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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Blaues Standlicht



Anonymous
27.08.03, 00:17
Hallo kann mir jemand sagen was blaues Standlicht für Ärger mit den Herren in grün gibt ?
:?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?:

Anonymous
27.08.03, 00:40
yops gibt es

[edit]

axo was .. yoah bekommst mängelkarte .. bußgeld wahrscheinlich

ka .. lass es doch einfach :roll:

an9el
27.08.03, 00:41
Soweit ich weiss..3 punkte in flensburg und ein hohes bussgeld. problem wird aber sein..wie weissen dir das nach? dazu müssten sie die standlichter ausbauen...laut anleitung muss dazu vorne komplett alles runtergebaut werden :)

aber...naja..man weiss ja nie an wen man gerät...

steuerchen
27.08.03, 09:33
Oh wie schön.....Nur maln Tipp....Zu dem Thema gibt es auch schon 2987268246 Threads..... :evil:

reddevil
27.08.03, 10:27
Hi, du sagst es steuerchen das die es nie schaffen die suche zu benutzen :roll:

MfG. reddevil

JBR
27.08.03, 10:53
dann lass doch des normale standlicht drinn und bau dir zusätzlich blaues ein.

Dann kannst du auch vor den Augen der Rennleitung die normalen lämpchen rausnehmen, denen zeigen und ihnen sagen, daß sie lieber nicht so viel saufen sollten, daß sie schon blaues licht sehen...

MfG

steuerchen
27.08.03, 12:00
Du denkst wohl auch die Bullen sind nur doof....Hilfe,echt :evil:

Anonymous
27.08.03, 13:38
naja kommt auf den bullen drauf an wenn du glück hast nur bußgeld srafe wenn du aber an die falschen bullen kommst dan bestimmt 1 punkt aber mehr auch nicht!!!

blacktigra
27.08.03, 15:01
also ich spreche mal für Berlin:

netter polizist: 10€ unerlaubte Änderung der Beleuchtungseinrichtung

normal: Mängelkarte 3Punkte 50€ (Fahren ohne Betriebserlaubnis)

übel: Stillegung, Abschleppkosten, 3Punkte, 50€ (Fahren ohne BE)

Viel Spaß

noam
27.08.03, 15:07
so wie blacktigra geschriebn hat kanns laufen!!!

und außerdem hast du aktive mitwirkungspflicht und wenn der polizist sagt du sollst ma das standlicht einschalten und du das nicht machst gibbet ärger in form von geldstrafe!

Und wenn einer zu mir sagen würde dass ich nicht soviel saufen soll weil ich was illegales gesehn hab dann find ich auch was... egal was...

in ner polizeikontrolle ist es ein geben und nehmen.. und wenn man dem polizisten dumm kommt hat der noch ganz andere möglichkeiten. immer bedenken: die sitzen am längeren hebel

Anonymous
27.08.03, 15:21
Ja Stilllegung wahrscheinlich. Und dann wieder Nachuntersuchung etc. Ziemlich teuer. Laß es lieber. Bau dir lieber ein paar nette Dioden vorne ein die de per seperaten Schalter anschalten kannst und da noch ne Sicherung zwischen die de Verkehr ziehst und schon ist die ganze sache legal weil de die im Verkehr nicht anschalten kannst so wird übrigens auch Unterbodenbeleuchtung legal.
:-)

noam
28.08.03, 13:21
ubb wird nie legal!!!

oder hat einer von euch schon mal nen gutachtewn dafür gesehn wo das bruchverhalten, schplitterfestigkeit usw getestet wurde?

ich net

wenn mans so wie beschrieben macht bewegt man sich in ner rechtlichen Grauzone und es kommt auf die polizisten bzw gutachter an ob ihr nochmal ohne strafe davon kommt oder zahlen dürft

Anonymous
28.08.03, 17:14
Was heißt denn bei euch legal???
Das man damit nicht im öffentlichen Verkehr fahren darf ist ja jedem bekannt. Nur darf man sonst die Röhren nicht mal angebaut haben da diese ja auch während der Fahrt angeschaltet werden könnten. Ist auch ziemlich neu . Zumindest haben die Grünen das schon mal gefunden und nach ungelogen 1h haben die es dann begriffen dass ich die durch Sicherungen unterbrochen habe und nicht anschaltbar sind. Deshalb erlaubt.

noam
28.08.03, 18:07
ich sag ja: G R A U Z O N E


wenn se dich hätten drankriegen wollen dann hätten se sich auch auf die StVZO berufen könn und zwar auf den § der die Beleuchtungseinrichtungen regelt. Dieser besagt nämlich dass alle angebrachten Beleuchtungseinrichtungen funktionsfähig sein und den TÜV Richtlinien entsprechen müssen (weiß den genauen Wortlaut net mehr und bin zu faul nachzuschlagen). Im Umkehrschluss bedeutet dass das Polizeibeamte alle Beleuchtungseinrichtungen als einschlaltbar betrachten können bzw als eingeschaltet ansehen könn. Und wenn dies nicht möglich ist ist es halt neOrdnungswidrigkeit weil man eine angebrachte Beleuchtungseinrichtung nicht einschalten kann, dementsprechend nicht funktionstüchtig ist!
Da das aber nur ne Ordnungswidrigkeit ist und das Einschreiten dagegen im Ermessen der Beamten liegt, ham se sich sicher gedacht, weil se sich nicht sicher waren, obs nu legal ist oder nicht, weil wir uns in og GRAUZONE bewegen, schreiten sie nicht dagegen ein! Und somit ists noch lange nicht legal, nur weil zwei Polizisten das nciht erkannt haben. Analog dazu wäre ja ein Mord legal, nur weil die Polizei nicht in der Lage ist den Mörder zu ermitteln!!! Und das ist ja bekanntlich nicht so.
Aber da kann man noch lange drüber philosphieren.

Dabei fällt mir noch ein:
In einem Wald fällt ein Baum um aber niemand hat es gesehen oder gehört. Ist der Baum dann wirklich umgefallen? :shock: