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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eine Frage der passenden Felgen ^_^



skite2001
09.08.03, 16:47
Hi Leute! Hab die SUCHE schon durchstudiert, aber keinen passenden Thread gefunden. Deshalb meine Frage:

Ich möchte mir verchromte Felgen besorgen. Hätte da an 9x16" rundum mit 215er Bereifung gedacht. Ist das möglich, wenn man rundum die Radkästen verbreitert? Oder sollte ich eher 7,5x16" nehmen? Hab mir nämlich gedacht, dass eine einheitliche Reifengröße besser wäre, da ich dann nach ner Zeit die vorderen Räder mit den hinteren tauschen kann (zwecks gleichmäßiger Abnutzung)

Infos, Tipps, Bilder....dann meldet euch, damit ich mich endlich entscheiden kann :D

mfg
Chris

Roman483
09.08.03, 16:55
möglich ist das, aber schreib mal noch dazu welche ET?

Der_Bachelor
09.08.03, 17:24
schau doch mal hier!

http://www.mhc-motorsport.de/probemontage/index.html

TeenTigra
09.08.03, 18:35
Nicht böse sein aber wenn du mit deinen 90 PS noch anständig vom Fleck kommen willst würde ich dir keine 9x16 empfehlen die Dinger sind für deinen Tigi wie dicke Klötzer am Bein!
Ausserdem ist mit 215/40/16 der Fahrkompfor auf 9x16 == 0
also gut überlegen!


Teen

hifijacker
09.08.03, 19:20
weiß einer von euch ob die keskin 8*15 eingetragen werden ohne die radkästen zu ziehen ????

Philip
09.08.03, 19:35
das glaube ich kaum. 8x15 is schon ein bissel breiter.

hifijacker
09.08.03, 19:44
auch wenn ich 195 reifen draufmache??? auf den bildern sieht das garnet so übel aus

Philip
09.08.03, 20:08
aber man sieht auch auf den bildern, dass die lauffläche der reifen über den kotflügel hinweg steht. ergo muss dort gezogen werden.

aber sooo teuer is das ziehen lassen auch nicht wirklich.

LilaTiger
09.08.03, 20:49
Bei den Keskin muß man auch ziehen, hatte die auch mal als Probe drauf, mit ET 30 und da muß man etwas mehr wie ein Zentimeter ziehen.

Dann habe ich mich doch für die 8x15 ET 20 entschieden, natürlich würdest du irgendwo eingetragen bekommen aber die Rennleitung kann dich stoppen und austragen.

Benutz mal die Suche da ist viel über dieses Thema da ich vor einigen Wochen auch sowas gestartet habe!!!

Für Bilder besuch meine Page!

skite2001
10.08.03, 14:22
Hatte momentan an die 16" CR7 in verchromter Ausführung gedacht http://ebay0.ipixmedia.com/abc/M28/_EBAY_0f471140e7e3168bcb6b4e06bc75137d/i-1.JPG
Diese gibt's mit ET 15 oder 25
und
9x16 oder 7,5x16

evtl. sehe ich als Alternative die verchromten Brock B6 Felgen.
http://ebay2.ipixmedia.com/abc/M28/_EBAY_236f7e705e12d083e01e54a87381b674/i-1.JPG

Hat einer vielleicht Bilder?
Ist rundum mit der gleiche Größe besser...

P.S. die Probemontage-Seite kenn ich schon!!!

mfg
Chris

Der_Bachelor
10.08.03, 17:07
die rennleitung kann nur ihre bedenken anmelden und dich zur überprüfung zum tüv schicken. die können net direkt ne austragung machen. stillegen könnense dirs noch.....aber sonst....

zudem, schöne felgen haste dir gesucht. suche auch grade 9*16" die mal gut aussehen und nich so ,,einfach" gestrickt sind. das ist echt mal übelst schwer da was zu finden. bin auch grade auf dem chrom tripp, wobei mir z.b. die brock auch ins auge stechen. bin aber im moment eher an den schmidt in dur chrom dran. aber mal gucken. so ne angelegenheit sollte lang überlegt sein :-) .

ach so, also laut felge.de gibbet bei mir keine probs mit der breite da schon gezogen und verbreitert ist. aber ich werde es dennoch so machen, das ich mir erst mal die 9*16" et30 2 mal kaufe (für eigentlich die HA) und dann an der va montiere. wenns da hinhaut bestell ich noch zwei mal 9*16" et30 und gut ist. wenn nicht, mache ich sie halt auf die ha wie auch dafür gekauft und hole vorne 8 odder 8,5 oder halt 7,5" breite.

Mädchenmanta
10.08.03, 18:04
Also hatte ja auch vorher die KT3 in 8x15 ET30 im AUge....
nachdem ich aber ca. 6 Wochen auf sie gewartet habe und mal nachfragen wollte was nun los ist... da sagten die mir doch gleich "Wir haben keine Bestellung von Ihnen vorliegen"
Komischer Weise hatte sie diese noch als ich zwischenzeitlich mal nach nem Liefertermin gefragt habe.
Liefertermin bei "Neubestellung" konnte sie mir auch nicht nennen.... somit hat sich das Ding Keskin bei mir erledigt. So einem Laden würde ich nie wieder eine Bestellung zukommen lassen...

Dennis

MiRo
10.08.03, 23:28
...diese gibt's mit ET 15 oder 25
und
9x16 oder 7,5x16


Kann mir bitte jemand erklären, was diese Abkürzungen bedeuten (ET... und die Zahl vor dem x16)?

rofi
10.08.03, 23:34
ET =
Einpreßtiefe Das ET-Maß auch genannt Einpreßtiefe ist hauptsächlich dafür verantwortlich wie gut ein Felge im Radkasten zur Geltung kommt. Denn sie läßt mit kleinerm Maß die Felge weiter nach außen wandern. Von der ET hängt es auch hauptsächlich ab, ob die Kotflügel gezogen/gebörtelt werden müssen.
Die ET gibt den Abstand des Flansches von der Mitte des Felgenmauls in Millimeter an.
Ist die ET 0, so befindet sich der Flansch genau in der Radmitte, d.h. die Felge baut genausoweit nach außen wie nach innen. Eine positive ET +25 (normalerweise wird das '+' weggelassen) besagt, daß die Felge weiter nach innen (also in Richtung Fahrzeugmitte inden Radkasten rein) ragt, als nach außen. D.h. der Flansch ist um 25mm weiter nach außen versetzt.


die zahl vor dem x steht für die breite der felge in Zoll, z.b. 9*16=9*2.54cm=22,86cm

Capuchino
11.08.03, 08:22
anmerkung:

es gibt auf der mutterseite sowas wie ein glossar... da werden solche dinge auch erklärt... nur noch mal zur erinnerung...


p.s.: und ich hoffe jetzt fragt keiner was die "mutterseite" ist... :roll:

Daikon
11.08.03, 09:24
Hi Leutz,

ich will nicht unnötig einen Thread aufmachen also schreib ich mal meine Frage hier rein.

1. Wie sieht das mit 7x16 ET25 Felgen aus? Muss man das etwas machen oder kann man die so mit 205/40er dranklatschen?

2. Hat jemand Bilder von sowas?

SoulStorm
11.08.03, 11:40
ich hatte eignetlich vor die keskin kt3 8x15 et 18 hinten und et 30 vorne drauf zu ziehen... wollte eigentlich max. 1,5 cm hinten ziehen. Ich glaub ich werd einfach mal demnächst zu keskin fahren (haben ja ihren sitz in mannheim) und da mal fragen ob die mir mal kurz so ne felge hinten drauf machen könnten, dann weiß ich wenigstens GANZ genau wieviel ich ziehen muss. Wenns klappt mach ich bilder und stell se rein :)

LilaTiger
11.08.03, 11:50
@daikon
benutz mal die suche da hatten wir das thema im offtopic bereich
titel war glaub ich 7x16 et30 schon zu breit!
Würde die 195 mit einem 45 qUERSCHNITT für die Felge empfehlen.
1. Musst du weniger ziehen!
2. Sieht es besser aus!

rofi
11.08.03, 15:33
ehm 7*16 ET30 is nich wirklich zu breit.
die felge wird komplett abgedeckt und wenn man 195er nimmt, dann der reifen auch.
musst schon wirklich an nen SEHR peniblen tüv geraten, der die das NICHT abnimmt.
ich fahr vorne 7,5*16 ET35 mit 215ern und pack mir wahrscheinlich noch 5er spurplatten dran. hab nichts gezogen, nur vorne den plastikradlauf bisschen "beschnitten"

Daikon
12.08.03, 21:13
Dann mal noch ne Frage

Kriege ich denn ohne Probleme Borbet C 7,5x16 ET30 mit 215/40er so drauf ohne ziehen zu müssen und keine Probleme mit dem TÜV zu bekommen? Außerdem gibt es zu diesen Felgen kein Gutachten. Kriege ich die überhaupt eingetragen? :?

MiRo
12.08.03, 21:32
Lass dir die Frage von deinem Händler - z.B. ATU - beantworten.
Ich wurde da nett beraten. Die haben da ein Computersystem, wo sie die Daten eindaddeln und genau sehen, ob gebördelt werden muss oder nicht.
(... das kam bei mir nicht in Frage, auch wenn die das heiß machen. Irgendwann rostet es dann bestimmt doch.)

Außerdem haben die einen direkten Draht zum TÜV.

Bei mir war das allerdings etwas ärgerlich, zumal ich mir zuerst die Uniroyal Rain Sport 1 ausgesucht hatte. Die mussten dann aber wieder von der Felge runter, weil der Geschwindigkeitsindex nicht passte. Irgendwie war da auch was mit Tragfähigkeit des Reifens zu bemängeln. Schade, weil der Reifen ein saugeiles Profil hat... :cry:

MM8
13.08.03, 01:42
Servuz!

Leute, denkt immer dran, dass das Thema Radabdeckung auch ein bissl Baujahrabhängig ist. Wenn das Auto noch ne deutsche ABE hat, können auch überstehende Felgen noch eingetragen werden, die Lauffläche muss aber in jedem Fall abgedeckt sein. Wenn es nur eine EG-Betriebserlaubnis gibt, ist dies nicht mehr möglich, da muss alles, also auch die Felge, abgedeckt sein. Genau das war ja bei Fox (in dem Off-Topic-Thread) das Problem. Sein Auto war zu "neu".
Ich weiß jetzt net genau ab welchem Baujahr das so ist, bei meinem Corsa BJ 10/96 gings auf jeden fall noch, der hatte ne deutsche ABE.
Und zur Abdeckung der Lauffläche: Ich habe jetzt selbst von TÜV-Prüfern schon 3 verschiedene Varianten gehört, aber imho muss alles vom Profil, was 15cm über dem Radmittelpunkt liegt, abgedeckt sein (Im Bezug jetzt auf ein Auto mit deutscher ABE).

Mfg MM8

Anonymous
13.08.03, 02:07
Ich bin gerade auf die seite www.streetec.net gestossen und die haben eine kleine palette an verchromten felgen im angebot! Amistyle!!!

Daikon
13.08.03, 08:05
@MM8 EG-Betriebserlaubnis oder ABE ? Kann mir mal das einer erklären?

MM8
14.08.03, 13:53
Servuz!

Im Prinzip is das ganz einfach. Früher als der EU Zusammenschluß noch net aufs Verkehrswesen ausgeweitet war, musste jeder Autohersteller für ein neues Modell ne ABE beantragen, eine Allgemeine Betriebserlaubnis eben, dass das Fahrzeug so in Deutschland rechtmäßig und verkehrssicher ist, also der StVZo genügt. Dann konnte es erst zugelassen werden.
Seit die EU auch aufs Verkehrswesen ausgebreitet ist, gibts ne EG-Betriegserlaubnis für Fahrzeuge. Im Prinzip nix anderes, gilt aber halt EU-weit und nicht nur in Deutschland. Diese EG-Erlaubniss gibts ja mittlerweile auch für manche Tuningteile, kennt ihr ja sicher.

Jo, und was eben in deinem Fahrzeugbrief drinn steht, entweder mit ABE oder EG-Erlaubnis. Bei mir sieht das so aus:

FZ-Brief: Seite 4

"Bescheinigung des Inhabers einer Allgemeinen Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung.

Die Richtigkeit der Angaben in Spalte A [...] mit dem Typ
OPEL CORSA-B, Ausf. ---
Für die Allgemeine Betriebserlaubnis unter Nr. G290
M.D. Nachtrag 08 /EG-Typgenehmigung unter
Nr.*) <leere Zeile>
mit dem Betriebserlaubnisbogen Nr.*) <leere Zeile>
und dem Beschreibungsbogen Nr.*) <leere Zeile>
am 09.12.92 in FLENSBURG
durch DAS KRAFTFAHRT-BUNDESAMT
erteilt worden ist, wird heute bescheinigt.
65423 RÜSSELSHEIM , den 13.09.96
Firma


ADAM OPEL AG

*) Zutreffendes Ausfüllen




Alles was ich GROSS geschrieben habe , ist in das Formular hineingeschrieben. Wie man sieht, habe ich noch keine EG-Typgenehmigung, deswegen gilt bei mir noch die Deutsche StVZo, sprich meine Felgen durften in dem Fall rausstehn, nur das Profil musste abgedeckt sein.

Hoffe mal ihr versteht jetzt was ich meine


Mfg MM8

Anonymous
03.01.04, 23:34
+ausbuddl+

Keskin KT3 Solar in 7,5x16 ET30 mit Fulda Carat 195/45 R16 ..

passt ohne ziehen ? .. ich stutz nur bissl über die ET weil bei mir aufgrund neuren baujahres komplett die felge mitabgedeckt seien muss

TeenTigra
03.01.04, 23:56
Entschuldigung aber wer hat dir den das gesagt das das mit dem Baujahr zusammenhängt, den soweit ich weis liegt es immernoch im ermessen des Prüfers, die einen wollen die ganze Felge die anderen die Lauffläche!

Aber ich denke das sollte passen gerade so passen!

Anonymous
04.01.04, 00:08
ich brauch schon ne präzisere Info ! :?

woher ich das weiß ? les mal das alles was MM8 geschrieben hat! der Mann hat ahnung .. es besteht nen unterschied zwischen ABE und EG-Betriebserlaubniss allgemein vom auto

bei ABE muss nur Lauffläche sein .. bei EG komplettes rad

Benny
04.01.04, 00:12
also ich hab bei mir VA 7,5 *16 ET 20 mit 205/45/16 reifen und HA 9*16 ET 15 mit 215/40/16 reifen. hinten hab ich lsp dran und an der vorderachse musste der tüv ganz schön kulant sein, weil die schon bischen überstehen. ach ja mein tigra is nicht tiefer.

gruss benny

-Frank-
04.01.04, 02:10
@Osiris2k:
Da wär ich mir mal nicht so sicher, ob der Mann da wirklich Ahnung hat *g* Nun, einiges was MM8 oben geschrieben hat, stimmt in Teilen, anderes ist völlig falsch!

@all:
Eins vorweg: Die Beurteilung einer Radabdeckung hat absolut nichts mit dem Baujahr zu tun!

Muss da leider etwas zurückgreifen, wenn ich es näher erläutern will:

Also im Januar 1996 ist die Richtlinie über eine allgemeine EU-Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge in Kraft getreten. Das bedeutet: Hersteller müssen für einen Fahrzeugtyp nur noch eine einzige Betriebserlaubnis für den europäischen Markt beantragen. In der Vergangenheit galt die Betriebserlaubnis nur national. Wurde ein Fahrzeug von einem anderen Mitgliedsland aus privat eingeführt, so mußte eine Einzel-Betriebserlaubnis beantragt werden. Damit ist es jetzt vorbei. Wer nun ein neues Auto aus einem anderen EU-Land einführt, muß keine aufwendigen technischen Umrüstungen mehr vornehmen.

Soweit war MM8 schon richtig! Wäre noch zu erwähnen, dass noch viele Hersteller bis weit ins Modelljahr 1997 hinein (vereinzelt sogar 98er BJ) mit nationaler BE ausgeliefert haben, da der gewaltige Verwaltungsaufwand für die laufene Produktion nicgt einfach so umzustellen war!

Nun zur Radabdeckung im speziellen! Dies war seit etwa 1992 mit folgendem Wortlaut in §36a "Radabdeckungen, Ersatzräder" der STVZO geregelt:

(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.....

Das war die Regel für die Erlagung der nationalen BE und bot aufgrund der ziemlich allgemeinen Formulierung natürlich viel Ermessensspielraum für die Prüfer. Was ist eine hinreichend wirkende Abdeckung?! Damals kam dann das Faustmass mit der Laufflächenabdeckung auf... es gibt aber keine -ich betone KEINE- gesetzliche Grundlage dafür. Andere Prüfer wollten das ganze Rad abgedeckt haben. D.h. was der eine TÜVer als o.k. ansieht, kann beim nächsten Prüfer zur Stillegung führen. Ausreichende Sicherheit hatte man damals schon nur bei Komplettabdeckung der Räder.

Am 21. Dezember 1994 kam nun eine EG-Richtlinie ins Spiel (94/78/EG i.Erg. zu 78/549/EWG), die Radabdeckung und ihre Auswirkung auf die EG- bzw. nationale BE regeln sollte.

Darin steht (vereinfacht) im Absatz 2.1.1. dass die Gesamtbreite des Reifens (nicht des kompletten Rades oder der Felge)abgedeckt werden muß. Diese Abdeckung muß von der Radmitte aus gesehen in einem Winkel von 30° nach vorne und 50° nach hinten gegeben sein.

Man hatte versucht den Ermessensspielraum auszumerzen... der Schuss ging aber nach hinten los. Nun gab es Diskussionen, was den als Gesamtbreite des Reifens zu definieren sei. Viele deutsche Prüfer zählen dazu wieder nur die Reifenaufstandsfläche/Lauffläche, weil die Flanke und der Hornwulst ja eigentlich nicht mehr zur Breite, sondern eher zur Höhe des Gummis zu rechnen sind. Und wieder mogelten und mogeln sich viele mit zum Teil extrem gespannten Gummis und dadurch natürlich scheinbar "legal" überstehenden Rädern durch diese entsprechenden TÜVs. Aber es gibt auch TÜVer, die dies härter interpretieren und das ganze Gummi in obengenannten Bereich abgedeckt haben wollen. Also wieder Ermessenssache Auf der sicheren Seite ist man ebenfalls wieder nur mit ausreichend Abdeckung für das ganze Rad.

Genauso handhaben das auch die Österreicher. Da gibt es eine Anweisung des Verkehrsministeriums, wo explizit auf die Auslegung der EG-Richtlinie eingegangen wird. Es wird da Folgendes festgelegt: Eine Radabdeckung muss auch die am weitesten nach außen stehenden Teile sämtlicher genehmigten Rad/Reifen-Kombinationen ( z.B. Radmuttern, Felgenhörner, unter Berücksichtigung anderer spurverbreitender Teile, etc.) abdecken. Zur Bestimmung der erforderlichen Breite der Radabdeckung ist bei Geradeausstellung der Räder eine gedachte Vertikalebene an die Radabdeckung zu legen. Es darf kein Teil der Rad/Reifen-Kombination über diese Ebene hinausstehen. Die durch die Radlast entstehende Verbreiterung des Reifens im Flankenbereich bleibt dabei unberücksichtigt.

Hier mal etwas zu deren Begründung:



Auszug aus dem Erlass des Verkehrsministerium v. 21. Februar 2000

B.) Radabdeckungen:

B.1.) Entsprechend § 7 Abs. 1 KFG 1967 "müssen Räder von Kraftfahrzeugen und Anhängern, mit denen 25 km/h überschritten werden darf, mit ausreichenden Radabdeckungen wie Kotflügeln und dergleichen versehen sein". Nach § 4a Abs 1 KDV 1967 "müssen Radabdeckungen von Fahrzeugen der Klasse M1 den Anforderungen der Richtlinie 78/549/EWG i.d.F. 94/78/EG entsprechen". Diese Radabdeckungen können ganz oder teilweise fester Bestandteil der Karosserie oder anderer Teile des Fahrzeuges sein bzw. müssen fest an diese angebracht sein.

B.2.) Die Richtlinie legt in Anhang I Abs. 1 fest, dass Radabdeckungen so konstruiert sein müssen, "...dass sie andere Verkehrsteilnehmer möglichst vor aufgewirbelten Steinen, Schmutz, Eis, Schnee und Wasser schützen sowie die Gefahren vermindern, die sich für Verkehrsteilnehmer durch Kontakt mit den sich drehenden Rädern ergeben". Eine weitere Bestimmung in Abs. 2.1.1. besagt, "...dass Radabdeckungen mindestens ausreichen müssen, um die Gesamtbreite des Reifens unter Berücksichtigung der extremen Bedingungen der Kombination Reifen/Rad abzudecken".

B.2.1.) Zur Bestimmung der Breite dieser Abdeckung gibt es immer wieder Auffassungsunterschiede. Auch tritt bei der Änderung von Rädern und Reifen von Fahrzeugen häufig der Fall auf, dass die ursprünglich vorhandenen Radabdeckungen nicht ausreichen. Oftmals wird nur die Breite des Reifens herangezogen, ein Überstehen z.B. der Felge über die Radabdeckung wäre dadurch zulässig. Es fällt auch auf, dass ausländische technische Dienste in Anwendung dieser Bestimmungen z.T. die Auffassung vertreten, dass die Lauffläche des Reifens als maßgebliche Breite für diese Beurteilung herangezogen werden soll.

B.2.2.) Nach Auffassung des BMWV ergibt sich dies jedoch keinesfalls aus der o.g. Richtlinie. Diese hat zum Ziel, die Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer, die sich durch drehende Räder ergeben, zu vermindern. Man darf also nicht nur die Laufflächenbreite berücksichtigen, sondern es ist die Rad/Reifen-Kombination für solch eine Beurteilung heranzuziehen.

Seit einiger Zeit kommen auch verstärkt Rad/Reifen-Kombinationen zur Anwendung, bei denen nicht der Reifen sondern das Felgenhorn des Rades den breitesten Teil dieser Einheit bildet. Auch dieser Teil muss in Interpretation der Richtlinie durch die Radabdeckung geschützt sein....


Noch zur Entwirrung von dem was MM8 oben mit den 15 cm geschrieben hat: Dies bezieht sich auf Krafträder. Hier gilt: Unterseite Radabdeckung max. 150 mm über einer gedachten Horizontalen durch die Radachse bei belastetem Fahrzeug. Bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis eine ausreichende Abdeckung ( Auslegungssache ). Nicht eintragungspflichtig. Eine gekürzte Radabdeckung ist bei Nicht-EG-ABE theoretisch auch möglich, der Überwachungsverein hält sich aber intern an die 150 mm.
Achtung: Das Kennzeichen gilt nicht als Abdeckung.


Jetzt kommen wir mal zu dem zeitlichen Faktor, welche oben fälschlich aufs Baujahr bezogen wurde:

In der gleichen EG-Richtlinie wurde in Art. 2 Abs. 2 ebenfalls festgelegt, wie mit Fahrzeugen zu verfahren ist, welche die Bestimmungen der Radabdeckung nicht erfüllen.

Ab 1.1.1996 (Einführung der EG-BE) dürfen die Mitgliedsstaaten bzw. Ihre technischen Überwachsungsorgane solchen Fahrzeugen
- die EWG-Typgenehmigung nicht mehr erteilen
- die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung verweigern

Betonung auf "DÜRFEN" verweigern. Hat man nun ein Auto, das bereist eine EG-BE aufweist (siehe Seite 4 des Briefs) dann bekommt man seine Rad-Reifenkombi nur eingetragen, wenn die Radabdeckung gemäß der EG-Richtlinie wie oben beschrieben abgedeckt ist. Wer aber noch die nationale BE vorweisen kann, hat einen Vorteil. Hier darf der Prüfer zwar die Eintragung/BE verweigern, wenn die neue EG-Richtlinie nicht eingehalten wird... aber er MUSS dies nicht tun. Solange er nach alter STVZO-Regelung (Wischi-Waschi mit hinreichendetc.) die Radabdeckung als ausreichend empfindet, kann er die nationale BE weiter erteilen und die Kombi eintragen.

Aber auch hier gilt in beiden Fällen bis auf weiteres imme rnoch der Ermessensspielraum - auf welchen man sich aber im eigenen Interesse nicht stützen sollte! Lieber richtig machen... Der Prüfer tut einem nämlich eigentlich keinen Gefallen,wenn er im Grenzbereich einträgt... sondern macht euch nur zum Freiwild für andere strengere Prüfer und sehr korrekte Polizisten.

SoulStorm
04.01.04, 02:44
ich hab mir auf der essener motorshow keskins gekauft, KT3 8x15 et 30 und mir wurde gesagt das es für die dinger sogar n gutachten gibt (ohne ziehen). ich hoff ich muss da jetzt net doch was machen, sonst reiß ich dem den ar... auf ;)

bevor jemand fragt warum ich se nich einfach mal probemontiere, die kommen erst im februar (frühestens)

mfg
Felix

LilaTiger
04.01.04, 03:03
Mach du mal!
Du wirst dich wundern!

Tigra 1,6 16V
16.01.04, 12:34
hi, also 8x15 et30 ohne ziehen ist ein witz! ich hatte das letzte jahr 8x15 et 20 drauf und hatte nichts gezogen also 3 -4 cm standen die raus! ( waren auch nicht eingetragen ) sah sehr sehr heftig geil aus aber nun habe ich mir die space line von Schmidt gekauft die stehen nur noch ca 1 cm raus und das ist in meinen augen ok! und ich bin sicher ein prüfer wird das eintragen!
und das ganze ein und austrage geschwetz ist doch ein witz wenn dich einer dran griegen will griegt er dich dran, aber wenns mal eingetragen ist und du saubere papiere und nachweise dafür hast wir kein (( Bulle )) der welt weiter nachforrschen, wenn es nicht zu krass ist! und man nicht durch dinge wie (( unterboden lichter oder Feuer aus dem ESD auffällt!))

sonic69
16.01.04, 13:20
*auch mal mein SENF dazu geb*

et 30 ist hinten schonmal garnicht so einfach und vorne sicherlich auch net kommt das auf die Dämpfer an hier muss eventuell mit Spurplatten gearbeitet werden

ist auch ladde :lol: :lol:

so sehen jedenfalls 9x16et30 mit 215/40r16 aus ohne irgendwas zu machen. :shock:

http://www.pixum.de/members/sonic69/?act=a_view&page=1&album=1112065&ktw=ea3082310fb64c1bd5ef68c8db981fe2

ps. suche noch nen karosseriebauer und nen tüvver ;-) :wink: