv8wpnkOqTdCK6KoBS5ft!do8 3EiPg2Zg/licht2.jpg)

BS-111
13.01.05, 22:17
Einen Momment versteh ich das richtig ..

Ich fahr zu TÜV, lass mir mein Gewinde/Fahrwerk eintragen.
Ich fahr vom Hof und die Bullen halten mich 200 Meter weiter an.
Messen nach und stellen fest ich bin zu Tief(Scheinwerfertechnisch)!
Ich bekomm ne Mängelkarte in der Steht das ich zum TÜV muss und der das Absegnet!
Ich fahr also wieder 200 Meter zurück oder ich bin noch schlauer und fahr auf einen anderen TÜV zeig dem den Wisch und der sagt allerdings das is okay so wie es ist.
Jetzt fahr ich wieder zur Polizei leg denen den Wisch vor ... Und dann ist die Sasche gegesssen ?? Klar kann der sich dann immer noch Querstellen aber mal ehrlich es fahren soviel Autofahrer jetzt noch mit Sommerreifen umher, sollte sie die mal aussen Verkehrt ziehe und 5 cm mal grade sein lassen. Zudem das ich mit einer Tiefen Schnautze noch keinen Gefährdet hab ausser mich selbst! *fg*

Gruß

Basti

Karol
13.01.05, 22:26
nur weil der tüv oki sagt heißt es nicht dass du kein stress bekommst wenn es illegal ist ist es illegal ... tüv ist auch kein gott... ist dumm aber ist so :(

hatte übrigens das selbe prob mit scheinwerferquark ...

unschuldig
13.01.05, 22:34
Klar kann der sich dann immer noch Querstellen aber mal ehrlich es fahren soviel Autofahrer jetzt noch mit Sommerreifen umher, sollte sie die mal aussen Verkehrt ziehe und 5 cm mal grade sein lassen. Zudem das ich mit einer Tiefen Schnautze noch keinen Gefährdet hab ausser mich selbst! *fg*


genau so sehe ich das auch!
was ist denn wenn ich mir jetzt meine Gewinde-Verstell-Schlüssel in den kofferraum lege und wenn die rennleitung mir die rote flage zeigt, komm ich in die box und schraub´s einfach auf 49,9999cm!?!?
kann ich dann theoretisch wieder auf die Piste?!?!? 8)

Tigra456
13.01.05, 23:19
Also gut sitz relativ nah an der quelle was die grünen angeht...
§ 18 Stvzo Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb obwohl die BE* erlöschen war...
*Grund angeben...
3 Pkte 50 Es oder 75 Es je nach dem... Kann das Landratsamt entscheiden...
Schlecht ist es nur wenn du in der Probezeit bist...

cheeky_devil
13.01.05, 23:24
joa vorallem 32pkt für halter und fahrer, falls dies nich der selbe is... ja simon siehst du richtig...
sobalte den tüvstempl uffer karte hast isset meist gegessen, da schreit keen hahn mehr nach... aba wie man sieht isses halt neuerdings schon schöner für die grün glei stillzulegn anstatt karte schreibn

Tigra456
13.01.05, 23:30
So nicht ganz richtig..
BE-Anzeige ist der eine Weg
Karte ein zusätzlicher Weg...
Faule grüne machen nur die Karte, freu dich, wenns bloß ne karte ist

TigraFan2004
13.01.05, 23:45
Tja, wie soll man dann einen Tigra bitteschön tunen können, wenn man ihn so gut wie gar nicht tieferlegen kann ? Wenn ich vorne wieder hochdrehe sieht das Auto wie nen schlechter Witz aus, da hätte ich mir das Gewindefahrwerk ja sparen können.

Amok
13.01.05, 23:45
Klar kann der sich dann immer noch Querstellen aber mal ehrlich es fahren soviel Autofahrer jetzt noch mit Sommerreifen umher, sollte sie die mal aussen Verkehrt ziehe und 5 cm mal grade sein lassen. Zudem das ich mit einer Tiefen Schnautze noch keinen Gefährdet hab ausser mich selbst! *fg*


genau so sehe ich das auch!
was ist denn wenn ich mir jetzt meine Gewinde-Verstell-Schlüssel in den kofferraum lege und wenn die rennleitung mir die rote flage zeigt, komm ich in die box und schraub´s einfach auf 49,9999cm!?!?
kann ich dann theoretisch wieder auf die Piste?!?!? 8)

Glaube kaum dass die Polizei Bock hat, dir 20 minuten lang zuzuschauen bis du dein Gewinde hochgedreht hast ...

Tigra456
13.01.05, 23:47
Das ist die Kunst des Tunens...Alles legal... Weil das ist ne Kunst für sich legal zu bleiben...

TigraFan2004
13.01.05, 23:48
Toll, wenn man dann einen Tuner kommt, der einem nicht ne legale Tuningvariante für das Auto vorschlägt (ohne es zu wissen).

Tigra456
13.01.05, 23:51
Dann kennt der Tuner sich nicht aus... So ist die auslese... Hätte ich dir aber auch vorher sagen können und viele andere Hier auch...

TigraFan2004
13.01.05, 23:53
Tja, vor 4 Jahren hatte ich noch kein Internet, außerdem war mir der § 50 STVZO auch nicht bekannt.

Fummy
13.01.05, 23:55
Rein Theopraktsich dürften ja die Fahrwerkshersteller für n Tigra eigentlich nicht allzuviel anbiete, außer vielleicht 30er Federn

BS-111
14.01.05, 00:15
Seien wir doch mal ehrlich zu uns selbst, wehe wenn hier einer im Forum schreit "das hab ich noch nie gemacht"

Ihr bekommt neue Felgen zb. und montiert sie halt um zu sehen wie geil die wirken, klar wollt ihr auch damit mal eine runde drehen .. weil klar .. neue Felgen müssen presentiert werden in der Nachbarschaft ! Da ist es auch schon um euch geschehen, die Betriebserlaubnis eures Autos ist futsch!!! Aber es Stört niemand ! Genau ist es mit den Hunderten von BBs hier im Forum die nicht eingetragen ist , so ist es mit den Schwarzen Rückleuchte "Alles TÜV konforum" das ist Pillepalle und das wisst ihr alle.... Das hat nix mit der Kunst des Tunens zu tun, das hat etwas mit der Kunst des "Keine Blöde Fragen stellens zu tun! Und das ist nunmal fakt hier !! !

Karol
14.01.05, 01:03
Rein Theopraktsich dürften ja die Fahrwerkshersteller für n Tigra eigentlich nicht allzuviel anbiete, außer vielleicht 30er Federn

nicht ganz die können das ja für den rennsport hergestellt haben oder ?!

Tigra456
14.01.05, 01:18
Müsste aber auch was im Gutachten stehen...Normalerweise

ice tiger
14.01.05, 08:37
HI,

@Amok

Glaube kaum dass die Polizei Bock hat, dir 20 minuten lang zuzuschauen bis du dein Gewinde hochgedreht hast ...

Warum? Das ist doch dann nicht mein Problem!
Die hätten mich ja nicht anhalten müssen! :wink:

Außerdem find ich's relativ (so wie jeder hier) bescheiden und unfair!
Wenn ich als jm. der zumindest weiß, wie ein verkehrssicheres Fahrzeug aussehen muss, im Gegenzug mal die Gelegenheit kriegen würde mir dann mal 5 Minuten den Dienstwagen der Rennleitung anzuschauen, find ich garantiert auch irgendwas, auf dem ich so rumreiten könnte!

Was ich dann auch (schon fast illegal) finde, ist das in jedem Gutachten stehen darf: Tüv-Geprüfter Bereich bis -70mm und trotzdem noch das mit den min. 50 cm Scheinwerferhöhe. Wo ist das dann denn bitte tüv-geprüft??Häh?

mfg

Nori
14.01.05, 09:33
Müsste aber auch was im Gutachten stehen...Normalerweise
Hab das in irgendnem Gutachten sogar mal gelesen mit den 50 cm. Außerdem dürfte die ja raus sein weil du es ja vom TÜV eintragen musst. Kommt ja auch auf Rad/Reifen Kombi an wie tief die Scheinwerferunterkate ist.

Nori
14.01.05, 09:36
Was ich dann auch (schon fast illegal) finde, ist das in jedem Gutachten stehen darf: Tüv-Geprüfter Bereich bis -70mm und trotzdem noch das mit den min. 50 cm Scheinwerferhöhe. Wo ist das dann denn bitte tüv-geprüft??Häh?


Es is geprüft das die Federn halten und keine Gefahr im Öffentlichen Straßenverkehr sind. Steht zumindest in meinem Gutachten und wird bei den andern net anders sein.

TeenTigra
14.01.05, 09:39
Kein Grüner wird dir erlauben am Fahrwerk rumzustellen da die eintragung sich ja auf ne gewissen höhe bezieht und ja Gewindeabstände mit eingetragen werden müssen und man da ja eignetlich nix verstellen darf.

ice tiger
14.01.05, 10:40
@ tigrafan2004

wenn deine BE entzogen wurde, wie hast das auto denn dann nach Hause gekriegt? darfst doch dann normalerweise keinen meter mehr fahren!?

mfg

HoLLe
14.01.05, 13:02
jetzt macht den jungen mal nicht fertig!
werdet euch dran gewöhnen müssen, dasses dieses jahr enorm
mehr stillegungen geben wird. ich selbst hab das in diesem jahr schon
2x direkt mitbekommen.
das wird hier doch jeden 3. betreffen...soviel ist fakt :wink:

letztes jahr hab ich dann auch endlich mal meine fahrzeughöhe
im schein korrigieren lassen. dieses jahr muss ich tüv machen lassen
und der selbe prüfer wird dieses jahr die 60mm an der va nicht mehr
hinnehmen...so kanns gehen. also umdenken steht auf dem plan :roll:

max
14.01.05, 13:06
tach leute,

was ich an der ganzen sache blöd finde ist das es alles nur geldmacherei ist. warum soll ich zum tüv fahren und eintragen lassen, wenn dann die grünen kommen und sagen: "das geht so aber net"!!!

genauso ist das mit den materialgutachten und tüvgutachten! am besten sollte es nur noch tüvgutachten geben, weil der eine trägts ein der andere nicht. es gibt keine richtige vorschrift in dieser weise. obwohl ja gerade in deutschland alles so geregelt ist! :shock:

an uns bleibts natürlich immer hängen. fährste nicht zum tüv, zahtl die versicherung ggf. nicht. also ärger!

fährste doch hin können dir die grünen dein auto stilllegen oder haben trotzdem was zu bemängeln, also auch ärger!

ich find das echt ober schwachsinnig! :wink:

ice tiger
14.01.05, 13:27
Hi!

Also kann ich mir ein Gewindefahrwerk im Endeffekt sparen??
Weil die Scheinwerferhöhe schon bei 40/40 fast nicht mehr hinkommt?

Dann ist der einzige Zweck eines solchen Fahrwerkes nur: Zum Treffen runterschrauben und im Alltag wieder hoch....

Ehy das ist so arm...echt lächerlich, aber wem sag ich das! :roll:

@max:
genau das ist es: "es gibt keine richtige vorschrift"!

Es gibt nur eine Vorschrift an die 1000,3456 andere Vorschriften gebunden sind, sein könnten oder werden...

mfg

TigraFan2004
14.01.05, 13:34
@ tigrafan2004

wenn deine BE entzogen wurde, wie hast das auto denn dann nach Hause gekriegt? darfst doch dann normalerweise keinen meter mehr fahren!?

mfg


Ich hab nochmal mit dem Beamten geredet und konnte mit ihm vereinbaren, dass ich das Auto bei mir zuhause abstellen darf.

P.S. Hab heute bei der Zulassungsstelle angerufen, ob die schon den Polizeibericht haben von der BE-Entziehung. Als die nach dem Grund der Entziehung fragten und ich ihnen diesen mitteilte, mussten die am Telefon lachen, weil sowas bei denen bisher nicht vorgekommen ist. :roll:

unschuldig
14.01.05, 14:13
@ tigrafan2004

wenn deine BE entzogen wurde, wie hast das auto denn dann nach Hause gekriegt? darfst doch dann normalerweise keinen meter mehr fahren!?

mfg


Ich hab nochmal mit dem Beamten geredet und konnte mit ihm vereinbaren, dass ich das Auto bei mir zuhause abstellen darf.

P.S. Hab heute bei der Zulassungsstelle angerufen, ob die schon den Polizeibericht haben von der BE-Entziehung. Als die nach dem Grund der Entziehung fragten und ich ihnen diesen mitteilte, mussten die am Telefon lachen, weil sowas bei denen bisher nicht vorgekommen ist. :roll:

ähhh, wo kommst du ca. her?
weil ich kenne hier nämlich auch keinen einzigsten in der nähe dessen BE entzogen wurde weg so einem SCHEI*
wenn ich sehe was hier für schrottkarren rum fahren die angehalten werden und dann trotzdem weiter fahren, brauch ich mir echt keine gedanken mehr machen :?
ausserdem bin ich schon 5 mal angehalten worden, 5 mal wollten sie den Fahrschzeugschein sehen und 5 mal hat die rennleitung sich nicht mal die mühe gemacht auch nur ansatzweise irgendeine nummer auf fahrwerk felge etc. zu kontrollieren!
vielleicht spielt das alter des fahrers dann doch schon eine rolle!?!?
wenn ich rennleitung wäre und da kommt so ein führerscheinneuling mit sehr lauter musik um die ecke dessen wagen vielleicht dann auch noch so aussieht als würde er gleich auseinanderfallen, würde ich den auch eher kontrollieren (bzw. etwas genauer schauen) als einen der schon etwas älter ist und dessen wagen eher gepflegt daher kommt!
ich kann mir auch nicht vorstellen das ein freundlicher polizist einen Porsche GT2 anhält und dann jedes fitzelschen kontrolliert!!! :shock:

noam
14.01.05, 14:44
...im Gegenzug mal die Gelegenheit kriegen würde mir dann mal 5 Minuten den Dienstwagen der Rennleitung anzuschauen, find ich garantiert auch irgendwas, auf dem ich so rumreiten könnte!

Sie werden es nicht glauben, sber sowohl in den Funkstreifenwagen als auch in den Zivilstreifenwagen sind Sonderumbauten wie zum Beispiel das Blaulicht und Martinshorn im Fahrzeugschein eingetragen.


Zu Fahrwerksgutachten:
In der Regel ist in den Gutachten der Vermerkt enthalten, dass eine Eintragung lediglich erfolgen darf und kann, wenn der 50cm Grenzwert nicht unterschritten wird. Da gerade dieser Wert in direktem Zusammenhang mit der Reifen wie auch Felgenwahl steht, ist er, unabhängig des angegeben verstellbare Bereich von gewindefahrwerken, ohne einschränkung gültig.

MfG
Normann Kohne

Corsaconni
14.01.05, 17:07
hi,
also ich komme aus der nähe von nürnberg!fahrt bitte nie auf nürnberg oder umgebung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! im ernst,mir haben sie auch alles abgenommen!ALLES!mein auto wurde stillgelegt,meine abe`s wurden mitsamt den fahrzeugpapieren sichergestellt!3 punkte,ca.150€ gelsdstrafe + ca250€ neue tüvgebühren!

so,nun zur vorgeschichte!
mein corsa war komplett von tüv (bayern) abgenommen!wirklich alles,und für alles andere hatte ich abe`s!
polizeikontrolle,alles normal bis der nette herr mit der grünen mütze zu mir sagt,alles ok,nur ihre scheinwerfer sind zu tief!ich sage,naja,ist ja alles so eingetragen mit gewindelänge und so weiter!alles wurschd,das auto muß zum tüv!wie gesagt ich bin dann mit der polizei zum tüv!
so,der nette herr mit dem blauen kittl sagte gleich,schon wieder so ne scheiß tuning-kiste!*prima*
Jedenfalls das ende vom lied war das meine sw-unterkannte bei 46cm war und somit mein corsa nicht der stzvo entsprach!
jetzt kommt der hammer,der tüvprüfer der mir den tag versaut hatte,hatt vor ca.4-5 jahren meinen corsa eingetragen!zumindest das fahrwerk und die felgen!und man kann gar nichts machen.... gar nichts,leider,das ist deutschland!stellt euch mal vor ihr gebt hunderte von euro aus an einen netten herrn vom tüv und ihr habt null rechtssicherheit!
jedenfalls ich bin bedient!es ging sogar soweit das die polizei mich tagelang gesucht hat,nachdem ich mein auto wieder zugelassen hatte!diese polizist ist mindestens einmal am tag bei uns im dorf rumgekurft und hatt nach mir und meinen auto ausschau gehalten!
einer alleine hatt keine macht,aber alle miteinander könnten was bewirken!nicht nur wir opelfahrer,sonder alle,vw,japaner usw.!man sollte da mal was anzetteln,den die haben die selben probl.!

das wars mal fürs erste!

gruß conni

noam
14.01.05, 17:30
und man kann gar nichts machen.... gar nichts,leider,das ist deutschland!stellt euch mal vor ihr gebt hunderte von euro aus an einen netten herrn vom tüv und ihr habt null rechtssicherheit!

diese aussage möchte ich korrigieren. gerade weil wir uns in deutschland befinden kann man an dieser stelle ansetzen, da uns durch das grundgesetz das prizip der rechtsstaatlichkeit garantiert wird.

es liegt an dir zivilrechliche schritte mit dem ziel der begleichung der regressansprüche gegen den TüV Prüfer, der dir damals die eintragung gemacht hat, einzuleiten. dabei liegt bei dir die beweislast, dass er durch eine unerlaubte handlung schaden verurschacht hat, um anspruch auf schadensersatz zu haben.

ich habe von einem fall gelesen in dem ein tüv prüfer dazu verurteilt wurde wegen einer nicht rechtmäßigen eintragung und eine darauf folgende stilllegung entstandene folgekosten für den fahrzeughalter zu erstatten nach dem prizip der schadensersatzpflicht des bgb. leider kann ich dir keine genauen daten sowie das aktenzeichen dazu benennen.

leider muss ich aber anfügen dass du in meinen augen selber schuld bist an diesem vorfall. meiner auffassung nach hat man sich bevor man irgendwelche umbauten durchführt oder durchführen lässt über deren legalität zu informieren und da in dem gutachten sicherlich die 50cm höhe der untersten kante der lichtaustrittsfläche erwähnt war und du nicht nachgemessen oder dieses gar bewust ignoriert hast, würde ich es eher begrüßen deinerseits auf rechtliche schritte zu verzichten und für deinen fehler zu büßen!

Hoppelflitzer
14.01.05, 17:36
Aber man ist doch nicht dazu verpflichtet, sich die ganzen Gutachten durch zulesen als Halter.
Folgedessen kann man als Halter doch nichts dafür, wenn der Prüfer es nicht durchliest und sagt: Hören´se mal, das geht aber nicht wegen...!!!!
Damit hat der Prüfer seinen Job doch nicht zu 100% erledigt

cheeky_devil
14.01.05, 17:42
jetz ma janz doof, aba wat is wenn man n briefchen mit der begründung das des von 1986 is wo sich kaum eenern auddo leistn konnte, 20 jahre druff wartn musste, kaum an tuning zu denkn war und das sich viele hersteller neuer autos ne sondergenehmigung erwirkn ann herrn verkehrsminister zu schickn=?? ... is der eigntli für gesetzessachn auch mit zuständig?

frag deshalb weil meen opa desöfteren da wo der irgndwien büro hat zu tun hat :oops:

Wonninet
14.01.05, 17:46
Aber man ist doch nicht dazu verpflichtet, sich die ganzen Gutachten durch zulesen als Halter.
Folgedessen kann man als Halter doch nichts dafür, wenn der Prüfer es nicht durchliest und sagt: Hören´se mal, das geht aber nicht wegen...!!!!
Damit hat der Prüfer seinen Job doch nicht zu 100% erledigt

ich finde zwar das man schon lesen sollte was man sich da einbaut und worauf es ankommt, aber ich finde auch das der TÜV als eine Einrichtung die es wissen sollte darauf hinweisen sollte, es nicht zu beachten weil sie es auch unsinnig findet ist war ganz nett aber uns beschert es den ärger

leider schütz unwissenheit vor strafe nich...

noam
14.01.05, 17:52
ich muss bemerken dass ihr meinen beitrag nicht aufmerksam gelesen habt. ansonten hättet ihr eure fragen nicht gestellt, denn diese wegen in den von mir noch einmal hier angeführten textpassagen beantwortet.


es liegt an dir zivilrechliche schritte mit dem ziel der begleichung der regressansprüche gegen den TüV Prüfer, der dir damals die eintragung gemacht hat, einzuleiten. dabei liegt bei dir die beweislast, dass er durch eine unerlaubte handlung schaden verurschacht hat, um anspruch auf schadensersatz zu haben.

ich habe von einem fall gelesen in dem ein tüv prüfer dazu verurteilt wurde wegen einer nicht rechtmäßigen eintragung und eine darauf folgende stilllegung entstandene folgekosten für den fahrzeughalter zu erstatten nach dem prizip der schadensersatzpflicht des bgb. leider kann ich dir keine genauen daten sowie das aktenzeichen dazu benennen.


zur frage von tina:

die stvo und stvzo sind verordnungen des bundesverkehrsministeriums, die auf anraten einer versammlung von verkehrssachverständigen erweitert, gekürzt oder umformuliert wird.
diese verordnung wird durch den bundesverkehrsminister erlassen, muss aber durch den bundestag abgesegnet werden.

bei dieser aussage bin ich mir nicht zu hundert prozent sicher. falls dieses so nicht stimmt, bitte ich um mitteilung und ich werde es umgehend korrigieren.

unschuldig
14.01.05, 18:30
Zu Fahrwerksgutachten:
In der Regel ist in den Gutachten der Vermerkt enthalten, dass eine Eintragung lediglich erfolgen darf und kann, wenn der 50cm Grenzwert nicht unterschritten wird. Da gerade dieser Wert in direktem Zusammenhang mit der Reifen wie auch Felgenwahl steht, ist er, unabhängig des angegeben verstellbare Bereich von gewindefahrwerken, ohne einschränkung gültig.

MfG
Normann Kohne

d.h.: egal welcher tieferlegungsbereich in den fahrwerksgutachten eingetragen ist, solange die "Unterkante Lichtaustritt" (ist das die unterste kante vom scheinwerfer aussen od. scheinwerfer innen?)weniger als 50cm beträgt, das gutachten erloschen ist?????

und wenn ja, WOZU HAB ICH DANN 1300,- EURO FÜR MEIN FAHRWERK AUSGEGEBEN ??? :shock:

noam
14.01.05, 18:48
d.h.: egal welcher tieferlegungsbereich in den fahrwerksgutachten eingetragen ist, solange die "Unterkante Lichtaustritt" (ist das die unterste kante vom scheinwerfer aussen od. scheinwerfer innen?)weniger als 50cm beträgt, das gutachten erloschen ist?????

und wenn ja, WOZU HAB ICH DANN 1300,- EURO FÜR MEIN FAHRWERK AUSGEGEBEN ??? :shock:

deine schlussfolgerung ist so nicht richtig. das gutachten behält seine gültigkeit bei. nur ist diese klausel mit den 50cm als eintragungsvoraussetzung anzusehen und von daher einzuhalten. Wenn diese nicht eingehalten wird erlischt nicht das gutachten für das fahrwerk, sondern die betriebserlaubnis für dein kraftfahrzeug. dieses ist unabhängig vom preis eines fahrwerks.

unschuldig
14.01.05, 19:06
deine schlussfolgerung ist so nicht richtig. das gutachten behält seine gültigkeit bei. nur ist diese klausel mit den 50cm als eintragungsvoraussetzung anzusehen und von daher einzuhalten. Wenn diese nicht eingehalten wird erlischt nicht das gutachten für das fahrwerk, sondern die betriebserlaubnis für dein kraftfahrzeug. dieses ist unabhängig vom preis eines fahrwerks.

ja, aber wenn der TÜV weiß, das das eingebaute und im "tüv-geprüften" verstellbereich eingestellte fahrwerk, laut dieser 50cm-klausel nicht eingebaut werden dürfte, wieso bekommt er dann von der zuständigen prüfstelle ein gutachten dafür ausgestellt??? häää? :shock:

noam
14.01.05, 19:15
theoretisch könntest du an deinem kraftwagen 22" reifen montieren die selbst bei einer tieferlegung von über 8cm einem absinken der unterkante der lichtaustrittsfläche unter 50cm entgegenwirken würden

unschuldig
14.01.05, 19:33
theoretisch könntest du an deinem kraftwagen 22" reifen montieren die selbst bei einer tieferlegung von über 8cm einem absinken der unterkante der lichtaustrittsfläche unter 50cm entgegenwirken würden

was hat das denn mit meiner frage zu tun??? :roll:

ich meine damit, wenn klar ist das ein fahrwerk im tigra die min. scheinwerferhöhe von 50cm unterschreitet, dann dürfte dieses doch erst garkeine freigabe bzw. ein gutachten für diesen bekommen!?!?!

das müßte doch vor der gutachten freigabe von der prüfenden stelle geprüft werden, ob die mindestscheinwerfer höhe eingehalten wird?!?!?

WIESO ZUM TEUFEL BEKOMMEN DIE HERSTELLER EIN GUTACHTEN FÜR IHRE FAHRWERKE WENN MAN DIESE NACH DER STVZO EIGENTLICH NICHT EINBAUEN DARF??? :evil:

Hoppelflitzer
14.01.05, 19:34
ich finde zwar das man schon lesen sollte was man sich da einbaut und worauf es ankommt, aber ich finde auch das der TÜV als eine Einrichtung die es wissen sollte darauf hinweisen sollte, es nicht zu beachten weil sie es auch unsinnig findet ist war ganz nett aber uns beschert es den ärger

leider schütz unwissenheit vor strafe nich...

Klar das "Unwissenheit nicht vor Strafe schützt", aber ich muß doch nicht bei einer Prüfung dem Prüfer sagen, das das nicht so abgenommen werden darf, weil...!! Dafür hat er doch studiert, um sowas selber zu sehen/lesen.


... dabei liegt bei dir die beweislast, dass er durch eine unerlaubte handlung schaden verurschacht hat, um anspruch auf schadensersatz zu haben.
Ja wie soll man denn dem Prüfer beweisen, das er halt Mist gebaut hat??


Aber egal, möchte jetzt hier keinen Streit entfachten.
Klar ist, das wir immer die doofen hinterher sind.

so long

Hoppelflitzer
14.01.05, 19:38
WIESO ZUM TEUFEL BEKOMMEN DIE HERSTELLER EIN GUTACHTEN FÜR IHRE FAHRWERKE WENN MAN DIESE NACH DER STVZO EIGENTLICH NICHT EINBAUEN DARF??? :evil:

... weil das Fahrwerk ja auch an einem anderen Fahrzeug verbaut werden kann, wie z.B. am Corsa B. Da wird das Problem mit dem 50cm bestimmt nicht so Akut sein, oder doch??

unschuldig
14.01.05, 19:43
WIESO ZUM TEUFEL BEKOMMEN DIE HERSTELLER EIN GUTACHTEN FÜR IHRE FAHRWERKE WENN MAN DIESE NACH DER STVZO EIGENTLICH NICHT EINBAUEN DARF??? :evil:

... weil das Fahrwerk ja auch an einem anderen Fahrzeug verbaut werden kann, wie z.B. am Corsa B. Da wird das Problem mit dem 50cm bestimmt nicht so Akut sein, oder doch??

ok, zum corsa kann ich jetzt nix sagen!
aber das ändert nichts an der grundaussage!
selbst wenn es so wäre, dann dürfte das gutachten nicht für corsa b und tigra a sein, sondern nur für den corsa b! (leuchtet doch ein, oder? :idea: )

Hoppelflitzer
14.01.05, 19:48
ok, da gebe ich mich geschlagen!! :lol:

Der_Bachelor
14.01.05, 20:29
da lob ich mir doch nen GAS . kurz hoxchgepumpt und schon stimmt der abstand wieder ;-)

TigraFan2004
14.01.05, 20:34
ähhh, wo kommst du ca. her?
weil ich kenne hier nämlich auch keinen einzigsten in der nähe dessen BE entzogen wurde weg so einem SCHEI*:

Ich komme aus Rheinland-Pfalz und kontrolliert wurde ich in Ludwigshafen.



vielleicht spielt das alter des fahrers dann doch schon eine rolle!?!?
wenn ich rennleitung wäre und da kommt so ein führerscheinneuling mit sehr lauter musik um die ecke dessen wagen vielleicht dann auch noch so aussieht als würde er gleich auseinanderfallen, würde ich den auch eher kontrollieren (bzw. etwas genauer schauen) als einen der schon etwas älter ist und dessen wagen eher gepflegt daher kommt!


Bin 32 Jahre alt und das Auto sieht schon gepflegt aus (bei welchem Tuningfreund denn nicht ? :) )

Sonst wärs ja auch nicht im Opel-Tuning Sonderheft drin gewesen. :P

noam
14.01.05, 22:10
herr unschuldig

so langsam beginne ich daran zu zweifeln dass du meine postings aufmerksam liest. ich weiße noch einmal bestimmt darauf hin, dass man sehr wohl mit einer tieferlegung um zB 70mm in einem tigra eine scheinwerferhöhe von 50cm einhalten kann, wenn man diese tieferlegung durch dementsprechend im radius größere rad/reifen kombination ausgleicht.

als einfaches beispiel nehmen wir man eine tieferlegung um 50mm.
dabei senkt sich die scheinwerferunterkante um 5cm. ziehst du jetzt gleichzeitig im durchmesser 4" größere felgen auf, hat man diese 5cm wieder ausgeglichen. bei reifen mit entsprechend greicher höhe

ich hoffe du hast meine ausführungen jetzt verstanden und zweifelst nicht mehr an der gültigkeit des gutachtens. allerdings muss ich dir zustimmen dass diese regelung typisch deutsch ist und damit wie so vieles in diesem unsrem forum überreglementiert

FTBerlin
14.01.05, 23:17
zudem kannst du ja auch das fahrwerk mit ner 50er tieferlegung einbauen und mit federwegsbegrenzern auf zb 40 mm beschränken...... dann aknnst auch bei der 50cm grenze bleiben und dei federn sind zulässig.....

corsafreak
14.01.05, 23:45
Hiho,

tja, es gab schon interessantere Themen hier. Frage: Auf welche Kante bezieht sich der Paragraph? Scheinwerfer oder Reflektor? Sind, wie gesagt wurde 2 verschiedene.

@noam: Welch Wortwahl! Nimmst du Drogen?! :wink:

Aber in meinem Gutachten, soweit ich das jetzt weiß, bezieht sich auf eine Tieferlegung des Fahrzeugaufbaus um xx mm. Ausserdem als Prüfgrundlage des Gutachtens imho Serien Rad/Reifenkombis. So, wie erreiche eine Tieferlegung des Fahrzeugaufbau's, wenn ich im Gegenzug, um über 50cm zu bleiben, gr. Reifen aufziehen muß, wer tut das schon, wie sieht das aus, hast du das an deinem BMW, um dem entgegenzuwirken um dann doch keine effektive Tieferlegung mehr zu haben? Und wie gesagt, imho bezieht sich das Gutachten auf Serienzustand. Und wenn beim Tigra 50-51 cm sind, wie kann man dann noch tieferlegen im Serienzustand wenn dann schon die Höhe nicht mehr eingehalten wird?. Und was ist wenn du ne Werkstieferlegeung hast? (Gibs sowas bei Ti?)

@corsaconni: Hast du an der Rad/Reifen/Federkombi irgendwas verändert seit der Prüfung? Und es sollte ja auch zur Prüfung dieser Höhencheck erfolgen wenn es doch wie noam sagt: "nur ist diese klausel mit den 50cm als eintragungsvoraussetzung anzusehen und von daher einzuhalten." So und wenn es heute nicht gestimmt hat, kann es damals auch nicht gestimmt haben. Also hat der Prüfer nicht korrekt geprüft und etwas nicht rechtmäßiges eingetragen. Also kannst ihn zivilrechtlich belangen. Wenn die Gewindelängen notiert wurden oder ähnliches.
Und so würde ich im Fall von TigraFan auch angehen.

Der Tüv hat geschlampt.

Ich habe fertig
CF

Tigraturbo
15.01.05, 00:01
kann corsafreak nur zustimmen!
man sollte auch nicht vergessen das im gutachten vom fahrwerk drin steht das die 5cm eingehalten werden müssen

hatte die sports-version nich auch ein anderes fahrwerk?

noam
15.01.05, 01:03
die frage nach dem konsum von betäubungsmitteln muss ich verneinen.

beim tigra gab es definitiv keine werkstieferlegung, aber er bestand die möglichkeit geen zahlung eines aufpreises ab werk ein 30/30 fahrwerk der firma irmscher verbauen zu lassen

-Frank-
15.01.05, 01:05
Imho hatte der Sports 30er Irmscher Federn drin! Und damit wäre der Tigra knapp bei 51 cm Spiegelkante Reflektor.

Alles weitere wurde schon von mir schon an anderer Stelle gepostet.

Siehe z. B. hier! (http://forum.corsa-tigra.de/viewtopic.php?t=13499&highlight=CT+500mm)


...... 500mm von ebener Fahrbahnfläche bis zum niedrigsten Punkt der Spiegelkante des Abblendlichtes (Fernlicht ist beim Tigi nämlich etwas niedriger). Dabei sind Markierungen auf dem Scheinwerfer, die die Messung erleichtern sollen, nicht bindend Du kannst einige Tipps von anderer Stelle beherzigen (Luft in den Reifen, LWR nach oben, etc.), aber eins ist wichtig: Das korrekte Messergebnis muss wieder reproduzierbar sein!!! Das heißt selbst wenn dir ein Sachverständiger 10mm Toleranz gewährt (von einer allgemeinüblichen Handhabung kannst du da nicht ausgehen - da hat TuningWorld nicht Recht), mußt du bei der nächsten HU oder Kontrolle genau die 500mm bringen, um ungeschoren davonzukommen.

@Corsigra und Tigra 1.6 16V:
Hab dazu ja auch schon öfters etwas gesagt. Fahrzeuge können aus zwei Gründen scheinbar gegen bestehende STVZO-Regelungen verstoßen:

1. Sie unterliegen sogenannten Übergangsregelungen. Hier ist §72 STVZO interessant. Für unseren Fall mit den 500mm ist imho der 01.01.1988 relevant: Fahrzeuge mit EZ davor, dürfen Werte entgegen §50 aufweisen. Muss ich aber auch nochmal genau nachfragen
2. Sie haben eine EG-Betriebserlaubnis erhalten, die zwar aktuellen STVZO-Regelungen widerspricht (z.B. Tiefe bei Porsche, Ferrari oder Nummerschildhöhe bei Peugeot 206 etc.), aer deren BE aufgrund EG-Richtlinie in BRD anzuerkennen ist.

(Hat also nicht mit Zahlungen ans KBA oder den TÜV zu tun. TuningWorld sollte von solchen Äußerungen Abstand nehmen... sind nicht nur unqualifiziert, sondern auch abwertend.)

Solche Fahrzeuge dürfen dann aber nicht mehr weiter tiefergelegt werden, wenn sie dadurch dann unter die 500mm kommen. Denn dann erlischt ja erst einmal die gültige BE (welche auf Basis der EG-BE adaptiert wurde) und muss durch den Sachverständigen neu abgenommen werden.

Wenn also ein Ferrari durch ein Sportfahwerk unter die 500mm kommt bzw. weil er schon drunter war, noch weiter kommen würde, dann ist es nicht eintragungsfähig! Was natürlich in der Realität alles eingetragen wird, wissen wir ja! *g* Ändert aber nichts an der Problematik und der bestehenden Rechtsgrundlage.

Und natürlich machen die Fahrwerkhersteller damit keine Reklame!!! Aber wenn ihr da anruft und nachbohrt, werden die es kaum leugnen können. Den Hersteller wil ich sehen, der euch schriftlich bestätigt, dass ihr mit seinem Fahrwerk (bei Einhaltung aller anderen Vorschriften) unter die 500mm kommen könnt und legal eintragunsgfähig seid! Aber die wollen ja verkaufen... und tun das so ja auch nicht schecht! ......



Hier steht ja auch einiges zu Übergangsregelungen (§72) und Ausnahmeregelungen. Man sollte den deutschen TÜV in Schutz nehmen... die Regelung der Scheinwerferhöhe ist absolut nicht auf deren Mist gewachsen, sondern geht sowohl auf die EG-RL 76/756/EWG und die ECE-R 48 zurück.... und war somit in die STVZO dringlich aufzunehmen. Es ist nicht die deutsche Bürokratie (die weiß Gott schlimm genug ist), die alles so kompliziert macht, sondern oftmals die Umsetzung und Harmonisierung europ. Rechts.

Finde die Reglementierung trotzdem in Ordnung... man sieht ja an den USA wo der Tuning-Wahn hin ausufern würde, wenn man von Seite des Stattes kaum eingreift. Verkehrsgefährlich und verkehrsgefährdend. Das dies natürlich einigen hier, die nur auf Show und Shine - bei möglichst wenig Geldeinsatz - aus sind, manchmal bitter aufstößt, ist vorprogrammiert.

-Frank-
15.01.05, 01:06
Oops, da war der Noam schneller mit dem Irmscher Fahrwerk... hab wohl zu langsam getippt. :lol:

BS-111
15.01.05, 01:45
@ -Frank-

deinem Tigra würden se doch auch die BE entziehen geh ich mal davon aus ?? Ich denk 70 mm Tieferlegung 16" liegt doch mit sicherheit auch unter der 500 mm Marke? Was machst du dann in dem Momment wenn se dich erwischen würden ?

unschuldig
15.01.05, 09:43
Aber in meinem Gutachten, soweit ich das jetzt weiß, bezieht sich auf eine Tieferlegung des Fahrzeugaufbaus um xx mm. Ausserdem als Prüfgrundlage des Gutachtens imho Serien Rad/Reifenkombis. So, wie erreiche eine Tieferlegung des Fahrzeugaufbau's, wenn ich im Gegenzug, um über 50cm zu bleiben, gr. Reifen aufziehen muß, wer tut das schon, wie sieht das aus, hast du das an deinem BMW, um dem entgegenzuwirken um dann doch keine effektive Tieferlegung mehr zu haben? Und wie gesagt, imho bezieht sich das Gutachten auf Serienzustand. Und wenn beim Tigra 50-51 cm sind, wie kann man dann noch tieferlegen im Serienzustand wenn dann schon die Höhe nicht mehr eingehalten wird?.
Ich habe fertig
CF

endlich mal einer der´s kappiert!
diese gutachten sind alle auf die serienmäßige rad/reifenkombi abgestimmt. das bedeutet, das im gutachten stehen müßte "zuständiger tieferlegungsbereich von z.B. 70mm....nur in verbindung mit Rad/Reifenkombi der größe....." würde dies irgendwo zu finden sein, wäre mit dem gutachten rein theoretisch alles i.o.´ :wink:

natürlich kenne ich jetzt nicht alle gutachten, aber in meinem (und das ist kein billig-fahrwerk) kann ich so eine bedingung nicht finden !!!

und deshalb bleibe ich dabei....

WIESO ZUM TEUFEL BEKOMMEN DIE HERSTELLER EIN GUTACHTEN FÜR IHRE FAHRWERKE WENN MAN DIESE NACH DER STVZO EIGENTLICH NICHT EINBAUEN DARF???

es geht hier nur ums prinzip !!! bitte nicht zu persönlich nehmen !!!

es stellt sich auch die frage: was an den 50cm zwingend gut sein soll?
wären es jetzt höchstens XXcm könnte ich es ja verstehen (wegen blendgefahr, etc.), aber zu tief kann doch keine gefahr darstellen (natürlich rede ich jetzt nicht von 30-40cm)
die könnten damit höchstens meinen, das ich mein fahrzeug nicht so tief legen soll, damit mich die speditions"sprinter", die mich auf der autobahn versuchen von der linken spur zu verdrängen, nicht so arg blenden 8)

...gibts eigentlich auch ne Scheinwerfer OK???

Corsaconni
15.01.05, 13:18
tach zusammen,
in meinen gutachten der fa. weitec steht gar nichts von 50cm sw-unterkannte,nur von freier gw.länge!!!! und das bezieht sich auf eine ca. tieferlegung von ca.30mm bei serienbereifung!also14er und 13er räder kann man gar nicht mehr eintragen,auser mit balonreifen!ich habe sogar die freie gewindelänge vom tüvgutachten eingehalten und mein corsa ist immer noch zu tief!ist irgendwie auch logisch,ich war vor ca. 4 jahren mit meinen nagelneuen fahrwerk beim eintragen,jetzt hatt sich alles um ca. 2cm gesetzt!!selbe einstellung wie immer,nur 2cm zu tief und deshalb kein tüv mehr!mein gutachten der fa. weitec ist immer noch bei der polizei in schwabach,die polizei denkt ich hätte das gutachten evtl. gefälscht! ha ha ha....
ich finde es trotzdem jammerschade das wir alle irgendwo keine rechtssicherheit auf eintragungen haben,und die haben wir nicht!!!aussage vom tüv,wenn ein herr huber das einträgt muß ein herr meier das nicht absegnen und der herr meier darf eintragungen wieder austragen!prima,und wir bezahlen schon wieder!!!!
ich habe versucht auf vielen wegen gegen den tüvprüfer vorzugehen,und was soll ich euch sagen,es hatt geklappt!
jede tüvstelle muß sich selbst finanzieren,wenn keiner mehr hinfährt haben die ein problem!so,bei uns war es so,das es sich rumgesprochen hat das der tüvprüfer einen hass gegen getunte autos hat und somit ist keiner mer dort hingefahren!das ende vom lied ist das sie diesen tüvler versetzt habe,irgendwo hin wo er nicht mehr stöhrt!
wir sind die,die hunderte von euros ausgeben damit alles seine ordnung hatt und das wissen die vom tüv auch!
wir habe jetzt wieder nen neuen tüv-chef der sich über solche eintragungen freut,den sind die 50cm sw-unterkante völlig egal!

prima....,ich werde mir in naher zukunft ein airraid-fahwerk einbauen und dann wars das,für mich zumindest!

-Frank-
15.01.05, 13:43
@unschuldig:
Jawohl, der höchste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht höher als 1200mm über der Fahrbahn liegen. Gibt da Ausnahmen für Sonderfahrzeuge (Stapler, Landwirtschaftl. Maschinen, Räumfahrzeuge, etc.)!

Warum gerade 500mm und warum gerade 1200mm?! Tja, da haben sich einige gelehrtere und besser informierte Leute wie wir wohl Gedanken drüber gemacht. Soweit ich weiß, war dies ein Vorschlag der ursprünglich von Großbritannien in die Prüfkommision des ECE-Rates eingebracht wurde - aber dies ohne Gewähr: Hat mir mal ein TÜV-Ingenieur so erläutert. Aber egal, woher es kommt: Es ist Gesetz und man sollte es einhalten... wenn man nicht wie im geschilderten Fall behandelt werden will. Vielleicht versteht jetzt mal einer warum ich hier de großen TÜV-Moralapostel raushängen lasse... soll danach keiner sagen können, er kannte nicht das Risiko das er einging.

Das nun verstärkt bei Polizeikontrollen und auch bei HU auf die Scheinwerferhöhe geachtet werden wird, hab ich bereits Anfang 2004 gepostet. Es wurde auch eine entsprechende Direktive an die TÜV- evtl. auch Dekra-Stellen herausgegeben. Das gleiche gilt für illegale Beleuchtungsmittel - aber hier vornehmlich für die Brummifahrer!

Warum die Hersteller ein Teilegutachten bekommen? Ganz einfach: Ein Teilegutachten bestätigt nichts anderes als die Identität deines Fahrwerkes mit einem anderen gleichartigen Fahrwerk, wessen ordungsgemäßer Ein- oder Anbau an einem Auto deiner Marke vorschriftsmäßig geprüft wurde.
Wohlgemerkt hier wird nur die technische Verwendbarkeit, Belastungswerte, Einbau, möglicher Verstellbereich bei noch ausreichender Fahreigenschaft u.a. geprüft. Wobei man ja sogar anmerken muss, dass man mit einem Gewinde auf 30mm die Grenzwerte sogar noch einhalten kann... mal abgesehen vom technisch möglichen!

Und da es für die spätere Verwendung unzählige Kombinationen von Rad-/Reifen, Motorgewicht, andere Fahrwerksveränderungen etc. gibt, obliegt es dem Prüfer, bei welchem du deinen Ein-oder Anbau bestätigen lässt, alle weiteren Bestimmungen und Regelungen zu prüfen. Im Falle der Erstellung des Teilegutachtens wär dies garnicht für alle Varianten möglich und bezahlbar. Daher prinzipiell auch keine ABEs für Tieferlegungsfedern (gibt da auch Ausnahmen).

@Rennsau: Interessant das du fragst - hatte es gerade vor kurzem mit einem anderen Forumsmitglied über meine Scheinwerferhöhe. Liege knapp über den 500mm - und dies sogar bei komplett heragedrehter LWR. Mit der früheren Fahrwerkskombination und 215/40er auf 16" lag ich damals drunter. Hat für mich mehrere Gründe - ein glückliches Zusammenspiel meherer Faktoren:

1. Das Weitec kommt niemals soweit runter wie versprochen.
2. Die 225/40er auf 16" haben etwas größeren Querschnitt
3. Mein Vorderachsbereich ist nach dem Motorumbau um einiges weniger bzw. anders belastet
4. Die Achs- bzw. Fahrwerksgeometrie wird zusätzlich durch die extreme Spurverbreiterung positiv beeinflußt.

Das ist aber nur Vermutung - hauptsache ich lieg drüber *g*

@Corsaconni:
Und was hast du jetzt gewonnen? Prinzipiell ist nicht der TÜV-Prüfer zuständig für die ständige Verkehrssicherheit deines Autos. Er kann natürlich nur eine Momentaufnahme beurteilen. Versteh mich nicht falsch - solche Prüfer wie du beschrieben hast, gehören imho gleich entlassen.... aber sind wir auch mal ehrlich: Auf der einen Seite schreien wir, wenn man unsere schönen Tuningteile NICHT abnimmt... und jetzt schreien wir, weil er es abgenommen hat!?! Verstehst du die Problematik: WIr hätten gerne was, von dem wir schon vorher wissen, dass es nicht geht... hoffen aber über die Absolution eines TÜV-Prüfers unser Gewissen beruhigen zu können und uns rechtlich absichern zu können. Leider sind wir aber zuständig und haftbar für das ganze Dilemma! Eine schwierige Gratwanderung!!

Btw: Die momentan in BRD angebotenen Airride-Fahrwerke sind nicht legal eintragbar! Und bevor jetzt wieder laut aufgeschrien wird - will das hier besser nicht diskutieren... weiß auch, das gewisse Firmen dies mit Eintragung anbieten! Soll jeder selbst entscheiden, was er tut.

corsafreak
15.01.05, 19:57
Hi,

muß zugegen, dieser Paragraph war mir bislang unbekannt. Okay, den Wert hab i schonmal gehört, aber nie im Zusammenhang gesehen mit Tieferlegung.

@Frank: Warum nur Teilegutachten is klar. Und bei ner Abnahme werden ja die 1,2% auf 1m auch geprüft, aber die Schweinwerferhöhe war mir bislang unbekannt. Denke mal das es ein Versuch sein wird, die wie du sagst, bunten Triebe ala USA zu stoppen/zu stören.
Die 500mm beziehen sich also nicht auf Scheinwerferunterkante, sondern auf Spiegel/Reflektorkante!? Sollte ich bei meinen beiden mal checken ob des passt.

Also irgendwie verliert man die Lust aufs tunen bei sowas.

Mfg CF

FTBerlin
16.01.05, 13:41
zu not mess doch einfach die lichtaustritskante.... die kommt dem schon am nächsten als wenne die scheinwerferunterkante misst... des kann scho erheblich abweichen........

corsafreak
16.01.05, 15:05
Hi,

@ftb: Ja das mein. Ich weiß nicht genau wie es beim Tigra ist, aber es gibt schon Auto's wo des schon abweichend ist, wo du misst.

@TigraFan: Gibt es schon Neuigkeiten oder is die BE immernoch wech?! Wie ist der Stand der Dinge?!?

noam schrieb:"zu den polizeilichen maßnahmen bleibt zu sagen, dass es im ermessen des einschreitenden beamten liegt was er entscheidet. die möglichkeiten reichen von sicherstellung/beschlagnahme des fahrzeugs über untersagung der weiterfahrt bis hin zum schönen tag noch auf wiedersehen ohne konsequenzen, wie bei allen ordnungswidrigkeiten. der beamte muss binnen sekunden entscheiden wie er im rahmen der verhältnismäßigkeit der mittel einschreitet. was gerade in so einem fall verhältnismäßig ist, ist auslegungssache und da ist meistens der beamte im recht"

Also ich seh des als etwas unangemessen Mittel der Ahnung der Ordungswidrigkeit. Immerhin handelt es sich um ein Gewindefahrwerk. Also wäre eine Mängelkarte angemessener gewesen. Er hätte den Mangel ja ohne gr. Aufwand beheben können, im Gegensatz bei nen norm. FW. Also mal eben mit Kanonen auf Spatzen geschossen imho. Klar, in dem Moment kann mans nur hinnehmen. Aber ich hätte da schon meine Rechtsmittel ausgeschöpft. Immerhin fahren auf deutschen Strassen viel viel gefährlichere Vehikel rum, als jemand dessen Scheinwerfer tiefer ausstrahlen. Imho ist es wichtiger nicht zu blenden.
das wollt ich nur noch loswerden.

Mfg CF

Bolle
16.01.05, 15:52
Das einfachste ist du drehst deine Tigra auf 50 cm Lichtaustrittskannte!!! Hab auch 3 punkte in Flesburg wegen diesem Käse!75 € Bußgeld.
Grade mal 2 Wochen her!!!
Der Mann vom Tüv hat mir gesagt, dass es bei jedem Auto ab ca. 1989 vorschrift ist die 50 cm Lichtaustrittskante einzuhallten!!
Bin damals bis nach München gefahren wo das Fahrwerk getestet wurde!!!
Kein Erfolg!!!

cheeky_devil
16.01.05, 16:11
hui des bös...
lol deshalb beneid i ja meen kumpl mit seinem jetta so...der hat ne lichtaustrittskante von 39...des juckt keene sau da der halt gebaut wurde vor dem tollem gesetz

Bolle
16.01.05, 16:25
War damals ein POW!!! Hat mich damals auch gefragt ob ich ABE für die dunkle Heckscheibe hab!! :cry: :D Will ja mehr werden als POW!!! :roll: Den älteren davon hat des gar nicht interessiert!!! Er sagte, entweder Gutachten vom Tüv oder ausbauen! Hab es auch ausgebaut, aber erwollte mir die 3 PKT und die 75€ nicht erlassen!!! Die Herren von der Polizei waren ja nie Jung und haben sowas nie gemacht!!! :wink:

Fummy
16.01.05, 16:34
Wobei das unlogisch ist das, das erst ab Autos ab Bj. 89 in Kraft tritt! Da ja, wie zum Beispiel an nem E-Kadett, daran nichts verändert wurde! Die Scheinwerfer sind bei dem immer gleich hoch, egal ob der Bj. 88 oder 91 ist :roll:

Bolle
16.01.05, 16:36
Hat da Mr. Tüv Mensch mir gesagt!
Er war sich mit´m Jahr nicht ganz sicher, aber den shit solls geben!!!

Fasemann
16.01.05, 16:48
seit dem jahr ist aus nebelschlussleuchte pflicht >> vorher konnte mann die haben , aber musste nicht >dito Leuchtweitenregulierung :wink:

FTBerlin
16.01.05, 17:17
is halt so dass eigentlich die spiegelkante gemessen wird.... aber wenn die pol nach mist nimmt se die lichtaustritskante. was anderes kann ja auch vor ort nicht sicher gemessen werden......

Fasemann
16.01.05, 17:32
Scheinwerferkante, Spiegelkante und Unterkante Lichtaustrittsfläche sind nicht auf den Scheinwerfer aufgedruckt >> daher für gewisse kollegen nicht zu erkennen , sie wisen nicht weiter >> bestrafen dich als Halter ... in diesem Sinne , Auto abmelden , Auto umbauen, Auto wieder anmelden ( am besten andere farbe/ Nummer :shock: :lol: ) und ewig Ruhe vor der uniformierten Truppe :oops:

DJ_Stoke
16.01.05, 21:13
sodelle
Komm gerade vom Messen

Also jetz unterkante glas oder der kleene pfeil (hat doch jemand was von makierung gesagt) wenns der feil is uff

Wenns glasanfang is ...ich brauch 17"

*net schlagen checks nur gerade nimma wie jetz also bitte kein lesen hier un da sonder pfeil oder glas..*
Thx

ice tiger
17.01.05, 10:55
@frank

Hier steht ja auch einiges zu Übergangsregelungen (§72) und Ausnahmeregelungen. Man sollte den deutschen TÜV in Schutz nehmen... die Regelung der Scheinwerferhöhe ist absolut nicht auf deren Mist gewachsen, sondern geht sowohl auf die EG-RL 76/756/EWG und die ECE-R 48 zurück.... und war somit in die STVZO dringlich aufzunehmen. Es ist nicht die deutsche Bürokratie (die weiß Gott schlimm genug ist), die alles so kompliziert macht, sondern oftmals die Umsetzung und Harmonisierung europ. Rechts.

also das ist jetzt nicht ganz dein ernst, oder??
Die Bürokratie und Gesetztes-Korintenkackerei (sorry!) in Deutschland ist doch Hauptursache für solche "Sinnlos-Gesetzte"...
Es muss doch nicht jede Eg-RL 1:1 übernommen werden, egal wie sinnlos oder sinnvoll sie ist!!??
um das mal nachzuvollziehen EG-Recht gilt doch dann für alle EU-Staaten, aber das mit den 500mm ist doch nicht überall so!!??

p.s.: Also ich find deinen Ti mit einen der schönsten, die ich kenne, aber mit nem 2l und vorn 70mm tiefer (auch trotz 225 Reifen) wag ich fast zu bezweifeln, dass sich dein Auto oberhalb der 50mm befindet..also da hätt ich gern einen Beweis... hab auch ein Weitec Ultra GT drin aber nur 40/40, 9x16" /215/40 und Serienmotor(1.4) und ich bin mehr oder weniger bei genau 50cm :twisted:

mfg

corsafreak
17.01.05, 20:15
Hi,

habe gestern mal eben gemessen. Bei mir auf dem Scheinwerfer ist eine Linie aussen gleich hoch wie die Reflektorunterkante. 515mm... Sind nur 40er Federn montiert.

Mfg Mario
P.S.: Ich fahre Nissan.

-Frank-
17.01.05, 22:34
@Fummy:
Das ist sogar absolut logisch. Hatte ja bereits geschrieben, dass die entsprechende EG-Regelung mit Wirkung vom 01.01.1988 in Kraft Gesetz wurde. Die Rechtskraft trat sogar etwas später ein... war aber gültig für alle Neuanmeldungen ab diesem Datum.

@Ice Tiger:
Ich versuch es mal einfach zu erklären: Vielleicht kennst du den Satz " Bundesrecht bricht Landesrecht"?! Ähnlich verhält es sich in Relation zwischen EG-Recht und Bundesrecht! Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass die deutsche Gesetzgebung (und auch die Rechtssprechung) übergeordnetes EG-Recht bei uns umsetzen müssen. In Wahrheit ist die Materie natürlich etwas komplizierter... aber wir brauchen für unsere Thematik ja auch kein Staatsrecht oder Politologie. *g*

Fakt ist: Aufgrund der vorgenannten EG-Richtlinie mußte eine entsprechende Regelung auch bei uns umgesetzt werden -- Folge §50 Abs. 3!!! Und entsprechende Regelungen gibt es in allen relevanten EG-Mitgliedsstaaten. Bei Spanien weiß ich sogar genau - da hab ich ja verwandschaftliche Beziehungen! Zu der Umsetzung in anderen Ländern und -was viel wichtiger- die Kontrolle derselben, kann ich nichts sagen. Wie so oft mag in anderen Ländern noch gelten: Wo kein Kläger, da kein Richter!

Du hättest übrigens mal genau durchlesen müssen, was ich zuvor geschrieben habe: Die Weitec Tieferlegung ist zumindest bei meinem Fahrwerk sicherlich nicht erreicht, sondern geringer. Und es ist auch durchaus so, dass durch den Motorumbau und damit verbundenem teilweisen Aggregatverzicht die GEwichtsvertelung auf der Vorderachse stark verändert wurde. Leider kenne ich nicht den exakten Stand vor den Veränderungen und kann dir nicht sagen, in welcher Höhe sich das hier wiedergespiegelt hat!

TigraFan2004
18.01.05, 17:38
Hab da nochmal ne Frage: Bei dem im § 50 StVZO geforderten Abstand von 50 cm ab Spiegelkante des Abblendlichtes wird bei der Prüfung doch dann ab der Scheinwerferunterkante vom Abblendlicht gemessen, oder ?

Bei mir haben die Polizisten ab Unterkante des Scheinwerferglases vom Standlicht gemessen, dieser Scheinwerfer sitzt ja noch bisschen tiefer als der vom Abblendlicht.

SYRINCS77
19.01.05, 07:29
Hallöle an alle

Ich kann mich den vorrednern nur anschließen.Besser könnte man es nicht sagen.Nur es ist so es kommt wirklich drauf an an welche Streifenhörnchen du kommst.es gibt solche und solche.
Du kannst höchstens noch versuchen einspruch dageen einzulegen is aber halt so ne sache.Wahr bei mir auch so.hab ein Koni drin 40/40 aber ich weiß auch nicht was da schief ging die karre is vorne um 5 cm runtergekommen statt 4cm.Es sie so wenn s der TÜV eingetragen hat und da die werte gepasst haben und jetzt nicht mehr also sagen wir beim TÜV wahrens 50cm L unterkannte und ez sind es nur noch 49 oder 48.liegt das im grenzbereich.Da sich Federn und Fahrwerke nach einer bestimmten zeit setzten.
Ich habs bei mir damals drauf ankommen lassen.
Und siehe da ich hab gewonnen ich bekamm beine BE wieder zurück und den ganzen verwaltungsaperat mußte der Staat bezahlen.Bleibt aber jeden selber überlassen was man dagegen macht.

Ich weiß nur eines egal ob alles eingetragen ist oder nicht,wenn sie was finden wollen finden sie was auch wenn s nur der verbandskasten ist wo das halbarkeitsdatum abgelaufen ist :lol:

ice tiger
19.01.05, 08:18
Hi,

Was heißt denn nun Scheinwerferunterkante?? Das hat hier noch keiner so recht sagen können. Ist das nun wirklich das untere Ende des Scheinwerfers (untere aüßere Glaskante), oder unterste "Kante" des Standlicht, oder unterste "Kante" des Ablendlichts??
Weiß das nun wer?

mfg

FTBerlin
19.01.05, 09:03
im falle des falles wird die lichtaustritskante gemessen....... weil des mit eine der genauste punkt zum messen ist...... weil reflektorunterkante kann der beamte vor ort ja nicht messen.....

corsafreak
19.01.05, 21:29
Hi,

man kann es so schon genau messen. Bei mir sind auf dem Glas Striche die die Lichtaustrittskante( Reflektorunterkante) angeben(knapp 1cm Unterschied zum Glasende). Aber in dem Falle wird es wohl um ne Lichtaustrittsmeßung nicht herum kommen. Und es gilt fürs Abblendlicht. Standlicht wäre ja unsinnig. Liegt beim Tigra ja innen und tiefer.
@TigraFan:Wenn du Glück hast, Meßfehler.

Also 500mm Bodenfreiheit zur Lichtaustrittskante (Reflektorkante) des Abblendlichtes. Korrigier mich einer wenns falsch ist!

Mfg CF

TigraFan2004
19.01.05, 22:08
Sieht dann wohl so aus, dass die Spezialisten wohl falsch gemessen haben. Damit gewinne ich zwar wieder 2-3 cm, sind aber immer noch 5 cm zuviel, die ich das Fahrwerk noch hochschrauben muss. :x

5cm Abstand zwischen Reifen und Kotflügel sind aber einfach zuviel und mit ner 17 Zoll+ andere Reifen-Kombination kann ich 5 cm nicht ausgleichen. Werde vermutlich daher beide Radkasten bearbeiten lassen, um diese weiter nach unten zu bekommen.....

Brainworm
18.04.05, 17:42
Hallo Opelfahrer :)

Bin aus einem anderen Lager (HONDA)zu euch gekommen um euch vielleicht zu helfen, wenn es um das leidige Thema 50 cm Scheinwerfer geht.

Vorgeschichte:

Ich fahre einen Honda Civic EG Hatchback, so wie man ihn in der Sig sieht. Dieser hat im Serienzustand eine Tiefe von ca. 50 cm an der Scheinwerferunterkannte, also ein potenzielles Opfer für diesen §70 (nicht §50 wie im Anfangspost erwähnt). Da mein Wägelchen doch schon den ein oder anderen TÜV Eintrag erfahren hat, war es nur eine Frage der Zeit, bis ein Prüfer (leiber der, als GrünWeiß) entdeckt, dass ich ein ganzen Stück drunter bin mit meinem Fahrwerk.

Am 08.04. ging es dann mal wieder zum TÜV, diesmal nur wegen paar Felgen. Das erste was dem Prüfer auffiehl, war meine Scheinwerferhöhe, die er sofort nach gemessen hat. Er wies mich darauf hin, dass ich zu tief bin (sag blos). Naja, die Felgen wurden dann eingetragen, aber im Prüfbericht der Dekra steht, dass es erst in die Fahrzeugpapiere übertragen werden kann, wenn eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StZVO vorgelegt wird. Jo, und nu? Woher nehmen?

Hab mich also kundig gemacht und auch irgendwann einen Namen erfahren und eine Telefonnummer dazu. Den guten Menschen hab ich angerufen und bissel mit ihm geschwanzt. Er meinte ich solle ihm einen Formlosen Antrag auf Sondergenehmigung, die Kopie des Dekra Berichtes und eine Kopie meines Fahrzeugscheins zusenden. Da es nicht so weit weg von mir war, bin ich heute dort vorbei gegangen.
Der Kollege war auch da und ich hab ihm alles gegeben und gefragt, wie das nun aussieht, ob alles klappt ect. Er meinte, dass alles klar gehen würde und ich am Donnerstag (21.04) die Sachen abholen könnte.

Also jetzt heißt es warten. Klang aber sehr zuversichtlich.

Ach ja, nochwas, er meinte, dass es nur bei ihm möglich ist, so eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, welche dann aber für ganz Deutschland gilt (bin aus Sachsen).

Ich halte euch auf dem laufenden und werde das Ding einscannen, sobald ich es in den Fingern halte.

Bye

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Hoppelflitzer
18.04.05, 18:18
ja wenn das stimmt und es auch so kommen wird, das der Herr dort dir die Ausnahme bestätigt, dann wird er wohl bald min.4Wochen nur noch solche Ausnahmen tippen werden!! :wink:

No-More
18.04.05, 18:20
jupp.... das denk ich auch.... :D

Leonis
18.04.05, 18:25
Also ich habe bei mir eben mal gemessen.

Bei mir sind es vom Boden bis zur Unterkante Licht 47 cm.

Hatte bisher noch nie Probleme, war erst im November beim Tüv und der hat nichts gesagt.

Fasemann
18.04.05, 19:15
Hallo Saxxe :wink: , die Behörde in Saxxen sitzt in Chemnitz in der selben Strasse wie die Zulassungsstelle , da war es bis vor 3 Jahren so das mann von der Dekra in der Neefestrasse dahin gefahren ist zum anmelden bzw eintragen , dann ging mann in 2 Stock um die §70 zu beantragen , bekam den Zettel sofort zurück und unten dann wieder alles eingetragen >>>was für eine schöne Zeit !!!!

ich war da auch schon , aber da war die Zeit vorbei , ausserdem war mein Auto in Thüringen zugelassen , die Ausnahmegenehmigung wurde mir verwehrt , ich sollte die in WEIMAR beantragen ( bla bla AMT 53 Herr STILLER !!) , diese nette Sesselfur**r hat das komplett abgelehnt und wollte mein Auto stillegen lassen , das ganze zog sich 1,5 JAhre hin und hat nur Ärger gemacht, selbst der DplIng.der DEKRA bekam ein drüber , was ihm einfällt mir zu empfehlen das zu beantragen, daher halte ich das für unwahrscheinlich das du was bekommst , wenn die überhaupt dran denken das zu bearbeiten musst du nach DD oder auf den Lausitzring zur DEKRA ins LICHTECHNISCHE INSTITUT und da wird mit deinem Auto und der aktuellen Konfiguration ein LICHTGUTACHTEN erstellt >>>kostet nur 3000 EURO !!! Porsche und SLK und CO bekommen das ab WERK , aber da bezahlt das derHersteller des KFZ bei Erlangung der KBA-Nommer für die Modellreihe ........ so long wir warten auf dein Gutachten !!!

Bnez
18.04.05, 21:19
Also ich persönlich verfolge dieses Thema hier seit ca. 2 Jahren. Seit dem wurden Hunderte Beiträge verfasst, es wurde sich, verständlicherweise!, noch und nöcher drüber aufgeregt über das Thema. Wäre es nicht besser, das sinnlose Geschwafel und die Aufregerei endlich sein zu lassen und folgendes festzuhalten:

1.)Alles was unter 50cm ist(-Toleranzgrenze) ist illegal und KANN beanstandet werden, TÜV hin oder her
2.) Wir, die Fahrer sind eben nun mal die Leid tragenden
3.) Alles Tuning- Zeugs (Fahrwerke Federn etc) ist eben Geldmacherei und die interessieren unsere Probs n SCHEISSDRECK
4.) Die Butzilei handelt nach der verdammten Bürokratie und kann auch nix dafür
5.)Fahrt solange ihr erwischt werdet.Dann dreht s höher, wechselt eben an nem Sa. das Fahrwerk, schiebt euch n Höherlegungskit rein, zahlt die Verwarnungsgebühr, drehts danach wieder runter und LEBT DAMIT!!! :!: :!: :!:

Brainworm
19.04.05, 07:23
@Fasemann Jepp ist in Chemnitz wo ich war. RP Chemnitz. Und der gute Herr klang recht zuversichtlich. Am Donnerstag werde ich es sehen. Dann bin ich hoffentlich endlich Street Legal. Dann kann mich die Bullerei von mir aus anhalten :)

Leonis
19.04.05, 09:22
Weis jemand wie die Toleranzgrenze ist?

Leut, ich peil das nicht so wirklich, da legt man sein Auto tiefer, geht zum Tüv, der nimmt es ab - dafür legt man auch noch ordentlich Kohle hin, von der tieferlegung ganz zu schweigen und dann kommt man in eine Kontrolle und aus die Maus!
Wie kann das sein??? Eigentlich sollte man doch davon aus gehen das wenn der Tüv sein OK gibt es auch wirklich OK ist! - Oder sehe ich das falsch??? - Wenn der Tüv sagt es ist OK und sein Servus gibt, warum ist es dann Ilegal???
Wenn man am ende wieder ein neues (höheres) Fahrwerk einbauen muss, war das vorher doch alles fürn Ar...., zumal man dann wieder zum Tüv muss und den dan wieder bezahlt.

Sollte man da nicht den Tüv der das mal abgenommen hat zur rechenschaft ziehen??? - Ich meine immerhin geht es da um Eurichs und das nicht gerade wenig.

NLORD
19.04.05, 10:23
@Leonis weil der Prüfer auch totalen Scheiß eintragen kann und das nicht dem Gesetz entspricht, also kann er sich strafbar machen.
Wenn er Jemanden seine bunten Lämpchen eintragen lässt, ist das immernoch illegal.

Normal ist das Gesetz doch total schwachsinnig, gegen was soll man damit verstoßen? :?:

T-Mow-Beil
19.04.05, 10:54
Du musst einfach nur Glück haben. Bei uns z.B.: kräht kein Hahn danach. Dann müsste man ja wenn man danach geht alle Cali´s Tigra´s viele Corsa´s und den ganzen anderen Kram wie Civic, Mr2 etc stillegen. Wer fährt dann noch rum? << Nur Rentner die Serie fahren?>>

Da habe ich mal wirklich Glück gehabt hier :)


Aber ich kenne das aus Euskirchen. Die warten an jeder Ecke auf ein Opfer und holen direkt denn Zolli raus. :!:

Naja wenn die sonst nix zu tuen haben :evil: :evil:

Shaft
19.04.05, 19:39
1.)Alles was unter 50cm ist(-Toleranzgrenze) ist illegal und KANN beanstandet werden, TÜV hin oder her

Es gibt keine Toleranzgrenze. 50cm ist der minimalste, durch die StVO zugelassene Wert.

T-Mow-Beil
20.04.05, 09:26
Hab gestern meine neuen Sommers drauf gemacht. Kollege fährt heute zum TÜV damit die eintragen ;)

Bin mal gespannt. :wink: Unterkante ist bei mir 46 cm :twisted:

Brainworm
22.04.05, 18:05
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Fasemann
22.04.05, 18:36
UND WARUM AHBE ICH DAS DAMALS NICH T BEKOMMEN ???

Nur weil ich in Thüringen gewohnt habe ?? oder weil die Sachbearbeiterin schlecht gef***t hatte ??... alles ungerecht hier !!

Was hats gekostet ?

Brainworm
22.04.05, 18:38
25 €

FTBerlin
22.04.05, 18:42
was für ne stelle hat dir nochma des ding ausgestellt?
zulassungsstelle?

Hoppelflitzer
22.04.05, 18:48
... ja damit ist dann ja wohl der Urlaub des Ausstellers gestorben!! ;-)
Aber Jungs, nicht gleich alle auf einmal hin, sonst wird das wieder nichts, wenn er 300 Anfragen bekommt...

Fasemann
22.04.05, 18:49
grhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh >>>so billig !!

geht aber nur für autos die auch in saxxen gemeldet sind

TiCar
23.04.05, 21:24
**** Unsere Vergangenheit bleibt immer Teil unseres Lebens, aber man muß Vergangenheit auch Loslassen um Zukunft zu leben ****

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Euer Corsa-Tigra.de Team