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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BLAUE CCFL-Fußraumbeleuchtung legal?!



Viper09
17.10.06, 13:20
Moin

Ich wollte eigentlich schon lange meine Fußraumbeleuchtung (je 1x 30cm CCFL-blau) komplettiert haben, aber mir fehlt immernoch die schriftliche Aussage eines TÜVlers, dass diese Beleuchtung legal ist.
Bei BlauerTacho lässt sich zwar eine solche Aussage finden, allerdings hat man da weder in der Hand, auf welche Frage der Herr geantwortet hat, noch ist die Antwort ausreichend, meiner Meinung nach.

Es hat doch hier fast jeder eine Fußraumbeleuchtung drin, fahrt ihr "auf gut Glück"?! Oder habt ihr sie xtra eintragen lassen?

Ich will meine Beleuchtung mit der Deckenlampe verbinden, also über Türkontakt. Nach einer Anfrage beim TÜV habe ich aber nur die Standard§ gegen mein Vorhaben zugesandt bekommen und die Mitteilung, dass allenfalls eine rote LED Beleuchtung (weil das Licht was nach hinten abgestrahlt wird nur rot sein darf :whistling: :dribble: ) legal wäre.

Hat einer von euch schon mal eine "erfolgreiche" Anfrage gemacht?? Mir wurde gesagt, eine derartige Beleuchtung würde bei einer HU als EM (erheblicher Mangel) festgestellt werden [...]

Gruß

Mathias

ResoXD
17.10.06, 14:57
also grob gesagt: es ist alles erlaubt, solang es den verkehr nicht beeinflust. also wenn du die während der fahrt nicht an hast, wird auch nix passieren.
ABER die leuchten dürfe nicht höher als die untere fensterkante plaziert werden. (was ja sowieso bei der fußraumbeleuchtung nicht der fall ist)

--> also kannste die gedankenlos einbauen :)

mfg

Viper09
17.10.06, 17:35
Aber wenn mir schon jemand vom TÜV sagt, dass diese Beleuchtung unzulässig ist?
"Andere lichttechnische Einrichtungen, auch hinter den Scheiben des Innenraums, durch die der Innenraum so beleuchtet wird, dass die Insassen angestrahlt oder beleuchtet werden[...]sind nicht zugelassen."
"Nach § 52 Abs. 8 sind Türsicherungsleuchten zulässig, die beim Öffnen der Türen nach rückwärts leuchten und rotes Licht abgeben."
Es geht mir darum, dass ich was in der Hand haben muss, wenn mich die Polizei darauf anspricht. Ich kann ja nicht einfach sagen "ist nicht verboten". Man muss das wie die E-Prüfzeichen irgendwie schriftlich belegen können (da hat neulich mal jemand eine Textdatei im Forum veröffentlicht, die das eindeutig belegt, dass das E-Prüfzeichen alleine Geltung hat).
Und ich dachte, vielleicht hat jemand, wie für diese E-Prüfzeichen, eine positive Bestätigung eines Sachverständigen. Schriftlich [...]
Geht ja nur darum, dass sich einige von uns für eine bestimmte Zeit in der Hinsicht gar nichts erlauben dürfen ;) Ansonsten hätte ich den Kram schon einfach eingebaut.

eXTasY
17.10.06, 21:56
Leg halt deine Fußraumbeleuchtung als Einstiegsbeleuchtung aus, dann sind se erlaubt! :)
Und wenn man sie seperat einschaltn kann, dann halt zu Showzwecken! ;)
Außerdem müssen solche Beleuchtungsteile an einen eigenem Stromkreis hängen! :blushing:

MfG
eX

Franky1109
21.10.06, 08:09
Mal ganz ehrlich, ich fahre seid 3 Jahren mit kontinuierlich eingeschalteter weißer Fussraumbeleuchtung rum. Das hat weder ein Polizist bei ner Kontrolle, noch den TÜV bei der Prüfung gestört...

eXTasY
21.10.06, 11:06
Es stört immer so lange nicht, bis die Rennleitung dich nachts anhalten, weil sie blenden! ;)

Den TÜV stört Fußraumbeleuchtung kaum! :)
Meine hat er nichma gesehn! ^^
Mein FOH hat im Dezember wie mein Kleiner in die Werke musste dumm geguggt wofür der Schalter is!
Ich hab denen gesagt, dass der für die Fußraumbeleuchtung/Einstiegsbeleuchtung is und die solln aufpassn, wenn sie hinmüssn!
Was machn se?
Fach rausgerissen => Kurzen bekommen => Schalter kaputt und wer war Schuld angeblich ich! -.-

Also wenn die Rennleitung dich nachts anhält und sagt es blendet, dann eben ausschalten unter der Fahrt! :D

Mfg
eX

Viper09
21.10.06, 13:49
:sadwalk: menno ... mir ist ja auch klar, dass da eigentlich niemand was zu sagen dürfte, schon gar nicht wenn man zeigt, dass es über den Türkontakt läuft. Aber es reicht aus, dass es die Gruppe "LangeweileundSpaßaufStressmachen" Grünmännchen gibt und die einem 50$ und 1 Punkt aufdrücken (was wie gesagt bei einigen unter uns ´ne Menge Ärger gibt :( ).
Man müsste also was in der Hand haben :giveup:

Einen Drehzahlmesser, der extern aufm Abrett steht, wird ja aber normal auch nicht eingetragen. Und Alufußmatten eigentlich ja auch nicht. Wo zieht man da die Grenze, wäre mal interessant zu wissen. Klar, eigentlich beeinflusse ich mit den Röhren, die nur beim Stehenden Auto angehen, den Verkehr net :D

:confused:

eXTasY
21.10.06, 16:01
Beleuchtung is das Stichwort! ;)
Oder leuchten deine Alufußmatten? ^^

MfG
eX

amos
23.10.06, 12:43
Ich bin der Meinung man darf die Fußraumbeleuchtung nur haben, wenn keine Möglichkeit besteht, sie während der Fahrt anzumachen. Daher: wenn sie an die Türkontakte angeschlossen sind, ist es okay, sobald ein Schalter nachgerüstet wurde, welcher der Aktivierung während der Fahrt dient, ist es nicht mehr okay.

Daran hält sich nur sowieso niemand, alle die ich kenne haben einen Schalter, den sie meist in einer komischen Kombi geschaltet haben wie: Heckscheibenheizung an + der Schalter = Fußraum an, usw.

Alle Angaben ohne Gewähr ;)

Mfg, Adrian.

Waldbrand
23.10.06, 18:47
Ich bin der Meinung


Aha




Alle Angaben ohne Gewähr ;)

Mfg, Adrian.

In Zukunft erst denken, dann posten. Und wenn man nix zu sagen hat, dann lässt man es am besten :D

Fußraumbeleuchtung darf immer an sein, wenn sie nicht nach aussen hin wirkt. So spricht der TÜV. Wenn Ihr mal was anderes als drecksopel fahren würdet, dann wüsstet Ihr auch, dass es sowas Serienmäßig gibt :D

Viper09
23.10.06, 21:52
Fußraumbeleuchtung darf immer an sein

Soso http://www.my-smileys.de/smileys2/kaffeetrinker_2.gif



So spricht der TÜV.

--> http://www.my-smileys.de/smileys2/134.gif So muss das bei mir aussehen wenn man mir ans Bein ****** will.

Wo also kann ich das vom TÜV Gesprochene schriftlich kriegen? ;;)

Wenn die Tür aufgeht, dann scheint die Beleuchtung aber auch automatisch heraus?

(Diesen Beitrag nicht zu persönlich nehmen ;) ;) vielleicht gibst du mir ja den richtigen Hinweis, da wäre ich sehr dankbar für, dann kann ich nämlich endlich bauen)

amos
24.10.06, 10:42
<<Zitat

Sehr geehrtes TÜV-Nord Team,

ich habe ein paar kurze Fragen bezüglich der Zulässigkeit meiner Innenraumbeleuchtung.

Und zwar habe ich zwei Blaue Neonröhren (ca30cm lang) als Fussraumbeleuchtung - zwei LED-Spots, die ein Ablagefach unter dem Aschenbecher anleuchten und über das LichtPlus geschaltet sind - und zwei Blaue Neonröhren am Dachhimmel, die sich nur bei geöffneten Türen anschalten.

Bei allen ist die direkte Lichtquelle von aussen nicht sichtbar!
Deshalb würde ich gern wissen, ob dies Zulässig ist, oder ob ich bei einer Polizeikontrolle mit einem Bussgeld rechnen muss!

Aber wenn es verboten wäre, dann dürfte man doch auch kein Autoradio mit blauer Beleuchtung besitzen, oder!

Ich wäre über eine Antwort sehr erfreut und werde ihn auch weiter dem TÜV Nord treubleiben!

Mit freundlichen Grüssen,

Benjamin Renner

--

Hier die Antwort vom TÜV-Nord:


Sehr geehrter Herr Renner,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Von der Beschreibung her könnte man zunächst meinen, die Innenraumbeleuchtung wäre in Ordnung. Grundsätzlich muss jedoch einschränkend folgendes festgestellt werden :

Die Innenraumbeleuchtung darf kein direktes Licht nach außen abgeben. Indirektes Licht ist dann unzulässig, wenn die Insassen, der Innenraum oder Teile davon so stark beleuchtet werden, dass eine Außenwirkung erzeugt wird ("Geisterbahneffekt").

An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.

Alle nach vorn wirkenden Leuchten müssen weißes*, alle nach hinten gerichteten Leuchten müssen rotes* Licht abstrahlen. An den Fahrzeuglängsseiten dürfen nur Leuchten angebracht sein, die gelbes (orangefarbiges) Licht abstrahlen [* hiervon sind nur die Fahrtrichtungsanzeiger ("Blinker") vorn und hinten, sowie die Rückfahrscheinwerfer ausgenommen]. Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein. - Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen auch funktionieren. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder der während der Fahrt benutzt werden.

Ziel der o. a. Vorschriften ist es, das Signalbild der Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern eindeutig zu gestalten, damit jederzeit leicht erkennbar ist, ob das Fahrzeug zum Betrachter hin oder von ihm weg fährt bzw. sich quer dazu bewegt.

Andere lichttechnische Einrichtungen, auch hinter den Scheiben des Innenraums (z. B. Christbäume, Namensschriftzüge usw.), sind nicht zugelassen. Unterbodenbeleuchtungen sind in den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen nirgends erwähnt und damit ebenfalls unzulässig.

Die von Ihnen angesprochene Umrüstung wäre nach den o. a. Regelungen eindeutig unzulässig. Die Verkehrsministerien der Bundesländer und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen haben uns angewiesen, im Rahmen der Hauptuntersuchungen (HU) unzulässige Veränderungen oder Anbauten von lichttechnischen Einrichtungen als "Erheblichen Mangel" (EM) einzustufen. Das bedeutet, die lichttechnischen Einrichtungen müssen in Ordnung gebracht und das Fahrzeug muss zur kostenpflichtigen Nachprüfung vorgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Bert Korporal
TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH
Bereich Unternehmensentwicklung
Information und Dokumentation
www.tuev-nord.de (http://www.tuev-nord.de)


>>zitat ende


Somit ist es ziemlich ungenau definiert, erwischt man einen schlecht gelaunten Polizisten, der unbedingt etwas finden will, so findet er es auch. Außer eure Fußraumbeleuchtung, was ich sowieso "Zirkus" finde, ist wirklich so schwach, dass man fast nichts davon sieht.


@Waldbrand, ich weiss nicht ob du den Sinn eines Forum verstanden hast, darum möchte ich dir ans Herz legen, das mal durchzulesen. Diesbezüglich hast du vollkommen Recht, erst denken, dann posten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Internetforum

amos
24.10.06, 10:50
Aussage DEKRA Automobil GmbH:
die Schaltung von Neonröhren als Innenbeleuchtung, (Montage von Neonröhren im Fussraum wenn diese nur angehen, wenn die Tür geöffnet würde), ist nicht zu beanstanden. Beachtet werden muß allerdings, dass die Leuchten nicht so angebracht sind, dass sie im Fußraum stören/behindern. Ein Betrieb während der Fahrt ist wegen der Blendwirkung nicht zulässig.


Wie gesagt, man findet nichts genaues dazu ...

Viper09
27.10.06, 14:11
Jo, der Herr hatte mir auch geantwortet ... :D


Die Aussage der Dekra ist doch optimal (?). Gibts die irgendwo vollständig?

amos
28.10.06, 19:50
wozu willst du den bericht eines tüv's oder der dekra haben? es gibt einen schriftlich verfassten text, der für jedes auto gilt indem klar geschrieben wird was erlaubt ist und was nicht. das nennt sich "gesetzt" ;) wenn du alles nach vorschrift machst, ist auch "normaler weise" nichts dran zu beantstanden. wenn du dir nicht sicher bist, ob dein auto "regelgerecht" beleuchtet ist musst du mit deinem auto mal zum tüv oder zur dekra fahren, und es erzählen lassen. aber schriftlich, wie du es verlangst steht, alles was erlaubt ist, im gesetztestext.

lg adrian

corsa88
18.11.06, 22:16
Hey! Bevor ich wegen der einen Frage nen extra Thread aufmach, mach ich hier mal weiter... hoff das es nicht ganz unpassend ist hier....

Meine Frage ist lediglich, ob ich zwei röhren an einen spannundswandler anschließen kann, also die eine röhre einfach an des andere Kabel dranklemmen kann, oder ob ich für jede Röhre einen eigenen brauche?!

Schon ma Danke
Gruß
Tobi

ruffy05
20.11.06, 06:03
Hey! Bevor ich wegen der einen Frage nen extra Thread aufmach, mach ich hier mal weiter... hoff das es nicht ganz unpassend ist hier....

Meine Frage ist lediglich, ob ich zwei röhren an einen spannundswandler anschließen kann, also die eine röhre einfach an des andere Kabel dranklemmen kann, oder ob ich für jede Röhre einen eigenen brauche?!

Schon ma Danke
Gruß
Tobi

also du meinst bestimmt die kabel vom inverter zur röhre!? die darfste nicht kürzen weder etwas dranhängen! wenn der inverter nur einen anschluss hat, musste für jede röhre einen haben

corsa88
21.11.06, 14:48
Jap die Meinte ich!
Okay!
Danke für die Antwort!
Dann muss ich es so lassen wie es ist!