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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 3 Punkte für Sonnenblendstreifen



chrispayne
22.07.05, 18:54
Hi jungs ,
ich hab da mal ein problem .
mich haben gerade die bullen angehalten und meinen corsa b unter die lupe genommen .ich habe alles eingetragen und mir nix weiter dabei gedacht .
dann sind die beiden zu meinem sonnenblendstreifen gekommen und haben bemengelt das er 2 cm. zu breit ist und das keine nummer oder ein erkennungszeichen darauf is.und habe dafür 3 punkte und ein bußgeld kassiert .
ich finde es nur ein bischen albern das ich wegen einem sonnenblendstreifen der mir in keister weise die sicht versperrt und mich zusäzlich noch vor der sonne schüzt 3 punkte kassiere und nun meine führerschein warscheinlich los bin ( mpu ).
haben die bullen recht oder ist das einer der keine ahnung hat ??

mfg chrispayne00
danke schon mal

tiggi-pierre
22.07.05, 19:06
kommt drauf an,
was heisst für dich sonnenbelndstreifen?komplett schwarzer blaken oder so ein grünkeil zum kleben?
ein kumpel von mir hatte das selbe problem mit einem schwarzem balken,da dieser nur eine bestimmte % der scheibe verdecken darf.dafür muss mann aber ausrechnen wievel cm3 fläche der kleber hat.und selbst 3punkte ist hart,kumpel hatte einen bekommen.fahr am besten mal zum tüv und frag dort nach wie gross der balken sein darf.mehr kann ich dir leider nicht sagen.

mfg pierre

chrispayne
22.07.05, 20:53
ich hab nen weißen corsa b dem entsprechend ist der streifen auch weiß.
ihc finde das nur nen witz das ich wegen 2 cm meinen führerschein verliere .

noam
22.07.05, 21:05
regeln sind regeln und vorschriften sind vorschriften.
irgendwo is immer nen grenzbereich und genau in dem bist du gerade.

ich finde es traurig das leute mit 22 schon 15 punkte haben! oder sich auch durch eine verlängerte probezeit nicht zur vernunft bringen lassen

snoopy1202
22.07.05, 21:07
MIT 21 15 PUNKTE???????????????????? :shock:

Wo steht das denn?

Iceman
22.07.05, 22:53
regeln sind regeln und vorschriften sind vorschriften.
irgendwo is immer nen grenzbereich und genau in dem bist du gerade.

Ich finde du urteilst wiedermal zu vorschnell ohne genaue Fakten zu kennen...aber sobald einer mal etwas gegen die Polizei schreibt fühlst du dich anscheinend immer gleich persönlich in der Ehre gekränkt.. :?:

@chrispayne
Wie kommen die auf die 2 cm ?
Weil der Blendstreifen darf 10% der Gesamtscheibenfläche ausmachen..haben die das ausgerechnet ? Abgesehen davon hat ein Blendstreifen i.d.R. auch keine Nummer, Folien für Seiten und Heckscheiben haben die Nr. normalerweise nur, schau dir z.B. mal die Blendstreifen von Foliatec an..haben auch keine und die sind absolut legal..solange man die 10% einhält..

TBone
23.07.05, 06:42
Das beste was du machen kannst, ist dir nen Anwalt zu nehmen würde ich jetzt mal sagen.

Und langsam sollte es jedem klar sein das unser Staat geld braucht und auf komplizierte Regelungen steht. :evil:

MTK-Stylezzz
23.07.05, 09:09
Hast das schon schriftlich mit den 3 Punkten und (ich nehm mal an 50Euro Geldstrafe)?
Mich hatten se vor kurzem angehalten weil ich keine Rückstrahler bei meinen MHW Rückleuchten dranhatte!!

Damals hieß es 3 Punkte und 50Euro Strafe!!
Vorgestern kam der Bescheid und letztendlich warens 15Euro und keine Punkte!!
Also warte erst mal ab was tatsächlich kommt!

Gruss

FTBerlin
23.07.05, 10:29
es ist nicht zulässig auf der frontscheibe eine folie zu verkleben..... wenn zudem noch nichmal eine nummer zu erkennen ist bzw eine abe da ist denn musst damit leben........
meines erachtens isind nur die grün/blaukeile zulässig die serienmäßig in der scheibe vorhanden sind..... diese sind aber auch nicht geklebt..... sondern in die scheibe eingearbeitet.

FTBerlin
23.07.05, 10:32
Das beste was du machen kannst, ist dir nen Anwalt zu nehmen würde ich jetzt mal sagen.

Und langsam sollte es jedem klar sein das unser Staat geld braucht und auf komplizierte Regelungen steht. :evil:


das ist ja mal absoluter quatsch.... dass der staat pleite ist stimmt wohl... aber die polizei ist keine geldmachorganisation sondern sie kontrolliert lediglich die rechtmäßigkeit und beschaffenheit der fahrzeuge.
wenn es dann etwas zu bemängeln gibt kost des eben nen verwarnungs oder ein bußgeld..... die gesetze und verordnungen sind für jedermann lesbar.... ebenso wie die geschwindigkeitsbegrenzungen..... wenn man dagegen verstößt sollte man sich nich aufregen, weil man selber zu blöd war auf diese regeln zu achten..... und wenn man bewusst dagenen verstößt sollte man sich über die folgen auch im klaren sein :evil:

black-dolphin
23.07.05, 10:58
ja irgendwo hast du da schon recht, aber wenn ses schon so genau nehmen, dann sollten se des auch alles mal in klartext, so ne art gekürzte sinnvolle und net voll mit geschwafel stvzo schreiben, wo des jeder auf die schnelle nachlesen kann, weil wegen der sache hörst du auch überall was anderes, hab mal gehört es ist bis zu der serienmäßigen markierung erlaubt, dann mal dass es 17cm tief erlaubt ist, jetzt 10%, und dann garnet...wo ist da die klarheit, und dann soll man sich dranhalten, immerhin ist des eine in meinen augen absolut unwichtige und niemand gefährdende oder sonstwas angelegenheit...

VeNoM
23.07.05, 11:19
es ist nicht verboten folien drauf zu machen wo hat man denn das her ?!?!?! gibt überall legal Blendkeile zum aufkleben zu kaufen genauso ich man ausn stück Tönungsfolie nen Blendkeil machen darf, nur das er wie gesagt die 10% halt nciht überschreiten das ist alles

Tuning World
23.07.05, 13:20
Grundsätzlich ist ein Sonnenblendstreifen auch ohne Nummer zulässig, ist da keine Vorschrift, da du die Scheibe mit Aufkleber jeglicher Art abdecken darfst, allerdings nur bis max. 10% der Scheibenfläche.

Die 10cm waren mal ein ca. Richtwert, da dies bei den meisten Scheiben in der 10% Regelung liegt.

3 Punkte für einen SBStreifen zu verteilen finde ich schon recht hart.

Mein Tip wenn der Streifen noch drauf ist, fahr zum TÜV und frag die mal, ob die den Streifen so eintragen würden, wie er jetzt ist und weise darauf hin, die Scheibe genau auszumessen !!!

Solltest du den eingetragen bekommen, kannst du auch gegen die Anzeige vorgehen, ansonsten bist du leider recht aufgeschmissen.


Was aber grundsätzlich ein Problem ist, ist das sich jeder irgendwas ans Auto schraubt - klebt oder sonstwas und erst nach dem er angehalten wurde mal drüber nachdenkt, ob das auch so in Ordnung ist.

Diese Einstellung muss man in D unbedingt ändern - schützt jeden vor Ungerechtfertigten Eingriffen in sein Punkte Konto und Geldbeutel !

Jeder hat nen TÜV in nächster nähe, oder einen Tuner, der dir bei sowas Unterstützung anbieten kann - nur nutzt das fast niemand und ärgert sich dafür über die Rennleitung.

Sicher ist die Rennleitung in vielen Fällen nicht wirklich immer im Recht und spielt sich auch teilweise ziemlich auf, aber wenn was net passt, haben das net die verbrochen sondern der Halter des Auto - also auch mal vor der eigenen Türe kehren....

Compact850V
23.07.05, 13:28
Solltest du den eingetragen bekommen, kannst du auch gegen die Anzeige vorgehen

bringt nix da zum zeitpunkt der überprüfung die sache nicht eingetragen war! sonst hät ich auch 6 punkte weniger ;)

Tuning World
23.07.05, 14:22
Kannst du in dem Fall nicht sagen, da der Streifen nicht eingetragen werden muss ! Wenn der Tüv also feststellt, dass der Streifen so in Ordnung ist und nicht 10% übersteigt, ist ja die Anzeige nichtens, da nicht Gerechtfertigt.

Dazu wäre allerdings noch die Frage zu klären, wie die gemessen haben um festzustellen, dass er zu breit ( ich denke er meint allerdings zu hoch ) ist.

Desweiteren fordern Sie ja eine Nummer auf dem Streifen und diese muss ja nich dran sein - ergo denke ich, dass sich ein Besuch beim TÜV aufjeden lohnt um die genaue % Zahl zu ermitteln.

Es kann ja auch sein, dass sie die Anzeige darauf stützen, dass keine Nummern vorhanden sind und dass muss ja auch nicht sein - auch dann wäre die Anzeige nichtens.

In dem Fall würde ich auf jeden Fall alles genau messen lassen und abwarten, was auf der Anzeige steht - denn je nachdem auf was sie sich stützen und wie die Größe des Streifens reell wirklich ist, kann man gegen die Anzeige vorgehen.

Haben die ansonsten noch was bemängelt ?

Wegen nem Streifen ne Nachprüfung wäre mehr als Ärgerlich. Man muss es so hindrehen, dass es max. eine Mängelkarte gibt, denn du gefährdest mit dem Streifen auf keinen Fall die allgemeine Verkehrssicherheit und deshalb ist eine Anzeige nicht unbedingt zwangsmässig richtig !

Geht der Streifen eigentlich tiefer als die inneren Sonnenblenden wenn du Sie runterklappst ?

chrispayne
23.07.05, 14:24
hi ,
also zu noam kann ich nur sagen das er sich erstmal informiren soll bevor er mich hir so angreift .ich bin vor 2 jahren auf der autobahn zuschnell gefahren und dafür punkte kassiert , das hab ich ja auch eingesehen und die prozedur mit nachprüfung ,fahrverbot und busgeld uber mich ergehen lassen seitdem bin ich ruhigergeworden und nicht mehr aufgefallen und nun kommt so einer und versaut mir allles wegen 2 cm blendstreifen was ich irgentwo schwachsin finde denn die sonnenblende die mann von innden ausklappen kann schrenkt das sichtfeld mehr um das doppelte ein .also müßte die polizei auch leute anhalten die die sonnenblende rutergeklapt haben .
zu dem polizisten der mich angehalten hat kann ich nur sagen das er einen azubi bei sich hatte und einen auf dicke hose gemacht hatt .
ich hatte das gefühl das er ihm nur zeigen wollte wie man jemanden das leben schwer macht .
ich kann nur sagen das es irgentwo doch auch ein bisch kolanz geben sollte und nicht wegen 2 cm so ein aufstand gemacht werden sollte , ich hätte ihn auch vor ort abgerissen wenn er es wollte .
ich habe an meinem auto alles eingetragen und er ist noch lange nicht so extrem wie andere leute die auf der straße rumfahren .wenn ich gewust hätte das ich das nicht darf hätte ich das auch nicht drann gemacht .
naja jungs ich danke euch schon mal und ich werde mal gucken wie ich das mache .
mfg chrispayne

Iceman
23.07.05, 14:55
Sonnenblenden haben ihren Zweck...aber was mich doch verwundert das du nichts dazu sagst wie der gute Mann auf die 2cm kommt..Fakt ist, wenn du die 10% nicht einhältst, weil ein sehr großer Blendstreifen ja anscheinend gut aussieht (siehe bei unseren niederländischen Nachbarn :wink: ), bist halt selber schuld und brauchst dich dann nicht aufregen..

chrispayne
23.07.05, 16:28
ich hab einen der 11,5 cm in der mitte ist . der polizist hat nachgemessen und hat gesagt das er nur 10 cm sein darf .
außerdem hab ich ihn nicht wegen der optik dranngemacht sondern wollte ich nicht ständig von der sonne geblendet werden .

Tuning World
23.07.05, 16:53
Was hat er nachgemessen ? Nur den Streifen am tiefsten Punkt oder wie ?

Also die Aussage mit den max. 10 cm ist grundsätzlich falsch - mach das, was ich oben geschrieben habe....

FTBerlin
23.07.05, 19:40
wenn die folie keine zulassung hat und nicht eingetragen war sind die punkte absolut gerechtfertigt.

Iceman
23.07.05, 21:56
wenn die folie keine zulassung hat und nicht eingetragen war sind die punkte absolut gerechtfertigt.

Hallo :?:
Mal den Thread von Tuning World gelesen ? Da hat er nämlich absolut Recht mit..
Es mag ja deinen Meinung sein das das gerechtfertig ist, die Gesetzeslage sieht allerdings definitiv anders aus..

immernoch Fakten, Fakten, Fakten...(Ein Sonnenblendstreifen braucht keine extra Zulassung und muss auch nicht eingetragen werden, einzigste Vorgabe sind die 10%...)

FTBerlin
24.07.05, 02:27
das stimmt eben nicht. lest doch einfach dazu mal den § 19 StVZO
§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

(1) Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung, den zu ihrer Ausführung erlassenen Anweisungen des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und den Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (ABl. EG Nr. L 370 S. 8) entspricht. Die Betriebserlaubnis ist ferner zu erteilen, wenn das Fahrzeug anstelle der Vorschriften dieser Verordnung die Einzelrichtlinie in ihrer jeweils geltenden Fassung erfüllt, die

1.

in Anhang IV der Richtlinie 92/53/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 225 S. 1) oder
2.

in Anhang II der Richtlinie 74/150/EWG des Rates vom 4. März 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern (ABl. EG Nr. L 84 S. 10) oder
3.

in Anhang I der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 124 S. 1)

in seiner jeweils geltenden Fassung genannt sind. Die jeweilige Liste der in Anhang IV der Typgenehmigungsrichtlinie 2002/24/EG, in Anhang II der Betriebserlaubnisrichtlinie 74/150/EWG und in Anhang I der Betriebserlaubnisrichtlinie 92/61/EWG genannten Einzelrichtlinien wird unter Angabe der Kurzbezeichnungen und der ersten Fundstelle aus dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Verkehrsblatt bekanntgemacht und fortgeschrieben. Die in Satz 2 genannten Einzelrichtlinien sind jeweils ab dem Zeitpunkt anzuwenden, zu dem sie in Kraft treten und nach Satz 3 bekanntgemacht worden sind. Soweit in einer Einzelrichtlinie ihre verbindliche Anwendung vorgeschrieben ist, ist nur diese Einzelrichtlinie maßgeblich.

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Sie erlischt ferner für Fahrzeuge der Bundeswehr, für die § 20 Abs. 3b oder § 21 Satz 5 angewendet worden ist, sobald die Fahrzeuge nicht mehr für die Bundeswehr zugelassen sind. Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. Besteht Anlaß zur Annahme, daß die Betriebserlaubnis erloschen ist, gilt § 17 Abs. 3 entsprechend; auch darf eine Prüfplakette nach Anlage IX nicht zugeteilt werden.

(2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.

(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen

1.

für diese Teile
1.

eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder
2.

der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist

und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder
2.

für diese Teile
1.

eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder
2.

eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (BGBl. 1965 II S. 857) über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,

erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder
3.

die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile nach Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach § 22 Abs. 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 22a Abs. 1a, bestätigt worden ist oder
4.

für diese Teile
1.

die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,
2.

der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und
3.

die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.

Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

4) .........

die punkte gibt nach erlöschen der betriebserlaubnis.....
in dem 19 steht auch ausdrücklich drinne dass die BE erlischt wenn eine veränderung vorgenommen wird... bzw von einer gefährdung auszugehen ist..... und dass kann jeder zeit begründet werden.
ebenso erlischt die be wenn die teile keine abe, ewg oder anba bzw einzelabnahme haben.

noam
25.07.05, 01:55
finds immer wieder geil wie leute anderen leuten ins handwerk pfuschen
erzähl ich nem schreiner wie er nen tisch zu fräsen hat?


@ iceman:
um mich in meiner persönlichen ehre zu kränken muss scho ganz was anderes passieren, als so nen bissel kindergequatsche. das einzige was mir hier in diesem forum tierisch aufn piss geht is dass immer alle anderen schuld sind dass man selber irgendwelche konsequenzen tragen muss, weil man selber irgendwas drangebaut hat ohne sich VORHER gescheit zu informieren

IHR SEID FÜR DEN BETRIEB EURES FAHRZEUGS VERANTWORTLICH UND NIEMAND SONST

die frage ist nur wann einige das mal kapieren.

ich renn doch auch nicht lachend in ne kreissäge und beschwer mich dann dass die keiner zur seite geschoben hat

noam
25.07.05, 01:58
hi ,
also zu noam kann ich nur sagen das er sich erstmal informiren soll bevor er mich hir so angreift

hatte ich recht oder hatte ich recht?
verlängerte probezeit und dann immernoch punkte kassiert...

man kennt halt seine pappenheimer

aber es sind ja immer die anderen schuld

Tuning World
25.07.05, 10:10
Und wo steht nun im §19 drin, dass ein Sonnenblendstreifen irgendwas drauf haben muss ?

Folgender Punkt :


1.

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird

hat nix mit nem Streifen zu tun.....


2.

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist

hat auch nix mit zu tun, da keine Gefährdung zu erwarten ist, zumindest nicht , wenn der Streifen theoretisch nicht weiter runter geht als die Sonnenblende ( obwohl immer noch max. 10% der Scheibenfläche gilt )


3.

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


ja klar, aber nicht mit dem Streifen vorne druff...


Und somit steht in dem ganzen § nicht drin, dass ein SBlendstreifen eingetragen werden muss oder eine Nummer drauf haben muss, ansonsten zeig mir die Stelle in dem §^^

noam
25.07.05, 11:55
achja
mir ist auch nit bekannt dass so ein streifen ne enummer benötigt oder eingetragen werden muss und habe erst recht keine lust nachzulesen

FTBerlin
25.07.05, 12:01
ich wüsste nich dassdu die gefährdung ausschließen kannst..... ebenso erhällt das fahrzeug seine betriebserlaubnis auf den serienzustand...... und wenn du was an die scheibe pappst denn erlischt die betriebserlaubnis weil er ja nich serienmäßig damit ausgestatten zu sein scheint........... ich versteh das geheule jezz nich???
les dir einfach mal ein paar kommentare zu den gesetzestexten durch..... und keine kommentare von irgendwelchen usern sonder von juristen die versuchen das auszulegen..... und selbst die können bei gerichtsurteilen auch anders ausgelegt werden.

Tuning World
25.07.05, 12:29
ich wüsste nich dassdu die gefährdung ausschließen kannst

Wen soll man denn aufgrund des SB Streifens gefährden, ich hab noch keinen gesehen, der sich beim Abflug über eine Frontscheibe an einem Aufkleber irgendwas verletzt hat...



ebenso erhällt das fahrzeug seine betriebserlaubnis auf den serienzustand...... und wenn du was an die scheibe pappst denn erlischt die betriebserlaubnis weil er ja nich serienmäßig damit ausgestatten zu sein scheint.

AHA, bei jedem Aufkleber auf nem Fahrzeug erlischt die BE - ist mir neu....

Der von dir ( und keinem anderen User ) angegebene §19 regelt, wann an einem Fahrzeug die BE erlischt und genau da steht drin, wann die BE erlischt und da werden einfach mal solche Sachen ausgeschlossen. Denn es ist absolut richtig, das die BE auf den Serienzustand ausgelegt ist, aber nicht automatisch, wenn man was anderes hinbastelt, klebt oder sonstwas macht, erlischt die BE und genau das ist der Punkt, der hier entweder falsch dargelegt wird oder schlichtweg nicht verstanden wird !!!

Auch ein Hersteller Kennzeichen steht nicht in der BE ( z.B. Opel Zeichen oder Schriftzüge, des Herstellers ) , trotzdem ist die BE nicht erloschen, nur weil sich jemand nen Schriftzug egal in welcher Form auf seine Karre pappt.



ich versteh das geheule jezz nich???

dann erklär ichs dir :

Du beziehst dich hier auf einen §, welcher die ganzen Anbauten von Teilen regelt. In diesem steht aber nicht das drin, um was es hier geht.

du schreibst z.B.
wenn die folie keine zulassung hat und nicht eingetragen war sind die punkte absolut gerechtfertigt.

Das ist schlichtweg falsch und du untermauerst diese Aussage mit dem §19, in diesem aber was ganz anderes steht !

Nochmals zu deiner restlichen Aussage :

was für Kommentare soll ich mir durchlesen - steht doch alles in dem §19 drin.

Was ein Richter dann letztens entscheidet, hängt aber von der Einstellung des Richters ab - der sollte aber muss sich nicht zwingend an jedes Detail im § oder im Gesetz richten. Wobei eine Klage wegen eines SBlendstreifens wahrscheins nichmal vor Gericht zugelassen werden wird ;o)


Mir fällt hier folgendes auf :

Die Grün/Weissen hier im Forum schmeissen mit § um sich - maulen die Leute teilweise blöd an und können aber nicht zugeben, wenn Sie auch mal falsch Aussagen treffen, dann ist es immer ein "rumgeheule" und "ich weiss es aber besser", aber ohne es ein einziges mal mit wirklichen Grundsatz § , welche auch zutreffen und richtig ausgelegt werden zu untermauern.

Ich habe nix gegen euch und stimme euch auch oft genug zu - muss aber grundsätzlich mal wieder die gleiche Kritik angeben, dass Ihr dieses nicht von der Pieke auf gelernt habt und auch nicht alles in dem Bereich können oder wissen müsst ( nichmal ein Anwalt weiss alles auswendig, dafür sind die Gesetzbücher zu dick ) - ich weiss, dass Ihr genug mit anderen Sachen auch noch zu tun habt, in denen Ihr wirklich Ahnung habt, aber tretet im Bereich der krassen Aussagen und "ich hab recht weil ich bin bei dem Verein dabei" usw. doch einfach mal einen Schritt langsamer, schont die Nerven und nicht immer sind eure Aussagen richtig...

Wir können ewig drumrum diskutieren, aber nur auf was berufen, wenns auch zutrifft :wink:

Tuning World
25.07.05, 12:34
Achso, zu meiner Untermauerung :

Mir fällt gerade auf, das Ihr euch nichmal einig seit.... :wink:

chrispayne
27.07.05, 13:32
Hi jungs ,

ich danke euch für die Beiträge und habe festgestellt das es anscheinend keinen richtige Richtlinie dazu gibt .also werde ich mal zu meinem Anwalt meines vertrauens gehen und ihn mal fragen .ich denke zwar das es lächerlich ist wegen einem Aufkleber zum Anwalt zu rennen aber bevor ich den Lappen verliere frage ich lieber mal jemanden der sich damit auskennt.


Trotzdem dank an alle die vernünftige antworten geschrieben haben.

p.s. wenn bei jedem aufkleber die betriebserlaubnis erlöschen würde dann müste mein opa den baby an board Aufkleber auch abkratzen.

MacFrog
27.07.05, 16:11
Bei meinem letzten Sonnenblendstreifen den ich mir reingemacht hatte war ne ABE dabei......... stand aber keine nummer drauf.

ToxicRain
27.07.05, 20:53
nur mal so am rande auf jeder opel-scheibe zumindest ti und corsa gibt es eine makiereung , über diese darf der sonnenblendstreifen nicht reichen
wegen dem sichtfeld, wenn sie es doch tut dann biste selber schuld,

und beklag dich net , hättest du selber von vornerein verhindern können
hättest du es richtig gemacht.

und der anwalt hilft da meist wenig , besondes bei punktesammlern wie dir wird da hart durchgeriffen

VeNoM
27.07.05, 23:05
nur mal so am rande auf jeder opel-scheibe zumindest ti und corsa gibt es eine makiereung , über diese darf der sonnenblendstreifen nicht reichen
wegen dem sichtfeld, wenn sie es doch tut dann biste selber schuld,

und beklag dich net , hättest du selber von vornerein verhindern können
hättest du es richtig gemacht.

und der anwalt hilft da meist wenig , besondes bei punktesammlern wie dir wird da hart durchgeriffen

nicht auf jeder scheibe ist sowas drauf, ich habe es bis jetzt nur auf scheiben gesehen die einen Blendstreifen von Haus auf eingearbeitet haben, bei den Scheiben wo absolut garkein Blenstreifen nix drinne ist wie bei mir, da ist auch keine Markierung vorhanden

chrispayne
28.07.05, 12:46
hi,
jo auf meiner scheibe ist auch so ne markirung das hab ich dem polizisten auch gesagt aber er hat sich auf die 10 cm versteift .

VeNoM
28.07.05, 17:26
was ich da nun nicht so mitbekommen habe hat der die 10cm in der mitte der Scheibe gemessen oder aussen am rand ?!

black-dolphin
28.07.05, 18:14
also auf zubehörscheiben ist meißtens keine, aber auf den meißten serienscheiben hab ich die schon gefunden

yakoli
28.07.05, 21:43
womöglich wird dann wohl diese markierung für fertigungstechnische Aspekte genutzt? Die Autos wern ja automatisch zusamm gesetzt.

und zu der Sache mit dem Streit zw. den grünen Forum-Usern und den Otto-Normalos will ich mal sagen, dass wenn man sich zu Unrecht behandelt fühlt, weil jmd. mal auf die Polizei schimpft nich glei um jeden Preis der eigene Verein in schutz genommen wird.

ich finde der Ausführung von Tuning World einleuchtend und muss dem 100%ig zustimmen.

noam
29.07.05, 00:08
welchen streit?

VeNoM
29.07.05, 07:22
also auf zubehörscheiben ist meißtens keine, aber auf den meißten serienscheiben hab ich die schon gefunden

mein is aber leider kein Zubehörscheibe, die war orginal von Werk aus drinne ;)

chrispayne
29.07.05, 15:28
hi,
der polizist hat in der mitte der scheibe gemessen .

VeNoM
29.07.05, 16:05
wenn der in der mitte 10 cm mist dann wäre das ja aussen an der Scheibe deutlich unter der Markierung

Mono
30.07.05, 16:24
Gibt es ein Pic von der Frontscheibe ???? Würde ich mal gerne sehen

ruffy05
31.07.05, 18:18
jopp würde auch gerne ein bild sehen!

Gocart
10.08.05, 22:57
Das problem kenne ich habe mal vor zwei jahren in meinem Corsa B
Alupedale nicht eingetragen und 3 punkte 150 euro und eine Nachschulung
im werte von 150 euro bekommen . da kann man nur den Kopf schütteln.
aber Regeln sind Regln.
MFG Gocart

VeNoM
11.08.05, 07:30
na 150 Euros sind schon hart für ne Mängelkarte finde ich

wenn wir mal ganz erlich sind, irgendwo isses doch schon abissl dumm wenn man beim erstenmal gleich punkte auf Auge gedrückt bekommt (die Strafe oder sowas lasse ich mir ja noch halbewegs eingehen) ich bin der meinung wenn se einen anhalten das man dann ein oder zwei tage zeit hat das problem zu beheben und dann nochmal hinfahren muss zur polizei. Die sofortige Punkte verteilung vorallen hier wegen 2cm finde ich schon etwas hart und übertrieben. Bei sachen wie nicht eingetragenen auspuff oder ein Auto das 5 cm tiefer ist als eingetragen finde ich da schon etwas härter vorallem gefährlicher fürn Verkehr da lass ich es mir eingehen aber wegen solch kleinen pillepallen, naja verstehe einer den Deutschen rechtsstaat :)

DasFlo
11.08.05, 10:33
Weiß net ob das hier rein passt, aber hab da n Bild von nem Brief wo einer nen Opelclub-Schriftzug eintragen hat lassen ... da steht was von max. 70mm!

Bild (http://hitradiodancestation.de/corsaclub/UPLOAD/corsa/bilder/bilderbuch/200306/200306-4776.jpegbig.jpeg)

Ansonsten hat der auch noch n Haufen unnützes Zeug eingetragen :shock:

Aber das tut zu dem Thema ja nix zur Sache ...

Mono
11.08.05, 10:52
Das ist doch ein Fake .... :roll:

Tuning World
11.08.05, 11:38
Ist kein Fake, hab ich vor ein paar Jahren mal auf nem Treffen gesehen, da lag auch eine Briefkopie im Auto, wo gerade eben so Plüschtiere und so ein Gerempel eingetragen waren...

DasFlo
11.08.05, 13:17
Kannst ja dem "Opel Club Raunheim" mal ne Mail schreiben und fragen ... aber wenn TW das schon gesehen hat, dann wirds scho stimmen!

Im Grunde gehts ja nur um die 70mm die Eingetragen worden sind ... und das er ihn überhaupts eintragen hat lassen :roll:

VeNoM
11.08.05, 18:32
Plüschtiere eintragen *rofl* man kann auch mit wirklich unnützen sachen seine Beiblätter fürn Schein bekommen... am ende tragen Rentner ihr rolle Klopapier noch ein die sie meistens im Auto dabei haben (auf der Hutablage unter dem Hut wenn einer drauf liegt;))

Mono
11.08.05, 20:18
Bor da bin isch platt :shock: :shock: :shock: :oops: :oops: :roll:

Fasemann
11.08.05, 21:07
also ich kenne die Markierung ein MINUSSTRICH +kleiner Pfeil der von oben auf das MINUS zeigt und die Buchstaben AS, aus 95 % aller gefahrenen Autos, da hört meist der BLAU/GRÜN/BRONZE-KEIL auf der original in der Scheibe ist, die "LINIE" geht aber bogenförmig über die Scheibe, daher ist das in der Mitte breiter/schmaler wie am Rand, je nach Modell, wenn er dich da "unsachgemäss" beurteilt haben soll, gehste erstmal in Einspruch wenn das schreiben kommt >>>das kostet nix, weil der Rückumschlag mit dri ist , zumindest bei mir die Tage :lol: , und in der Zwischenzeit klapperste mal ne vernünftige Prüfstelle ab oder misst bei ATU mal son Streiffen nach den es sozu kaufen gibt ????