PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Legal, illegal das ist hier die frage!



drgn
09.04.05, 21:43
schonmal vorweg für alle die sonst wieder schreien :P JA, ich habe die suche benutzt und ich weiß das schwarze rückleuchten eigentlich illegal sind.
schaut mal: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&?ViewItem&item=7966978357
die sollen ein e-prüfzeichen haben und somit sollte es ja mit der legalität geklärt sein oder nicht?

mfg

Nori
09.04.05, 21:44
Ja das E Zeichen war aber scho vor der Schwarzfärbung drauf :wink:

ruffy05
09.04.05, 21:46
soviel ich weiss ist wenn man einen roten reflector unter rücklicht anklebt oder schraubt das die dann erlaubt sind soweit ich das vom tüv weiss

mfg
pascal

Wonninet
09.04.05, 21:49
definitiv ist das mit nem reflektor der irgendwo angeklebt ist nicht getan...
wer sagt denn dem tüv oder dem netten polizeibeamten das die leuchtkraft der rückleuchten noch gegeben ist, wenn du es legal haben willst musst du sie eintragen lassen und das kostet ne einzelabnahme und das nicht ohne lichttechnische messungen... auch dieses 0815 Muschwitzgutachten wo drin steht das serienmäßige scheinwerfer die verdunkelt werden legal sind ist blabla
es ist nicht erlaubt... illegal ... verboten

an9el
09.04.05, 22:01
schonmal vorweg für alle die sonst wieder schreien :P JA, ich habe die suche benutzt und ich weiß das schwarze rückleuchten eigentlich illegal sind.
schaut mal: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&?ViewItem&item=7966978357
die sollen ein e-prüfzeichen haben und somit sollte es ja mit der legalität geklärt sein oder nicht?

mfg

kurze, klare und eindeutige antwort: NEIN!

das prüfzeichen nutzt dir nix, da es sich nicht um ein prüfzeichen für dunkel getönte heckleuchten handelt. das war jetzt mal ganz grob und kurz zusammengefasst warum das e-prüfzeichen nix nutzt. und fangt bitte nicht wieder endlosdiskussion an, nachdem es wahrscheinlich schon 1million beiträge zum thema schwarze rückleuchten gibt. es war illegal, es ist und es wird es auch immer sein, da dieses prüfzeichen nur für die original heckleuchten gilt. durch eine nachträgliche (farbige) veränderung erlischt schlicht die betriebserlaubnis. einzigste möglichkeit: du lässt ein gutachten erstellen - sprich du baust so eine leuchte selbst, beantragst diverse genehmigungen, die u.a. beweisen, dass die leuchtkraft etc. nicht eingeschränkt ist usw usw usw und hast einfach viel zu viel geld um das alles zu bezahlen, dann schaffst du es vielleicht mit einer einmaligen sondergenehmigung damit legal rumzufahren. bislang hat das - soweit ich weiss - nur die fa. lumma mal für 2 stk (!) gemacht, und das waren nur prototypen, die nie in serie gegangen sind.

so bitte schliessen hier...sonst gibts wieder nen tread der sich wieder monatelang hinzieht...mit dem gleichen ergebnis wie immer... :(

Tigra456
09.04.05, 22:13
Ich als grüner kann sagen das dies hier nur wieder beschiss für dumme (wie immer bei ebay) ist. das Prüfzeichen gilt fürs orginal. wenn dann drüber lackiert wird. ist es nicht mehr orginal und somit gilt das Prüfzeichen nicht mehr!

Einzelabnahme wäre ein Weg.

Wonninet
09.04.05, 22:29
so bitte schliessen hier...sonst gibts wieder nen tread der sich wieder monatelang hinzieht...mit dem gleichen ergebnis wie immer... :(


"Offtopic an:" Du beschwerst dich das es möglicher Weise wieder ewig lange diskussionen gibt aber schreibst im Prinzip das selbe wie ich in deinen Thread, sorry das is nich böse gemeint aber wunder dich nicht wenn dann jeder seinen Mist wieder dazu schreibt" [/Offtopic aus]"

Amok
10.04.05, 00:11
Trotzdem mach ich hier ein Ende ...

Die Dinger sind Illegal, das E-Prüfzeichen bezieht sich auf die Original-Rückleuchten im unbeschichteten Zustand und fertig.

Ist das selbe als würdet ihr eure Frontscheibe lackieren, ist dann auch die gleiche Frontscheibe mit E Nummer, aber auch illegal

[closed]