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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BB-von MHC eingetragen=>Polizei=>Mängelkarte=> und jetzt?



Joern
17.07.06, 11:02
Hi, melde mich seit langer Zeit mal wieder. Die alte Garde unter euch wird mich vielleicht noch kennen. Wurde vor paar tagen von Polizei angehalten. Denen gefällt mein BB von MHC (Extreme) nicht. Mängelkarte bekommen. Muss zum Tüv vorfahren.
MHC erreiche ich leider nicht. (PS: hab Angel eyes)
Jemand ne Idee? Ist ja eigentlich eingetragen gewesen. Tüv in nähe Mainz oder weiter weg der mir die scheiss karte sptempelt?


Mfg Jörn

PS: Motorhaube wollte ich dafür nicht wechseln

Ja ich war auch in der suche.

DJ-IllUsions
17.07.06, 11:21
Hi,
Also was anderes als nochmal zum Tüv zu fahren bleibt dir ja nicht übrig.
Fahr hin versuch dein Glück, mit den Klarglasscheinwerfern solls ja besser aussehen als mit Original Scheinwerfern.

Such am besten den Typen auf der dir das Eingetragen hat.

RDK
17.07.06, 14:18
@ DJ-IllUsions

naja..
wenn er die angel eyes erst nach dem BB eingebaut hatt, werden die grün(blau)weisen wohl das bemängelt haben, wegen dem Fernlicht...

Tigradriver82
17.07.06, 14:26
steht in deinem schein *nur in verbindung mit origional scheinwerfern*??? weil wenn nur drinsteht motorhaubenverlängerung blab blab bla ohne den zusatz *in verbindung mit...* können sie dir nix wenns ordungsgemäß eingetragn is

Waldbrand
17.07.06, 14:44
Fernlicht hat niemand zu interessiern, das is nich pflicht!

Wonninet
17.07.06, 14:47
Fernlicht hat niemand zu interessiern, das is nich pflicht!
lol? was dran is muss auch gehen ;)

ruffy05
17.07.06, 15:53
Fernlicht hat niemand zu interessiern, das is nich pflicht!


tz das erzähl mal allen tüv prüfern hier in der umgebung lol! habe bestimmt 15 stück abgeklappert und alle haben wegen fernlicht gemekkert!!!!!!

Tobias
17.07.06, 16:15
ganz genau - fernlicht ist pflicht laut tüv in meiner umgebung (5 stationen angefahren).
und ich verschandel mir sicher nicht meine front mit so kack zusatzdingern...

little_tigi
17.07.06, 16:24
Also auf meiner immer noch anhaltenden Suche nach ner gültigen HU-Plakette war ich ca. 5 Mal bisher bei der Dekra in Darmstadt. Mit den AngelEyes und dem BB haben die dort keine Probs gehabt!

Davon abgesehen, ist bei den AE mehr Fernlicht-Scheinwerfer sichtbar, wie bei den originalen!

ruffy05
17.07.06, 16:37
joa mag ja sein die AEs mit dem bb sind beim fernlicht auch heller als die orginalen ohne den bb! aber der tüv legt nur sein blatt auf schaut wo die lichtlinse ist! und nicht wie die strahlung ist bzw wie hell das lich streut ! den nächsten werd ich mal anhauen wie es mit einer nachfahrt ist! dann schraub ich den bb mal ab und dann nochmal fahren!

also bei mir ist es so das das fernlicht trotz dem bb sau hell ist! das fernlicht wurd nur ca 35-40% abgedeckt

Mindtrick
17.07.06, 18:01
Fernlicht hat niemand zu interessiern, das is nich pflicht!


das is quatsch, mir hat der tüver erzählt, das wenn ich einen unfall bei nacht habe und ich ihn bei vollem fernlicht, also ohne bösen blick, hätte verhindern können, bekomme ich die gesamte schuld

SPEEDCORE-HEIZER
17.07.06, 18:17
das is quatsch, mir hat der tüver erzählt, das wenn ich einen unfall bei nacht habe und ich ihn bei vollem fernlicht, also ohne bösen blick, hätte verhindern können, bekomme ich die gesamte schuld

blabla ....was soll denn daran mittels Fernlicht verhindert werden? :confused: Und selbst MIT bösem Blick hab ich immer noch GENUG Fernlicht, das ich einen anderen Verkehrsteilnehmer "warnen" könnte.
Aber bei vielen nutzt weder Fernlicht, noch irgend 'n Leuchtfeuer .....Also ich sehe in dieser Ausage nichts anderes wie ne Fadenscheinige Ausrede.

ruffy05
17.07.06, 18:18
wenn der tüv sagt NEIN dann ist das aber halt so :(

Iceman
17.07.06, 18:27
Da ist das Problem aber das der eine Tüv sagt ja und der anderen nein..und nu, welcher ist verbindlich..?

black-dolphin
17.07.06, 18:35
keiner, von denen darf ja jeder sagen/machen was er will, aufn deckel bekommen nur die wenigsten von denen

Fummy
17.07.06, 18:55
Mein Tüvler hat mir auch gesagt das Fernlicht keine Pflicht ist!!! Weil ich ihn extra nochmal gefragt habe ob er mir nochmal so ne Haube eintragen würde!

Gruß

Shaft
17.07.06, 20:03
§50 (5) StVZO (http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php)


Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), daß die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt
0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 100 cm³,
0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum über 100 cm³,
1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen.



Heißt für mich, das das Fernlicht Pflicht ist. Somit müsste man wohl ein entsprechenden Test beim TÜV machen, ob diese Werte noch eingehalten werden. Evtl. mal bei MHC nachfragen, ob er sowas schonmal gemacht hat.

Waldbrand
17.07.06, 20:34
Fernlicht muss nicht vorhanden sein :)

Aaaallerdings: Was Serienmäßig angebaut ist muss funktionieren. Hier kommt das Eintragen vom BB zu tage, der TÜV befreit dich sozusagen davon, dass 100% vom Fernlicht zusätzlich sichtbar sind.

Es zwingt dich ja auch niemand dazu, mit Fernlicht zu fahren... :)

Aber es stimmt schon "im ermessen des TÜV-Prüfers"

Tigradriver82
17.07.06, 20:43
ja ist der BB eingetragen oder nicht? ich verstehs nicht ganz

ruffy05
17.07.06, 21:26
Fernlicht muss nicht vorhanden sein :)

Aaaallerdings: Was Serienmäßig angebaut ist muss funktionieren. Hier kommt das Eintragen vom BB zu tage, der TÜV befreit dich sozusagen davon, dass 100% vom Fernlicht zusätzlich sichtbar sind.

Es zwingt dich ja auch niemand dazu, mit Fernlicht zu fahren... :)

Aber es stimmt schon "im ermessen des TÜV-Prüfers"



zeig mir einen wo es nicht serienmäßig eingebaut ist! aber ich wette das mit den angel eyes locker die werte eingehalten werden ! verstehe net warum kein hersteller versucht eine abe drauf zu kriegen ;)

TwoBeers
17.07.06, 23:25
@ DJ-IllUsions

naja..
wenn er die angel eyes erst nach dem BB eingebaut hatt, werden die grün(blau)weisen wohl das bemängelt haben, wegen dem Fernlicht... dann eher eben nicht, wie hier schon gesagt wurde, bei AE = mehr Fernlicht UND mehr Abblendlicht zu sehen :D

Mike2004
17.07.06, 23:59
dann eher eben nicht, wie hier schon gesagt wurde, bei AE = mehr Fernlicht UND mehr Abblendlicht zu sehen :D

würd ich nicht so sehen, bei den angel eyes sieht man ja wegen dem klarglas erstmal deutlich wie viel abgedeckt ist wobei bei der streuscheibe das viele nicht interessiert (die polizei)

Joern
18.07.06, 08:42
hi, schön für eure Antworten, allerdings wirklich großartig weiterhelfen tut mir das bisher noch nicht.
-BB war von MHC eingetragen worden,

Also jemand ne Idee oder ein Tüv der da kullanter ist, geht ja nicht um eine erneute Eintragung, nur nochmal bestätigen.

Zeit wird langsam ziemlich knapp.

PS: Eintragung ganz normal nix mit original Scheinwerfer oder so...

Mfg
Jörn

RDK
18.07.06, 10:04
würd ich nicht so sehen, bei den angel eyes sieht man ja wegen dem klarglas erstmal deutlich wie viel abgedeckt ist wobei bei der streuscheibe das viele nicht interessiert (die polizei)


ja das stimmt schon..
aber mach das erstmal der polizei klar :)

das problem hatt ich nämlich auch schon :)

Mike2004
18.07.06, 18:18
nein, ich mein das eher so: wenn dich die polizei anhält und du hast noch die originalen SW drin sieht die ja nicht wie viel vom fernlicht reflektor abgedeckt ist. bei den angel eyes kann der polizist ja sofort sehen das fast die hälfte vom relflektor abgedeckt wird. deswegen kann man mit den originalen mehr glück haben, so mein ich das :-)

Manni
18.07.06, 18:34
Ihr schreibt nur man muß bla bla bla. Er wird nicht dran vorbeikommen zusätzlich fernscheinwerfer anzubauen ,ich habe auch den bb von mhc und mußte zusätzlich fernscheinwerfer anbauen da ich sonst keine plakete bekommen hätte .

RDK
18.07.06, 19:37
ach soooooooooooooo ;)

Fireshocker
19.07.06, 19:40
gibts da nicht ne mindesthöhe für die fernlichtscheinwerfer?

ruffy05
19.07.06, 19:49
gibts da nicht ne mindesthöhe für die fernlichtscheinwerfer?


sauba is mir auch gerade aufghefallen wie ich das avatar gesehen habe ^^ gibt im die plakette weil er sie montiert hat aber normal müssen die auch höher!

TeenTigra
19.07.06, 21:09
Die müssen um die 20 cm vom Boden min wech sein könnte auch mehr sein hatte ma son wisch dazu hab den aber verlegt *red*.

Und laut stvo müssen alle am Auto verbauten Teile ordnungsgemäß funktionieren insofern deren abhängikeit nicht mit einer Einzelabnahme überprüft worden ist wie zb der BB, den die Eintragung liegt ja im ermessen des Prüfers insofern die Fluxwerte eingehalten werden und das werden sie ja angeblich sogar mit dem BB.

fabrim
19.07.06, 21:19
Es liegt im Endeffekt immer an dem Polizisten der dich anhält. Er kann dir bemängeln was er will. Was nicht original dran war kann bemängelt werden. Eingetragen oder nicht!

Die Tüv Prüfer sind da meist immer fein raus. Die sagen einfach "als er vorgeführt wurde war das PKW in Ordnungsgemäßem Zustand"

Ich frage in Zukunft was Tuning betrifft meine "Kollegen" von der Polizei und somit weiß ich ob ich probleme bekommen werde oder nicht. Dann erst fahr ich zum Tüv-Prüfer.

Manni
20.07.06, 16:42
Es gibt in der stvo keine richtwerte für zusätzliche fernscheinwerfer ,also höhe ist egal.
teen tigra erkundige dich erstmal ,bevorst so nenn mist reinschreibst ,hab schon gemerkt dast null ahnung von der materie hast, aber hauptsache du hast was geschrieben.
ist net bösgemeint aber schreib erst was rein wennst es genau weißt zwecks der anderen leute.

Tigradriver82
20.07.06, 16:53
also wenn der böse blick eingetregn is dann köännen die bvullen gar nix machen basta

TwoBeers
20.07.06, 17:04
Total falsch Tigradriver82, wenn das dein glaube ist, dann bitte.

Aber äußere sowas bitte nicht hier das verunsichert nur Neulinge und Führerscheinfrischlinge :D

Tigradriver82
20.07.06, 17:08
hallo?? wenn der böse blick einmgetragen ist, ohne Auflagen (originlascheinwerfer
z.B.) und die maße auch eingehalten sind und die nummer drauf passt dann könne sie dir nix!!!, bei mir z.B. steht im Schein: angeschweißte Motorhaubenverlängerung Tiefe: innen 50mm, außen 15mm, Bild hab ich hintendrangehängt, Ok er kanns bemängeln aber dann fahr ich zum TÜV und lass mir bestätigen das alles passt, im Notfall zu dem wos mir eingetregn hat und gut ist

Gruß Andi

TeenTigra
20.07.06, 21:55
Es gibt in der stvo keine richtwerte für zusätzliche fernscheinwerfer ,also höhe ist egal.
teen tigra erkundige dich erstmal ,bevorst so nenn mist reinschreibst ,hab schon gemerkt dast null ahnung von der materie hast, aber hauptsache du hast was geschrieben.
ist net bösgemeint aber schreib erst was rein wennst es genau weißt zwecks der anderen leute.

Das ist doch garnicht richtig es gibt nur keine Besonderen(!) Richtlinien für die höhe von Fernlicht!(93/92/EWG, Stvo §50)

Aber :

Es muss ein gewisser Abstrahlwinkel garantiert sein dieser ist aber erst je nach Fahrzeug ab einer gewissen höhe garantiert das müsste bei um die 20 cm Liegen!

Die Winkelangaben stehn alle in Punkt 1.4 der Stvo zu Lichtechnischen Einrichtungen am KFZ mit schönen Bildchen das sie jeder versteht....

Das was in der Richtlinie aber definitiv vorgeschrieben ist, ist das der MAX Abstand von 2!!! Zusatzscheinwerfern nur 200mm darf.(93/92/EWG, Stvo §50)

Den hast du ja auch nicht den die sind bei dir ja ausen.


Und ein wenig Ahnung hatt man nach ein paar Semestern Fahrzeugtechnik und Entwicklung.
Natürlich weis ich längst nicht alles darum ruf ich auch immer gerne bei der Dekrahauptniederlassung hier in der Nähe an :D
Auch befreundete KfZ-Gutachter stehn ein immer mit Rat und Tat zur Seite!

So und jetzt würde ich gerne von Dir "Manni" wissen wo du noch mitbekommen hast das ich keine bzw "0" Ahnung von der Materie habe ?
Ich glaube langsam manche denken hier Schreiben nur Hobbybastler und "0-Checker".

Also informier DU dich bitte erstmal über dein Tüvtechnisch gesehen illegales Auto bevor du hier dein Halbwissen verbreitest.

Mike2004
20.07.06, 22:44
ich will mich nicht einmischen und weiss auch nicht alle genauen angaben, aber bei mir hat der tüv prüfer gesagt zusatzscheinwerfer müssen wirklich in nem bestimmten winkel das licht abstrahlen und dass ist erst ab einer gewissen höhe (200mm) möglich.

des wegen denke ich, dass dein umbau nicht legitim ist.
ich kann mir auch nich wirklich vorstellen wie fernlicht funktionieren soll wenn die lampe schon halb auf der straße ist... hmmm

Waldbrand
20.07.06, 23:54
Es gibt in der stvo keine richtwerte für zusätzliche fernscheinwerfer ,also höhe ist egal.
teen tigra erkundige dich erstmal ,bevorst so nenn mist reinschreibst ,hab schon gemerkt dast null ahnung von der materie hast, aber hauptsache du hast was geschrieben.
ist net bösgemeint aber schreib erst was rein wennst es genau weißt zwecks der anderen leute.
Du schreibst mist....

Alter is kein Freifahrtschein für besserwisserei :)



aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (2) Kraftfahrzeuge müssen mit 2 nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein, Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einem Scheinwerfer. An mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren Breite 1000 mm nicht übersteigt, sowie an Krankenfahrstühlen und an Fahrzeugen, die die Baumerkmale von Krankenfahrstühlen haben, deren Geschwindigkeit aber 30 km/h übersteigt, genügt ein Scheinwerfer. Bei Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h genügen Leuchten ohne Scheinwerferwirkung. Für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden, gilt § 17 Abs. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung. Bei einachsigen Zugmaschinen, hinter denen ein einachsiger Anhänger mitgeführt wird, dürfen die Scheinwerfer statt an der Zugmaschine am Anhänger angebracht sein. Kraftfahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden und deren zeitweise vorgebauten Arbeitsgeräte die vorschriftsmäßig angebrachten Scheinwerfer verdecken, dürfen mit 2 zusätzlichen Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht oder zusätzlich mit Scheinwerfern nach Absatz 4 ausgerüstet sein, die höher als 1000 mm (Absatz 3) über der Fahrbahn angebracht sein dürfen; es darf jeweils nur ein Scheinwerferpaar einschaltbar sein. Die höher angebrachten Scheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die unteren Scheinwerfer verdeckt sind.
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für

Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, daß bei Fernlicht die Abblendlichtscheinwerfer mitbrennen.
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (5) Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), daß die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt

0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 100 cm³,
0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum über 100 cm³,
1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen. Die Einschaltung des Fernlichts muß durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden; bei Krafträdern und Zugmaschinen mit offenem Führersitz kann die Einschaltung des Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden. Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h brauchen nur mit Scheinwerfern ausgerüstet zu sein, die den Vorschriften des Absatzes 6 Satz 2 und 3 entsprechen.
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (6) Paarweise verwendete Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht müssen so eingerichtet sein, daß sie nur gleichzeitig und nur gleichmäßig abgeblendet werden können. Die Blendung gilt als behoben (Abblendlicht), wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer (Absatz 3 Satz 2) mehr als 1200 mm über der Fahrbahn, so darf die Beleuchtungsstärke unter den gleichen Bedingungen oberhalb einer Höhe von 1000 mm 1 lx nicht übersteigen. Bei Scheinwerfern, deren Anbringungshöhe 1400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte. Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15° nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21a etwas anderes bestimmt ist. Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten, daß die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht.
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (6a) Die Absätze 2 bis 6 gelten nicht für Mofas. Diese Fahrzeuge müssen mit einem Scheinwerfer für Dauerabblendlicht ausgerüstet sein, dessen Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor dem Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Der Scheinwerfer muß am Fahrzeug einstellbar und so befestigt sein, daß er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Die Nennleistung der Glühlampe im Scheinwerfer muß 15 W betragen. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für Kleinkrafträder und andere Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn eine ausreichende elektrische Energieversorgung der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen nur bei Verwendung von Scheinwerfern für Dauerabblendlicht nach den Sätzen 2 und 4 sichergestellt ist.
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (7) Die Beleuchtungsstärke ist bei stehendem Motor, vollgeladener Batterie und bei richtig eingestellten Scheinwerfern zu messen.
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (8) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Stapler, müssen so beschaffen sein, daß die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (9) Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein; beim Abblenden müssen alle gleichzeitig erlöschen.
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.







MfG, Michael

steuerchen
21.07.06, 21:08
also wenn der böse blick eingetregn is dann köännen die bvullen gar nix machen basta


Geil....immer doch die gleichen Schwätzer wie früher *ggg*
Bau die sch**** Zusatzteile ran und danach wieder ab, gut ist.

ruffy05
21.07.06, 21:10
wo wir grad beim thema zusatzscheinwerfer sind! kennt ihr sehr kleine zusatz FERNLICHTER?

steuerchen
21.07.06, 21:11
Hella FF50

6Richtige
22.07.06, 15:14
hallo?? wenn der böse blick einmgetragen ist, ohne Auflagen (originlascheinwerfer
z.B.) und die maße auch eingehalten sind und die nummer drauf passt dann könne sie dir nix!!!, bei mir z.B. steht im Schein: angeschweißte Motorhaubenverlängerung Tiefe: innen 50mm, außen 15mm, Bild hab ich hintendrangehängt, Ok er kanns bemängeln aber dann fahr ich zum TÜV und lass mir bestätigen das alles passt, im Notfall zu dem wos mir eingetregn hat und gut ist

Gruß Andi

N grösseren Bullshit als dein geblubbel hier in dem Thread find ich echt nur beim Bauer im Kuhstall nebenan...
Find dich damit ab, das eingetragen nicht gleich eingetragen ist! Du erwischt hoffentlich auch mal nen richtigen POLIZISTEN der dir den M***** bläst... :rolleyes:

coco
22.07.06, 15:46
hab mit meinem alten Rechner auf das Bild von den Zusatzscheinwerfern verloren, welches vor tausend jahren mal gepostet wurde, hat das noch einer?