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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Absichern einer Unfallstelle



Bluebird145
05.10.05, 20:41
Hallo!

Habe mal eine Frage. Habe heute folgende LED´s gesehen: http://www.eufab.de/site/shop/detail.php?num=839&subid=44&artikel=#

Darf ich diese zum Absichern einer Unfallstelle an die Heckklappe montieren wenn sie a) nur bei geöffneter Heckklappe und b) bei eingeschaltetem Schalter leuchten?

Darf ich zudem so eine Rundumleuchte aufs Dach setzen beim Abschleppen oder Absichern einer Unfallstelle?

Bin gespannt auf eure Antworten!

Simon
05.10.05, 21:51
led's in der heckklappe sowie rundumleuchte sind alles mittel die die polizei btw einsatzkräfte haben, somit wäre das amtsanmaßung oder sowas .. strafbar :D


§ 132 Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


einzig was du haben darfst ist so nen weißen blitzer, denn du beim warndreieck dazustellen kannst, als warnhinweis für dein auto hast du in der mitte so nen lustigen knopf, der nennt sich warnblinkanlage :wink:

COSMo
06.10.05, 08:47
Ne orangene Rundumleuchte hat nix mit Amtsanmaßung zu tun (höchstens Müllfahrer, aber das ist wohl kein Amt), sowas gibts batteriebetrieben mit magn. Fuß fürs Dach, und ich bin mir 100% sicher, dass es nicht verboten ist mit sowas eine Unfallstelle abzusichern.
Beim Bund hat man sowas auch im LKW immer dabei (heißt dann Boden-Warn-Leuchte)....

Ganz klar ist wohl, dass man damit nicht rumfahren darf...
Und wenn du dir LEDs irgendwo innen in die Heckklappe montierst, wird das dem TÜV bestimmt auch nicht gefallen....

little-blue
06.10.05, 08:55
schau mal hier, da hatten wir mal ein ähnliches Thema:
http://forum.corsa-tigra.de/viewtopic.php?t=36066

little-blue

Bluebird145
06.10.05, 09:24
Hallo!

Danke für den Thread aber da steht nun nicht ob die erlaubt sind oder nicht. Diese LED Leiste die ich euch oben gezeigt habe hängt direkt an einem Relais, da sind zwei Leisten dran und die blinken dann abwechselnd in ORANGE nicht blau oder rot oder grün...

little-blue
06.10.05, 10:22
Problem ist, dass alles irgend eine Zulassung haben muss. Wenn die Also kein E-Zeichen, eine ABE oder ein Teilegutachten haben, dann sind die im Straßenverkehr nicht zugelassen. Auch nicht, wenn das Fahrzeug abgestellt ist. Verhält sich hier wie mit der Unterbodenbeleuchtung. Es könnte die anderen Teilnehmer zu sehr vom Verkehr abhalten oder sogar einen Unfall verursachen.

Deshalb ist die Methode, sich einfach eingelassene Blinker in die Heckklappe zu integrieren die beste Methode, da die eine E-Zulassung haben. Die sollten dann natürlich auch mit den Serienblinker im gleichen Takt blinken, so dass es auch hier nicht zu Irritationen der anderen Verkehrsteilnehmer kommen kann.

little-blue

Bluebird145
06.10.05, 12:55
Hi!

Ich glaube das wäre zudem die einfachste und sicherste Methode wegen TÜV. Werde mich mal umschauen. Hätten solche LED-Blinker jedoch ein E-Prüfzeichen könnte ich diese auch verbauen?

little-blue
06.10.05, 13:12
Mit E-Zeichen wäre es kein Problem.

little-blue

Simon
06.10.05, 21:58
wieso das ganze eigentlich ?

planste in zukunft einen unfall ?

little-blue
06.10.05, 22:16
Man muß doch auf alles vorbereitet sein, schließlich fahren immernoch viele Golf :D

Bluebird145
08.10.05, 12:25
Sagtmal wielange dauer das wenn ich den TÜV anschreibe?
Habe denen via tuev-rheinland.de eine Mail geschrieben aber das ist gut eine Woche her...

little-blue
08.10.05, 13:20
Löschen kannst Du die Posts selber mit dem X in der Ecke. Ist mir gestern, als der Server hing, auch passiert.

Ruf lieber bei TÜV oder DEKRA an oder geh vorbei. Dann bekommst sofort eine Antwort. Mit Schreiben wird in den wenigsten Fällen was.

little-blue

Bluebird145
08.10.05, 13:37
Ja weil bei ATU hat mir ein TÜV-Mann gesagt solang das 1. nur angeht wenn die Heckklappe auf ist und ein extra Schalter betätigt wurde, das ganze nur Gelb blinkt wäre das kein Problem, genauso wie bei den gelben Rundumleuchten...

Werde aber mal Telefonieren, danke!

little-blue
08.10.05, 14:44
Na so wie es in dem anderen Beitrag beschrieben wurde von mir, sind die serien-gelben (orangen) Lampen, die in die Heckklappe gebaut werden nur in Funktion, wenn die Klappe offen ist. Dazu wird ja die Masse dafür auch vom Heckklappenschalter abgegriffen. Der Separate Schalter ist sowieso in allen Autos verbaut und nennt sich Warnlichschalter. Somit sind alle Forderungen, die der Typ bei ATU erwähnte schon berücksichtigt worden.
Ich würde aber nicht mit einem von ATU das besprechen, sondern wirklich direkt zum TÜV gehen. Die müssen das schließlich spätestens bei der nächsten HU für gut befinden, damit Du Deine Plakette behälts.

little-blue

Stef
08.10.05, 16:20
Die Orangenen Rundumkennleuchten (Müllabfuhrleuchten) sind für "privatpersonen" nur bei stehendem Fahrzeug im Pannenfall bzw zur Unfallstellenabsicherug erlaubt, jedoch nicht beim Abschleppen.

Bluebird145
08.10.05, 21:12
Jedoch nicht beim Abschleppen.

Hält sich aber lange nicht jeder dran hehe :) Wobei das totaler Schwachsinn ist. Beim Absichern der Unfallstelle ok, beim absichern während der Fahrt wo es grade wichtig wäre ists verboten...

Simon
08.10.05, 23:09
Jedoch nicht beim Abschleppen.

Hält sich aber lange nicht jeder dran hehe :) Wobei das totaler Schwachsinn ist. Beim Absichern der Unfallstelle ok, beim absichern während der Fahrt wo es grade wichtig wäre ists verboten...

w-a-r-n-b-l-i-n-k anlage !

mensch, die leute erkennen was los ist schneller wenn ne warnblinkanlage an ist anstatt ne rundummüllabfuhr leuchte !