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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : rechtsfrage. Unterhalt von seinem vater



Spaik3
02.03.06, 10:28
Hi.
Ein nachbar ist im Streit mit seinem Vater.
Er ist 23 und hat keine lehre gemacht.[hatte 2 jahre fachhochschule gemacht und danach paar jahre in ner Leihfirma gearbeitet.
Er wohnt noch bei seiner Mutter und Stiefvater,Stiefvater ist unternehmer und die Mutter ist Hausfrau., sein Vater wohnt ca 15 km von im weg seit ca 10 jahren[sind geschieden]

Jetzt ist er Arbeitslos geworden[bekommt nicht mahl 300€ an Arbeitslosg.] und möchte Unterhalt von seinem Vater haben .Der Vater verdient net viel aber seine 1600 gewiss.

Jetzt meint der Vater zu seinem Sohn er müsste kein Unterhalt zahlen. :!:

Das stimmt ja nicht.Gibs irgentwo ein gesetz oder ähnl. wo steht das der Vater seinem Sohn unterhalt zahlen muss?


Da er kein Internet hat er mich gebeten mich mal schlau zumachen.
Da ich nur auf der Arbeit mom. Internet habe und noch viel zutn habe frag ich einfach hier nach :oops:

bends
02.03.06, 10:50
Unterhaltsverpflichtet ist er,soweit ich weiß bis zum Ende der ersten Ausbildung.Da könnte man die Fachschule jetzt zu zählen...
Bin mir da aber nicht mehr so sicher.

Der Vater ist nur dann Unterhaltspflichtig,wenn eine Bedürftigkeit des Sohnes vorliegt.Ob die,wenn er bei seinem Unternehmer Steifvater und im Mütterlichen Haushalt gegeben ist,bin ich mir auch nicht so sicher,da dort das Gehalt von beiden zusammen gerechnet wird.

Er soll sich halt einfach arbeitslos melden,wenn er wirklich berechtigte Ansprüche hat,wird entweder das Arbeitsamt sich die Kohle vom Vater wieder holen oder ihm sagen,das er Anspruch auf ??? Taler vom Vater hat.Die kann er sich dann vom Vater einklagen.

Das Thema ist jedoch so komplex,das da keine genau treffende Aussage gemacht werden kann.Gibt vom Amtsgericht so eine Rechtsberatung,an die er sich wenden kann.

Hier ein interessanter
Link (http://www.abc-recht.de/topthemen/interview/unterhaltspflicht.php) dazu...

Gruß,
Marc

Spaik3
02.03.06, 11:05
Ja die Mutter ist Hausfrau,also kein Verdienst.Der Stiefvater ist aber auchnicht zu verpflichtet ,seinen Stiefsohn unterhalt zu zahlen.
Der soll sich mal beraten lassen von so einer Beratungshilfe,Rechtshelfer oder wie diese sich schimpfen..

Onkel Hotte
02.03.06, 11:22
hab das grad hintermir :(
mit dem kleinen unterschied, das mein alter dann doch etwas mehr verdient im monat, und ich halt noch zur schule gehe.

Laut meiner Anwältin ist er aber verplfichtet, solange der sohn kein eigenes einkommen hat, ihm unterhalt zu zahlen. es gibt da tabelle, die eine staffelung nach einkommen vorschreiben, an denen sich ein richter halten kann (düsseldorfer tabelle)

allerdings wird es wohl so sein, das ihm die 300 euro als einkommen angerechnet werden, und da er ja bei seiner mutter lebt (die als hausfrau nur zum naturalunterhalt beitragen muss [essen, wäsche, wohnung]), und somit ihm kein weiterer unterhalt zusteht. da auch die mutter neu geheiratet hat, kann auch ihr (bzw. ihrem neuen mann) eine unterhaltspflicht auferlegt werden, was aber ja hier wohl nicht gewünshct wird.

undgefähr so hat es meine Anwältin mir erklärt... ein gang zu einem rechtshelfer ist aber nicht die welt, und gütiege einigungen sind im endeffekt für beide kostengünstieger. vielleicht sollte er (je nachdem wie sein verhältniss zu seinem dad ist)mit ihm mal über monatliche finanzspritzen reden, bis er wieder einen job hat.

mfg alex

HoLLe
02.03.06, 11:44
ich mach hier zu. das gehört nicht in solch ein forum!