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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : LED Rückleuchten Hella wie anordnen



fensterwischer
12.04.06, 12:53
moin.
folgendes: ich hab jetzt knapp über ein jahr meine led ringe und die zusätzlichen leuchten von hella hier liegen die jetzt ins auto sollen da der umbau sich dem ende zuneigt. jetzt ist nur die frage: wie darf bzw muss ich die anordnen das der tüv nicht sagt "gibbet nicht". ich meine die ringe und die ganzen leuchten haben alle samt das prüfzeichen müssen an sich ja nicht eingetragen werden. candy fährt die teile ja auch. wollte die aber nicht so anordnen wie sie da ich über den alten rückleuchten nen bösen blick hab und das nicht mehr passen würd. also wie darf ich bzw muss ich. bin für jede hilfstellung überaus verbunden :)

gruß und danke maik

little-blue
14.04.06, 00:01
Schon mal in die STVO oder STVZO geschaut?

da steht das alles genau drin. von wegen außenkante, Bodenhöhe usw.

little-blue

Night
17.04.06, 17:46
Du musst nur den Winkel beachten der mit in den kleinen "Gutachten" der Ringe mit dabei ist, damit du die hinter dir nicht evlt. blendest da die Led Ringe ziemlich hell sind ;)

Bei mir siehts bisher so aus...mach seit nem Jahr fast dran rum und hab nie Zeit die Teile endlich mal fertig zu bekommen...

ch_wagner
18.04.06, 14:06
@Night:
Hast du die Rückleuchten aus GFK laminiert?
Wo hast du die Teile her? Direkt von Hella?

Ich glaub, wenn's mir mal langweilig wird, mach ich auch sowas:D
Find die LED Rückleuchten echt hübsch.

Night
18.04.06, 22:57
die Teile habe ich von einem guten alten Bekannten hier ausm Forum der leider seinen Tigra nicht mehr hat, er hatte damals auch solche gebaut aber hat diese verkauft, irgendjemand im Forum hat die glaub dran, musst mal "Skysurfer" versuchen zu finden, aber ob er die noch besorgen kann weiß ich nicht!

Dann viel Spaß is ne Scheiß Arbeit...:)

Gruß Miro

6Richtige
19.04.06, 08:34
Heisst HoLLe und is auch hier im Forum ;) (Ich hoff du hast nix gegen das verlinken deines Bildes)

http://www.holletown.de/th1-gr.jpg

Corsa B82
19.04.06, 11:52
In der STVZO steht das die Rückleuchten an keinem beweglichen Teil wie Heckklappe oder so befässtigt sein dürfen.. Wenn man es so macht das man wenn die Heckklappe hoch geht nur der Blinker und die Nebelschlussleuchte mit hoch gehen, aber das Standlicht und das Bremslicht unten bleiben ist es legal..