PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : esd UND luftfilter



fensterwischer
24.03.05, 22:17
ja also wie oben schon beschrieben bin ich mir unsicher wie es mit luftfilter und endschalldämpfer zusammen aussieht?!
mein esd hat ne abe und musste nicht eingetragen werden jetzt wollte ich mir noch nen k&n holen aber gestern meinte nen kollege das man nicht beide teile zusammen fahren dürfte.was kann ich tun? und stimmt des überhaupt? wenn j würd es nicht gehen das ich mir einfach einen luffi mit abe hole den ich nicht eintragen lasen muss?!
gruß und danke

Jan294
24.03.05, 22:48
Gibt keinen Luffi mit ABE und JA, Dein Kollege hat recht!

FTBerlin
25.03.05, 13:49
hol dir einfach den k&n plattenfilter da sparst dir die eintragung und der effekt is der gleiche

Megane Coupe Fahrer
25.03.05, 14:05
hol dir einfach den k&n plattenfilter da sparst dir die eintragung und der effekt is der gleiche

Ihm wirds ja ums Ansauggeräusch gehen und das hat er halt beim Plattenfilter nicht.

Also ich wollte letztens meinen Twister eintragen lassen und dann hat der Tüver gemeint sie hätten ein Rundschreiben bekommen in dem steht das Sportauspuff und offener Luftfilter nicht mehr ohne Geräuschmessung eingetragen werden.

Am nächsten Tag war ich dann bei der DEKRA und da gabs keine Probs mit der Eintragung...

_Ciao

DJ_Stoke
26.03.05, 00:35
Aber eingetragen is eingetragen oder??? bastuk +hp raid beides schon mehr als 1 jahr eingetragen da rütteln die nüx mehr oder??

Jan294
26.03.05, 00:55
Wenns eingetragen wurde, bevor die Regelung in Kraft trat, dann kann dir keiner was! Wenn aber der TÜV sagt "is nich" und man läßt es sich bei der dekra eintragen, dann is das völlig wertlos! Is genauso wie mitm bösen Blick: man kann lang rum suchen, bis es einer einträgt, aber wenn man mal in ne Kontrolle mit eifrigen Polizisten kommt und das überprüft wird, dann hat man die Ar***karte!

Megane Coupe Fahrer
26.03.05, 08:17
Naja eingetragen darf ja noch werden, nur du darfst halt nicht über den eingetragenen Geräuschwert kommen. Deswegen wird das nur noch mit ner Geräuschmessung gemacht. Hab da mal bei mehreren Polizisten nachgefragt, und die sagten das das nur in seltenen Fällen der Fall ist.

Aber bei ner Gruppe A ab Kat und nem offenen Luftfilter kann das vielleicht schon vorkommen....

FTBerlin
26.03.05, 10:25
wenn er die lärmprüfung besteht wird er doch eingetragen..... und sobald er eingetragen is isses doch ok....... natürlich musst damit rechnen dass wenner später lauter wird, warum auch immer das dann bemängelt werden kann..... aber wenn man es auch nich drauf ankommen lässt......... :wink:

TwoBeers
26.03.05, 13:26
Wenns eingetragen wurde, bevor die Regelung in Kraft trat, dann kann dir keiner was!

Um das mal klar zu stellen dass ist so nicht ganz richtig, wenn die alte Eintragung gegen neu geltendes Recht verstößt und wohl möglich dann auch noch sicherheits relevant ist dann kann dir sehr wohl jm was zumindest dass du wieder in den serienzustand rüstest.

Tobi

FTBerlin
26.03.05, 14:04
siehe des beispiel alu-flügel........ wurden teilweise eingetragen, war auch rechtens nur wurde später dies untersagt, und bereits eingetragene müssen abmontiert und ausgetragen werden.

Andi-Corsa
26.03.05, 22:43
*gelöscht*

FTBerlin
27.03.05, 04:29
doch, da gab es ein rudschreiben dass bereits eingetragene für ungültig erklärt wurden und auch keine weiter einzutragen sind.
und das von bundesebene aus.

ET
29.03.05, 20:54
mal ne doofe Frage, wann ging denn das Rundschreiben rum? Mein K&N wurde letztes Jahr eingetragen und die nette Prüferin hat aber auch schon ne Lautstärkemessung gemacht. (war aber trotzdem kein Problem)

Mfg Tobi

MatzesCorsa
29.03.05, 21:44
Ft´s statement bezog sich auf den aluheckflügel, nich auf den K&N luffi... also eigentlich offtopic.... aber egal :)

Matze

Mullibert
29.03.05, 21:54
bei meinem tüv praktikum, hatte ich die möglichkeit, mal den rechner des prüfers durch zu schauen und da stand drin, das bei lufi und esd eine eintragung schon möglich ist, weil man nicht nachweisen konnte das beide teile sich beeinflussen, doch man muss trotzdem mal probehören, weil es einzelfälle gab, wo die beeinflussung statt fand und das geräusch niveau zu hoch wurde. (stand so in offizielem schreiben an alle prüfer)