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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unbedenklichkeitsbescheinigung = ABE????



DMKlein
16.02.05, 09:41
Hi,
hab mal ne Frage zu folgendem eBay-Artikel:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=23012&item=7955207070&rd=1&ssPageName=WDVW


Material ist GFK, es gibt eine Tüv Unbedenklichkeitsbescheinigung (das gleiche wie ABE!!!) und die Original Rechnung dazu

Das stimmt doch nicht, oder doch? Und falls doch, was ist dann da noch der unterschied????

Daniel

FTBerlin
16.02.05, 10:38
wenn es sich um eine abe handelt muss auch abe (allgemeine betriebserlaubnis oder allgemeine betriebsgenehmigung)auf dem gutachten stehen.
sonst ist es keine abe sondern nur ein gutachten.
ich würde mich nicht auf so ne unbedenklichkeitsbestätigung verlassen. die wird so oder so eingetragen werden müssen.

Tuning World
16.02.05, 10:45
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist keine ABE und auch nicht mit dieser Gleichzusetzen.

Allerdings sind Heckschürzen und Seitenschweller nicht Eintragungspflichtig solange sie folgende Kriterien erfüllen :

Die Bodenfreiheit darf sich nicht unzulässig vermindern

Es müssen Orig. Masse sein ( nicht breiter als das Fahrzeug sein )

Der Anbau muss dauerhaft und sicher sein ( darf nicht rumwackeln, muss fest verbaut sein )

Ein Materialgutachten zwecks der Splitterfestigkeit muss dabei sein !

Interressant wäre zu sehen, was auf der Unbedenklichkeitsbescheinigung drauf steht !

Nori
16.02.05, 13:29
Frag ma Eisi. Der is hier im Forum :wink:

eisi
16.02.05, 14:16
iss n Ö-Tüv Gutachten auf dem hald draufsteht das es nicht eingetragen werden muss, aber des Gutachten iss mitzuführen
und wenn es in Ö eintragungsfrei iss, isses das bei uns auch... so von wegen EU und so...

hab nur =ABE dazugeschrieben das ned jeder der des Teil ansieht gleich nachfragt ob des eingetragen werden muss...

FTBerlin
16.02.05, 14:21
lol.... das leidige thema :wink: ösi abe wenn kein e prüfzeichen eintragungspflichtig und somit inner kontrolle ungültig.

eisi
16.02.05, 14:24
axo naja gut dann berichtige ich das heut abend mal...

FTBerlin
16.02.05, 14:33
ich hatte auch shcon solche gutachten...... und hab sie eintragen lassen..... aber da war es denn auch kein problem...... ging ohne murren und meckern...

Tuning World
16.02.05, 15:51
ist das dann wohl ein Technischer Bericht ?

Wenn ja, langt das wie schon oben geschrieben vollkommen aus.

eisi
16.02.05, 16:26
das Teil ist eine "Gutachterliche Stellungnahme"

hier mal ein Auszug aus dem Ding:

"die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt durch den Umbau nicht,
da eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern im Sinne von §19(2) StVZO nicht zu erwarten ist.

Eine Prüfung des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einen Prüfingeneur einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation ist deshalb nicht erforderlich...."

Tuning World
16.02.05, 16:51
So,

er hats mir gefaxt und die Papiere sind Einwandfrei - also kaufen,marsch,marsch....wer will :lol: