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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterbodenbeleuchtung



Corsaextreme
18.09.03, 08:11
hallo
wollte mal fragen wie das jetzt mit der unterbodenbeleuchtung ist. man hört ja immer andere neue gerüchte. also ich habe gehört das man sie sich drunterbauen darf, sie aber nur auf parkplätzen oder für showzwecke benutzen darf. bei der fahrt wohl nicht. meine frage ist jetzt:
wie ist das wenn man auf den wagen neu tüv draufmachen lässt? muss man dann alles wieder drunter weg bauen oder kriegt man da trotzdem tüv drauf? weil es ja eigentlich beim fahren nicht erlaubt ist. hat da einer von euch schon erfahrungen mit gemacht?

Capuchino
18.09.03, 08:16
benutz bitte die suche... das thema unterbodenbeleuchtung, ubb, licht unterm auto, stvo/stvzo hatten sir schon rel. häufig...

also normalerweise ist es so das jede licht einrichtung am auto immer funktionieren muss und da die ubb nicht funktionieren darf im bereich der stvo/stvzo, darfst du sie imho erst gar ned drunterbauen...

wild_engineer
18.09.03, 08:43
Bei der Dekra sind die relativ kulant, sobald irgendso ein Lichtquatsch abschaltbar ist, kriegst du trotzdem TÜV, wenn nicht, dann ist das ein erheblicher Mangel, somit kein TÜV ...

reddevil
18.09.03, 12:31
Hi, da muste aber wirklich an den richtigen geraden :roll: aber in der Suche haben wir das schon zichmal diskutiert :wink:

MfG.reddevil

Picmasta
18.09.03, 21:26
Soweit ich weiss, muss jede Lichttechnische Einrichtung am Auto einen Zwck im sinne der StVo haben und fun kionieren.

eine UBB fällt somit nicht darunter, und im allgemeinen zieht die Ausrede Schowzwecke nichtmehr, weil die TÜV Prüfer nicht doof sind und wissen, dass ihr nen Extraschalter unterm sitz oder im aschenbecher oder sonstwo habt.

Gruß Pic

Shrek
18.09.03, 23:56
Ist komplett Untersagt. Weder der Anbau oder die Inbetriebnahme und wenns auch nur im Stand ist oder über den Türkontaktschalter angesteuert ist. VERBOTEN !!

Drei Punkte.

Das es zwar noch Wachtmeister oder TÜV-Prüfer gibt die das nicht bemängeln kann zwar sein, aber laut Gesetzestext ist es verboten.

Shrek