Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Scheinwefer lackieren ??
Servus,
hab mir überlegt mir die klarglas (schwarz) zu holen.
Und das schwarze in wagenfarbe zu lackieren, meint ihr das sagt der TÜV oder die rennleitung was ??
Normal ja nicht ich lakiere ja das silberne teil nicht.
Was meint ihr ?
Danke Gruß
SilverDream
29.10.05, 14:52
Na ja, ist sowas ähnliches wie die Rückleuchten sprühen. Die Betriebserlaubnis würde erlischen, weil die Leuchten nach der Änderung nicht mehr im Originalzustand sind.
MfG,
SilverDream
ja klar aber ich änder ja nix an der leuchtkraft.
Es wird ja nix dadurch beinträchtigt....
SilverDream
29.10.05, 15:03
Egal, ob die Leuchtkraft erhalten bleibt. Du änderst etwas an der Leuchte. Und jede Änderung, ja sogar ´nur´ eine Lackierung des Innenlebens, würde bedeuten, dass die Leuchte nicht mehr legal ist.
Die Leuchte wurde für den Strassenverkehr zugelassen, aufgrund des Zustandes wie sie den Hersteller verlassen hat und bekam dann auch ein E-Zeichen. Ich denke schon, dass der TÜV und die Cops dir das gleiche erzählen würden. Aber kannst es ja versuchen.....
Mfg,
SilverDream
geh zum tüv, erzähl dem tüv´ler was du vorhast und ob er dir die scheinwerfer dann einträgt. alles andere is spekulation.
ok muss ich das jetzt leider so machen.
Glaubt ihr der trägt mich das ein ?
link2 (http://www.clubcorsachiwas.com.mx/images/socios/autossocios/socio%2014/7.html)
link1 (http://www.clubcorsachiwas.com.mx/images/socios/autossocios/socio%2014/1.html)
Muss ja mal sagen,....auf den Pics siehts ja sehr bescheiden aus,.....willst das ehrlich machen?
mein corsa wird im winter neu lakiert (weiß/rot) da dachte ich die scheinwerfer in weiß zu lacken.
hab noch ein alten schwarzen klarglas rumliegen lackier den erstmal.
dann mal schauen wie es aussieht.
Und dann ab zum TÜFFF und fragen ob der das einträgt ...
Die Klarglas in Rot/Grün/Gelb/Blau gibts von Zeit zu Zeit mit E-Prüfzeichen bei eBay und irgend nem Ersatzteiltrödler...
Powered by vBulletin® Version 4.2.5 Copyright ©2024 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.