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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuerbefreiung Neuwagen 1.2 TP



Susannnnne
03.12.05, 19:57
Hi leute,

heute kam der Brief vom Finanzamt - 87€ Steuern - und ich habe sogar mit einer Befreiung dank Euro4 gerechent ;(

WDCdafbe
03.12.05, 20:02
die steuerbefreiung gibts nicht mehr ...


Wie hoch ist die Steuer?
Pkw, die mindestens die Schadstoffgrenzwerte der Abgasnorm „Euro 4“ einhalten, erhalten eine befristete Steuerbefreiung bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Wert der Befreiung 306,78 Euro (Ottomotor) bzw. 613,55 Euro (Dieselmotor) erreicht - jedoch nur, wenn die Erstzulassung vor dem 1. Januar 2005 lag. Der Wert der Steuerbefreiung wird immer ungeachtet von Halterwechsel oder vorübergehender Stilllegung taggenau berechnet.


(21. November 2003) Kraftfahrzeugsteuer 2004 und 2005 - Gesetz aus 1997 wirkt sich aus -

Zum 1. Januar 2004 sind die abgesenkten Steuersätze für etwa 20 Mio. Pkw ausgelaufen, die den Abgasnormen Euro 4, D 4, Euro 3, D 3 und Euro 2 entsprechen oder die höchstens 90 g Kohlendioxid je km Kilometer ausstoßen (so genannte 3-Liter-Autos). Bis dahin wurden solche Fahrzeuge (ggf. nach vorheriger befristeter Steuerbefreiung) bei z.B. durchschnittlichem Hubraum je nach Abgasverhalten und Antriebsart um bis zu 32 € im Jahr niedriger besteuert.

Die Anhebung geht auf das Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz vom 18. April 1997 zurück (Bundesgesetzblatt Teil I 1997 S. 805), welches die Besteuerung für Pkw noch stärker emissions- statt hubraumbezogen ausgeprägt hat. Bereits damals war erkennbar, dass die Steuerbefreiungen und die abgesenkten Steuersätze für besonders schadstoff- und CO2-reduzierte Pkw nur befristet gewährt und nicht oder wenig schadstoffreduzierte Pkw höheren Steuersätzen unterliegen werden.

Die Wirkungen dieser Regelungen verteilen sich über 8 Jahre (siehe Übersicht). Sie sind insgesamt aufkommensneutral angelegt und begünstigen die vorzeitige Einhaltung von zukunftsorientierten EG-Abgasnormen. Der Wahrung der Aufkommensneutralität dienen mehrere gestaffelte Steuersatzerhöhungen in diesem Zeitraum. Die Steuer stieg für alle wenig und nicht schadstoffreduzierten Pkw der Abgasnorm Euro 1 und schlechter zum 1. Januar 2001. Die letzte der seit 1997 festgelegten Erhöhungen wirkt zum 1. Januar 2005 für etwa 12 Mio. wenig schadstoffreduzierte Pkw. Bei einem z.B. durchschnittlichen Hubraum muss je nach Abgasverhalten und Antriebsart mit zusätzlichen Kosten von bis zu 118 € im Jahr gerechnet werden.

Die Kraftfahrzeugsteuer fließt vollständig den Bundesländern zu, die diese Steuer auch verwalten. Festsetzungsbescheide werden über das ganze Jahr 2004 bzw. 2005 ergehen, jeweils abhängig vom ursprünglichen Tag der Fahrzeugzulassung. Sie enthalten neben der höheren Steuer für die folgenden 12 Monate den tageweise berechneten Differenzbetrag seit 1. Januar 2004 bzw. 2005. In einigen Fällen wurde die Steuer bereits festgesetzt. Dazu gehören Euro-4-Pkw, deren Steuerbefreiung 2004 oder 2005 ausläuft.

Steuer-Tabelle
http://www.bundesfinanzministerium.de/SharedDocs/Bilder/Kraftfahrzeugsteuer__26691__1,property=default.jpg



MFG andy

Andi-Corsa
03.12.05, 22:38
*gelöscht*