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Deltamaster2k
29.01.05, 00:41
Also Leute, leider ist mir vor ca. 5 Monaten nen Kind, mit seinem Fahrrad bei 60 kmh (war sogar 70 erlaubt, da außerhalb der Ortschaft) vors Auto gelaufen. Dem Kind geht es soweit wieder gut und gestern hab ich jetzt die Bestätigung von meinem Anwalt bekommen, das mich keine Schuld trifft und das Verfahren eingestellt wurde! Leider bleib ich auf meinen Kosten selber hängen, da das Kind noch keine 10 Jahre alt war und dann laut Gesetz immer der andere Verkehrsteilnehmer schuld ist, auch wenn der diesen Unfall nicht vermeiden konnte!

So, jetzt genug gelabbert, was ich eigentlich wissen wollte, wie ich die Schäden an meinem Auto repariere, vielleicht habt ihr nen paar Tipps!?

Und zwar hat meine Motorhaube zwei Dellen, der Kotflügel 4 Dellen, die Frontschürze nen dicken Kratzer und der Spiegel ist leicht beschädigt...
Leider gibts bei uns in der Nähe keine Beulendoktoren, sonst könte der sicherlich wenigstens die Beulen aus der HAube rauskriegen.... habt ihr Ideen?


Gruß Deltamaster2k

Wonninet
29.01.05, 11:42
naja du wirst nicht viel wahl haben ausser es machen zu lassen da du es selbst nicht ordentlich raus bekommst. wenn die beulen nicht zu groß sind such dir mal sone fix-a-ding lackiererei dann kriegst dus recht günstig raus ohne neulackieren die kratzer naja wenns gut aussehen soll muss da schon lackiert werden...

Shaft
29.01.05, 20:41
...Leider bleib ich auf meinen Kosten selber hängen, da das Kind noch keine 10 Jahre alt war und dann laut Gesetz immer der andere Verkehrsteilnehmer schuld ist, auch wenn der diesen Unfall nicht vermeiden konnte! ...

Such mal nach einem Thread vom Noam im OT-Bereich, er hatte mal ein ähnliches Problem. Nach einem Urteil eine hohen Gerichtes ist das nicht so, dass du auf den Kosten sitzenbleibst, die übernimmt die Haftpflicht der Eltern des Kindes.

noam
30.01.05, 12:08
leider ist es doch so!

aaaaaaallllllllllllsooooooooooooooo


nach §§ 8XX BGB sind Kinder bis 10 jahre für den durch sie fahrlässig entstandenen schäden im straßenverkehr nicht verantwortlich.

der bgh hat neulich entschieden dass diese regulierung nicht auf den ruhenden verkehr zutrifft (wie bei mir), aber dennoch im fließenden verkehr, da Kinder hier wegen ihrem mangel an einschätzungsvermögen einen besonderen schutz benötigen.

deine einzige chance hier geld von denen zu sehen ist, dass du den eltern einen vernachlässigung der aufsichtspflicht nachweisen kannst aber hier ist die chance wirklich minimal

aber hoffen wir das beste

Deltamaster2k
30.01.05, 13:32
@ Noam
Danke, du hast mir sehr geholfen!!! Tja leider meinte mein Anwalt das auch vor nen paar Monaten, wenn müsste ich vor Gericht gehen und dann kann locker und wird wahrscheinlich bei raus kommen, das ich verlier! Schade, das ich die Änderung nur auf stehende bzw. parkende Fahrzeuge bezieht!

Also hab ich wohl echt Pech gehabt, armes Deutschland kann ich nur sagen, mir fährt nen Kind mit seinem Rad 2 m vors Auto und wer ist Sdchuld, der andere!!!??? Irgendwas passt da doch nicht!!! Naja muss ich jetzt wohl endg+ltig si hin nehmen und irgendwie selber alles reparieren, da der Schaden laut Opel ca. 3000 Euro beträgt!!! :(

Gruß Deltamaster2k