PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was ist alles für eine DEKRA-Eintragung nötig??



ice tiger
28.02.05, 16:35
Hi!

Also habe schon mal in die Suche geschaut und mich versucht schlau zu machen, da sich aber sämtliche Richtlinien andauernd ändern, will ich mal nachfragen, was nun alles an Gutachten notwendig ist...

Habe Felgen in 9x16 et 15 hinten und et 16 vorn (mit 10mm Spurplatten von Powertech) und ein Gewindefahrwerk...

So das Auto steht jetzt bei einem Karosseriebetrieb, der gleichzeitig mit der DEKRA zusammen arbeitet...
Ich habe für das Fahrwerk ein ganz normales Teilegutachten fürn Tüv...

Für die Felgen habe ich ein Festigkeitsgutachten (allerdings stehen da die Reifengrößen nicht drin, die auf den Felgen gefahren werden dürfen)

und für die Spurplatten ist ein Festigkeitsgutschten da und noch ein anderes, was die Achfestigkeit bis ET 8 freigibt....

So...Dass das eine Einzelabnahme wird, ist klar, aber reichen die eben aufgeführten Gutachten für eine Einzelabnahme (mit Radlaufverbreiterung usw...)???

Weil der Meister da meinte ich bräuchte sowas wie eine ABE für die Felgen, wo der Tigra drin steht??? :?: Aber bei 9x16 gibt's doch sowas nicht! Und er meinte auch, dass es von Opel spezielle Vorgaben bei Abweichungen bezüglich der Achsfestigkeit gäbe (ich meine jetzt nicht diese 2%-Regel da...)...Und er meinte noch ich bräuchte irgendein Gutachten, in dem die zulässigen Reifengrößen stehen...

Also klärt mich mal auf! :) Hat jm. Probleme gehabt 9x16 et 26 (oder 30) mit Spurplatten einzutragen? Weil das ist meine größte Sorge....

mfg

Simon
28.02.05, 18:30
du brauchst von deinem reifenhersteller eine reifenfreigabe für deinen reifen das er auf einer 9x16 felge montiert werden darf

Tigrabub
28.02.05, 19:11
du brauchst von deinem reifenhersteller eine reifenfreigabe für deinen reifen das er auf einer 9x16 felge montiert werden darf

das fahrwerk wird in kombination mi den felgen eingetragen egal was im gutachten steht. im abe oder gutachten des fahrwerkes steht auch nur ein bestimmte reifenbreite die man fahren darf.... die radläufe bzw. kotflügel müssen dann angeglichen werden dann ist das sicherlich fahrbar wenn du,

a) gutachten übers fahrwerk hast
b) gutachten für die felgen
c) reifenfreigabe für deine felgen/reifenkombination

hast.


grüße andy

Der_Bachelor
28.02.05, 19:41
hm, soweit ich weiß macht dekra keine §21. also musste wegen felgen und platten zum tüv für die einzelabnahmen!

Shaft
28.02.05, 20:02
hm, soweit ich weiß macht dekra keine §21. also musste wegen felgen und platten zum tüv für die einzelabnahmen!

In Halle machen die das. Da macht der TÜV das nicht.

FTBerlin
28.02.05, 23:24
is alles eine einzelabnahme,..... besorg dir die reifenfreigabe, nimm alle gutachten die du hast mit und den rest müsste der tüver halt überprüfen bzw "einzelabnehmen" :P

Haugla2000
01.03.05, 09:18
also bei uns in bochum isses auch so dekra nix §21 nur der tüv

isses vielleicht von bundesland zu bundesland unterschiedlich ?

Coyote
01.03.05, 10:15
also bei uns in bochum isses auch so dekra nix §21 nur der tüv

isses vielleicht von bundesland zu bundesland unterschiedlich ?

:idea: Rüchtüch,

in den alten BL der TÜV
in den neuen BL die DEKRA

ice tiger
01.03.05, 16:29
Gut also bin ich bei der Dekra schonmal richtig! :wink:

@tigrabub
also im Gutachten zum Fahrwerk steht ganz sicher nicht, welche Bereifung alles gefahren werden "darf" nur, welche man "kann/muss" und das sind in dem Fall die 14" Stahlfelgen mit 185/ irgendwas -Reifen :lol: auf die das Fahrwerk ausgelgt ist... Der Rest ist, wie dass in solchen Gutachten immer so schön steht: "gesondert zu betrachten :lol: "

Also müsst ich mir eine Freigabe von meinem Reifenhersteller (in dem Fall: Falken) besorgen, aber was soll ich denen sagen? : "Hallo ich möchte eine Einzelbnahme einer 9x16"-Felge der Marke XY in Verbindung mit einem Gewindefahrwerk der Firma XY eintragen lassen. Bei den Reifen handelt es sich um ein Fabrikat ihrer Firma in Dimensionen 215/40R16 und dafür benötige ich eine Freigabe!", oder wie?

Und ich brauch doch auch noch irgendein Gutachten des Felgenherstellers, auf dem steht, dass 215/40 Reifen auf dieser gefahren werden dürfen!??

mfg

Ralf
01.03.05, 17:44
"Also müsst ich mir eine Freigabe von meinem Reifenhersteller (in dem Fall: Falken) besorgen, aber was soll ich denen sagen? : "Hallo ich möchte eine Einzelbnahme einer 9x16"-Felge der Marke XY in Verbindung mit einem Gewindefahrwerk der Firma XY eintragen lassen. Bei den Reifen handelt es sich um ein Fabrikat ihrer Firma in Dimensionen 215/40R16 und dafür benötige ich eine Freigabe!", oder wie? "

Vom Ansatz schon ganz gut! Wobei du dir die Sache mit dem Fahrwerk sparen kannst! Dafür hast du ein Gutachten und das ist die Basis für die Abnahme

"Und ich brauch doch auch noch irgendein Gutachten des Felgenherstellers, auf dem steht, dass 215/40 Reifen auf dieser gefahren werden dürfen!??"

Vom Felgenhersteller wirst du nichts mehr brauchen und vermutlich auch leider nix verwertbares mehr bekommen (außer das bereits vorhandene Festigkeitsgutachten). Hätte der mehr gäbe es vermutlich auch ein "richtiges" Gutachten dazu. Es genügt hier die Freigabe des Reifenherstellers das du auf deine Felgenformate Reifen in deiner gewünschten Größe aufziehen darfst. Wobei ich anfügen darf, dass ab gewissen Felgen-/Reifendimensionen sog. Tachoangleichungen vonnöten werden

Die Reifenfreigabe für dein Felgenformat hilft sicher beim Eintragen, aber die größte Hürde scheint mir, d e n Platz im Kotflügel zu schaffen dass du solche "Kaliber" unterbringst! Verbreiterungen oder sehr umfangreiche Blecharbeiten werden da sicher erforderlich denn über allen Arbeiten schwebt die Forderung

FREIGÄNGIGKEIT UND AUSREICHENDE RADABDECKUNGEN

Und wenn dann das Ganze "untergebracht" ist, eine ausreichende Freigängigkeit etc. vorhanden ist wird das Gesamtkunstwerk im Rahmen einer Einzelabnahme eingetragen. Lediglich dein Fahrwerk kann (wie schon erwähnt) auf Basis des vorliegenden Gutachtens kostengünstiger abgenommen werden.

Und die Forderung deines Karrosseriebetriebs nach ABE (???), weiteren Gutachten etc zeigt eine "gewisse" Unbedarftheit dieser Firma. Denn Festigkeitsgutachten habe ich nur dann wenn nix anderes vorliegt und der aufwendige Weg über die Einzelabnahme (drum heißt die auch so :oops: ) bevorsteht. Wobei ich beim Hersteller der Felgen trotzdem mal fragen würde

ice tiger
08.03.05, 13:37
@ Ralf

Jaja, dass Karosserie und Freigängigkeit gemacht werden müssen, versteht sich von selbst :wink: ...

Also es war letzte Woche ein Dekra-Prüfer da und meinte es würde alles soweit reichen... Er wolle das Auto nur nochmal mit den für vorn vorgesehenen Spurplatten fahren, wegen Freigängigkeit etc... (weil momentan sind hinten 9x16 et 26 und vorn 9x16 et 15 drauf...sollen aber hinten 9x16 et 15 und vorn 9x16 et 26 + 20mm Spurverbreiterung drauf, damit genug Freigängigkeit zum Gw-Fw. da ist!. Dazu habe ich mir bei der auchso renormierten Firma "Powertech" Spurplatten bestellt! Das war vor 6 (!!) Wochen :evil: :evil: :evil: ) Das ist sozusagen alles woran es noch hängt! Haben angeblich Lieferschwierigkeiten... Den Auftrag haben sie aber schön vorher angenommen und sich auch brav mein Geld überweisen lassen, ohne mir gegenüber eventuell mal anzumerken, dass sie sie nicht auf Lager haben... :evil:
Lieferschwierigkeiten...als Herstellerfirma... :lol: :lol: :evil: :evil:

mfg