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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eingeschränkter Gültigkeitsbereich von E-Prüfzeichen?



TBX
20.02.06, 13:12
folgende situation:
wir haben an nen e-kadett die seitenblinker vom h-astra in die kotflügel gesetzt. die seitenblinker haben ein e1-prüfzeichen und sitzen an den gleichen stellen wie die originalen seitenblinker.
nun sagte man mir, dass die h-astra blinker nur am h-astra gefahren werden dürfen...warum? wird denn durch das e1-prüfzeichen nicht bestätigt, dass sie als seitenblinker zugelassen sind?

Theux
20.02.06, 13:59
nun sagte man mir, dass die h-astra blinker nur am h-astra gefahren werden dürfen...warum? wird denn durch das e1-prüfzeichen nicht bestätigt, dass sie als seitenblinker zugelassen sind?

Das ist richtig, die dürfen nur beim Astra H verwendet werden.

Für den Astra H wird ja eine Gesamt-ABE, die Betriebserlaubnis, erstellt, bevor das Auto auf den Markt kommt. Die Nummer dieser BE findet man im Fahrzeugbrief, beginnt meistens mit e1...... Unter dieser Nummer ist unter anderem hinterlegt, dass diese Blinker beim Astra H zugelassen sind. Deshalb haben die Blinker selbst auch ein E-Kennzeichen drauf.

Bei anderen Autos dürfen sie deshalb nicht verwendet werden, da der Kotflügel eine andere Form hat. Dehalb strahlt der Blinker anders, als wie das normalerweise vorgesehen ist. Es ist nämlich genau vorgeschrieben, wieviel Licht im welchen Winkel in welche Richtung strahlen muss/darf.

Iceman
20.02.06, 15:43
Es sollte aber auf Grund des E-Zeichens kein Problem sein den beim Kadett eintragen zu lassen..

VeNoM
20.02.06, 17:58
kann theux und Iceman nur zustimmen, also ab zum Tüv, nen freundliches gesicht machen und eintragen lassen, fertig ;)

Waldbrand
24.02.06, 14:57
Müssen ned eingetragen werden, wenn da mehr als nur E1 draufsteht...


gugg mal hier... http://forum.corsa-tigra.de/viewtopic.php?t=31217



5
Seitliche Fahrtrichtungsanzeiger

6
Seitliche lichtstarke Fahrtrichtungsanzeiger


Wenn da mehr als nur E1 draufsteht, sind die Dinger allgemein Freigegeben...

FTBerlin
24.02.06, 15:35
da hat der waldi recht.... nicht jede änderung am fahrzeug muss eingetragen werden.....

Theux
24.02.06, 16:22
da hat der waldi recht....

Nein hat er nicht.

Habt ihr denn mal gelesen, was ich weiter oben geschrieben habe?

Als für die Astra H Blinker die E-Kennzeichnung vergeben wurede, hat man beim KBA ein Gutachten dafür hinterlegt. Und wenn ihr da mal reinschauen würdet, dann wüsstet ihr dass die Blinker eben nur auf dem Astra H zugelassen sind.

Fasemann
24.02.06, 16:54
Was an den Blinkern anders als an "anderen"? Golf 1 Blinker passen auch an Kadett/Vectra . beim Corsa mit den hässichen Doppelscheinwerfern kommen auch andere Blinker in die Nubbel rein.....

Waldbrand
25.02.06, 14:09
da hat der waldi recht....

Nein hat er nicht.

Habt ihr denn mal gelesen, was ich weiter oben geschrieben habe?

Als für die Astra H Blinker die E-Kennzeichnung vergeben wurede, hat man beim KBA ein Gutachten dafür hinterlegt. Und wenn ihr da mal reinschauen würdet, dann wüsstet ihr dass die Blinker eben nur auf dem Astra H zugelassen sind.

Ich glaube jetz mal dem TÜV und n Polizisten...

wenn Die mir sagen das Ding hat n ausführliches Prüfzeichen und ist somit allgemein geprüft worden, dann darf ich das Überall verbauen, sofern ich mich an die Anbauregeln für Seitenblinker halte (Höhe, Position, Ausrichtung, etc), kann ich sie auch an einen Lada, Camaro oder Actros bauen...

Theux
25.02.06, 15:03
sofern ich mich an die Anbauregeln für Seitenblinker halte (Höhe, Position, Ausrichtung, etc), kann ich sie auch an einen Lada, Camaro oder Actros bauen...

Genau das ist der springende Punkt. Ich wage es zu bezweifeln, dass man es schafft die Blinker auf einem anderen Fahrzeug genauso auszurichten wie es auf dem Astra H der Fall ist und vom Gutachten vorgesehen ist.





Ich glaube jetz mal dem TÜV und n Polizisten

Dann musst du mir wohl auch glauben :wink:

cheeky_devil
25.02.06, 15:14
öhm :oops:
theuxibääär....

i hab bei 3 tüvs hier nachgefragt weil i ja a3 neblz inne front lötn will obs ok is wegen ausrichtung und co.... meinten alle sowien e zeichn druff is kräht da kein hahn nach... dürfn halt nur nit blenden und müssen winkelmässig so nahe wie mögli am a3 liegn.
und dann warnse fertig mit mir :o

FTBerlin
25.02.06, 16:09
definitiv müssen seitenblinker nicht eingetragen werden...... hauptsache der blinker ist zulässig und das ist er mit dem e zeichen

VeNoM
25.02.06, 16:50
wenn er aber blinker von nem Fahrzeug verbaut das nicht für seins geprüft wurde muss er es nrmalerweise eintragen lassen, da könnte ich genauso vom tigra die SW nehmen, meinen Corsa umschweißen das die ranpassen und sagen hey hey die haben E Prüfzeichen etc.

Die E Zeichen von Fahrzeugteilen sind immer für das dafür vorgesehe Fahrzeug geprüft worden, baust du es an ein anderes ist es genauso wenn du ne Heckschürze vom Corsa mit ABE an eine anderes Auto klatscht, da erlischt die ABE genauso

sonst wäre das ganze ja schön einfach :)
Bei mir wird das beim Tüv mit meinen dunklen Seitenblinker immer genau nachgeschaut, ich hab da so nen Zettel dazu da vergleichen die immer genaustens nach :oops:

Aber auf der anderen Seite, wie soll ein polizist nun nachweisen ob die Seitenblinker net orginal sind :) bzw. ob du solche nicht scho ndran hattest ?

Theux
26.02.06, 13:23
Ich will hier deshalb keinen Wirbel machen, denn im Normalfall fällt es nicht auf und da kräht auch kein Hahn nach. Genauso wie bei den Neblern von Tina.

Ich selbst habe auch die Seitenblinker vom Corsa C dran, und bisher ist es keinem aufgefallen.


TBX hatte nun mal Bedenken, und deshalb habe ich geschrieben wie es zu 100% richtig wäre.

VeNoM
26.02.06, 21:10
ich sag ja wenn halt wirklich 100% auf nummer sicher gehen willst sollte man sie eintragen lassen

FTBerlin
27.02.06, 00:47
kla dass ne änderung der scheinwerfer abgenommen werden muss.... da wird aber auch lediglich der anbau abgenommen, die scheinwerfer werden nicht zusätzlich geprüft da diese eine europäische betiebserlaubnis haben..... ebenso bei den seitenblinkern...... da die aber nicht unter die eintragungspflicht fallen und die eines anderen autos in diesem falle ein e zeichen haben sind diese ja einzeln schoneinmal auf ihre zulässigkeit hin geprüft worden und nicht erst im zusammenhang mit der amnahme bzw erteilung einer be für das gesammte fahrzeug.