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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Felgenabdeckung



ice tiger
03.04.06, 12:36
Also...

Es galt ja bisher eigentlich immer die Regelung "Lauffläche muss abgedeckt sein"...
Nun war ich letztens bei meinem Dekra-Prüfer und da kam plötzlich das Thema auf, dass nach "neuer Regelung" wohl nun auch in deutschen Landen eigentlich die Ganze Felge bis zum Horn abgedeckt sein muss...

Was ist da dran? Weiß da wer was drüber?

mfg

Sandro1978
04.04.06, 18:48
Hallo Freunde ,

das ist amtlich .. bin diese Woche zum Stapler -

lehrgang beim TÜV .. und da habe ich mal einen

Sachverständigen " ausgequetscht " .. :)


Gruß Sandro

tigrafighter
04.04.06, 21:16
Und was wird jetzt aus denen bei denen es so schon eingetragen ist?! Ist es jetzt nich mehr "legal"?

Theux
04.04.06, 22:57
Und was wird jetzt aus denen bei denen es so schon eingetragen ist?! Ist es jetzt nich mehr "legal"?

Was eingetragen ist, das bleibt auch - nur für zukünftige Eintragungen ist es zu beachten

CrazyTigra
04.04.06, 23:26
Der Text, den du eingegeben hast, ist zu kurz. Bitte erweitere den Text auf die minimale Länge von 10 Zeichen.

Theux
05.04.06, 15:55
Jungs was regt ihr euch über so alte kamellen auf? Das ist schon lange so! Hat aber was mit dem Baujahr zu Tun bzw mit der EG. Glaub bis irgendwann 96 reichts die Lauffläche abzudecken bei allem was neuer ist muss man alles abdecken...schade das Frank nichtmehr hier zu sein scheint...der wüsste das bestimmt sehr genau!


Das hat nix mit dem Baujahr zu tun.
Es gibt zwei Vorgehensweisen zur Prüfung der Abdeckung der Lauffläche und man kann selbst entscheiden, nach welcher Methode geprüft werden soll. Bedingung ist, dass beide Achsen nach der gleichen Methode geprüft werden.

ice tiger
05.04.06, 16:07
@theux


Das hat nix mit dem Baujahr zu tun.
Es gibt zwei Vorgehensweisen zur Prüfung der Abdeckung der Lauffläche und man kann selbst entscheiden, nach welcher Methode geprüft werden soll. Bedingung ist, dass beide Achsen nach der gleichen Methode geprüft werden.

Häh? Und was hat das wiederum mit der Abdeckung der gesamten Felge zu tun?

Es geht doch um die Frage, für welche Autos das mit der gesamten Felgenabdeckung jetzt gilt...
Es kann doch wohl auch nicht sein, dass ein Auto "neuren" Baujahres, welches die Eintragung aber schon seit "Ewigkeiten" hat, jetzt nicht mehr legal ist!? Dann könnten 80% aller Fahrer hier im Forum doch ihre Felgen wieder abbauen!;-)

mfg

cheeky_devil
05.04.06, 16:46
er sagte doch grade das das baujahrunabhängig ist...
hab letztens auch mit meinem dekraner darüber gesprochen... bj is usnahmsweise bei der sache völlig pupe :D

und es is wie immer immernoch ermessenssache des prüfers

Jimmy*c20rsa_xe*
05.04.06, 17:06
son scheiß! die machen auch alles hässlich! hervorstehende felgen sehe immer gut aus! zum glück habe ich das vor jahren eingetragen! haha! :-D

stibo
05.04.06, 18:33
@ ice tiger

mir gehts genauso!!!
bei ist die lauffläche von oben auch abgedeckt
und sonst ragt das auch alles raus!!!
ist beim corsa ja auch nicht zu ändern ausser mit lsp's

nur das die jetzt deswegen so einen aufstand machen versteh ich nicht!!!

weiß jemand ab wann dieses gesetzt 96 eingetreten ist???
hab nämlich bau´jahr 11/96

cheeky_devil
05.04.06, 19:15
es gibt kein gesetz!!!! nichma nen paragraphen wo steht das ab dem und dem bj nichmehr geht

stibo
05.04.06, 19:31
ja aber irgendwomit muss es ja zu tun haben mir erzählen auch immer prüfer etwas von wegen eg und der deutsche regelung!!!!oder so ähnlich!!!!
und das nervt mittlerweile!!!
da blck ich nicht durch!!

Theux
05.04.06, 20:02
Es reicht halt nicht, wenn die Lauffläche nur von oben abgedeckt ist. Es ist vorgeschrieben, dass sie bis zu einer bestimmten Stelle nach vorne und hinten hin abgedeckt sein müssen. Und das ganze unabhängig vom Baujahr des Autos.

cheeky_devil
05.04.06, 20:27
na dann lasst euch des nächstemal doch einfach den wisch dazu zeigen... mit der flensburger und eg zulassung gibts auch nen gerücht das de de seitenblinker bei eg fahrzeugen nich entfernen darfst... auf meine anfragen hin habn mich tüver nur gross angeschaut und gefragt wo sowas stehn soll...

:p vll is auch alles im osten ne runde einfacher ... lass mich auch gerne eines besseren belehrn

Zwerg
05.04.06, 20:52
also soviel ich weiß (hat mir unser kfz-meister in der arbeit erzählt) is das bei eintragungen so...

nach EU-Recht muss die lauffläche abgedeckt sein

nach Deutschem Recht das gesammte Rad...



weiß aber net obs stimmt...
muss morgen zum tüv meine eintragen lassen (laufflächen sind grad so abgedeckt ohne was machen zu müssen) da wird sichs ja zeigen was da sache is!!

Simon
05.04.06, 20:56
nach EU-Recht muss die lauffläche abgedeckt sein

nach Deutschem Recht das gesammte Rad...


andersrum

ich habs im computer gesehen der GTÜ, da is ne tabelle für deutsches und eu recht, was jeweils vorgeschrieben ist, fahrzeuge die nach EU recht geprüft sind, und das sind alle ab nem bestimmten baujahr müssen nach eu-recht behandelt werden

aber was redet man hier, es weiß ja sowieso jeder 2te besser

Zwerg
05.04.06, 20:58
upsi *rotwerd*

ice tiger
06.04.06, 13:12
Welche Fahrzeuge sind denn aber nach Eu-Recht geprüft???

Ich hatte bis letzte Saison noch alte Papiere...Jetzt hab ich zum 31.03. was eintragen lassen und dabei neue Papiere bekommen...Hab ich deswegen jetzt ein Eu-geprüftes Fahrzeug oder wie??

Diese Regelung muss doch irgendwo stehen...Ich glaube kaum, dass das für alle Autos so gelten kann...

mfg

Zwerg
06.04.06, 17:28
nein die neuen fahrzeugpapiere dienen nur zur vereinheitlichung innerhalb der EU, wie auch der tolle Euro ;)

Jan294
06.04.06, 17:52
Welche Fahrzeuge sind denn aber nach Eu-Recht geprüft???
Mußt du mal in den Fahrzeugbrief (oder wie das Ding jetzt neuerdings heißt) gucken! Wenn die Zulassungsnummer (oder wie auch immer das heißen mag) mit nem kleinen e anfängt, dann wurde dein Auto nach EU-Recht zugelassen (glaub so ab um und bei 96 dürfte das bei fast allen der Fall sein) und muß eigentlich auch danach geprüft werden und somit müßte die ganze Felge abgedeckt sein! Ist absolut nich neu sondern eher n alter Hut, aber solange die TÜV-Prüfer das nich vernünftig durchziehen, isses den meisten halt egal. Kehrseite ist eben, daß im Zweifelsfall die Felgeneintragung inner Kontrolle nix wert ist!

ice tiger
10.04.06, 12:09
Ähm....das hieße doch aber dann wirklich das 85% aller getunten Fahrzeuge nicht legal rumfahren???

Wieviel neure Modelle gibt's denn, die nur die Lauffläche abgedeckt haben (Golf, Audi, Opel)...
Da fahren doch ein Haufen Leute rum deren Autos deutlich nach diesem Datum gebaut wurden und bei denen auch nur Lauffläche abgedeckt ist...
Also doch Baujahr abhängig?

mfg