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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sitze eintragungpflichtig???



Elferkiller
28.04.05, 22:59
Hallo!
Habe meine alten Corsa B Sitze ausgebaut unr mir über Ebay neue besorgt. Die alten waren diese "grauen Sitzkissen" die ihr bestimmt alle kennt. Nun habe ich normlae Opel Halbschalensitze. Meine Frage, müssen diese eingetragen werde`n?

FTBerlin
29.04.05, 06:17
wenn diese nicht serienmäßig in deinem auto verbaut wurden musst du diese eintragen lassen

Tuning World
29.04.05, 09:40
Du musst , wenn es keine Vollschalen sind, die Sitze nicht eintragen lassen, solange du die Gurte ganz normal angebracht hast und dein Gurtstraffer, sofern vorhanden, weiter Funktionstüchtig bleibt und diese Klappbar sind ( beim 3 Türer )

VeNoM
29.04.05, 13:59
Du musst , wenn es keine Vollschalen sind, die Sitze nicht eintragen lassen, solange du die Gurte ganz normal angebracht hast und dein Gurtstraffer, sofern vorhanden, weiter Funktionstüchtig bleibt und diese Klappbar sind ( beim 3 Türer )

heißt das nun wenn ich mir von (überleg) meinetwegen Recaro oder halbschalensitze kaufe und der normale Gurt noch super damit funktioniert, dann muss ich die net eintragen lassen ?!

ausser man hat dann wieder so wie ich den drecks Seitenairbag :evil:

Tuning World
29.04.05, 14:14
Genau so schauts aus....

Seitenairbag darfst du rausmachen...

FTBerlin
29.04.05, 16:19
ich bezweifel dass andere sitze jegliche zulassung haben. wenn diese nicht geprüft wurden dürfen diese auch nicht in ein pkw verbaut werden.
wenn die sitze nicht für das fahrzeug geprüft wurden sind diese nunmal unzulässig.......

Tuning World
29.04.05, 17:02
ja nee, is klar :roll:

Simon
29.04.05, 17:14
ich bezweifel dass andere sitze jegliche zulassung haben. wenn diese nicht geprüft wurden dürfen diese auch nicht in ein pkw verbaut werden.
wenn die sitze nicht für das fahrzeug geprüft wurden sind diese nunmal unzulässig.......

der sitz ist grundsätzlich nicht eintragungspflichtig sofern er die kiterien:

1. klappbar bei mehr als 2 sitzplätzen
2. mehr als 5° (?!) neigungsverstellbar ist

das einzigste was geprüft sein muss ist die aufnahme der sitze, sprich konsolen für tigra/corsa oder adapterwinkel für corsa/tigra konsolen

FTBerlin
29.04.05, 18:19
ich bezweifel dass andere sitze jegliche zulassung haben. wenn diese nicht geprüft wurden dürfen diese auch nicht in ein pkw verbaut werden.
wenn die sitze nicht für das fahrzeug geprüft wurden sind diese nunmal unzulässig.......

der sitz ist grundsätzlich nicht eintragungspflichtig sofern er die kiterien:

1. klappbar bei mehr als 2 sitzplätzen
2. mehr als 5° (?!) neigungsverstellbar ist

das einzigste was geprüft sein muss ist die aufnahme der sitze, sprich konsolen für tigra/corsa oder adapterwinkel für corsa/tigra konsolen

genau.... und damit kannst du schonmal mit fast jedem sitz zum tüv weil die meisten ja auch andere konsolen benötigen

VeNoM
29.04.05, 18:19
hmm also Seitenairbag könnte ich also rausschmeissen müsste ich aber austragen lassen richtig ?!

da ich eh als 2 Sitzer eingetragen habe würde das mitm klappbar eh wegfallen ABER ich habs trotzdem lieber klappbar wenn man mal was schrauben muss ist das recht vom Vorteil.

Und man müsste quasi nur die Sitzkonsole vom Tüv abnehmen lassen sehe ich das richtig ?

FTBerlin
29.04.05, 19:36
im entferntesten sinne joa :wink:

VeNoM
29.04.05, 20:02
jawoll und schon ist man wieder um eine Erfahrung schlauer :D

henning148
30.04.05, 11:39
ich glaube nicht das er die sitze eintragen muss schon alleine weil es welche von opel sind und die ne freigabe haben und wo steht im farzeugschein was er für sitze drinn hat :roll:

henning148
30.04.05, 11:41
ich glaube nicht das er die sitze eintragen muss schon alleine weil es welche von opel sind und die ne freigabe haben und wo steht im farzeugschein was er für sitze drinn hat :roll:

Elferkiller
30.04.05, 13:32
Okay das war mehr als ich erwartet hatte!
Danke für die Info!

Tuning World
30.04.05, 17:59
Seitenairbag kannst du nicht austragen lassen, da du Sicherheitsrelevante Sachen von niemanden ausgetragen bekommst !

Aber wer weiss, ob du nen Seitenairbag drin hattest ?

Sitze verhält es sich einfach so, dass man sowas nicht einträgt, da meist sinnlos.

Das einzige was der TÜVer bei umgebauten Sitzen schaut , ist ob der Sitz fest auf der Konsole verankert ist und ist das nicht der Fall, hast eh Probleme bei der nächsten HU.

Ergo - Sitz rein - schön fest einbauen, dass nix an der Konsole rumwackelt und schon hat sich das Thema erledigt....

Auch Vollschalen OHNE Lehnen Verstellung kann man reinbauen, da allerdings nur als 2 Sitzer und diese muss man Eintragen lassen, da die die Sitzplätze streichen müssen.

Bischt
04.05.05, 22:22
habe ne frage auch zu sitzen denke das passt dazu habe fk sitze halbschalen gibts da ne nummer oder so wegen eintragung und so kennt sich wer da aus mit den nummer. wo stehen die ????? weiß nicht ob wer den text versteht :-)

VeNoM
05.05.05, 00:17
seit wann kann man keinen Airbag mehr austragen lassen machen doch andere problemlos !

Tuning World
05.05.05, 11:30
@Venom

weiss nicht genau seit wann - aufjeden macht da jeder TÜV Stress, da wenn du offiziell den Bag rausbaust, du theoretisch dein Steuergerät angleichen müsstest, das es 100%ig Gewährleistet ist, dass der Rest auch noch funktioniert. Und dass macht nichtmal der Opel Händler !

Hast du allerdings ein Gutachten, wie bei den Airbag Rückrüst Kits von Raid, hast du kein Problem, aber das gibt es nur bis zu einem best. Baujahr.

VeNoM
05.05.05, 13:50
achja mit oben "wer weiss das du seitenairbag drin hattest" das wird alles bei Opel anhand der Fahrgestellnr. gespeicher was da eingebaut wurde und wäre im falle eines unfalls problemlos für die Polizei abrufbar, das ist das problem

daniel2185
05.05.05, 20:21
Die Aussage mit dem nicht Eintragungspflichtig habe ich aber auch beim Tüv gesagt bekommen. So lange du die org. Gurte benutzt brauchst du die net Eintragen. Sitze müssen aber Fest sein.

Gruß Daniel