Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abschleppen
Hi,
Also ich denk das, die Frage am besten hierher passt, weil sie indirekt mit dem Tüv zu tun hat!
Wenn mein Auto stillgelegt ist und somit nicht im Straßenverkehr nicht gefahren werden darf und ich es jetzt sagen wir mal zum Karosseriebauer bringen will, darf ich es dann dahin schleppen, oder wäre das nicht rechtens??
mfg
AstraCarawahn
04.02.05, 15:12
Nope,
nur auf dem Hänger oder rote Schilder oder mit Doppelkarte wenns ne Fahrt zur Wiedererlangung der BE ist.....schleppen ohne Zulassung ist nicht....auch mit dem Fahrzeug das abgeschleppt wird kannst du im Ernstfall nen Schaden erzeugen...und wer zahlt dann?
Richtig, leih dir doch am besten einen Anhänger, wirst bestimmt jmd. mit AHK kennen, und der Anhänger kostet max. 20€/Tag, ist billiger als alles andere!
Richtig, leih dir doch am besten einen Anhänger, wirst bestimmt jmd. mit AHK kennen, und der Anhänger kostet max. 20€/Tag, ist billiger als alles andere!
denk daran das der führerschein dafür haben muss
und das zugauto muss mindestens genauso schwer sein wie hänger mit tigra drauf
AstraCarawahn
05.02.05, 00:32
Hmmm...stimmt, mit den neuen Lappen den die meisten hier haben darf man ja leider nimmer einfach so mit Hänger fahren :lol: Wäre Aber im Prinzip wirklich das günstigste....
Björn
Och, mitm Dodge Jeep von nem Bekannten kann ich Hänger mit 2to. Gesamtgewicht legal fahrn :D
darfst aber mit dem führerschein klasse b nur anhänger mit einem zul. gesamtgewicht von 750kg fahren ( wenn ich mich recht entsinne)
das ist nichtmal ein halbes auto :) oder du hast natürlich die klasse be oder mehr dann hast du da keine probleme :wink:
du kannst ein auto schleppen....... des is kein ding, muss auch nicht zugelassen sein.
nur musst du dann die Führerscheinklasse be haben, bzw wenn das gespann ein gewicht von mehr als 3,5t hat brauchts du die klasse c1e.......... oder du besorgst dir einfach ne wochenzulassung...... denn kannst auch so fahren ;)
Also darf ich ein stillgelegtes Auto abschleppen, mit passendem Führerschein??
Wochenzulassung is mir für die 2-3 mal 10 km echt zu teuer...
mfg
Andi-Corsa
06.02.05, 20:52
*gelöscht*
Bei B und Anhänger gibts zwei Möglichkeiten.
1. Anhänger wiegt weniger als 750kg
2. Das zul. Gesamtgewicht des Anhängers ist geringer als das Leergewicht des Zugfahrzeuges und beide zul. Gesamtgewichte sind kleiner als 3.5t
AstraCarawahn
06.02.05, 23:09
..täusch ich mich oder wiederholt sich gerade wieder alles?
Nein, darf man nicht.
Wenn ein Auto irgendwo liegenbleibt darf man es ABschleppen - bis zur nächsten Werkstatt. (Nothilfe)
Wenn man ein Auto nur transportieren will heißt es schleppen. §33 STVZO
Dafür benötigt man eine Genehmigung.
Richtig, man darf ein Auto Schleppen auch wenns nicht zugelassen ist.
Aber nur Schleppen
Aber das darf nur einer der einen LKW Führerschein hat und eine Schlepp Genehmigung für die jeweilige Stadt .
Achso wirste Ihn wohl Anmelden müssen(Kurzkenzeichen) oder per Hänger bringen müssen.
Da das mit LKW Führerschein wohl nicht haben wirst und die Genehmigung.
Oder du kennst jmd der dir kurz Rote Nummern leihen kann.
Na da werd ich mir mal was einfallen lassen....
mfg
Bei B und Anhänger gibts zwei Möglichkeiten.
1. Anhänger wiegt weniger als 750kg
2. Das zul. Gesamtgewicht des Anhängers ist geringer als das Leergewicht des Zugfahrzeuges und beide zul. Gesamtgewichte sind kleiner als 3.5t
das stimmt auch nicht...... sobald ein anhänger mehr als 750 kg wiegt brauchst be........
Bei B und Anhänger gibts zwei Möglichkeiten.
1. Anhänger wiegt weniger als 750kg
2. Das zul. Gesamtgewicht des Anhängers ist geringer als das Leergewicht des Zugfahrzeuges und beide zul. Gesamtgewichte sind kleiner als 3.5t
das stimmt auch nicht...... sobald ein anhänger mehr als 750 kg wiegt brauchst be........
Zurück in die Fahrschule, Coyote hat recht! :!:
will kein neues thema eröffnen,nun meine frage will ein tiegra mit dem hänger schleppen wie sichere ich das auto am besten?lasse ihn an der seilwinde und lege hinten links 2keile vors rad(vorn und hinten)soweit ist das klar nur setzt mann doch glaube ich noch spangurte ans auto oder täusche ich mich da?Wo sollte ich sie dann ansetzen über die ackse oder wo????
bin dankbar über jede antwort
kieler-corsa
27.03.08, 21:40
achse,felgen,abschleppösen...kannst dir was davon aussuchen
auf keinen fall nur an die winde und mit keilen sichern.
ich fahre regelmäßig mit pritsche und nem trailer mit trecker drauf und sicher den so gut wie geht mit spanngurte und dennoch hat er sich während einer vollbremsung ganz schön bewegt auf dem hänger. da sitzen ne ganze menge kräfte hinter .
schön sichern:thumsup:
ich denke auch dass spanngurte durch die felgen/ an den felgen die sicherste methode ist......
die umsetzunternehmen bei uns sichern so auch die fahrzeuge, wichtig is nur dasses alles straff ist.
wenn du mit keilen sichern willst, müssen diese auch fixiert werden können, da diese ansonsten auch bei der fahrt sich lose rütteln könnten....
ok danke dann weiß ich jetzt erstmal bescheid werde schon jedes rad mit gurten festziehen.danke jungs
corsa-freak1209
28.03.08, 14:18
hey...
mit dem neuen führerschein darfste 3,5t nicht überschreiten...
z.b.
auto = 2t
hänger = 1,5t
das sind dann 3,5 die du fahren darfst.
wir haben nen corsa b mit hänger abgeholt
zugfahrzeug war n t4
wollte es eigentlich mit nem crafter (bitte nicht hauen)abholen ka was der wiegt ist der hinten leere transpotter.Habe auch logischerweise den führerschein BE
("offtopic an");
corsafreak zustimm!!
Ihr solltet wohl alle keinen Hänger fahren. ;)
Also:
Man darf einen Hänger mit dem Führerschein Klasse B fahren wenn:
1. Das Maximalgewicht des Hängers darf das Leergewicht des Autos nicht überschreiten.
und
2. Beide dürfen bei Maximalbeladung nicht über 3,5t auf die Waage bringen.
Für alles über 3,5 Tonnen braucht man BE.
ps: Man benötigt auch den Führerschein Klasse BE wenn man ein einzelnes Fahrzeug fahren möchte dessen Maximalzuladung über 3,5 Tonnen liegt.
("offtopic aus");
mfg Patrick
Na HALLO???? ich habe doch oben geschrieben das ich den führerschein BE habe!!!!!!!!!!!
Wollt das doch nur mal klar stellen weil hier so viel kaudawelsch erzählt wurde.
mfg
Patrick
ich verstehe nur nicht ganz warum ihr den wagen auf nem hänger schleppen wollt......... wenn du be hast, und dementsprechend die zuladung bewegen darfst und die 3.5t nicht überschritten werden warum schleppt ihr den wagen nicht einfach mit ner stange? oder is der zu schleppende nicht fahrbereit oder ist die distanz zu groß?
weil erlaubt ist das dann auch wenn der ziehende die richtige fahrerlaub nis hat...... der geschleppte muss in diesem fall auch nicht zugelassen sein, denn versichert wäre dieser über das ziehende fahrzeug.
("offtopic an");
ps: Man benötigt auch den Führerschein Klasse BE wenn man ein einzelnes Fahrzeug fahren möchte dessen Maximalzuladung über 3,5 Tonnen liegt.
("offtopic aus");
mfg Patrick
also wenn du ein einzelnes fahrzeug bewegen willst was mehr als 3,5t wiegt brauchst du kein BE sondern C1 (bis 7,5t). B bzw BE sind nur bis max 3,5t ob mit oder ohne hänger.
leute geht ma alle zu fahrschule, ihr dürft max. 4,25t in einer bestimmten anhänger - auto kombination fahren, weiß grad net wie genau glaub das wahren auto max. 3,5 und anhänger dann 750kg.
gruß dj
kieler-corsa
04.04.08, 23:57
B= max 3,5tonnen incl dem anhänger der max. 750kg wiegen darf. also darf der wagen max. 2,75tonnen wiegen und das leergewicht vom auto muss höher sein als das gesamtgewicht des anhängers.
BE=zugfahrzeug gesamtgewicht max. 3,5tonnen und nen Anhänger der ruhig 10tonnen wiegen darf. hauptsache der wagen darf ihn ziehen
C1=bis 7,5tonnen und incl dem 750kg anhänger
C1E=bis 7,5 tonnen und obendrauf den anhänger egal wie schwer solange der wagen ihn ziehen darf
soviel zum thema geht ma alle zur fahrschule:roll:
leute geht ma alle zu fahrschule, ihr dürft max. 4,25t in einer bestimmten anhänger - auto kombination fahren, weiß grad net wie genau glaub das wahren auto max. 3,5 und anhänger dann 750kg.
Steht doch schon 5 Millionen mal da...
Anhänger-Auto-Kombi sind insgesamt max. 3,5t...
Am Besten wäre es, wenn jetzt gar Keiner mehr antwortet...^^
Alles Wichtige steht schon da...Sonst entstehen noch mehr Ungereimtheiten!;-p
mfg
ich denke auch dass hier dicht kann........ wer noch irgendweölche geistigen ergüsse im bild und schrift hier hinterlegen möchte kann mich ja anschreiben,..... ansonsten lest doch einfach die FEV (Fahrerlaubnisverordnung)
...so schwer kann das doch nicht sein.
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