PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Totalschaden



saarländer
01.10.06, 23:25
Guten abend....Dank einer frau am steuer wurde mein parkendes auto vor knapp einer halben stunde ins jenseits befördert...totalschaden....jetzt eine frage an euch...bei meinem auto ist noch nicht alles eingetragen weil ich es nächste woche abmelden wollte.meine achsen,felgen,reifen,(fahrwerk?)sind hin.hinere seite ist komplett verzogen und die stoßstangen sind auch hin.
ich habe im bekanntenkreis einen gutachter.was muss ich jetzt beachten dass ich so viel geld wie möglich bekomme????soll ich meine originalteile dranmachen??wie scheinwerfer oder so??oder ist das zu riskant weil die cops schon fotos gemacht haben?
wäre euch sehr dankbar für ein paar antworten!!
gruß
dennis

Mike2004
02.10.06, 00:11
also ganz ehrlich ich wuerd immer in solchen fällen bei der wahrheit bleiben.

No-More
02.10.06, 00:17
ja, schon... außerdem bist ja nicht gefahren ;) sondern geparkt :p

saarländer
02.10.06, 00:20
ja ok aber wie läuft das jetzt ab mit der versicherung??was bekomm ich erstattet und was nicht?

little_tigi
02.10.06, 00:50
Naja, theoretisch hätte das Fahrzeug durch die noch nicht eingetragenen Sachen ja nicht einmal in der nähe des öffentlichen Straßenverkehrs auftauchen dürfen. Weder geparkt noch sonst wie!

Aber ich würd das so lassen wie alles is und fertig. Wenn der Gutachter ein Bekannter is, dann wird der wissen was zu tun ist und die Polizei mag zwar Bilder haben, aber weiß auch nciht immer was darf sein und was nicht am Auto. Als ich damals nen Unfall mit meiner 125er hatte, war da auch en andrer Auspuff druff und da stand sogar drauf "Only for Race use" (oder so ähnlich :) ). Auf jeden Fall wusste der auch nix und zum Glück kam da nie was bei rum und die Versicherung hat bezahlt (war selber der Schuldige). Also ich würd das erstma alles auf mich zukommen lassen!

saarländer
02.10.06, 01:27
also ich geh jetzt mal davon aus dass ich alles von der versicherung bezahlt bekomme...hoffe ich zumindest.da es aber totalschaden ist muss ich das auto dann irgendwie an die versicherung abgeben wenn sie mir den schaden bezahlen oder so??wie läuft das??oder kann ich den ganzen rest der noch am auto heile ist verkaufen??

Simon
02.10.06, 02:44
der restwert und wiederbeschaffungswert wird ermittelt

gibst du das auto so wie es dasteht (anlage darf man rausbauen, sonst glaub ich nix) der versicherung kriegst du den vollen wiederbeschaffungswert ausbezahlt

willst du das auto behalten und selbst verkaufen oder an die wand hängen bekommst du wiederbeschaffungswert abzüglich restwert

meist lohnt sich variante 2 weil der restwert oft sehr niedrig ist und dir die polen die tigras für teuer geld aus den händen reißen

Tigrajunkie2000
02.10.06, 12:20
je nachdem was du alles am auto gemacht hast lass
dir ein wertgutachten erstellen!

das kostet net die welt und kann den preis deines autos ganz schön nach oben treiben.

wenn sowas nicht gemacht wird, wird in der regel der wiederbeschaffungswert
z.b. aus der schwacke liste genommen.

dieser hängt dann von ausstattung und gefahrenden km ab.

grüße

daniel

ice tiger
02.10.06, 12:43
Naja, theoretisch hätte das Fahrzeug durch die noch nicht eingetragenen Sachen ja nicht einmal in der nähe des öffentlichen Straßenverkehrs auftauchen dürfen. Weder geparkt noch sonst wie!

Das will ich sehen, wo das steht!;-)

Nee...im Ernst. Wenn ich was am Montag umbaue, bis Abends brauche, dann Dienstag früh zum Tüv will, um es eintragen zu lassen und mir dann einer ins Auto knallt, was ich zuvor vor meiner Haustür...hmmm...hingeschoben hab (darf ja net fahrn....:-P), warum sollte das da nicht stehen dürfen?? Umgebaut und noch nicht abgenommen heißt ja lediglich, dass die BE erloschen ist, das Fahrzeug ist aber immernoch angemeldet und versichert (zahlst ja auch Steuern drauf und deinen Beitrag)...Also ob das nun umgebaut ist oder nicht, tut herzlich wenig zur Sache, meine ich.

WENN ich damit gefahren wäre und hätte MEINERSEITS ein parkendes Fahrzeug deformiert (um den Sachverhalt mal umzukehren;-)), DANN wär ich natürlich am Po!!Das ist korrekt!;-)

mfg

Simon
02.10.06, 19:24
falsch

das ist eine grauzone, kann man das so sehen oder so, keine betriebserlaubnis zu haben heißt das auto darf trotz angemeldet seinen nicht im strassenverkehr sein, nicht auf öffentlichen plätzen parken, auf strassen fahren etc.

steht deine bude mit abgefahrenen reifen auf einem supermarktparkplatz und die polizei sieht das können sie dem halter punkte und bußgeld aufdrücken.

im zweifelsfall falls sich die versicherung im unwahrscheinlichen fall querstellt (in saarländers fall) muss das gerichtlich verhandelt werden und du musst die versicherung verklagen

es wurde mit sicherheit aber nicht festgestellt was eingetragen war und was nicht von der polizei, die sachen waren am auto verbaut und gehören so zum Wert des autos

rein formell gesehen müsste man das auto in der regel auf einen hänger packen und zum tüv fahren um etwas abzunehmen, das steht natürlich in keiner relation, daher ist das fahren zum tüv "legitim", sollte aber aufgrund der teile was passieren, wie beispielsweise eine umgebaute bremse die im fall der fälle nicht richtig funktioniert und es passiert was biste am ***** auch wennde auf dem weg zum tüv bist.

saarländer
07.10.06, 13:33
gut..danke für die antworten..folgendes.der gutachter hat einen wiederbeschaffungswert von 4.800€ festgestellt.einen restwert von 1000€. heißt das jetzt für mich wenn ich hingehe und das auto abgebe bekomm ich die 4800€ und schluss??oder heißt das wenn ich das auto der versichrung "verkaufe" bekomm ich im endeffeckt 5800€?!?!blick da irgendwie nicht durch.
der gutachter hat gemeint ich soll das auto behalten und die teiel selbst verkaufen was meint ihr??:blink:

ener deluXe
07.10.06, 13:57
wenn du den dein tigra gibst bekommste 4800 euro und wenn du ihn behälst 3800 euro,wertgutacheten(wiederbeschaffungswert)MINUS RESTWERT
MFG ENER

blobberio
07.10.06, 14:04
ein Wertgutachten bringt dir jetzt auchb garnichtsmehr, Du musst das Auto ja auch mit dem entsprechenden Wert versichert haben (Beiträge gehen dann je nachdem wie hoch das Wertgutachten ausfällt hoch). Also jetzt nochmal die 100€ für so n Gutachten ausgeben wäre Schwachsinn und absolute Verschwendung.

ener deluXe
07.10.06, 14:21
ich hatte auch als ich geparkt hab ma ne beule gedrückt bekommen....von nem pastor in seinem 3 tage alten t5.....
naja genau in den holm und 4800 euro schaden,daher weiß ich,das wenn du dein tigra in der fachwerkstatt reparieren lassen willst,die reperatur 10 prozent mehr kosten darf als der wiederbeschaffungswert also bei dir 5280 euro....
mfg ener

saarländer
07.10.06, 15:42
also mein reparaturbetrag ist 10000€!
aha und was denkt ihr soll ich machen??wenn ich ihn für 3800€ bekomme und dann die einzelnen teile verkaufe.denkt ihr ich bekomme mehr als 1000€ rein??also motor läuft ohne probs(102tkm), heckstoßstange modena ist noch i.o. sportauspuff etc. halt mit ebay hilfe??gebt mir mal einen rat!
abgben oder selber verkaufen!

Amok
08.10.06, 09:09
ich ihn für 3800€ bekomme und dann die einzelnen teile verkaufe.denkt ihr ich bekomme mehr als 1000€ rein

Du solltest alleine für den motor schon die 1000€ kriegen

saarländer
08.10.06, 10:06
so hab ich es mirauch gedacht...na ja wir werden sehen.ich danke euch vorerst mal.

ener deluXe
09.10.06, 13:24
mal ne frage,welchen auspuff hast du,und ist es die modennastossstange für 300 und nen paar zerquetschte oder die abgespeckte version die der von csr ähnelt???und welche farbe hat sie???

ice tiger
09.10.06, 13:48
Du solltest alleine für den motor schon die 1000€ kriegen

Also den Dummen will ich sehen, der nen Motor mit über 100.000 km für 1000€ kauft... ;-)
Oder meinst du den Motor verkauft in Teilen?


Zur Versicherung....
Also wenn das Auto auf nem Hänger vor meiner Haustür gestanden hätte, hätte es also einen Unterschied gemacht???
Also es mag zwar sein, dass das eine Grauzone darstellt...
Aber es ist mal eindeutig ne Sachbeschädigung von fremdem Eigentum...und alleine das ist ja wohl Aussage genug über die Schuldfrage. Denn ob das Auto da nun steht oder nicht (ob mit oder ohne BE) macht ja für den Verkehr keinen Unterschied, oder?

Ist ja auch egal...Im Zweifelsfall würd ich's vor Gericht austragen (ne Vekehrsrechtsschutz wäre hierbei angebracht!;-))

mfg

Gorilla
09.10.06, 15:31
@ ice tiger : falsch wenn an einem kfz oder weiss ich irgendeine eintragungspflichtige veränderung vorgenommen wird, ist die betriebserlaubnis bis zur eintragung durch den tüv ungültig. darüber hinaus ist bei selbst verschuldetem unfall damit zu rechnen das nicht einmal die eigene versicherung ohne schwerwiegende konsequenzen zahlt.

das sei nur mal angemerkt weil diese ein für den öffentlichen strassenverkehr zugelassenes fahrzeug versichert hat.der erfolg vor gericht entscheidet sich jedoch eher
über den hergang des unfalls .

gut zur untermauerung der behauptung das die teile grad angebaut wurden und dem nächsten tag dem tüv vorgeführt werden sollten ,sind z.B. vorhandene rechnungen vom tag des unfalls bzw. dem tag davor unbedingt beizubringen!

bedenkt auch die gegen partei kann einen gutachter beauftragen der im zweifelsfall die abnutzungs erscheinungen an den verbauten teilen überprüft und eine gegenbehauptung aufstellt,welche ungefähr besagt:der klagesteller hat die an seinem fahrzeug vorhanden veränderungen nicht unverzüglich eintragen lassen:erwiesen nach gutachten xxx befinden sich die verbauten teile schon seit längerem in gebrauch,den klagesteller trifft demnach im mindesten eine mitschuld......

wenn du jetzt noch behauptest du hast ja die teile gebraucht gekauft wirkt das vor gericht schon fast wie ne ausrede.

wäre ich anwalt der gegen partei würd ich es auf jeden fall drauf ankommen lassen,da der klagesteller in der beweispflicht liegt

mfg sven:smartass: