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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tachobeleuchtung und Fussraumbeleu Legal oder nicht Legal???



N1trO
04.11.05, 21:52
Tach...

Hab mir letzte Woche blaue Tachobeleuchtung mit 6 8000der LEDs eingebaut und nu wollt ich wissen, obs überhaupt erlaubt ist!!

Die einen sagen ja und wieder andere sagen nein und wieder andere sagen, wenn es es dimmbar ist, ist es legal. Daraufhin hab ich also n Poti dazwischen geklemmt und funktioniert auch einwandfrei.

Wollt jetzt letzt endlich nur wissen, obs legal ist oder nicht. Bitte nur sichere Aussagen.

Und nu zur Fussraumbeleuchtung.

Hab jeweils eine Kaltlichtkathode in den Fussräumen und nu will ich wissen ob die zulässig sind und wenn ja, wie sind die einzubauen?!?

danke
N1trO

huggy_bear
04.11.05, 22:20
tacho legal
fussraum nicht wirklich erlaubt, aber manchmal "geduldet"

N1trO
04.11.05, 22:30
Besten Dank.

Dann werd ich wohl zum TÜF hin die Fussraum rausnehmen.... ;)

N1trO

corsaminator
05.11.05, 10:53
oder einfach ausschalten!

Andimateur
05.11.05, 11:46
ja ausschalten müsste auch reichen, hatte mit meinen noch keine Probleme (sind auch blaue)

Zerio
05.11.05, 12:16
2 mal haben sie meine Freundin bei Nacht angehalten und nichtmal schief geguckt. Ich hab keinen Schalter drin alles über den Türkontakt. Der Gutachter der sich den Wagen angeschaut hat bei meinem Heckunfall fand das saugeil. Der hat sich extra hingehockt um zu schauen wie das gemacht ist. Fehlte nur noch nen "Boah ey". Ich denke mal wenn man das vernünftig macht und über den Türkontakt steuert und event. nen schalter reinmacht, dann sagt kein Cop was.

Z

huggy_bear
05.11.05, 12:27
2 mal haben sie meine Freundin bei Nacht angehalten und nichtmal schief geguckt. Ich hab keinen Schalter drin alles über den Türkontakt. Der Gutachter der sich den Wagen angeschaut hat bei meinem Heckunfall fand das saugeil. Der hat sich extra hingehockt um zu schauen wie das gemacht ist. Fehlte nur noch nen "Boah ey". Ich denke mal wenn man das vernünftig macht und über den Türkontakt steuert und event. nen schalter reinmacht, dann sagt kein Cop was.

Z

legal ists deswegen aber ned und wenn du an den "richtigen" gerätst, dann kann das auch nach hinten losgehen...

muss jeder selber wissen :oops:

Zerio
05.11.05, 12:39
Ist das nicht so ne richtlinie das kein licht nach draußen kommen kann?? Weill dann müssten die ganzen Tfts in den Kopfstützen so gesehen auch Illiegal sein. Die sieht der hinter dir fahrende ja auch, wenn sie dann an sind.

Ist halt ne grauzone. Ist nicht wirklich legal, aber auch nicht wirklich illegal.

Tigra_Turbo
05.11.05, 12:50
Du kannst deine Fußrambeleuchtung ruhig drinne lassen ,denn solange du siebeim fahren net anhast sind die geduldet nur im stand darfst du sie anhaben oder halt wenn sie nicht nach aussen scheinen beim fahren dann auch deswegen sind auch so manche arten von innebeleuchtungen erlaubt weil sie halt net so hell sind und nach aussen scheinen! :)

Und naja wenn du die drin hast bei TÜV dürfte er eigentlcih nichts sagen denn sie sind net an :D und im stand darf man sie ja anhaben und unterbodenbeluchtung sind ja auch noch gedultet gibbet ja auch mit gutachten also man darf sie montiert haben nur net beim fahren anhaben.nur im stand oder auf Privatgründstück!


Mfg Tim

corsaminator
05.11.05, 12:53
Auf gut deutsch... mach es und lass dich einfach net erwischen, ist das beste!
darüber kann man sonst zu lang diskutieren!

Tuning World
05.11.05, 13:41
Nope, UBB ist verboten, da das Licht aussen liegt und dies klar in der StVzO geregelt ist. Auch kann dir der TÜV die HU verweigern, wenn sie dran hängt, aber nicht geht, da alle Leuchtmittel, die am Auto angebracht sind, funktionieren müssen.

Vom Innenraum steht in der ganzen Verordnung nichts und deswegen kannst du da machen was du wilst. Solange du da kein grelles Licht hast, ist auch eine Innenbeleuchtung kein Problem, es darf halt nicht andere Teilnehmer vom Verkehr ablenken.

Dass Thema mit dem Tacho ist seit dem Golf 4 vom Tisch - da kannst du machen was du willst, in der Farbe wo du willst.

Apophis
05.11.05, 14:05
Also zum Thema Fußraum Beleuchtung:

Wenn die Leuchten mitm Türkontakt geschalten sind, somit wenn die Türen geschlossen werden, die Leuchten ausgehen, ist es Legal und darf auch so wie bereits beschrieben verbaut werden (lt. TÜV in RGBG, SR / Polizei RGBG Wache Protzenweiher und Minoritenweg / Verschiedene Tuningteile Lieferanten).

Zu den LED's:

Solange die nicht blenden, damit verkehrssicherheit bzw. eigene Fahrsicherheit gefährden, die LED's den zum verbau erfüllten Zweck erfüllen und nachweislich einen Effekt haben, die LED's (nach Möglichkeit dimmbar, bzw. Regelbar sind) dürfen se Verbaut werden (lt. TÜV RGBG, SR/ Polizei RGBG Wache Protzenweiher und Minoritenweg)


Apo

DaPinky
05.11.05, 17:12
also zu der Fußraumbeleuchtung ist es nicht so das große marken bmw,audi,m-benz nicht auch eine fußraumbeleuchtung serie haben, die angeht wenn du aufschließt oder die tür auf ist? zwar sind diese "gelb" von den birnen, aber wenn die leuchten dürfen darfst du das schon lange :) also bau ein und sei glücklich....

hab noch keinen gehört der bei sowas probleme mit dem tüv hatte


gruß pinky