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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hatte heut nen Unfall mit meinem Corsa brauche mal Rat :(



Griffar
04.04.06, 19:18
Hi, ich hatte heute nen Unfall mit meinem Corsa :( is zwar nix dran zu sehen aber am anderen Auto...

ich stand an ner roten ampel, hatte mich falsch eingeordnet und wollte kurz zuruecksetzen um nochmal die Fahrspur zu wechseln...naja eigentlich war ich der meinung das hinter mir keiner war (ich hab eigentlich geguckt....) nun stand da doch jemand..dem bin ich praktisch rueckwaerts drauf gefahren....

seine stossstange hat einen kleinen riss und der kuehlergrill...wie auch immer...der hat gleich die polizei gerufen und gesagt was passiert ist...ich habe gesagt das ich mich wenn dann nur schriftlich aeussern will...der bulle meinte dann "na ich sag nix" ....

jedenfalls hab ich da was unterschrieben das ich mich wenn dann nur schriftlich aeussere...

nun haben die gesagt ich bekomme ein bussgeld wegen vernachlaessigung der aehm wie heisst das jedenfalls weil ich nicht aufmerksam genug beim rueckwaerts fahren gewesen sein soll...
das bussgeld soll in hoehe von 60euro sein...und einen punkte solls auch geben...


was soll ich nun machen?

DarkMan-2004
04.04.06, 19:24
Abwarten was kommt. Was Anderes kannste eh net machen... ;)

.:AlTeNdOrFeR:.
04.04.06, 19:46
Du musst jetzt damit leben, das du beim Rückwärtsfahren nicht aufgepasst hast.

Beim Rückwärtsfahren gilt besondere Aufmerksamkeit.

Jetzt mal nebenbei, du hast ein Auto, welches direkt hinter dir stand nicht gesehen?

Thrilldriver
04.04.06, 19:50
was soll ich nun machen?
Ich versteh nicht ganz, was Du von uns wissen willst!?
Du hast einen Unfall verursacht, und das sind jetzt eben die Konsequenzen.

Den Schaden am anderen Auto zahlt Deine Haftpflicht, und das Bußgeld Du.

Wie gesagt, abwarten, bekommst Post.

MfG, Sascha:cool:

Jojo81
04.04.06, 20:18
Den Schaden am anderen Auto zahlt Deine Haftpflicht, und das Bußgeld Du.



echt? dann könnte man ja andere autos rammen wie man will ohne zu blechen
:D

wenns nur ne kleine sache ist, würde ich das meiner versicherung erst gar net melden, da du evtl in den prozenten höher gestuft wirst.

Griffar
04.04.06, 20:19
Du musst jetzt damit leben, das du beim Rückwärtsfahren nicht aufgepasst hast.

Beim Rückwärtsfahren gilt besondere Aufmerksamkeit.

eigentlich habe ich aufgepasst..ich fahre mittlerweile seit 7 jahren unfallfrei und bussgeld/verwarnungsgeld frei..ich wurde bisher weder geblitzt noch sonstwas..ich habe nichtmal einen strafzettel wegen falschparkens zu verzeichnen



Jetzt mal nebenbei, du hast ein Auto, welches direkt hinter dir stand nicht gesehen?

jein...ich gucke eigentlich immer in den rueckspiele (das duerfte ich auch diesmal gemacht haben) da war nichts zu sehen...dann hab ich in den aussenspiegel geschaut..und da war auch nichts zu sehen..also bin ich losgefahren..der hinter mir stand versetzt so das ich ihn im aussenspiegel nachher nichtmehr sehen konnte....und zum zeitpunkt als ich in den rueckspiegel schaute war er imho noch nicht da...

ich habe mich sogar beim rueckwaertsfahren umgedreht wie ichs immer mache....aber das auto stand versetzt richtung beifahrerseite....

Griffar
04.04.06, 20:21
Ich versteh nicht ganz, was Du von uns wissen willst!?
Du hast einen Unfall verursacht, und das sind jetzt eben die Konsequenzen.

Den Schaden am anderen Auto zahlt Deine Haftpflicht, und das Bußgeld Du.

Wie gesagt, abwarten, bekommst Post.

MfG, Sascha:cool:


ich will wissen wie ich mich bei der kommenden Post verhalten soll damit ich das bussgeld und die punkte umgehen kann, da ich meiner meinung nach aufgepasst habe wie ich es immer mache.

.:AlTeNdOrFeR:.
04.04.06, 21:13
Also das Bußgeld wirst du wohl kaum umgehen können und den Punkt glaub ich auch nicht, ich hab mal in der Fahrschule gelernt das man an Ampeln zum Spurwechsel nicht rückwärts fahren darf, wahrscheinlich aus dem Grund der plötzlich auftauschenden Autos.

Es ist jetzt halt passiert, shit happens, der eine Punkt wird dich vermutlich nicht töten und du wirst bei solchen Aktion wohl demnächst nochmehr gucken ob jemand da ist.

Corsa1800
04.04.06, 22:05
Verstehs grad auch nicht ganz.....
Du hast Mist gebaut und musst nunmal dafür bestraft werden *klatsch* :D

Na ma im Ernst,ist halt passiert....und?
Zahl die paar Kröten und gut.
Kannst dich da eh nicht rausreden,wenn du geguckt hättest,hättees nicht gekracht ;)
Also zahlen,draus lernen und freuen das nicht ein Radfahrer hinter dir stand.

Waldbrand
04.04.06, 23:21
Verstehs grad auch nicht ganz.....
Du hast Mist gebaut und musst nunmal dafür bestraft werden *klatsch* :D

Na ma im Ernst,ist halt passiert....und?
Zahl die paar Kröten und gut.
Kannst dich da eh nicht rausreden,wenn du geguckt hättest,hättees nicht gekracht ;)
Also zahlen,draus lernen und freuen das nicht ein Radfahrer hinter dir stand.

dito.

Wer scheisse baut, muss dafür grade stehen können... alles andere is Armseelig... Ich hol mir morgen auch n Diszi ab :D

Griffar
05.04.06, 11:53
Verstehs grad auch nicht ganz.....
Du hast Mist gebaut und musst nunmal dafür bestraft werden *klatsch* :D

Na ma im Ernst,ist halt passiert....und?
Zahl die paar Kröten und gut.
Kannst dich da eh nicht rausreden,wenn du geguckt hättest,hättees nicht gekracht ;)
Also zahlen,draus lernen und freuen das nicht ein Radfahrer hinter dir stand.

ICh hab ja geguckt. Das ich Schuld habe ist klar, ich hätte auch behaupten können der Hintermann wäre mir drauf gefahren...Zeugen gabs nämlich keine..hab ich aber nicht

ich versteh nur nicht das ich Punkte und Bussgeld bekomme obwohl ich geschaut habe....wenn in der Zeit jemand anprescht und mein Rückfahrlicht nicht sieht und bis ganz dicht auffährt ist das natürlich eine Verkettung unglücklicher Umstände..hier würde Gegenseitige Rücksichtnahme gelten...

wo steht das das man vor ampeln nicht rückwärtsfahren darf? wenn das wirklich so is kann ich natürlich nichts gegen das bussgeld machen...aber ich habe davon noch nichts gelesen...

Simon
05.04.06, 12:19
einmal eingeordnet ist ein "umordnen" nicht zulässig

habs jetzt nicht in der stvo gefunden, aber irgendwo mein ich is das verankert

Corsa1800
05.04.06, 18:58
ICh hab ja geguckt. Das ich Schuld habe ist klar, ich hätte auch behaupten können der Hintermann wäre mir drauf gefahren...Zeugen gabs nämlich keine..hab ich aber nicht

Nein hast nicht richtig geguckt!!!

Nee,kannste nicht so einfach behaupten.Dann kommt nen Gutachter und du bist am *****.


ich versteh nur nicht das ich Punkte und Bussgeld bekomme obwohl ich geschaut habe

...siehe oben: NEIN DU HAST NICHT AUSREICHEND GESCHAUT!


wenn in der Zeit jemand anprescht und mein Rückfahrlicht nicht sieht und bis ganz dicht auffährt ist das natürlich eine Verkettung unglücklicher Umstände..hier würde Gegenseitige Rücksichtnahme gelten...

Jetzt willst uns aber ver*****en,oder????
Was heisst denn "in der Zeit"????
Man schaut,setzt zurück und fertig! Da kann keiner mal eben in Nanosekunden angerast kommen.


wo steht das das man vor ampeln nicht rückwärtsfahren darf?

ist nicht dein Erst,oder?????
Wo steht denn geschrieben das man nicht nackt,mit ner Rassel in der Hand,durch die Innenstadt von München rennen darf?
Muss denn jeder Pfurz niedergeschrieben werden? (jagut,wir sind in Deutschland)



Und jetzt knie endlich nieder und zahle reuemütig deine gerechte Strafe!!!


Hau

RTC Lady
05.04.06, 19:48
einmal eingeordnet ist ein "umordnen" nicht zulässig

habs jetzt nicht in der stvo gefunden, aber irgendwo mein ich is das verankert

Dem kann ich nur zustimmen!!! Vor kurzem ist mir etwas ähnliches passiert nur das ich hinter dem Fahrzeug war!!! Hatte zwar keinen sicherheitsabstand und sowas aber das war den Bullen wurscht!!! Bei denen zählte nur das Rückwärts fahren der anderen und das war dann mein Glück!!!

Also wie schon gesagt leb mit dieser "Dummheit" und hoffe das es deine ersten und letzten Punkte sind!!! :)

Viel Glück dann noch

bastie444
05.04.06, 19:53
Der eine hätte au ned gleich die Grünen anrufen brauchen, ich meine man hätte es ja auch anderst regeln können.

Simon
05.04.06, 20:22
wenn es bsp. nen firmenwagen war (der andere) muss aus versicherungsgründen immer die polizei kommen, auch bei nem abgefahren spiegel ;)

DarkMan-2004
06.04.06, 00:09
Nö, net immer Simon. Fotos reichen auch. Eigene Erfahrung! ;)

Homer-Mix
06.04.06, 00:18
ich hätt die polizei an der stelle des unfallgegners auch gerufen. dann ist alles festgewhlten und man hat kein stress mehr hinterher wenn einer doch noch der meinung sein sollte dass seinem anwalt zu langweilig ist. mit "anders regeln" kann man nämlich selbst bei nem klaren sachverhalt derbe auf die schnauze fliegen. und zur eigentlichen frage: du hast schuld, find dich damit ab und die strafe ist in dem fall nun mal gerecht.

Griffar
07.04.06, 13:40
ICh hab ja geguckt. Das ich Schuld habe ist klar, ich hätte auch behaupten können der Hintermann wäre mir drauf gefahren...Zeugen gabs nämlich keine..hab ich aber nicht

Nein hast nicht richtig geguckt!!!


das kann man als unbeteiligter immer sagen...ich habe selbiges meiner mutter vor ein paar jahren gesagt als ihr ähnliches passiert ist
glaub mir man kommt schneller in die situation als man denkt obwohl man umsichtig und vorsichtig fährt



Nee,kannste nicht so einfach behaupten.Dann kommt nen Gutachter und du bist am *****.


anhand des schadens (kleiner riss im kühlergrill und kleiner riss in der kennzeichenhalterung) ist nicht feststellbar wie sich der vorfall ereignet hat. Aber wie gesagt ich hätte das auch nicht gemacht dazu bin ich zu ehrlich.



wenn in der Zeit jemand anprescht und mein Rückfahrlicht nicht sieht und bis ganz dicht auffährt ist das natürlich eine Verkettung unglücklicher Umstände..hier würde Gegenseitige Rücksichtnahme gelten...

Jetzt willst uns aber ver*****en,oder????
Was heisst denn "in der Zeit"????
Man schaut,setzt zurück und fertig! Da kann keiner mal eben in Nanosekunden angerast kommen.

Junge, wenn du die Spur wechseln willst hast du nicht nur auf deinen Hintermann zu achten sondern vorallem auch auf die Spur auf die du wechseln willst...da vergehen schonmal 2-3 sekunden bis man rückwärtsgefahren ist. ich hätte den hintermann ja auch beim undrehen nach dem blick in den rückspiegel noch gesehen...dummerweise kam er ein ganzes stück versetzt richtung bordstein an



wo steht das das man vor ampeln nicht rückwärtsfahren darf?

ist nicht dein Erst,oder?????
Wo steht denn geschrieben das man nicht nackt,mit ner Rassel in der Hand,durch die Innenstadt von München rennen darf?
Muss denn jeder Pfurz niedergeschrieben werden? (jagut,wir sind in Deutschland)



Und jetzt knie endlich nieder und zahle reuemütig deine gerechte Strafe!!!


Hau

das ist mein voller ernst, gerade deutschland ist dafür berümt berüchtigt das jeder mist niedergeschrieben steht in gesetzen. und alles was dort nicht niedergeschrieben steht ist erlaubt.
Da ich aber die stvo nicht in und auswendig kenne war meine Frage eben ob man sich bei roten ampeln nochmal umordnen darf.

mfG

Griffar
07.04.06, 13:48
Der eine hätte au ned gleich die Grünen anrufen brauchen, ich meine man hätte es ja auch anderst regeln können.

ja das stimmt aber er bestand halt darauf...meinte nur ob er die polizei rufen sollte oder ich....unfall ist unfall das ist richtig aber polizei vor ort um z.b. die unfallstelle abzusperren war nicht notwendig, da der schaden kleiner ist als bei so manch parkplatzrempler. Nun ja ändern kann man es nun nicht mehr, nur versuchen das beste draus zu machen.

Heute kam das schreiben bezüglich meiner Anörung zu der Sache (also noch nicht der Bussgeldbescheid)

da wird mir halt §9 abs. 5, §1 Abs 49 Stvo §24 StVG 44BKat §3 Abs. 3 BKatV §19 OWG

"Sie liessen durch Rückwärtsfahren die ihnen Obliegende Vorsicht ausser Acht. Es kam zum Unfall"

Bemerkung: Ohne ersichtlichen Grund rückwärtsgefahren ....usw.

würde nach Bussgeldkatalog 2pkt in flensburg und 60€ Bussgeld bedeuten

fragt sich nur inwieweit ich mich dazu äussern sollte....

Red_Devil
07.04.06, 14:08
Ich versteh dich nicht!

Wenn du 100% richtig geschaut hättest, wärest du nicht in einen anderen rein gefahren... das kannst du drehen und wenden wie du willst. Wenn ein Auto hinter dir steht und du fährst dagegen bist du schuld!

Ich versteh die Welle die gemacht wird nicht... wenn du sonst immer umsichtig fährst, dann zahlst jetzt halt deine Strafe und bekommst die Punkte... ist doch scheiß egal. Wegen den 2 Punkten musst nicht ins Gefängnins... das Interessiert doch kein Schwein...


das kann man als unbeteiligter immer sagen...ich habe selbiges meiner mutter vor ein paar jahren gesagt als ihr ähnliches passiert ist
was willst du dann sonst hören? Wir sind alle unbeteiligt gewesen...



das ist mein voller ernst, gerade deutschland ist dafür berümt berüchtigt das jeder mist niedergeschrieben steht in gesetzen. und alles was dort nicht niedergeschrieben steht ist erlaubt.
Da ich aber die stvo nicht in und auswendig kenne war meine Frage eben ob man sich bei roten ampeln nochmal umordnen darf.


Ob das geschrieben steht, oder nicht. Das interessiert doch auch keinen. Dich haben sie ja nicht dran gekriegt wegen Rückwärtsfahren, sondern weil du jemand gerammt hast.

Griffar
07.04.06, 14:33
Ich versteh dich nicht!

Wenn du 100% richtig geschaut hättest, wärest du nicht in einen anderen rein gefahren... das kannst du drehen und wenden wie du willst. Wenn ein Auto hinter dir steht und du fährst dagegen bist du schuld!

Man kann nie 100% richtig schauen da man nicht alle 4 himmelsrichtungen gleichzeitig und die ganze Zeit im Auge haben kann. Was man machen kann ist entsprechend seiner Möglichkeiten versuchen alle Himmelsrichtungen sowie das eigene Fahrzeug möglichst gut im Auge zu behalten. Vielleicht kommst du mal in eine ähnliche Situation wo du deiner auffassung 100% richtig zu schauen genüge getan hast und es trotzdem nicht ausreichte.



Ob das geschrieben steht, oder nicht. Das interessiert doch auch keinen. Dich haben sie ja nicht dran gekriegt wegen Rückwärtsfahren, sondern weil du jemand gerammt hast.

Doch das interessiert, weil sie mir ein Anhörungsschreiben geschickt haben und ich überlege was ich dort hineinschreibe. Ich kann einmal hineinschreiben wie sich der Fall zugetragen hat oder ich kann ankreuzen "ich gebe den verstoss zu" grundlos rückwärtsgefahren zu sein ohne rückspiegel seitenspiegel etc. zu nutzen.

Tigraboy
07.04.06, 15:19
Schreib es doch so hin, wie es sich ereignet hat.
Dann siehst du doch, was du als Antwort erhälst.

Was sollen wir dir denn jetzt schreiben?
Du hast doch selbst geschrieben das du ehrlich bist,
also schreib einfach das hin, was passiert ist.

Red_Devil
07.04.06, 15:27
Man kann nie 100% richtig schauen da man nicht alle 4 himmelsrichtungen gleichzeitig und die ganze Zeit im Auge haben kann. Was man machen kann ist entsprechend seiner Möglichkeiten versuchen alle Himmelsrichtungen sowie das eigene Fahrzeug möglichst gut im Auge zu behalten. Vielleicht kommst du mal in eine ähnliche Situation wo du deiner auffassung 100% richtig zu schauen genüge getan hast und es trotzdem nicht ausreichte.

Dann bin ich aber trotzdem selber schuld!


Doch das interessiert, weil sie mir ein Anhörungsschreiben geschickt haben und ich überlege was ich dort hineinschreibe. Ich kann einmal hineinschreiben wie sich der Fall zugetragen hat oder ich kann ankreuzen "ich gebe den verstoss zu" grundlos rückwärtsgefahren zu sein ohne rückspiegel seitenspiegel etc. zu nutzen.

Ob grundlos oder nicht, aber du hast gefragt, wo das steht dass man nicht rückwärts darf? Das tut nichts zur Sache. Ob man es darf oder nicht, macht es die Tatsache dass du jemand angefahren hast nicht besser... wenn man es nicht darf eher schlechter...

Schreib hin, dass du geschaut hast und niemand gesehen hast und deshalb zurückgefahren bist... oder "geb es zu" und damit hat sich das ganze...