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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterbodenbeleuchtung Tüv und anbringen



reddevil
28.07.03, 23:32
Hi, wolte mir eine Unterbodenbeleuchtung holen jetzt meine 1. Frage hinten und vorne ist mir klar aber an den Seiten ohne Schweller weiss nicht ob das so gut aussieht :shock: und welche längen sind da die besten :?: zu meiner 2. Frage muss im September zum Tüv stimmt es das man Unterbodenbeleuchtung drunter bauen darf und im stehen anhaben darf und beim fahren nicht oder darf man die grundsätzlich nicht drunter bauen :roll:

MfG.reddevil

Philip
28.07.03, 23:34
hmm ich würd an deiner stelle mal die suche benutzen. findest ne riesenmenge.

hab selber eine unterm tigi..sieht auch ohne schweller gut aus :p

die meisten sind für vorn 1m und seiten 1,40m

ich weiss net genau wie es bei der HU aussieht..dranhaben darfst du sie jedenfalls (showzwecke) aber anhaben darfst du sie halt net.

chris
28.07.03, 23:36
ahhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh :roll: :twisted: :roll: :twisted:

Irgendwie trau ich dir schon zu die http://www.corsa-forum.de/templates/subSilver/images/icon_mini_search.gifSuche (http://www.corsa-forum.de/search.php) zu benutzen!

Aber in Kurzform, was ich so aufgeschnappt hab in den letzten 3352543 Threads da drüber:
Eintragung wird schwer - anhaben zu im Stand auf Plätzen an denen die stvo nicht gilt.
Und nur gekoppelt mit Türkontakt, keine anderen Schalter.
Nur dann ist es vllt eventuell möglicherweise möglich die an den Seiten einzutragen.

Philip
28.07.03, 23:42
da musst du aber auch einen tüver bekommen der sogut wie keine ahnung hat..und dazu eben nur die an den seiten..

Jan294
29.07.03, 12:32
Das is doch wohl echt nich war!?! Wenn man schon über 150 Beiträge geschrieben hat, dann war man doch schon ziemlich oft hier im Forum, hat die millionen Themen "Unterbodenbeleuchtung" mitbekommen/mitgelesen und is vor allem fähig, die nun endlich super funktionierende Suche zu benutzen!!! Oder was? :evil:

Philip
29.07.03, 12:37
ich finde er hat es nun schon oft genug gehört. 1 oder 2 mal reichen doch auch..kapiert haben wird er es ja wohl. und beim nächsten mal wird er es bestimmt besser machen...also gut is jetzt :twisted:

Gummib@rchen
29.07.03, 12:42
Beats Me...

ich weiss net genau wie es bei der HU aussieht..dranhaben darfst du sie jedenfalls (showzwecke) aber anhaben darfst du sie halt net.
*kopfschüttel*
Habe mich mal in ein paar anderen Foren umgehört...

es geht ja gar nicht in erster Linie nur um die Beleuchtung selbst, sondern um das Splitterverhalten des Glases bei einem Unfall. Die Röhren gehen bei einem Unfall nun mal kaputt, ob eingeschaltet oder nicht. Der TÜV wird dir niemals eine Plakette geben, verlass Dich drauf

Das gleich Thema hatten wir auch letztens im Bekanntenkreis.
--> Ergebnis ich hab beim TÜV nachgefragt

Der Mann vom TÜV ist gleich durchgetillt und hat gesagt, dass sowas nicht erlaubt ist. Weder dranhaben, noch betreiben, ob im Stand oder während der Fahrt. Er hat gesagt er würde denken da fahren Ufo's wenn so nen Fahrzeug im dunkeln sieht.

Es ist absolut verboten die Teile AU?EN dranzubauen, egal ob nu an der seite, unten drunter, aufm Dach oder weis der Teufel wo ......

IM Auto selbst darfst du alles machen, da gibts keine grenzen, darf halt nur net den Gegenverkehr blenden!

Aber wie gesagt, sobalds darum geht außen Neons anzubringen streikt der TÜV, auch wenn man sie an den Türkontaktschalter klemmt, also dat sie nur angehen, wenn man die Tür aufmacht (Als ausstiegsleuchten).

Leute ... ihr werdet die Unterbodenbeleuchtung niemals irgendwie vom TÜV abgesegnet bekommen. Findet euch damit ab und gut ist :)

Anbau an einem zugelassenem Fahrzeug: v e r b o t e n

Schuld daran der § 49 der StVZO

Normerlerweise heißt das Fahren ohne Betriebserlaubnis
Mängelbericht obligatorisch !
7 Punkte in Flensburg bei min. 150 Euro
bei allen mit Führerschein auf Probe - Nachschulung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu. (siehe HIER (http://www.dekra.de/dekra/show.php3?id=434&nodeid=&_language=de))

Es wird euch definitiv nichts helfen sich auf irgendetwas zu verlassen, bzw euch vor dem TÜV oder der Polizei auf Internetrecherchen zu berufen... Fahrt zum TÜV und fragt nach, was die dazu sagen! Fahrt zur Polizei und fragt nach! Dürfte ja nicht so schwer sein... ansonsten LASST ES EINFACH!! :roll: :wink:

Anonymous
29.07.03, 16:04
Erst vor Kurzem bin ich in eine Polizeikontrolle gekommen. Ich hab meine Röhren NUR im Innenraum, aber was war der Endeffekt? MÄNGELBERICHT

Nochmal zum Mitlesen!!
- Neonröhren dürfen außen GAR NICHT verbaut werden (auch nicht nur für Showzwecke). Wenn die euch damit im Straßenverkehr erwischen, dann ists egal ob sie angeschaltet war oder nicht oder nur auf Türkontakt angeschlossen ist oder was weiß ich. Wie es mit den beleuchteten Schweller zwecks eintragung neuerdings aussieht, weiß ich allerdings nicht.

-Neonröhren dürfen im Innenraum nur verbaut werden, wenn sie NICHT im sichtbaren Bereich einer Scheibe sind und mit Türkontakt oder so angeht.
Das heißt im Klartext:
-Neonröhre an der hinteren Seitenscheibe (so wie bei mir war) is nicht, nichtmal mit Tönfolie und Türkontakt
- Neonröhre auf der Ablage: Iss ebenfalls nich.
Sobald die Röhre unmittelbar an einer Scheibe angebracht ist, ist es ILLEGAL!!!!!!!!!!!
Allerdings juckt es keinen wenn die Röhre unterm Sitz, unter dem Armaturenbrett oder im Kofferraum ist.

Gummib@rchen
29.07.03, 16:07
Danke...
Jungs, ihr habbet jetzt von einer von "uns" gehört, ist nicht erlaubt und jut. Also sein lassen oder sich bei die Pozilei auf bräsig stellen und hoffen, dass man mit nem neonblauen Auge davon kommt... Aber wie das im Falle eines Unfalls aussieht, dürfte sich ja mittlereile jeder ausmalen können. :roll:
In diesem Sinne behalte ich mein Geschwafel jetzt für mich :P (zumindest was die UBB angeht :lol: )

reddevil
29.07.03, 23:24
Hi,ok das wars dann wohl mit der idee aber danke für eure Antworten :wink:

MfG.reddevil