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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mindestbodenfreiheit



Anonymous
26.01.06, 23:31
Hallo Freunde des guten Geschmacks!

Kann mir einer sagen wie hoch ein Fahrzeug mindestens sein muß? Ich bekomm da immer verschiedenes gesagt. Ich vermute mal 10cm bei tragenden Teilen und 8 bei Spoilern aber das ist sozusagen nur eine Schätzung aus dem seither gehörten.
Da ich im Frühjahr endlich meine RSC-Frontschürze fahren will sollte ich diese dann ja auch fast eintragen. Mein Tigra ist mit 35er Eibach Federn auch nicht grade brachial tief *g* trotzdem hab ich mit der Schürze nur noch ca 72mm bis zum Asphalt. Gibts da Probs beim Tüver?

Wär echt nett wenn Ihr mich da mal aufklähren könntet.

Blitzgruß Matze (Sid)

VeNoM
27.01.06, 07:24
diese Mindestmaße sind quasi richtlinien, gibt leute die weit aus weniger haben AAAABBBBBEEEERRRR jetzt kommt es.

Messe mal die Lichtaustrittsunterkante zum Asphalt, diese darf 50 cm nämlich nicht unterschreiten und das maß is au jedenfall ein MUß und muss auch eingahalten werden, findest du nen Tüver der es dir einträgt fährst du quasi trotzdem illegal rum, die Polizei kann dir zumindest sofort eine aufn Deckel binden !

TwoBeers
27.01.06, 12:20
ARGH !!!

Erstens.. lies die Tüv-Forum Regeln bitte nochmal... hier wird nicht gepostet, ich verschieb es gleich !

zu deinem Problem:

da gilt das was Venom gepostet hat.. und folgendes:

Bodenfreiheit bei Tieferlegung
Welche minimale Bodenfreiheit ist bei der Fahrwerkstieferlegung eines Pkw zulässig ?

In der StVZO gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit sind

* die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit
* den allgemein anerkannten Regeln der Technik und
* den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und
* Straßenbau

anzuwenden.
Es ergibt sich, dass im verkehrsüblichen Fahrbetrieb beim Überfahren einer Bodenwelle, eines Schlagloches, eines abgesenkten Bordsteines oder beispielsweise einer Prüfgrube, Hebebühne oder anderer Hindernisse keine Beschädigung an Fahrzeugen und Verkehrseinrichtungen (in Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen usw.) eintreten darf.

Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.
Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.
Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten. Quelle: Dekra

mfg Tobi

Tuning World
27.01.06, 17:46
Um dir die Fragen noch weiter zu erleichtern :

in der Praxis wird das mit 7cm zu formelastischen Teilen und 8cm zu feststehenden Teilen gehandhabt, laut neuer EU Verordnung / Richtlinie.

Also musst du mind. 0,8 cm höher an der Front ;o)

VeNoM
27.01.06, 18:02
schon allein seine Lichtaustrittsunterkante wird keine 50 cm haben also muss er wahrscheinlich so oder so hoch :)

Tuning World
27.01.06, 18:12
Hm,

ich weiss nicht wie tief diese Front kommt. Weiss nur, mit unserer und 8cm Bodenfreiheit haste genau 49,5 - 50cm *ggg*

BlueCorsa83
27.01.06, 18:57
jungs/mädels mal im ernst wer hat bitteschön hier im forum alles 8cm bodenfreiheit an der frontschürze???? das mit dem lichtkegel weiß ich und das wird immer knapp oder?

Crazy-Corsa
27.01.06, 20:33
also meiner ist auch sau tief und ich meine sau tief ich habe in meinem
90\50 Fahrwerk drin und ich habe es auch eingetragen bekommen es kommt auf den Tüv drauf . Ich hatte auch welche .
Die so ein blödsinn erzählt haben es gibt keine Regel wie Tief ein Auto sein darf das ist ermessens sache des Tüvs und der Polizei

die Polizei kann dein Auto trotz das alles Eingetragen ist. Dein Auto still legen wegen egen einen grund !

VeNoM
27.01.06, 23:41
also meiner ist auch sau tief und ich meine sau tief ich habe in meinem
90\50 Fahrwerk drin und ich habe es auch eingetragen bekommen es kommt auf den Tüv drauf . Ich hatte auch welche .
Die so ein blödsinn erzählt haben es gibt keine Regel wie Tief ein Auto sein darf das ist ermessens sache des Tüvs und der Polizei

die Polizei kann dein Auto trotz das alles Eingetragen ist. Dein Auto still legen wegen egen einen grund !

das ist richtig das kann sie und bevor ich ne Tieferlegung habe wo ich schweine tief bin und die Lichtaustrittsunterkante irgendwo bei 48 cm rumgammelt wo ich in fast jeder Polizeikontrolle probleme bekomme schaue ich doch lieber das ich ne tiee front habe aber eben diese 50 cm wenigsten halbwegs eingehalten werden bei 49,5 da mostert die Polizei vielleicht abissl man kmmt aber durch bei 48 kannste das vergessen, die messen mittleriweilen nämlich immer häufiger nach

TwoBeers
27.01.06, 23:42
Da kann wohl jemand Fakten und Ermessensspielraum nicht unterscheiden,
versuch dich doch bitte angemessen auszudrücken.

Danke

JJ.Maverick
28.01.06, 00:03
also ich muss sagen bei uns sind sie da sehr kullant selbst wenn das ding auf ner umgehung funken am unterboden versprüht, und in ne normale tanke beim einfahren aufsitzt (rahmen) haben bullkarl und co. noch keine beanstandungen gemacht (war n golf 3 von ner bekannten) die breite lippe vorne hatte ca 1 cm platz auf ebenem asphalt.

und ich zeig ihnen nur den dicken ordner da blättert fast keiner drin.

VeNoM
28.01.06, 10:12
und wenner an den falschen gerät bzw. sie ?! dann legen die das Auto still hab ich hier alles schon erlebt, war auchn 3er Golf der hatte genausowenig platz, "BUM" angehalten sogar direkt vor der polizei und den Wagen entstempelt und jeder der vorbei lief konnte sich das lachen nicht verkneifen :) vorallem weil der typ vorher rumfuhr wie ein Henker :D

Lattepaul
31.01.06, 09:08
Hmm..muss nachher gleich mal nachmessen ob ich noch 50 cm Abstand habe ...müsste ich aber eigentlich schon bei nem 60/55 Fahrwerk, oder? An meiner Frontschürze hab ich höchstens 9 cm Bodenfreiheit, da mein Fahrwerk aber neu ist und sehr wahrscheinlich noch tiefer kommt werden es auch so um die 8 cm werden denk ich....aber halt nur an der Schürze....

Haugla2000
31.01.06, 11:25
ich hab 30er HR federn drin hab damit 48cm mit 15" 195/45er bereifung und hatte bei drei prüfer probleme meine HU zu bekommen, weil zu tief.

also wirst mit 60 mit sicherheit die 50 nich haben ;)

stand nich mal was inner suche das der tigra serienmässig 51 oder 52 cm scheinwerferunterkante hat, und man mit dem sportpaket wo die irmscherfedern/fahrwerk verbaut sind man schon unten die norm kommt ?!

TwoBeers
31.01.06, 13:33
Ausserdem hat Lattepaul einen Corsa, und die können noch mit wesentlich mehr Tierferlegung die 50cm halten.

Lattepaul
31.01.06, 13:36
Na nu mach mich mal ned schwach :shock: hoffe mal dass ich ned so Probleme bekomme...das letzte mal als ich TÜV/AU haben wollte bin ich ned drüber gekommen weil mein Kat platt ist...wenn ich jetzt ned drüber komme weil meine Lampen zu tief sitzen krieg ich nen Raster.....oder mach 20 Zoll Felgen drauf, dann passt das mit dem Licht wieder :)

Muss echt mal nachmessen später....grübel....panik....

Haugla2000
31.01.06, 13:40
ne ne habs nich gesehen das du nen corsa hast, tigra is wat anderes ;)

Lattepaul
31.01.06, 14:06
Na dann hab ich ja (evtl.) nochmal Glück gehabt...schauf... :)

Mess aber trotzdem nochmal vorsichtshalber nach :)

[ForgottenHero]**
04.02.06, 11:37
also ich fahr neuerdings 75/50 mit 45 15er reifen. passt grad so das ich exakt die 50cm hab. mit rs front sinds dann auch noch 8,5cm bodenfreiheit und von daher hat sich bei mir der tüvver noch nich beschwert.
mit dem messen muss ich auch sagen das da die grüne trachtenfraktion richtig geil drauf geworden is.