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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann die Polizei eine Eintragung beanstanden??



Corsa B82
04.02.05, 15:55
Hallo.. habe am 1.02.05 ne Mängelkatze bekommen uns musste damit jetzt zur Polizei und die wollten mir noch erklären das die felge mit den reifen zu weit draussen stehet.. Ich habe ihm dann gesagt das es eingetragen ist und er meinte das es nur ein nachweiss ist worin bestätigt wird das es verkerhrstauglich ist.. Und er meinte das er es beanstanden könnte.. Naja bin danach zum TÜV gefahren und da wurde mir erklärt das sie es nicht so einfach beanstanden könnten ohne einen Grund zu nennen.. Glaube das letztens einer mit seinem Tigra angehalten wurde wo sie die Lichthöhe beanstandet haben also ich verstehe das nicht da gibt man viel geld aus und bekommt doch noch eine Reingwürkt..

black-dolphin
04.02.05, 16:05
also normalerweise wenn der tüver alles nach stvo einträgt können se sicher nichts machen, aber wie mit den lichter, 50cm sind vorgeschrieben, mein tüv trägt mir mein aber mit 48cm ein, in solchen fällen bin ich mir nicht sicher, aber da des ja eig alles neuere gesetze sind denk ich mann kann sich noch evtl rausreden wenn man erzählt man hat des schon ein paar jahre lang eingetragen.....

Thrilldriver
04.02.05, 16:41
Das Thema hatten wir schon desöfteren, und soweit ich noch weiß, kann die Polizei jederzeit eingetragene Sachen beanstanden...

Das ist eben das Problem: Der eine TÜV-Prüfer istn bißchen kulanter, der andere hält sich strikt an die Vorschriften. Ab und zu liest man ja hier im Forum Threads wie: Wer kennt einen TÜV, der mir das und das einträgt... Dann hast es mit Ach und Krach eingetragen bekommen und da kommt dann ein Polizist (von denen es nun mal auch solche und solche gibt), der sich strikt an die Vorschriften hält, und der zieht Dein Auto wieder aus dem Verkehr, weil der TÜV damals ein Auge zugedrückt hat.

MfG, Sascha 8)

Coyote
04.02.05, 22:52
Das Thema hatten wir schon desöfteren, und soweit ich noch weiß, kann die Polizei jederzeit eingetragene Sachen beanstanden...

Das ist eben das Problem: Der eine TÜV-Prüfer istn bißchen kulanter, der andere hält sich strikt an die Vorschriften. Ab und zu liest man ja hier im Forum Threads wie: Wer kennt einen TÜV, der mir das und das einträgt... Dann hast es mit Ach und Krach eingetragen bekommen und da kommt dann ein Polizist (von denen es nun mal auch solche und solche gibt), der sich strikt an die Vorschriften hält, und der zieht Dein Auto wieder aus dem Verkehr, weil der TÜV damals ein Auge zugedrückt hat.

MfG, Sascha 8)

Komplett richtig, da gibts nur noch hinzuzufügen, das immer! der Halter dafür verantwortlich ist, das der Wagen nach StVZO zugelassen ist, ob der Prüfer das eingetragen hat, oder nicht, da kräht hinterher meist kein Hahn nach. Der gelackmeierte ist der Halter und der Fahrer! Deswegen fahr ich auch lieber legal durch die Gegend :twisted:

laubfrosch
05.02.05, 10:52
Moin,

Ja, nur dass die Polizei im Falle der Stillegung in der Beweispflicht ist. Und das ist beliebig schwierig, wenn dir bewiesen werden muss, dass trotz gültiger Eintragung eine Gefährdung vom Fahrzeug ausgeht. Noch schwieriger wird das, da eine Fahrlässigkeit in diesem Fall nicht vorliegt.
Es kann eben nicht davon ausgegangen werden, dass der Halter (bzw. Führer des Fahrzeugs) mehr Sachverstand der Fahrzeugtechnik hat als der TÜV-Prüfer.


MfG
Frosch

Corsa B82
05.02.05, 12:44
Danke für eure Hilfe.. Aber ich finde das die Polizei sich viel zu sehr anstellt was tuning betrifft.. Klar finde ich schon das mein Auto verkehrssicher sein sollte und ich legal durch die gegend fahre..
Aber sowas zu sagen ich hatte mal nen Prüfer beim TÜV der fand es gut das ich mir LSP Radläufe geholt habe und die drauf gemacht hab und somit fast das ganze rad im radkasten war.. und mit nem lächeln hat er es mir eingetragen.. fand ich schon geil.. Aber ich sehe ja imer wieder beim TÜV das wenn ein Prüfer sieht das man alles ganz ordentlichgemacht hat man es auch eingetragen bekommt.