PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kennzeichen Mindesthöhe?!?



blacktigra
20.07.03, 12:18
8) Ich habe die Suche gequält... endlose Themen gelesen... aber nichts!

Wer kann mir sagen welche Mindesthöhe für das vordere Kennzeichen vorgeschrieben ist?

Viele Grüße aus Berlin...

BLACK BAD TIGRA BERLIN

Roman483
20.07.03, 12:19
ich glaub 20cm vorne und 30cm hinten, bin mir aber nicht sicher

blacktigra
20.07.03, 12:25
Aussagen wie:

"Ich glaube..." "Ich habe gedacht..." "Das wußte ich nicht..." etc.

sind bei der Berliner Polizei nicht gerade beliebt! Wenn Du an den richtigen gelangst, kannst Du Dein Auto wieder neu anmelden... :!:

Roman483
20.07.03, 12:33
dann versuch ichs so: ich bin mir sicher
nachlesen hier: http://www.nils-astra.de/Downloads/H&R%20Gewindefahrwerk%20Corsa%20A.pdf

blacktigra
20.07.03, 12:46
Danke! :wink:

-Frank-
20.07.03, 15:56
Zitat STVZO: ....darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

Aber wenn ich mir die Bodenfreiheit der Carline Stoßstange so anschaue, denke ich, dass dein größtes Problem zur BE die 50cm Scheinwerferspiegelunterkante sein wird - wirst du so wahrscheinlich nicht STVZO-konform bringen können.

Franky1109
20.07.03, 19:23
Das mit den Scheinwerfern verstehe ich überhaupt nicht. Ich habe letztens noch bei einem Kumpel an einem Original Tigra 51cm gemessen. Dann habe ich bei einem Irmscher Tigra nur 48cm gemessen. Und ich habe nur 43cm vom Scheinwerfer zum Boden. Da ich 7x15 drauf habe und mit 195/45 kombiniert ist, kann ich fast noch meinen Fuß zwischen Rad und Radkasten stecken. Ich musste Stundenlang mit dem Tüv-prüfer rumdiskutieren bis er mir das eingetragen hat. Ich möchte mal wissen was ist, wenn ich mit 13 Zoll und Serienfahrwerk vorgefahren komme?

-Frank-
20.07.03, 19:35
Nun, es gibt TÜV-Prüfer, die interessiert das garnicht... oder die kennen die Gesetzlage noch garnicht. :lol: Wenn du aber Pech hast, kommst du an einen TÜVer oder irgendwann bei einer Kontrolle an einen Polizisten, der sich auskennt und dir dann entweder die HU/eintragung verweigert oder dir die Karre stillegen lässt! :cry:

Ein Serien-Tigra hat lt. TÜV-Liste eine Scheinwerferspiegelkante von 535 mm, d.h. mit Argumenten wie "der Tigi ist serienmäßig schon so tief" kommt man meist nicht durch. Wohlgemerkt du musst nicht bis zur Unterkante des Scheinwerfergehäuses messen, sondern bis zur Unterkante der spiegelnden Fläche. Wenn du in den HSW reinschaust, siehts du recht gut den Reflektor. Ein Irmscher Tigra (Serie) hat imho 508 mm.

Eigentlich ist es unverantwortlich von den Fahrwerksherstellern, dass sie da nicht mehr Aufklärungsarbeit leisten. Werfen Fahrwerke auf den Markt mit dem Hinweis "mit Gutachten etc.", sagen aber nichts weiter zu den Auflagen. Das liest sich dann nur als kleine Fussnote im Gutachten - kann aber weittragende Auwirkungen haben: Wenn man eben 750 Euro in eine Fahrwerk investiert hat... und bekommt es nicht so ohne weiteres eingetragen... oder noch schlimmer: bekommt das Auto stillgelegt!

Star Trooper
20.07.03, 21:29
Suuuppaaa, nun hab ich auch mal was iilegales an meiner Karre und komm in die FLASH *gröööööööööl* :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

ähem, mal im Ernst ... warum mit nem Prüfer diskutieren ... wechfaren und zum nächsten ..... und Polizist solte mal erst den entsprechenden Eintrag im schlauen Büchlein herzeigen. / Allerdings hab ich das in Berlin bezüglich Nebelscheinwerfer auch schon erlebt -----> Sorry, aber die sind da total bekloppt !!! :evil: