PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : tacho corsa b zählwerk



Michi16V
21.08.06, 22:08
hallo. ich weiß nicht ob es hier rein passt aber ich stelle sie trotzdem mal, und zwar:
ich habe heute meinen tacho mit dzm (k=16676) bekommen (juhu:D endlich) und möchte den km-stand angleichen aber ich weiß nicht wie man das zählwerk ausbaut ohne etwas zu zerstören.

danke für die antworten von euch.

MfG Michi

Waldbrand
21.08.06, 22:12
Wenn man es ned versteht, sollte man es bleiben lassen, sorry aber das ist meiner Meinung nach sehr offensichtlich, wie es Funktioniert, und Anleitungen zum Tachomanipulieren geben wir hier nicht :D

PS: wenn der tacho dann hin ist, ich hab noch einen :D:D:D

Corsario95
21.08.06, 22:17
Ich habe damit kein Problem. Das geht ganz leicht. Man kann die Zahlen mit ein wenig Druck auseinanderschieben und mit etwas sanfter Gewalt einfach drehen. Man nehme sich einen kleinen Schraubenzieher und probiere es einfach aus ;) .

Geht wunderbar!

huggy_bear
21.08.06, 22:39
das solltest du lieber editieren...tacho-stand ändern ist nicht mehr legal!

X-Napster
22.08.06, 05:34
du kannst dich bei mir melden ich habe damit auch gekämpft nach 2 zählwerken hatte ich es dann raus ohne probleme alles zu verändern ;)

mfg

icq oder msn ^^

Izelord
22.08.06, 09:08
evtl hat er sich ja nen Tacho gekauft und möcht dessen Km Stand an den seines Corsas anpassen und nicht mit 50t km zu wenig rumfahren ?

tuning_by_dani
22.08.06, 09:11
evtl hat er sich ja nen Tacho gekauft und möcht dessen Km Stand an den seines Corsas anpassen und nicht mit 50t km zu wenig rumfahren ?
trotzdem darf man keine anleitung posten weil es rechtswiedrig ist. des muss meines wissen anch von enr werkstatt gemacht werden und beglaubigt werden danach.

Izelord
22.08.06, 10:30
Naja wemma ned grad zwei Linke Hände hat und technisch leicht begabt ist sollte des kein Problem sein.
Wer dafür a Anleitung braucht sollte es eh lieber sein lassen weil er sonst was kaputt macht. Die Umstellung is bei den Elektrischen eh noch einfacher als bei denen mit Welle.

Wer weis denn ob er diesen Tacho ned schon immer so drinnen hatte?

Ich habe meinen Tacho nun nach Trick 17 und Selbstüberlistung so weit dass er genauere Werte liefert als sonst irgendein mechanischer Corsa- oder Tigra-Tacho in meinem Auto, hatte sie alle, und wage zu behaupten dass der km Stand nicht mehr als max 20 km vom Orginalen abweicht.

tuning_by_dani
22.08.06, 11:02
der km zäher geht doch ziemlich genau oder meinst du km/h. lass mal rüberwachsen den trick 17 hört sich gut an :D

huggy_bear
22.08.06, 11:13
evtl hat er sich ja nen Tacho gekauft und möcht dessen Km Stand an den seines Corsas anpassen und nicht mit 50t km zu wenig rumfahren ?

selbst das ist nicht mehr erlaubt :rolleyes:

gewissen
22.08.06, 11:48
soll heisen, wenn man nen gebrauchten Tacho bekommt, der 50tkm weniger drauf hat und den so einbaut ist das legaler, als wenn man den an die Tatsächliche Laufleistung des wagens anpasst. Interessante Theorie.

tuning_by_dani
22.08.06, 11:57
soll heisen, wenn man nen gebrauchten Tacho bekommt, der 50tkm weniger drauf hat und den so einbaut ist das legaler, als wenn man den an die Tatsächliche Laufleistung des wagens anpasst. Interessante Theorie.

nein das ist auch illegal. tachotausch und km verstellen dürfen nur noch von werkstätten gemacht werden laut gesetz da es sonst betrug ist. auch sagen mir mal wenn du 90.000 hast nen neuen kaufst und den dann auf 90.000 einstellst. das ist auch betrug du musst das beglaubigen lassen von einer werkstatt. nachher kommt einer her und sagt weil er zb merkt das du als 2ten tacho enn tigra tacho einbaut hast das du den km-zähler zb um 20.000 verdreht hast obwohls net so ist. dann biste ganz schön gelackt ;)

JPR
22.08.06, 12:29
habt ihr da auch mal Paragraphen, in denen man das explizit nachlesen kann??

Da liest man viele gegenläufige Meinungen ;) Aber ich möchte wirklich kein halbes Dreiviertelwissen hier wiedergeben, sondern würde lieber an Hand des Gesetzestextes selber beurteilen.. Vielleicht kennt auch schon jemand entsprechende Gerichtsurteile?

Also nicht daß mich das in irgendeiner Weise vom Tacho-um/ausbau -zum Zwecke der Kilometerstandanpassung an den realen Stand- abhalten würde :P nagut meinem Tachoprojekt gäbe es schon einen deutlichen Dämpfer..

tuning_by_dani
22.08.06, 12:55
habt ihr da auch mal Paragraphen, in denen man das explizit nachlesen kann??

Da liest man viele gegenläufige Meinungen ;) Aber ich möchte wirklich kein halbes Dreiviertelwissen hier wiedergeben, sondern würde lieber an Hand des Gesetzestextes selber beurteilen.. Vielleicht kennt auch schon jemand entsprechende Gerichtsurteile?

Also nicht daß mich das in irgendeiner Weise vom Tacho-um/ausbau -zum Zwecke der Kilometerstandanpassung an den realen Stand- abhalten würde :P nagut meinem Tachoprojekt gäbe es schon einen deutlichen Dämpfer..


hab das heir mal auf die schnelle gefunden. war in nem anderen forum:




Illegale Zeitmaschine

Wer am Kilometerstand dreht, steht künftig mit einem Bein im Gefängnis.
Ein neues Gesetz verbietet jede Manipulation am Tacho.

Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, nach dem "das Verfälschen der Messdaten eines Kilometerzählers" mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe sanktioniert wird. Heißt: Wer am Tacho dreht, macht sich künftig in jedem Fall strafbar - egal, welche Gründe er dafür angibt.

Damit wurde eine Gesetzeslücke geschlossen, denn bislang war das Zurückstellen von Kilometerständen nur dann verboten, wenn eine betrügerische Absicht dahinter steckte. Das allerdings war den Tachodrehern, die das Manipulieren von Wegstreckenzählern immer öfter auch im Internet anbieten, meist nur schwer nachzuweisen.

Jetzt ist jegliche Manipulation, ob mit elektronischen Programmen oder per Drehen an der Tachowelle, untersagt. Geschützt sind damit künftig "alle Arten von Wegstreckenzählern in Kraftfahrzeugen jeglicher Art". Ebenfalls unter Strafe verboten sind Herstellung und Besitz
von Computerprogrammen, mit denen die Messdaten moderner Kilometerzähler geändert werden können.

Quelle:
http://www.gmx.net/sidbabhddc.1121151864.22800.4mbbwhuoda.73S/de/themen/motor/ratgeber/recht/1110514.html

JPR
22.08.06, 13:06
Das ist wieder hören - sagen.. Ausserdem schon fast ein Jahr alt!

Ich will Paragraphen und nicht auszugsweises Zitieren Dritter ohne Quellenangaben..

JPR
22.08.06, 13:18
das wäre wohl:

----------------------------------
Straßenverkehrsgesetz

III. Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,

die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder

eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.

(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.

-------------------------- und --------------------

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für

mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie

mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.

(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.

--------------------------------

nach StVZO braucht man also nichtmal einen kilometerzähler ;)

Waldbrand
22.08.06, 13:47
Moin,

Ihr redet die ganze Zeit von Tachos die IM Fahrzeug sind!

Wenn ich nun aber meinen Defekten Tacho mit 100.000 km ausbaue, und einen mit 35.000km einbaue, DANN mache ich mich strafbar, wenn ich das Austauschteil auf 100.000km einstelle, dann nicht.


Einbau eines Tachos mit 35.000km = Manipulation.
Einbau eines Tachos mit 100.000km = keine Manipulation.

Wenn Du bei Opel einen neuen Tacho bestellst, bauen die Dir das Ding auch nicht mit 0km ein!

Corsario95
22.08.06, 14:01
Wie ich diese Paragraphenreiterscheisse hasse. Es mag zwar dieses Gesetz geben, aber was passiert, wenn der Tacho kaputt geht?

Bei meinem W124 Schätzchen hat sich bei Erwärmung das Metallmitnehmerrädchen geweitet und der Kilometerstand wurde nicht gezählt. Das ging bei Temp. ab 20° schon los. Allein dadurch fehlen auf dem Tachostand gute 30tkm, weil das Problem hat mich 2-3 Jahre nicht gestört.

Wenn ich das jetzt zu einer Werkstatt bringe und die sollen mir das Beglaubigen, wie wollen die das machen? Die machen sich doch allein damit wieder strafbar, das sie mir etwas beglaubigen was sie gar nicht genau sagen können.

Mal ganz abgesehen davon, wenn ich mir einen kaputten Tacho vom Schrottplatz hole, mit 80tkm auf der Uhr und ihn einfach in den Kofferraum lege, dann mit dem neuen und dem kaputten (im Kofferraum) zur Werkstatt fahre und sage "Hey Jungs, könntet ihr mal meinen Tacho einbauen" und später der neue Tacho dann auf dem Wert vom kaputten ist, wer ist dann der Doofe?

Will sagen, das Gesetz ist, wie so viele andere Gesetze, einfach nur Bockmist. Es ist unüberlegter Scheiss, mit dem Politiker ihre Sommerpause füllen.
Imgrunde müsste ein Tacho dann verplombt werden, um das zu erreichen.

Abgesehen davon, ich hätte in meinem Auto auch viel lieber so eine Stundenanzeige, wie lange der Motor insgesamt gelaufen ist *looooool*

Izelord
22.08.06, 15:24
Man spinne den Gedanken mal weiter...

stellt euch mal vor jmd fährt ein Auto mit 35t km und baut nen Motor ein der 95tkm gelaufen hat......


Paragraphenreiten, ich liebe es

z.b. Steht da was von Manipulation, nur wie lege ich Manipulation jetzt aus?
Im Sprachgebrauch bedeutet Manipulation etwas negatives, nur wenn ich den Tachowert auf den richtigen Wert korrigiere, halte ich das für ehrlich und nicht für negativ. So jedenfalls meine Persöhnliche Auslegung, ob sie richtig ist weis ich nicht.

Ausserdem gibt es ja so etwas wie Tüvberichte wo der jeweilige Km Stand vermerkt ist, und wenn dann jemand - 15000 km in zwei Jahren gefahren ist fällt das doch dem TÜV auf....

Vielleicht sollten sich hier mal die Im Forum anwesenden Ordnungshüter in Grün zu Wort melden und uns aufklären bevor diese Disskussion ausartet.

Michi16V
22.08.06, 17:49
also ich möchte nur meinen km stand vom alten tacho angleichen. beim normalen bzw. originalen weiß ich wie es geht. den stecker abziehen und raus damit. aber bei dem ist der stecker irgendwie im gehäuse und da ich nichts kaputt machen will, weil das teil ja auch sehr teuer ist, bin ich vorsichtig.

kann man denn mit dem schraubendreher die zahlen einfach so drehen. beim anderen ging das glaub ich nicht??

und manipulation ist das ja auch nicht. wenn man den jetzt zurückstellt und dann den wagen verkauft dann ist es strafbar sonst nicht.

gewissen
22.08.06, 18:01
Das gesetz gabs damals noch nicht, und da haben etliche leute ihren Tacho getauscht. Man sollte es nur beim verkauf nicht verschweigen, denn dann ist es Täuschung. sogar arglistig.
Aber wenn es für mich ist ist es doch sowas von egal.

JPR
23.08.06, 01:43
also wenn das wirklich die beiden Paragraphen sind, sie ich oben gepostet hab, weiß ich nicht wo das Problem liegt..

da steht lediglich "die Messung eines Wegstreckenzählers [..] dadurch verfälscht , dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,"
Also wer von euch macht irgendwas, um das Ergebnis oder die Messung zu verfälschen?? Da kann ich also auch genauso meinen Eigenbautacho machen, solange er die Messung korrekt vornimmt. Das muss dann evtl von jemanden Offiziellem beglaubigt werden, aber sonst..

Nach der unteren StVZO Fassung bräuchte man nichtmal einen Wegstreckenzähler, sondern nur eine Geschwindkeitsanzeige!

Wesentlich interessanter finde ich auch den Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetz, nachdem man keine Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben darf (auch ncht Software dazu schreiben). Also gut für den Corsa/Tigra an sich uninteressant, aber man fährt ja auch mal ehemals VMax-begrenzte Autos..

So oder hat noch jemand andere Paragraphen oder deren Auslegung vor Gericht??

Achso: Mir sind die Paragraphen auch pups. Würde den Tacho einfach umbauen. Wenn du echt noch Problemem mit dem Umstellen des Kilometerzählers hast (sobald der Tacho ffen vor dir liegt ist es eigentlich klar), kannst du mir auch eine PN schreiben ;)